Im Folgenden erklären wir dir die Unterschiede zwischen Fahrzeughalter, Versicherungsnehmer, Eigentümer und Fahrzeugführer. Wir empfehlen dir, die Erklärungen der Reihenfolge nach zu lesen. Denn so kannst du die Unterschiede am besten nachvollziehen.
Die Unterschiede in Kürze
Fahrzeughalter, Fahrzeugeigentümer, Fahrzeugführer und Versicherungsnehmer unterscheiden sich in ihren Pflichten und Zuständigkeiten:
- Fahrzeughalter ist dafür zuständig, dass das Auto verkehrstauglich ist. Er kümmert sich um alles, was mit Kfz-Versicherung, Kfz-Steuer, Behörden und Sicherheit des Pkw zu tun hat.
- Eigentümer des Autos ist die Person, der das Auto rechtmäßig gehört. Nur sie darf das Auto verkaufen. Oft ist der Eigentümer auch der Fahrzeughalter - das muss aber nicht sein (z. B. bei Leasing).
- Fahrzeugführer ist die Person , die das Auto steuert (= Fahrer). Wer am Lenkrad sitzt, muss einen Führerschein haben, seine Pflichten als Fahrer erfüllen und alle Verkehrsregeln einhalten. Fahrer und der Fahrzeughalter sind aber nicht immer dieselbe Person: Verleiht der Halter das Auto zum Beispiel an einen Freund, ist er weiterhin dafür verantwortlich. Aber: Der Fahrer ist der Freund, sobald er am Steuer sitzt.
- Versicherungsnehmer: Ist meistens identisch mit dem Fahrzeughalter, der eine Kfz-Haftpflichtversicherung für das Auto abschließen muss. Ausnahmen gibt es zum Beispiel oft bei Fahranfängern, die ihren Wagen über ihre (Groß-)Eltern versichern.
Es kann sein, dass ein- und dieselbe Person Fahrzeughalter, Eigentümer, Fahrzeugführer und Versicherungsnehmer ist. Oft verteilen sich die Rollen aber auf zwei, drei oder vier verschiedene Personen.
Wer ist der Fahrzeughalter?
Der Fahrzeughalter ist laut Definition die Person, die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher: Fahrzeugschein) steht. Der Halter ist dafür verantwortlich, dass der Pkw verkehrssicher und haftpflichtversichert ist. Außerdem ist er für Kfz-Steuer und Wartung des Fahrzeugs zuständig.
Der Fahrzeughalter bestimmt, wer das Fahrzeug fahren darf und wer nicht. Weil er die Verantwortung für das Auto trägt, ist er auch Ansprechpartner für Behörden oder Polizei. Es können auch mehrere Personen Halter eines Autos oder Motorrads sein. Zum Beispiel kann ein Ehepaar sich die Pflichten teilen.
Pflichten des Fahrzeughalters
Ein Fahrzeughalter hat verschiedene Pflichten zu erfüllen:
Verkehrssicherheit & Fahrerlaubnis
- Verkehrssicherheit: Der Fahrzeughalter muss dafür sorgen, dass das Fahrzeug in verkehrssicherem Zustand ist. Dazu gehören zum Beispiel funktionierende Sicherheitsgurte und unbeschädigte Reifen. Der Halter ist auch verpflichtet, die Termine für die Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung einzuhalten. Wenn der Fahrzeughalter seinen Pflichten nicht nachkommt und dadurch ein Schaden entsteht, haftet er dafür.
- Fahrerlaubnis: Der Fahrzeughalter darf nur Personen ans Steuer lassen, die eine gültige Fahrerlaubnis und keine Einschränkungen (z. B. starke Sehschwäche, Taubheit) haben. Will zum Beispiel jemand ohne Führerschein das Auto nutzen, muss der Fahrzeughalter die Person daran hindern. Erlaubt er die Fahrt, riskiert er eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe. Außerdem kann das Fahrzeug eingezogen werden.
- Verkehrstauglichkeit: Der Fahrzeughalter muss sicherstellen, dass der Fahrer verkehrstauglich ist. Das heißt: Er darf keine Personen ans Lenkrad lassen, die unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen.
- Betriebserlaubnis: Der Fahrzeughalter ist dafür verantwortlich, dass der Pkw eine gültige Betriebserlaubnis hat. Ist die Betriebserlaubnis erloschen (z. B., weil der TÜV eine getunte Auspuffanlage nicht abgenommen hat), muss der Fahrzeughalter sicherstellen, dass niemand mit dem Auto am Straßenverkehr teilnimmt.
Wichtig: Der Fahrzeughalter selbst muss keinen Führerschein haben. Ohne gültige Fahrerlaubnis darf er das Fahrzeug aber nicht fahren.
Weitere Pflichten des Fahrzeughalters
Zusätzlich hat der Halter eines Fahrzeugs organisatorische Aufgaben und Verpflichtungen, wenn es um Kfz-Versicherung, Kfz-Steuer und Zulassung geht.
- Kfz-Steuer: Der Fahrzeughalter muss die Kfz-Steuer an das Hauptzollamt zahlen und dabei muss er die festgelegte Frist einhalten. Bei Verzögerungen nimmt das Hauptzollamt das Fahrzeug außer Betrieb und versiegelt es. Erst wenn die Kfz-Steuer bezahlt ist, wird das Fahrzeug wieder freigegeben.
- Kfz-Haftpflichtversicherung: Der Fahrzeughalter ist gesetzlich verpflichtet, für das Fahrzeug eine Kfz-Haftpflicht abzuschließen. Versichert der Halter den Pkw nicht, riskiert er eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe
- Kfz an- und ummelden: Der Fahrzeughalter muss das Auto anmelden. Zieht er um oder ändert sich sein Name (z. B. durch Heirat), muss er bei der zuständigen Zulassungsbehörde das Auto ummelden.
Info: Nicht nur der Fahrzeughalter kann das Auto abmelden. Den Behördengang kann jeder übernehmen, den der Halter damit beauftragt. Anders als bei An- und Ummeldung braucht die Person, die den Behördengang erledigt, keine Vollmacht.
Wann haftet der Fahrzeughalter ?
Der Fahrzeughalter haftet für alle Schäden, die das auf ihn zugelassene Fahrzeug verursacht. Zum Beispiel, weil es nicht verkehrssicher ist und dadurch die Gesundheit oder das Leben eines Menschen gefährdet wird. Der Halter des Fahrzeugs haftet auch für Gesetzesverstöße, die der Fahrer mit dem Wagen begeht.
Zum Beispiel muss der Fahrzeughalter haften, wenn:
- … ein Unfall passiert, weil das Auto abgefahrene Reifen oder kaputte Bremsen hat.
- … der Fahrer den Pkw im Halteverbot parkt. Das Bußgeld zahlt der Fahrzeughalter.
Sprich: Der Halter des Fahrzeugs ist für Unfälle und Ordnungswidrigkeiten auch dann haftbar, wenn er nicht selbst am Steuer saß.
Wann haftet der Fahrzeughalter nicht?
In diesen beiden Ausnahmefällen ist der Fahrzeughalter nicht haftbar:
- Höhere Gewalt: Der Fahrzeughalter muss keine Schäden übernehmen, die ein außergewöhnliches Ereignis (z. B. Naturkatastrophe) verursacht hat. Voraussetzung ist, dass der Fahrzeughalter den Schaden trotz größter Sorgfalt nicht abwenden konnte.
- Schwarzfahrten: Der Halter des Fahrzeugs muss weder haften noch Schäden ersetzen, wenn jemand ohne sein Wissen oder gegen seinen Willen das Fahrzeug nutzt. Zum Beispiel, wenn der Wagen gestohlen wird und der Dieb einen Unfall verursacht, weil das Auto kaputte Bremsen hat.
Wichtig: Hat der Fahrzeughalter den Autodiebstahl durch sein Fehlverhalten ermöglicht, ist er für den entstandenen Schaden verantwortlich. Lässt der Halter zum Beispiel den Autoschlüssel stecken, muss er sich am Schadensersatz beteiligen, wenn der Pkw gestohlen wird. Wie hoch der Anteil des Fahrzeughalters ist, entscheidet das zuständige Gericht.
Wie kann ich den Fahrzeughalter ermitteln?
Wer den Fahrzeughalter herausfinden will, wendet sich an die Kfz-Zulassungsstelle. Dort können auch Privatpersonen eine Halterabfrage beantragen. Aber: Den Fahrzeughalter abfragen darf nur, wer ein berechtigtes Interesse nachweisen kann. Zum Beispiel, wenn es nach einem Unfall mit Fahrerflucht rechtlich notwendig ist, den Fahrzeughalter zu ermitteln.
Um den Fahrzeughalter abfragen zu können, braucht die Kfz-Behörde die Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN) oder das Kfz-Kennzeichen. Liegen dazu keine Daten vor, kann die Polizei anhand von Fahrzeugmodell, Farbe und Automarke versuchen den Fahrzeughalter zu ermitteln.
Von der Kfz-Zulassungsstelle erhält der Antragsteller diese Informationen:
- Vor- und Nachname des Halters
- Evtl. Ordens- und Künstlername
- Adresse
- Art, Hersteller und Typ des Fahrzeugs
- Name und Anschrift der Kfz-Versicherung
- Nummer von Versicherungsschein oder -bestätigung
- Evtl. Zeitpunkt des Versicherungsendes
- Evtl. Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht
- Zeitpunkt der Zuteilung oder Ausgabe des Kennzeichens für den Halter
- Kennzeichenkombination
Für die Halterabfrage bei der Kfz-Behörde ist eine geringe Gebühr fällig. Je nach Bundesland kann man einen Online-Antrag stellen, um den Fahrzeughalter zu ermitteln. Online kostenlos eine Halterauskunft zu beantragen, ist aktuell nicht möglich.
Wer ist der Eigentümer?
Der Fahrzeugeigentümer ist die Person, der das Auto rechtmäßig gehört. Sie ist in der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) eingetragen – genauso wie alle anderen Eigentümer, denen das Auto bisher gehört hat.
Nur der Eigentümer darf den Wagen verkaufen. Dafür reicht es nicht, den Fahrzeugschein zu besitzen. Als Nachweise sind der Kaufvertrag des Fahrzeugs und die entsprechende Rechnung (Quittung oder Bankauszug) notwendig. Abgesehen von der Möglichkeit, das Fahrzeug zu verkaufen, hat der Eigentümer keine Pflichten in Bezug auf das Kfz. Vorausgesetzt, er ist nicht gleichzeitig Fahrzeughalter und/oder Fahrer.
Wer ist der Fahrzeugführer?
Fahrzeugführer oder Fahrer ist derjenige, der das Fahrzeug bewusst steuert, indem er Antrieb und Bremse bedient. Wer das Fahrzeug führt, ist der Besitzer des Wagens – aber nicht automatisch der Eigentümer. Während der Fahrt darf es nur einen Fahrzeugführer geben.
Der Fahrer eines Wagens hat verschiedene Pflichten. Zum Beispiel braucht er eine gültige Fahrerlaubnis und muss den Fahrzeugschein während der Fahrt dabeihaben.
Mehr dazu: Fahrzeugführer
Pflichten des Fahrzeugführers
Der Fahrzeugführer, also der Fahrer eines Wagens, hat verschiedene Pflichten:
- Der Fahrer braucht laut § 4 (1) der FeV eine Fahrerlaubnis.
- Laut § 11 FZV muss er den Fahrzeugschein während der Fahrt mit sich führen. Denn das bedeutet normalerweise, dass der Fahrzeughalter es ihm erlaubt hat, das Auto zu nutzen.
- Der Fahrer muss alle in § 23 der StVO genannten Pflichten erfüllen. Dazu gehört zum Beispiel, vor der Fahrt zu überprüfen, ob das Auto verkehrssicher ist.
Wann muss der Fahrzeugführer haften?
Der Fahrzeugführer (also der Fahrer) muss laut § 1 StVO im Verkehr immer vorsichtig und rücksichtsvoll fahren. Außerdem muss er sich so verhalten, dass er keinen anderen Verkehrsteilnehmer schädigt, gefährdet, belästigt oder behindert.
Immer dann, wenn ein Fahrer sich mit seinem Verhalten nicht an die Verkehrsregeln hält und einen Schaden verursacht, muss er ihn ersetzen. Das gilt zum Beispiel auch für das Fahrverhalten auf öffentlichen Parkplätzen.
Wann haftet der Fahrzeugführer?
Alle Pflichten, die ein Fahrzeugführer (also der Fahrer) hat, stehen in § 23 StVO. Der Fahrer muss immer dann für einen Schaden aufkommen, wenn er gegen die festgelegten Pflichten verstößt und der Schaden deshalb entsteht.
Beispiel: Am Steuer schreibt ein Mann während des Fahrens eine SMS. Weil er abgelenkt ist, übersieht er den Radfahrer vor sich und hält den Mindestabstand nicht ein. Dabei wird der Radfahrer verletzt und bricht sich ein Bein. Der Autofahrer hat als Führer des Wagens seine Pflicht nicht eingehalten, weil er nicht auf die Straße geschaut hat, sondern auf das Handy. Deshalb hat er den Radfahrer übersehen. Er muss also die anfallenden Krankenhaus- und Reha-Kosten übernehmen. Die Versicherung kann in einem solchen Fall die Leistungen kürzen, weil der Fahrer während der Fahrt das Handy bedient und sich nicht an das Gesetz gehalten hat.
Das solltest du beachten: Wenn der Unfall nicht allein durch das Fehlverhalten des Fahrers entsteht, sondern auch, weil zum Beispiel die Bremsen des Fahrzeugs kaputt sind, kann die Versicherung auch hier die Leistungen kürzen. Denn in einem solchen Fall geht von dem Fahrzeug eine Betriebsgefahr aus. Die genauen Kostenanteile für Fahrer und Fahrzeughalter ermittelt das zuständige Gericht.
Wann haftet der Fahrzeugführer nicht?
Der Fahrzeugführer muss für einen Schaden nicht aufkommen, wenn er alle seine Pflichten als Fahrer erfüllt hat.
Außerdem gibt es Situationen, in denen ein Fahrer einen Schaden nicht verhindern kann. Man spricht dann davon, dass der Schaden unabwendbar war.
Beispiel: Ein Baum fällt wegen eines Sturms um und fällt plötzlich auf die Fahrbahn. Der Fahrer im herannahenden Auto (Auto 1) hält sich beim Fahren an die Verkehrsvorschriften, er muss aber vor dem Baum ausweichen. Dabei prallt er mit dem Wagen auf der anderen Straßenseite zusammen (Auto 2). In einem solchen Fall muss der Fahrer von Auto 1 laut § 17 Abs. 3 StVG beweisen, dass er nichts tun konnte, um den Schaden zu verhindern. Man spricht dann davon, dass er einen sogenannten Unabwendbarkeitsbeweis erbringen muss: Das heißt, dass der Fahrzeugführer (also der Fahrer) einwandfrei gefahren ist, er den Schaden aber trotz aller Vorsicht und Sorgfalt nicht verhindern konnte.
Wer ist der Versicherungsnehmer?
Der Versicherungsnehmer ist die Person, die für das Fahrzeug eine Kfz-Versicherung abschließt. Laut Pflichtversicherungsgesetz muss jeder Fahrzeughalter eine Kfz-Haftpflicht abschließen. Zusätzlich kann man eine Vollkasko oder Teilkasko wählen. Der Fahrzeughalter ist aber nicht immer identisch mit dem Versicherungsnehmer. Ausnahmen gibt es zum Beispiel bei Fahranfängern, Fahrern von Firmenwagen und Lebens- oder Ehepartnern.
Besondere Fälle: Leasing, Finanzierung, Firmenwagen & Fahranfänger
In einigen Ausnahmefällen sind die Zuständigkeiten rund ums Auto zwischen verschiedenen Personen aufgeteilt. Zum Beispiel, wenn das Fahrzeug geleast oder kreditfinanziert ist. Oder wenn Fahranfänger ihr erstes eigenes Auto über ihre Eltern versichern.
Leasing
Beim Leasing vermietet eine Firma einen Wagen an einen Kunden. Während der Vertragslaufzeit überlässt der Leasinggeber dem Kunden die Nutzung des Fahrzeugs. Die Zuständigkeiten können beim Leasing folgendermaßen geregelt sein:
- Eigentümer: Das ist die Leasinggesellschaft, denn ihr gehört der Wagen rechtmäßig. Nur sie darf ihn verkaufen.
- Fahrzeughalter ist der jeweilige Kunde (= Leasingnehmer). Ihm überträgt die Leasinggesellschaft die Haltereigenschaft und Nutzung des Autos. Das heißt: Der Leasingnehmer kann den Pkw nutzen und muss alle Pflichten eines Fahrzeughalters erfüllen.
- Fahrer ist die Person, die das Auto steuert (= Besitzer). Leiht zum Beispiel der Fahrzeughalter einem Freund den Wagen, ist der Freund der Fahrer, solange er am Lenkrad sitzt.
- Versicherungsnehmer ist normalerweise die Person, die den Leasingvertrag abschließt. Das heißt: Der Fahrzeughalter ist meistens auch Versicherungsnehmer. Wichtig: Bei Leasingfahrzeugen reicht Kfz-Haftpflicht oft nicht aus. Fast alle Anbieter verlangen eine Vollkaskoversicherung. Die Kosten dafür übernimmt nicht der Leasinganbieter, sondern der Leasingnehmer.
Wichtig: Wie die Zuständigkeiten beim Leasing verteilt sind, kommt immer auf den Leasingvertrag und die darin festgehaltenen Regelungen an.
Finanzierung
Bei Autofinanzierung leiht man sich Geld bei einem Autohändler oder Kreditinstitut (z. B. Bank), um ein bestimmtes Fahrzeug zu kaufen. Meistens sind die Rollen bei Kreditfinanzierung so verteilt:
- Fahrzeugeigentümer bleibt das Kreditinstitut oder der Autohändler, bei dem die Kfz-Finanzierung abgeschlossen wird. Und zwar so lange, bis der Käufer die letzte Rate abbezahlt hat. Während der Kreditlaufzeit wird der Fahrzeugbrief oft an Händler oder Bank übergeben. Darin eingetragen ist aber der Käufer bzw. Halter des Pkw.
- Fahrzeughalter, Fahrer und Versicherungsnehmer ist normalerweise die Person, die das Fahrzeug finanziert.
Wichtig: Passiert mit dem kreditfinanzierten Fahrzeug ein Unfall, braucht der Halter für Reparaturen oder Schadensersatzzahlungen meistens die Freigabe der Bank. Bei einem Totalschaden geht der Schadensersatz normalerweise an die Bank, das anschließend eine Schlussabrechnung mit dem Kreditnehmer macht.
Firmenwagen
Bei Firmenwagen sind die Zuständigkeiten folgendermaßen aufgeteilt:
- Fahrer ist der Arbeitnehmer, dem der Arbeitgeber das Fahren mit dem Firmenwagen erlaubt. Der Fahrer ist aber nicht der Halter des Fahrzeugs – und muss auch nicht die Pflichten erfüllen, die mit der Halterschaft verbunden sind.
- Eigentümer, Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber (Firma). Verursacht der Fahrer einen Schaden oder Unfall, zahlt er normalerweise die Selbstbeteiligung.
Wie das Fahrzeug versichert ist, steht meistens im Vertrag zur Nutzung des Firmenwagens..
Abweichende Halterschaft bei Fahranfängern
„Abweichende Halterschaft“ bedeutet: Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer sind nicht dieselbe Person. Zu diesem Sonderfall kommt es oft, wenn Fahranfänger ihr Auto über die Eltern versichern.
Beispiel: Du hast vor Kurzem den Führerschein gemacht. Deine Mutter schenkt dir zum Geburtstag ein Auto. Sie versichert dein Fahrzeug als Zweitwagen über ihre eigene Autoversicherung, damit die Beiträge günstiger sind.
Im Beispielfall sind die Zuständigkeiten für den Wagen wie folgt aufgeteilt:
- Eigentümer bist du. Denn deine Mutter hat dir den Wagen zur freien Verfügung geschenkt. Wenn du möchtest, kannst du das Auto verkaufen.
- Fahrer bist du, wenn du selbst den Pkw selbst fährst.
- Fahrzeughalter bist ebenfalls du. Du nutzt das Auto und bist dafür verantwortlich. Dein Name steht im Fahrzeugschein, deswegen bist du der Fahrzeughalter.
- Versicherungsnehmer ist deine Mutter. Sie hat die Versicherung abgeschlossen und zahlt den Versicherungsbeitrag für ihren eigenen Wagen und den Zweitwagen. So ist dein Auto direkt in einer günstigeren Schadenfreiheitsklasse (z. B. SF-Klasse ½) versichert. Normalerweise beginnen Fahranfänger in der SF-Klasse 0 und zahlen den höchsten Beitragssatz. Wenn du später eine eigene Kfz-Versicherung abschließt kann es sein, dass der Anbieter dich in die SF-Klasse 0 einstuft – außer deine Mutter überträgt dir ihre SF-Klasse. Manchmal bekommt man aber auch eine Sondereinstufung, nachdem man schon einige Jahre den Führerschein hat.
Häufig gestellte Fragen: Haftung, Bußgeld & Co.
Hier beantworten wir Fragen rund um die Begriffe Fahrzeughalter, Versicherungsnehmer und Co., die oft gestellt werden.
Wer zahlt bei einem Unfall?
Die Person zahlt, die den Unfall verursacht hat und die Verantwortung dafür trägt. Wer etwas beschädigt, muss auch Schadensersatz leisten. Das kann…
- der Fahrzeugführer (= Fahrer) sein, wenn eine falsche Fahrweise zum Unfall geführt hat.
- der Fahrzeughalter sein, wenn das Fahrzeug nicht verkehrstauglich war oder der Halter seine Pflichten nicht erfüllt hat und es deswegen zum Unfall gekommen ist.
Haben mehrere Beteiligte einen Unfall verursacht, kommt es darauf an, wie er genau der Schaden entstanden ist. Dann kann es sein, dass mehrere Personen den Schaden anteilig bezahlen müssen. Das beurteilt normalerweise das zuständige Gericht.
Wann zahlt die Kfz-Versicherung?
Grundsätzlich kommt es darauf an, welche Kfz-Versicherung du abgeschlossen hast. Denn jede Kfz-Versicherung übernimmt unterschiedliche Schäden.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung
Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt für Schäden, die das versicherte Fahrzeug bei anderen Verkehrsteilnehmern verursacht. Mit der Kfz-Haftpflicht sind der Fahrzeughalter, der Eigentümer und der Fahrer (Fahrzeugführer) versichert.
Beispiel: Du beschädigst beim Ausparken den Lack des Autos hinter dir. Grundsätzlich zahlt die Kfz-Haftpflicht Schäden, die du an einem anderen Fahrzeug verursachen. Deshalb übernimmt sie die Reparaturkosten am anderen Fahrzeug. Wenn dein Auto aber auch einen Lackschaden davonträgt, brauchst du eine Vollkasko, denn die Kfz-Haftpflicht zahlt dafür nicht. Hast du keinen Vollkaskoschutz, musst du die Kosten selbst übernehmen.
Die Kaskoversicherungen
Die Kaskoversicherungen (Vollkaskoversicherung und Teilkaskoversicherung) zahlen Schäden, die an deinem eigenen Auto entstehen. Dabei kommt es aber darauf an, was für ein Schaden vorliegt, wie er entstanden ist und welche Kaskoversicherung du abgeschlossen hast.
Wer zahlt das Bußgeld?
Grundsätzlich gilt: Sowohl Fahrer als auch Fahrzeughalter müssen ihre Aufgaben und Pflichten erfüllen. Wenn du das nicht tust, musst du ein Bußgeld für deine Verstöße zahlen, bekommen Punkte in Flensburg oder es kann sogar eine Freiheitsstrafe verhängt werden.
Ein Beispiel: Wenn die Verkehrskontrolle ein Fahrzeug anhält, weil es gegen die Winterreifenpflicht verstößt, müssen sowohl der Fahrer (60 bis 120 Euro) als auch der Fahrzeughalter (75 Euro) ein Bußgeld zahlen und mit einem Punkt in Flensburg rechnen. Denn der Fahrzeughalter hatte die Pflicht, das Fahrzeug mit Winterreifen auszustatten und der Fahrer hätte es ohne die Winterreifen nicht nutzen dürfen. Das doppelte Bußgeld fällt aber nur an, wenn Fahrer und Fahrzeughalter nicht identisch sind.
Das solltest du wissen: Fahrzeughalter müssen darauf achten, dass sie nur Fahrer mit einer gültigen Fahrerlaubnis ans Steuer lassen. Laut §21 StVG drohen sonst sowohl dem Fahrzeughalter als auch dem Fahrer eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Außerdem kann der Richter im Einzelfall das Fahrzeug einziehen. Das passiert häufig bei Wiederholungstätern.
Wer bekommt die Punkte in Flensburg?
Wenn ein Fahrer gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt, bekommt er die Punkte in Flensburg.
Aber auch der Fahrzeughalter kann Punkte bekommen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn das Fahrzeug überladen ist und trotzdem gefahren wird. Denn der Fahrzeughalter muss dafür sorgen, dass es nicht überladen am Verkehr teilnimmt.
Merke dir: Immer, wenn das Fahrzeug nicht verkehrssicher ist und ein Schaden entsteht, bekommt auch der Fahrzeughalter Punkte in Flensburg.
Wer meldet das Auto an, um oder ab?
Beim Anmelden ist es sinnvoll, wenn der Fahrzeughalter persönlich bei der Kfz-Zulassungsstelle erscheint. Er kann sich aber auch mit einer Vollmacht vertreten lassen.
Auch das Ummelden bei der Kfz-Zulassungsbehörde übernimmt der Fahrzeughalter. Er kann sich aber von einer anderen Person vertreten lassen, wenn er eine Vollmacht ausstellt. Das Ummelden muss aber sofort passieren. Sonst kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50 Euro anfallen.
Das Abmelden sollte der Fahrzeughalter persönlich vornehmen, er muss es aber nicht. Das kann jede Person übernehmen. Dafür ist auch keine Vollmacht notwendig. Du musst der Kfz-Zulassungsbehörde nur alle notwendigen Unterlagen vorlegen.
Wer steht im Fahrzeugschein?
Im Fahrzeugschein steht der Fahrzeughalter. Wenn der Fahrzeughalter umzieht oder sich sein Name ändert, muss er das Fahrzeug ummelden. Das heißt: Er muss die Änderung der zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde unverzüglich melden.
Wenn sich der Fahrzeughalter ändert, kann jeder das Fahrzeug abmelden. Voraussetzung ist aber, dass alle dafür notwendigen Unterlagen vorliegen.
Wer steht im Fahrzeugbrief?
Im Fahrzeugbrief steht, wer der Eigentümer des Wagens ist. Darin sind aber auch alle anderen Eigentümer, die der Wagen je hatte, zu finden.
Das solltest du beachten: Der Fahrzeugbrief ist kein gültiges Dokument, um das Eigentum nachzuweisen. Der Grund: Wenn der Fahrzeugbrief gestohlen wird, könnte ein Dieb behaupten der Eigentümer zu sein, weil er den Fahrzeugbrief besitzt. Das ist aber so nicht korrekt. Wem das Fahrzeug wirklich gehört, belegt nur ein Dokument (Kaufvertrag oder ein vom Notar beglaubigter Schenkungsvertrag), in dem steht, wer das Auto verkaufen darf. Die Person ist der rechtmäßige Eigentümer. Ein solches Dokument müssen grundsätzlich immer alle beteiligten Parteien unterschreiben.
Wer zahlt die Kfz-Steuer?
Die Kfz-Steuer zahlt der Fahrzeughalter an das Hauptzollamt. Wenn er das nicht innerhalb der Frist erledigt und auch den Mahnungen nicht nachkommt, versiegelt das Hauptzollamt normalerweise das Fahrzeug. Das heißt, es wird außer Betrieb genommen. Erst, wenn die Kfz-Steuer bezahlt ist, wird es wieder entsiegelt.
Pflichten einhalten
Damit du richtig geschützt bist, ist es sehr wichtig, dass du deine Pflichten und Zuständigkeiten in Bezug auf ein Fahrzeug und den Verkehr kennst. Denn ganz gleich, ob du Fahrer, Fahrzeughalter, Eigentümer oder Versicherungsnehmer sind: Nur, wenn du deine Aufgaben erfüllst, handelst du richtig und stellst sicher, dass dein Versicherungsschutz gültig ist.
FAQ zum Fahrzeughalter
Hier findest du Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema Auto anmelden.
Wer ist der Fahrzeughalter?
Fahrzeughalter ist per Definition die Person, die im Fahrzeugschein steht und über das Auto verfügen kann. Der Halter ist für die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs verantwortlich und kümmert sich zum Beispiel um Wartung und Reifenwechsel. Außerdem zahlt er Kfz-Steuer und ist gesetzlich verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung für den Pkw abzuschließen.
Welche Rechte hat der Fahrzeughalter?
Der Fahrzeughalter hat das Verfügungsrecht über das Auto. Das heißt: Er bestimmt, wer das Fahrzeug nutzen darf. Außerdem hat er das Recht zu wählen, bei welcher Kfz-Versicherung er die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflicht für den Wagen abschließt.
In welchen Fällen haftet der Fahrzeughalter?
Der Halter ist für Schäden haftbar, die das auf ihn angemeldete Fahrzeug verursacht. Das gilt auch für Unfälle und Verkehrsverstöße, bei denen er nicht selbst hinter dem Lenkrad sitzt. Passiert zum Beispiel ein Unfall, weil der Wagen bei schneeglatter Fahrbahn keine Winterreifen hatte, muss der Fahrzeughalter für den Schaden geradestehen.
Was unterscheidet den Fahrzeughalter vom Eigentümer & Fahrzeugführer?
Der Fahrzeughalter hat andere Rechte und Pflichten als Eigentümer und Fahrzeugführer. Er ist dafür verantwortlich, dass der Pkw verkehrssicher ist und bestimmt, welche Fahrzeugführer (= Fahrer) ans Steuer dürfen. Anders als der Fahrzeugeigentümer kann er den Wagen aber nicht verkaufen.
In welchen Fällen haftet der Fahrzeughalter nicht?
Der Fahrzeughalter haftet nicht für Schäden, Unfälle und Verkehrsvergehen, die durch höhere Gewalt (z. B. Naturkatastrophe) oder Schwarzfahrten entstehen. Das bedeutet: Wenn ein Dieb das Fahrzeug entwendet und damit einen Unfall baut, ist der Fahrzeughalter nicht für den Schaden haftbar.
Welche Besonderheiten gibt es?
Fahrzeughalter, -eigentümer und -führer kann ein und dieselbe Person sein, muss es aber nicht. Bei Sonderfällen wie Leasing bleibt das Leasingunternehmen Eigentümer des Fahrzeuges, während der Leasingnehmer Halter (und meistens auch Fahrer) ist. Bei Firmenwagen ist der Arbeitgeber Eigentümer und Halter des Pkw, den er dem Mitarbeitenden (= Fahrzeugführer) zur Nutzung überlässt.
Welche Pflichten hat der Fahrzeughalter?
Der Halter ist für die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zuständig. Das heißt: Er muss den Wagen regelmäßig zur Hauptuntersuchung bringen und dafür sorgen, dass sicherheitsrelevante Autoteile (z. B. Bremsen, Beleuchtung, Reifen) richtig funktionieren bzw. in Schuss sind. Lässt der Fahrzeughalter jemand anderen sein Auto nutzen, ist er verpflichtet sicherzustellen, dass der Fahrer eine gültige Fahrerlaubnis hat und verkehrstauglich ist. Überlässt der Halter den Pkw zum Beispiel einem betrunkenen Freund, macht er sich strafbar.