Totalschaden am Auto

Welche Schritte solltest du jetzt ergreifen?

In diesem Beitrag zeigen wir dir, was unter dem Begriff Totalschaden beim Auto verstanden wird und welche Unterschiede es gibt. Erfahre von uns, wann welche Art von Versicherung den Schaden zahlt und was es mit der 130 Prozent Regel auf sich hat.

Frau mit Notebook

Das Wichtigste zusammengefasst

Von einem Totalschaden am Auto spricht man, wenn sich eine Reparatur nicht mehr lohnt oder die Reparaturkosten viel höher wären, als die Anschaffung eines gleichwertigen Ersatzwagens. Es erfolgt dann meist die Auszahlung eines Schadensersatzes.

Den Schadensersatz zahlt entweder die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners oder je nach Lage die eigene Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung. Dabei kann das beschädigte Auto verwertet, entsorgt oder behalten werden. Wichtig für die Berechnung der gezahlten Summe sind der Wiederbeschaffungswert und der Restwert des Autos nach dem Unfall.

Soll das Fahrzeug trotz Totalschaden repariert werden, greift die sogenannte 130-Prozent-Regel. Übernommen werden nur Reparaturkosten von maximal 130 Prozent des Wiederbeschaffungswertes des Wagens.

Weitere Kostenpunkte wie der KFZ-Gutachter, der Mietwagen oder Meldegebühren müssen von der gegnerischen Haftpflichtversicherung bezahlt werden. Ist die eigene Vollkaskoversicherung zuständig, gelten die jeweiligen Vertragsbedingungen.

Was ist ein Totalschaden am Auto?

Wenn du in einen heftigen Unfall verwickelt warst oder dein Auto auf eine andere Weise größeren Schaden erlitten hat, kann ein Auto-Totalschaden vorliegen. Wann das der Fall ist, entscheidet ein qualifizierter KFZ-Gutachter. Er teilt dir dann auch mit, ob es sich um einen technischen oder wirtschaftlichen Totalschaden am Auto handelt. In beiden Fällen kann es sein, dass die zuständige Versicherung die Reparaturkosten nicht mehr trägt, da sie unverhältnismäßig hoch ausfallen würden.

Technischer Totalschaden: Von einem technischen Auto-Totalschaden spricht man, wenn das Fahrzeug gar nicht oder nur extrem schwer wieder zu reparieren ist. Vor allem nach heftigen Unfällen kommt es oft zu dieser Diagnose. Oft ist der Wagen dann reif für den Schrottplatz. Der Zeitwert des Autos wird vom Gutachter dann mit Null angesetzt.

Wirtschaftlicher Totalschaden: Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden kann das Auto zwar repariert werden, doch die Kosten dafür wären höher als die Anschaffung eines gleichwertigen Ersatzwagens. In dem Fall ist es meist vernünftiger, sich von dem beschädigten Auto zu trennen und sich einen angemessenen Ersatz anzuschaffen.

Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert und Restwert

Eine Autoreparatur kann oft sehr teuer sein. Das gilt natürlich erst recht dann, wenn ein Auto Totalschaden erlitten hat. Um sich vor unverhältnismäßigen Reparaturkosten zu schützen, sollten immer der Wiederbeschaffungswert und der Restwert deines Autos bestimmt werden.

Der Wiederbeschaffungswert des Autos wird auch Zeitwert genannt und beschreibt den Wert des Wagens unmittelbar vor dem Unfall. Anhand des regionalen Gebrauchtwagenmarktes oder bestimmter Portale wie der Schwacke-Liste bestimmt der Gutachter so den Wert, den dein Auto kurz vor dem Unfall noch hatte.

Der Restwert beim Auto mit wirtschaftlichem Totalschaden wird vom Gutachter ebenfalls mit Hilfe des örtlichen Autohandels bestimmt. Dazu holt der Sachverständige verschiedene Angebote von Händlern ein. Sie bestimmen, was das Auto trotz Totalschaden noch wert ist. Das Verhältnis von Wiederbeschaffungswert und Restwert ist die wichtigste Größe, wenn es um die Behandlung eines Auto Totalschadens bei einer Versicherung geht.

Wer haftet für einen Auto-Totalschaden?

Ein Totalschaden am Auto kann richtig teuer werden. Zum Glück sind die Beteiligten in den meisten Fällen gut dagegen versichert. Sollte es zum Beispiel zu einem Unfall kommen und jemand anderes verursacht bei dir am Auto einen Totalschaden, dann muss in der Regel die Haftpflichtversicherung des Schuldigen zahlen.

Im umgekehrten Fall gilt natürlich dasselbe. Solltest du also den Unfall verursacht haben, springt deine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung ein. Sie zahlt allerdings nur den Auto-Totalschaden beim Gegenüber. Der Schaden an deinem eigenen Fahrzeug wird nicht übernommen, wenn du den Unfall selbst verursacht hast.

Wer eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat, ist auch für den Fall eines selbst verschuldeten Totalschadens am eigenen Auto gut abgesichert. Die Vollkaskoversicherung zahlt nämlich auch den Schaden am eigenen Fahrzeug. Außerdem bist du so auch bei Fahrerflucht oder Vandalismus  versichert. Entkommt also der Unfallverursacher unerkannt oder vergehen sich Kriminelle an deinem Wagen und verursachen einen Totalschaden, bleibst du nicht auf den Reparaturkosten sitzen.

In besonderen Fällen kommt sogar eine Teilkaskoversicherung für einen Auto-Totalschaden auf. Das passiert immer dann, wenn der Schaden Folge eines versicherten Risikos ist. So schützt eine Teilkaskoversicherung in der Regel gegen Brand oder Kurzschluss. Verursacht so ein Brand nun einen Totalschaden am Auto, springt die Teilkaskoversicherung ein.

Vorsicht Risiko: Ohne entsprechende Versicherung musst du im schlimmsten Fall die Kosten für den Auto-Totalschaden aus eigener Tasche bezahlen. Das passiert etwa dann, wenn du einen Unfall verursacht hast und der Totalschaden dein eigenes Auto betrifft. Wann die KFZ-Versicherung zahlt, erfährst Du hier.

Was zahlt die Versicherung bei einem Auto-Totalschaden?

Ob bei einem Auto ein Totalschaden vorliegt, kann einzig und allein ein unabhängiger KFZ-Gutachter beurteilen. Er sieht sich das Fahrzeug genau an, nimmt das Schadensausmaß auf und ermittelt den Zeitwert deines Autos.

Grundsätzlich sind die Kosten für den Sachverständigen aber immer eine Versicherungsleistung. Wer den Gutachter beauftragen und bezahlen muss, hängt von der beteiligten Versicherung ab.

  • Wenn deine eigene Voll- oder Teilkaskoversicherung den Totalschaden am Auto bezahlen soll, dann bestellt diese auch den Gutachter.
  • Bist du der Unfallgeschädigte und forderst dein Recht bei der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners ein, kannst du den KFZ-Gutachter selbst beauftragen.

Erstattung: Wiederbeschaf­fungswert vom Auto minus Restwert

Wie bereits geschildert, kommt es bei der Berechnung der Versicherungsleistung bei einem Auto-Totalschaden auf den Wiederbeschaffungswert und den Restwert an. Bei einem Totalschaden am Auto sind die Reparaturkosten meistens deutlich höher als der Zeitwert und oft auch höher als der eigentliche Wert des Wagens vor dem Unfall. Eine Reparatur lohnt sich also selten.

Solltest du das kaputte Fahrzeug also nicht behalten wollen, hast du je nach Versicherung und Art des Totalschadens folgende Möglichkeiten:

  • Bei einem technischen Totalschaden ist der Restwert des Autos gleich Null. Du erhältst also den Wiederbeschaffungswert ausbezahlt.
  • Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden bekommst du den Wiederbeschaffungswert minus den Restwert, der dein kaputtes Auto noch wert ist.

Eine Vollkaskoversicherung zahlt meist in den ersten beiden Jahren nach Anschaffung den Neuwert aus. Außerdem übernimmt die Teilkaskoversicherung die ausstehenden Raten, wenn das Fahrzeug geleast war oder noch nicht abbezahlt ist.

Vorsicht: Der errechnete Wiederbeschaffungswert enthält bereits die Mehrwertsteuer, die du bei einem Autokauf bezahlen müsstest. Der Schadenersatz, den du von der Versicherung erhalten wirst, ist also sozusagen zweckgebunden. Kaufst Du davon kein Auto, kann die Summe unter Umständen um die Mehrwertsteuer gekürzt werden.

Reparaturkosten und die 130 Prozent Regel

Vielen Autofahrern ist das eigene Auto sehr ans Herz gewachsen. Daher möchten einige Unfallgeschädigte ihr Fahrzeug auch bei einem Totalschaden am Auto gern reparieren lassen. Allerdings gibt es dabei einige Besonderheiten zu beachten. Eine Reparatur nach einem Auto-Totalschaden kann ansonsten sehr teuer werden.

Möchtest du dein Auto nach einem wirtschaftlichen Totalschaden behalten und reparieren, greift das sogenannte Integritätsinteresse. Damit ist das Recht eines Geschädigten gemeint, seinen Besitz so zu erhalten, wie es vor dem Unfall war. Es geht also nicht nur darum, den Wert des kaputten Autos erstattet zu bekommen, sondern ein funktionstüchtiges Fahrzeug zurückzuerhalten – so wie es eben vor dem Auto-Totalschaden gewesen ist.

Mit dem Integritätsinteresse greift aber auch die sogenannte 130-Prozent-Regel. Diese besagt, dass die Brutto-Reparaturkosten nur 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts betragen dürfen. Die Versicherung bezahlt also Reparaturkosten bis zu einem Betrag von 130 Prozent der Summe, die das Auto vor dem Unfall wert gewesen ist. Einzige Bedingung: du musst das Fahrzeug danach noch sechs Monate selbst nutzen bzw. der eingetragene Halter sein.

Vorsicht: Die Reparaturkosten müssen vollständig und fachgerecht laut Gutachten ausgeführt werden. Du darfst also nicht einzelne Arbeiten aussparen, um innerhalb der 130 Prozent zu bleiben.

Beispielrechnung

Um die etwas komplizierte Berechnung laut der 130-Prozent-Regel besser zu veranschaulichen, haben wir für dich zwei Beispiele zusammengestellt:

Beispiel 1 – Reparaturkosten werden voll übernommen

  • Wiederbeschaffungswert: 5.000 Euro
  • Restwert: 1.000 Euro
  • Schaden/Reparaturkosten: 6.000 Euro brutto
  • Prozentwert: 120% des Wiederbeschaffungswerts

 

In diesem Fall übernimmt die Versicherung die vollen Reparaturkosten, da sie nur 120 Prozent des Wiederbeschaffungswerts betragen. Bei einer Auszahlung hättest du hier nur 4.000 Euro (Wiederbeschaffungswert minus Restwert) erhalten.

Beispiel 2 – Die Versicherung zahlt nur den Wiederbeschaffungswert

  • Wiederbeschaffungswert: 5.000 Euro
  • Restwert: 1.000 Euro
  • Schaden/Reparaturkosten: 7.000 Euro brutte
  • Prozentwert; 140% des Wiederbeschaffungswerts

In dem Fall bezahlt die Versicherung nicht die vollen Reparaturkosten, sondern nur den Betrag aus Wiederbeschaffungswert minus Restwert – also 4.000 Euro. In so einem Fall müsstest du selbst den Rest zahlen oder du verzichtest gleich ganz auf eine Reparatur und kaufst dir einen Ersatzwagen.

Grundsätzlich hast du immer die Möglichkeit, dir statt der Reparaturkosten einfach einen Schadenersatz auszahlen zu lassen. Dieser beträgt dann den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts, wenn du dein Auto behalten und beispielsweise selbst reparieren möchtest.

Sonderfall Neuwagen

Glück im Unglück haben Personen, die einen Auto-Totalschaden mit einem ganz frischen Neuwagen erleiden. Ist das Auto maximal vier Wochen alt und hat höchstens 1.000 Kilometer auf dem Tachometer, gibt es den vollen Kaufpreis von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Die eigene Vollkaskoversicherung zahlt den Neupreis je nach Tarif sogar bis zu zwei Jahre nach der Erstanmeldung.

 

FAQ zu Totalschaden Auto

Antworten auf die wichtigsten Fragen bekommst du hier.

  • Was sollte man nach einem Unfall mit Totalschaden am Auto tun?

    Ein Unfall mit Totalschaden am Auto ist immer ein Schock. Bewahre Ruhe und vergewissere dich zuerst, dass kein Beteiligter medizinische Hilfe braucht. Erst wenn das sichergestellt ist, solltest du Vorkehrungen treffen, um am Ende deine Ansprüche geltend machen zu können. Dazu gehören folgende Punkte:

    • Sprich Zeugen an und lass dir ihre Kontaktdaten geben.
    • Mach Fotos vom Unfallort und von allen beteiligten Fahrzeugen.

    Dokumentiere sichtbare Schäden möglichst detailliert.

  • Lohnt sich eine Reparatur nach einem Auto-Totalschaden?

    Rein rechnerisch lohnt sich eine Reparatur nach einem Auto-Totalschaden nur dann, wenn die voraussichtlichen Werkstattkosten nicht höher als 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts sind. Ob du ein totalbeschädigtes Auto aber tatsächlich reparieren lassen möchtest, hängt auch von emotionalen Gesichtspunkten ab.

    Auf der anderen Seite könnte dir der Kauf eines Ersatzwagens unter Umständen Vorteile bringen – vor allem dann, wenn das Gutachten den Zeitwert deines Wagens hoch und den Restwert niedrig ansetzt oder wenn deine Vollkaskoversicherung dir den Neuwert auszahlt. Was du beim Autokauf beachten solltest, erfährst du hier.

  • Was passiert mit einem Auto nach einem Totalschaden?

    Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder du behältst das Unfallfahrzeug oder eben nicht. Wird das totalbeschädigte Auto entsorgt, solltest du prüfen, ob die zuständige Versicherung auch die Kosten für Abmeldung und Entsorgung zahlt. Alternativ verwertet die Versicherung das Auto selbst und zahlt dir den Wiederbeschaffungswert oder Neuwert aus.

    Behältst du das Auto nach dem Totalschaden, kannst du es selbst reparieren oder fachmännisch reparieren lassen und die Kosten nach der 130-Prozent-Regel geltend machen. Allerdings musst du auch dafür sorgen, dass der Wagen ordnungsgemäß zu dir gebracht wird. Verkehrstauglich dürfte ein Totalschaden-Auto kaum sein.

  • Welche zusätzlichen Kosten können übernommen werden?

    Ist die Haftpflichtversicherung des Gegenübers für deinen Schaden verantwortlich, können mehrere weitere Kostenpunkte geltend gemacht werden. Dazu gehören unter anderem:

    • Die Kosten für einen gleichwertigen Mietwagen.
    • Bis zu 14 Tage Entschädigung für den Nutzungsausfall.
    • Ab- und Anmeldekosten sowie Überführungskosten
    • Die Bewertungskosten bei einem Gebrauchtwagenkauf von privat.

    Die eigene Vollkaskoversicherung zahlt nur die Positionen, die vertraglich vereinbart wurden. Prüfe also am besten deine Verträge darauf. Mehr Informationen zu unseren Autoversicherungen findest du auf dieser Seite. Mit uns bist du immer bestens abgesichert – auch bei einem Auto-Totalschaden.

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