Der Fahrzeugschein ist neben dem Fahrzeugbrief das wichtigste Dokument für dich als Fahrer. Deshalb ist es wichtig, dass du die Zulassungsbescheinigung Teil 1 richtig lesen kannst. Im Folgenden beantworten wir die wichtigsten Fragen dazu für dich:
Grundlegendes zum Fahrzeugschein
Neben dem Führerschein ist der Fahrzeugschein das wichtigste Dokument im Straßenverkehr. Wichtig ist er vor allem für Fahrer und Fahrzeughalter.
Was ist der Fahrzeugschein?
Der Fahrzeugschein (offiziell Zulassungsbescheinigung Teil 1) ist die amtliche Erlaubnis, dass du mit deinem Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen darfst. Nach § 13, Abs. 6 FZV musst du den Fahrzeugschein beim Fahren immer dabeihaben.
Alle zulassungspflichtigen Fahrzeuge benötigen einen Fahrzeugschein und erhalten ihn, sobald ein gültiges Kennzeichen vergeben wird. Das betrifft größere Fahrzeuge wie Lkw oder Pkw, aber auch Krafträder, Anhänger oder Traktoren.
Ein Tipp: Auch wenn du dir das Auto eines Freundes oder Familienmitglieds leihst, musst du den jeweiligen Fahrzeugschein mit dir führen.
Kannst du den Fahrzeugschein bei einer Verkehrskontrolle nicht vorzeigen, musst du ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro bezahlen.
Die zuständige Straßenverkehrsbehörde stellt die Zulassungsbescheinigung Teil 1 aus, wenn
- du dein zulassungspflichtiges Fahrzeug anmeldest oder ummeldest. (evB-Nummer als Kfz-Versicherungsnachweis nicht vergessen mitzunehmen!)
- du ein amtliches Kennzeichen für ein zulassungsfreies, aber kennzeichenpflichtiges Fahrzeug erhältst (zum Beispiel Leichtkrafträder, Arbeitsmaschinen oder Stapler).
- du deinen Fahrzeugschein verloren hast oder dein Fahrzeugschein gestohlen wurde.
Alle im Fahrzeugschein enthaltenen Angaben werden im örtlichen und im zentralen Fahrzeugregister gespeichert. So müssen bei einem Verlust sämtliche Angaben nicht nochmal aufgenommen werden. Außerdem können Polizeibeamte die Daten bei einer Verkehrskontrolle schnell überprüfen.
Was ist der Unterschied zwischen Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief?
Grundsätzlich gilt: Nur gemeinsam bilden die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) und Teil 2 (Fahrzeugbrief) eine vollständige Zulassungsbescheinigung.
Den Fahrzeugschein erhältst du von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde. Er ist wie ein handlicher Steckbrief oder Ausweis für das Auto. Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 enthält alle wichtigen Informationen, die das Fahrzeug betreffen, zum Beispiel Angaben zu Tankvolumen oder maximaler Achslast. Eine genaue Legende aller Angaben findest du in der Infografik unten. Außerdem steht im Fahrzeugschein, wer aktuell für die Instandhaltung (Pflege und Wartung) des Fahrzeugs verantwortlich ist. Diese Person ist der sogenannte Fahrzeughalter.
Der Fahrzeugbrief gibt an, wer der Eigentümer des Wagens ist. In der Zulassungsbescheinigung Teil 2 sind alle Fahrzeughalter, die das Fahrzeug bisher hatte und hat, vermerkt. Ausschlaggebend ist in dem Fall aber nicht der Fahrzeughalter, sondern der aktuelle Eigentümer. Deshalb erhältst du beim Kauf eines Autos den Fahrzeugbrief vom Händler.
Ein Beispiel: Wenn du einen Leasingwagen fährst, bist du als Vertragspartner der Fahrzeughalter und musst dich darum kümmern, dass das Fahrzeug für den Straßenverkehr tauglich ist. Deshalb bekommst du auch den Fahrzeugschein, der detaillierte technische Angaben für dein Auto enthält. Das Leasingunternehmen ist aber offiziell der Eigentümer des Fahrzeugs. Aus dem Grund bleibt der Fahrzeugbrief dort.
Weitere Details zum Fahrzeugbrief erhältst du in unserem Ratgeber „Fahrzeugbrief: Die Zulassungsbescheinigung Teil 2“.
Fahrzeugschein lesen & nutzen
Auf den ersten Blick verraten die Kürzel im Fahrzeugschein wenig. Ein genauerer Blick lohnt sich aber, weil du dort wichtige Informationen zu deinem Fahrzeug erhältst.
Wie lese ich den Fahrzeugschein?
Seit Oktober 2005 heißt der Fahrzeugschein offiziell „Zulassungsbescheinigung Teil 1“. Der Aufbau des Dokuments ist für sämtliche Kraftfahrzeuge der EU gleich. Im Fahrzeugschein werden deshalb einheitliche europäische, aber auch nationale Zahlenschlüssel verwendet. Sie geben vor allem Auskunft über technische Daten, aber auch den Hersteller oder Veränderungen, die am Fahrzeug vorgenommen wurden.
Das solltest du wissen: Alte Fahrzeugscheine sind auch heute noch gültig, werden aber bei Verlust oder beim Ummelden durch neue ersetzt. Anders als beim alten Fahrzeugschein enthalten die neuen Zulassungsbescheinigungen 1 und 2 zusätzliche Sicherheitsmerkmale, um Fälschungen zu vermeiden.
In folgenden Tabellen findest du nochmal alle relevanten Kürzel aus der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und ihre Bedeutung aufgelistet:
Feld: B Datum der Erstzulassung
Feld: D1 Marke
Feld: D2 Typ, Variante, Version
Feld: D3 Handelsbezeichnung(en)
Feld: E Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN)
Feld: F.1 Technisch zulässige Gesamtmasse in kg
Feld: F.2 Im Mitgliedstaat zulässige Gesamtmasse in kg
Feld: G Masse des Fahrzeugs in Betrieb ( Leermasse, in kg)
Feld: J Fahrzeugklasse
Feld: K Nummer der EG-Typgenehmigung oder der Allgemeinen Betriebserlaubnis
Feld: L Zahl der Achsen
Feld: O.1 Technisch zulässige Anhängelast (gebremst, in kg)
Feld: O.2 Technisch zulässige Anhängelast (ungebremst, in kg)
Feld: P.1 Hubraum in cm3
Feld: P.2 Nennleistung in kW
Feld: P.3 Kraftstoffart od. Energiequelle
Feld: P.4 Nenndrehzahl bei min-1
Feld: R Farbe des Fahrzeugs
Feld: S.1 Sitzplätze einschließlich Fahrer
Feld: S.2 Stehplätze
Feld: T Höchstgeschwindigkeit in km/h
Feld: U.1 Standgeräusch in dB
Feld: U.2 Drehzahl in min-1 zu U.1
Feld: U.3 Fahrgeräusch in dB
Feld: V.7 CO2 (in g/km)
Feld: V.9 Schadstoffklasse für die EG-Typgenehmigung
Feld: 2 Hersteller/Kurzbezeichnung
Feld: 2.1 Hersteller-Nummer (Code zu 2)
Feld: 2.2 Fahrzeugtyp (Code zu D.2)
Feld: 3 Prüfziffer zur Fahrzeug-Identifikationsnummer
Feld: 4 Art des Aufbaus
Feld: 5 Bezeichnung der Fahrzeugklasse u. des Aufbaus
Feld: 6 Datum zu K
Feld: 7.1 Technisch zugelassene Achslast/Masse je Achsgruppe (in kg für Achse 1)
Feld: 7.2 Technisch zugelassene Achslast/Masse je Achsgruppe (in kg für Achse 2)
Feld: 7.3 Technisch zugelassene Achslast/Masse je Achsgruppe (in kg für Achse 3)
Feld: 8.1 Zulässige Maximal-Achslast (kg) im Mitgliedstaat für Achse 1
Feld: 8.2 Zulässige Maximal-Achslast (kg) im Mitgliedstaat für Achse 2
Feld: 8.3 Zulässige Maximal-Achslast (kg) im Mitgliedstaat für Achse 3
Feld: 9 Zahl der Antriebsachsen
Feld: 10 Kraftstoffart (Code zu P.3)
Feld: 11 Farbnummer (Code zu R)
Feld: 12 Rauminhalt des Tankes bei Tankfahrzeugen in m3
Feld: 13 Stützlast in kg
Feld: 14 Bezeichnung der nationalen Emissionsklasse
Feld: 14.1 Emissionsklasse (Code zu V.9)
Feld: 15.1 Bereifung Achse 1
Feld: 15.2 Bereifung Achse 2
Feld: 15.3 Bereifung Achse 3
Feld: 16 Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil 2
Feld: 17 Merkmal zur Betriebserlaubnis
Feld: 18 Länge in mm
Feld: 19 Breite in mm
Feld: 20 Höhe in mm
Feld: 21 Sonstige Vermerke (Mietwagen, Taxi, grünes Kennzeichen)
Feld: 22 Bemerkungen u. Ausnahmen
Was muss ich beim Fahrzeugschein beachten?
Sobald ein Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilnimmt, muss der Fahrer den Fahrzeugschein dabeihaben. Das ist auch der Fall, wenn du ein geliehenes Fahrzeug fährst.
Kannst du den Fahrzeugschein bei einer Verkehrskontrolle nicht vorzeigen, musst du mit einem Verwarngeld in Höhe von 10 Euro rechnen.
Übrigens: Bist du der Inhaber des Fahrzeugscheins, bedeutet das, dass du der Halter des Fahrzeugs bist.
Führe den Fahrzeugschein immer mit dir
Damit du bei einer Verkehrskontrolle nicht in Schwierigkeiten gerätst, solltest du deinen Fahrzeugschein beim Fahren immer mit dir führen und gut aufbewahren.
Wir wünschen dir allzeit gute Fahrt!