Vollmacht Kfz-Ummel­dung

Keine Zeit, dein Kfz selbst umzumelden? Hier findest du alle Infos zur Kfz-Ummeldung mit Vollmacht.

Dein Fahrzeug kann auch eine andere Person für dich ummelden. Hier erfährst du, wie du eine Vollmacht für die Kfz-Ummeldung ausstellst und welche Unterlagen dein Vertreter bei der Kfz-Behörde braucht.

Frau mit Notebook

Das Wichtigste zusammengefasst

  • Du willst dein Auto ummelden, kannst aber nicht selbst zur Zulassungsstelle gehen? Als Fahrzeughalter darfst du auch eine andere Person mit der Auto-Ummeldung beauftragen.
  • Damit ein Dritter dein Auto für dich ummelden kann, braucht er dein Einverständnis in Form einer schriftlichen Vollmacht. Außerdem muss er sich bei der Kfz-Behörde ausweisen und eine Kopie deines Personalausweises oder Reisepasses vorzeigen.
  • Die Ummeldung durch einen Bevollmächtigten unterscheidet sich nicht von einer „normalen“ Kfz-Ummeldung. Der Ablauf bei der Kfz-Zulassungsstelle ist gleich.
  • Damit die Auto-Ummeldung reibungslos funktioniert, sollte dein Vertreter alle erforderlichen Unterlagen dabeihaben – zum Beispiel eVB-Nummer, HU-Bericht und Fahrzeugpapiere.

In welchen Fällen muss ich mein Auto ummelden?

Du darfst dein Auto nur im öffentlichen Straßenverkehr bewegen, wenn es auf deinen Namen und aktuellen Wohnort zugelassen ist. Sobald sich daran etwas ändert, musst du das Fahrzeug ummelden. Das ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben – und zwar in diesen beiden Fällen:

  1. Halterwechsel: Du übernimmst ein Auto von einem anderen Fahrzeughalter (z.B. von deinen Eltern oder nach einem Autokauf).
  2. Umzug: Du als Fahrzeughalter ziehst in einen anderen Zulassungsbezirk um.

Wichtig: Die Ummeldung des Fahrzeugs erfolgt immer bei der Kfz-Zulassungsbehörde an deinem Hauptwohnsitz. Das heißt: Eine Auto-Ummeldung in einem anderen Zulassungsbezirk ist nicht möglich – egal ob mit oder ohne Vollmacht.

Was ist eine Vollmacht zur Kfz-Ummeldung?

Eine Vollmacht zum Autoummelden ist eine unmissverständliche Willenserklärung – normalerweise in Papierform mit Unterschrift. Mit ihr drückst du klar und deutlich aus, dass eine andere Person dein Fahrzeug für dich ummelden darf. Dein Stellvertreter wiederum weist mit der Vollmacht bei der Kfz-Behörde nach, dass er in deinem Auftrag handelt.

Wann ist eine Vollmacht zum Autoummelden erforderlich?

Eine Vollmacht zur Auto-Ummeldung ist notwendig, wenn du dein Auto nicht persönlich bei der Kfz-Zulassungsstelle ummelden kannst. Oder wenn eine andere Person (z.B. Verwandter oder Freund) dich bittet, als Stellvertreter einzuspringen und den Behördengang zu erledigen.

Was muss die Vollmacht zur Kfz-Ummeldung beinhalten?

Damit die Ummelde-Vollmacht aussagekräftig und gültig ist, sollte sie diese Informationen enthalten:

  • Zweck der Vollmacht (z.B. "Vollmacht zur Kfz-Ummeldung")
  • Name und Anschrift des Vollmachtgebers
  • Name und Anschrift des Bevollmächtigten
  • Konkrete Angaben zum Fahrzeug (z.B. Hersteller, Fahrzeugtyp und Fahrzeugidentifikationsnummer)
  • Infos zur elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Einverständniserklärung, dass der Bevollmächtigte über Steuer- und Gebührenrückstände informiert werden darf
  • Bei Ummeldung ohne Kennzeichenreservierung oder Übernahme des bisherigen Nummernschilds: Einverständniserklärung, dass der Bevollmächtigte die Kennzeichenkombination auswählen oder das Zufallsprinzip entscheiden darf
  • Datum und eigenhändige Unterschrift des Fahrzeughalters

Wichtig: Der Gesetzgeber verlangt für die Vollmacht zur Auto-Ummeldung keine bestimmte Form. Trotzdem solltest du sie immer schriftlich erteilen.

  • Du kannst die Ummelde-Vollmacht nach eigenem Ermessen handschriftlich aufsetzen.
  • Du kannst eine kostenlose Vorlage nutzen – zum Beispiel die Allianz Direct Zulassungsvollmacht, die du kostenlos herunterladen und digital ausfüllen kannst.
  • Manche Kfz-Zulassungsstellen bieten auf ihren Webseiten Musterformulare zum Downloaden und Ausfüllen an.

 

Wem kann ich eine Vollmacht zur Auto-Ummeldung ausstellen?

Wem du die Vollmacht für die Kfz-Ummeldung ausstellst, liegt in deiner Hand. Voraussetzungen, zum Beispiel einen bestimmten Verwandtschaftsgrad oder eine Altersgrenze, gibt es nicht. Du kannst also Familienmitglieder, Freunde oder Kollegen gleichermaßen mit der Auto-Ummeldung beauftragen. Die meisten Fahrzeughalter wählen eine Vertrauensperson – denn sie erhält Einblick in sensible Daten wie deine kraftfahrzeugsteuerlichen Verhältnisse.

Wichtig: Die Vollmacht zum Autoummelden kannst du auch einer minderjährigen Person erteilen. Einzige Voraussetzung: Die Erziehungsberechtigten sind damit einverstanden.

Kfz-Ummeldung mit Vollmacht: Wie funktioniert das?

Auf der Zulassungsstelle funktioniert die Kfz-Ummeldung mit Vollmacht genauso wie eine "normale" Auto-Ummeldung. Einziger Unterschied: Die bevollmächtigte Person muss die schriftliche Vollmacht vorzeigen und sich selbst und den Vollmachtgeber ausweisen können.

Was kostet eine Kfz-Ummeldung mit Vollmacht?

Wenn ein Bevollmächtigter dein Auto für dich ummeldet, kostet die Kfz-Ummeldung genauso viel wie ohne Vollmacht. Durch die Beauftragung eines Stellvertreters entstehen bei der Kfz-Behörde keine zusätzlichen Kosten.

Wie viel die Auto-Ummeldung kostet, ist je nach Bundesland und Zulassungsstelle unterschiedlich. Im Schnitt zahlst du für die Ummeldung zwischen zehn und 30 Euro. Weitere Gebühren entstehen, wenn neue Kfz-Kennzeichen (ca. 25 Euro) erforderlich sind und du vorab ein Wunschkennzeichen reservierst (10,20 Euro plus 2,60 Euro Reservierungsgebühr). Die genauen Preise erfährst du bei deiner zuständigen Kfz-Behörde.

Bis wann muss die Ummeldung mit Vollmacht erfolgen?

Egal ob nach Umzug oder Halterwechsel – eine gesetzliche Frist für die Auto-Ummeldung gibt es nicht. Das gilt sowohl fürs Autoummelden mit Vollmacht als auch ohne. Du hast aber eine Meldepflicht und solltest dein Auto unverzüglich ummelden (lassen). Das heißt: Die Kfz-Ummeldung sollte innerhalb einer Woche nach Umzug oder Halterwechsel erfolgen. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, riskiert 15 Euro Verwarngeld.

Einige Kfz-Zulassungsstellen geben eine „Schonfrist“ von vier Wochen. Wer die Kfz-Ummeldung unnötig hinauszögert, riskiert ein Bußgeld von bis zu 50 Euro. Über die genaue Höhe entscheidet der Sachbearbeiter der Kfz-Behörde.

Welche Alternativen zur Kfz-Ummeldung durch einen Bevollmächtigten gibt es?

Du kannst nicht selbst zur Kfz-Zulassungsstelle gehen und hast niemanden, dem du eine Vollmacht zur Auto-Ummeldung ausstellen könntest? Dann kannst du dein Auto online ummelden – und zwar über die internetbasierte Kfz-Fahrzeugzulassung (i-Kfz). Viele Kfz-Behörden bieten den Onlineservice inzwischen auch für die Ummeldung von Fahrzeugen an.

Einige Autohändler bieten auch einen Zulassungsservice an, wenn du ein Fahrzeug bei ihnen kaufst. Das heißt: Ein Mitarbeiter des Händlers oder Zulassungsdienstes übernimmt den Behördengang gegen eine Gebühr und meldet das Fahrzeug für den Käufer um. Dafür braucht der Autohändler eine Vollmacht.

Wichtig: Eine Ummeldung via Zulassungsservice ist nur möglich, wenn das gekaufte Fahrzeug noch angemeldet ist. Ansonsten handelt es sich um eine Kfz-Zulassung mit Vollmacht.

In welchen Fällen ist eine Kfz-Ummeldung mit Vollmacht nicht möglich?

Egal, ob persönlich oder durch einen Stellvertreter: Die Auto-Ummeldung ist nur möglich, wenn der Fahrzeughalter keine Kfz-Steuer- oder Gebührenrückstände hat. Das heißt: Wer die jährliche Kfz-Steuer nicht gezahlt hat, kann sein Auto weder selbst noch von einer anderen Person ummelden lassen. Erst wenn die Steuerrückstände beglichen sind, ist die Ummeldung des Kfz möglich.

Welche Unterlagen braucht der Bevollmächtigte für die Kfz-Ummeldung?

Wenn ein Stellvertreter für eine andere Person ein Auto ummelden möchte, benötigt er bei der Kfz-Behörde diese Unterlagen:

  • unterschriebene Vollmacht für die Kfz-Ummeldung (in doppelter Ausführung)
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Bevollmächtigten
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Vollmachtgebers (= Fahrzeughalter) – Kopie reicht aus
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) als Nachweis für gültige Kfz-Haftpflicht
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU)
  • COC-Papiere, wenn es sich um ein Importfahrzeug aus dem Ausland handelt (sie bestätigen Typgenehmigung für die Europäische Union)
  • Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) zum Einzug der Kfz-Steuer
  • evtl. alte Kfz-Kennzeichen (wenn neue Nummernschilder gewünscht sind)
  • evtl. Reservierungsbestätigung von Wunschkennzeichen

Welche Besonderheiten gibt es bei der Ummeldung mit Kennzeichenwechsel?

Ändert sich beim Autoummelden das Nummernschild, zum Beispiel nach Halterwechsel oder Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk, muss der Bevollmächtige auch die alten Nummernschilder zur Kfz-Behörde mitnehmen.

Außerdem: Wenn du vorab keine neue Kennzeichenkombination (= Wunschkennzeichen) reservieret hast, braucht dein Stellvertreter deine Einverständniserklärung, dass er das neue Kfz-Kennzeichen für dich bestimmen oder das Zufallsprinzip entscheiden darf.

FAQ zu Vollmacht Autoummeldung

Antworten auf die wichtigsten Fragen bekommst du hier.

  • Kann ich mein Auto von einer anderen Person ummelden lassen?

    Ja, auch eine andere Person darf für dich dein Auto ummelden. Einzige Voraussetzung: Du erteilst deinem Stellvertreter eine Vollmacht für die Kfz-Ummeldung und gibst ihm alle wichtigen Unterlagen für die Zulassungsbehörde mit.

  • Was muss ich tun, um für eine andere Person ein Auto umzumelden?

    Damit du das Fahrzeug einer anderen Person ummelden kannst, muss sie dir eine Ummelde-Vollmacht (= Zulassungsvollmacht für die Ummeldung) ausstellen. Das Dokument legst du zusammen mit deinem Personalausweis oder Reisepass, einer Kopie des Ausweisdokuments des Vollmachtgebers und weiteren Zulassungsunterlagen (z.B. eVB-Nummer, Zulassungsbescheinigung Teil I und II) bei der Kfz-Behörde vor. So kannst du das Auto problemlos stellvertretend für eine andere Person ummelden.

  • Welche Unterlagen werden benötigt, damit eine andere Person mein Auto ummelden kann?

    Damit ein Stellvertreter die Kfz-Ummeldung in deinem Namen durchführen kann, braucht er eine schriftliche Vollmacht von dir. Außerdem sollte er zur Kfz-Behörde diese Unterlagen mitbringen:

    • Ausweisdokument des Bevollmächtigten (Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung, Original oder Kopie)
    • Dein Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung im Original)
    • eVB-Nummer
    • Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II
    • Nachweis der letzten Haupt- und Abgasuntersuchung (TÜV-Bericht)
    • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
    • evtl. alte Kfz-Kennzeichen und Reservierung des Wunschkennzeichens
  • Darf ich mit einem Auto fahren, das noch nicht umgemeldet ist?

    Ja. Weil das Fahrzeug vor einer Ummeldung nicht abgemeldet wird, ist es durchgehend zugelassen. Du darfst es jederzeit im Straßenverkehr bewegen. Aber: Du solltest das Auto zeitnah ummelden. Ansonsten riskierst du ein Verwarn- bzw. Bußgeld.

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