i-Kfz: Auto an-, um- oder ab­melden

Wir erklären dir, was die i-Kfz ist und wie du den Online-Service Schritt für Schritt nutzt.

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Du möchtest dein Auto anmelden, abmelden oder ummelden, hast aber keine Lust auf lange Wartezeiten bei der Kfz-Zulassungsstelle? Mit der i-Kfz kannst du alle Formalitäten von zu Hause aus erledigen. Wie das funktioniert? Die wichtigsten Infos hier.

Familie mit Auto

Das Wichtigste zusammengefasst

i-Kfz ist die Abkürzung für internetbasierte Kfz-Zulassung. Damit kannst du dein Auto online zulassen, ummelden, wiederanmelden oder abmelden.

Mit i-Kfz kannst du dein Auto jederzeit und von überall auf der Welt zulassen. So sparst du dir Terminvereinbarung, den Weg zur Zulassungsstelle und Wartezeiten vor Ort.

Damit du i-Kfz nutzen kannst, brauchst du unter anderem einen Personalausweis mit aktivierter eID-Onlinefunktion. Und ein Auto, das nach 2015 zugelassen wurde.

Wie funktioniert die Kfz-Online-Zulassung?

Mit i-Kfz kannst du dein Auto online anmelden, ummelden oder abmelden – jederzeit und von überall auf der Welt aus. So sparst du dir den Weg zur Kfz-Behörde und lange Wartezeiten. Wenn du dein Fahrzeug mit i-Kfz ummeldest und alle nötigen Stempelplaketten auf den Nummernschildern schon hast, kannst du sogar direkt losfahren.

Was bedeutet i-Kfz?

Die Abkürzung „i-Kfz“ steht für internetbasierte Kfz-Zulassung. Mit i-Kfz digitalisiert das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die Fahrzeugzulassung in Deutschland. Ziel ist es, das Verfahren einfacher, bequemer und effizienter zu machen.

Seit 1. Oktober 2019 ist die dritte Stufe der internetbasierten Kfz-Fahrzeugzulassung in Kraft. Sie ermöglicht bundesweit die Erstzulassung von Neufahrzeugen und die Umschreibung eines Kfz auf einen neuen Halter. Bei der voll automatisierten Zulassung werden die Anträge in Echtzeit bearbeitet und nicht mehr von Zulassungsmitarbeitern geprüft. Noch sind aber nicht alle deutschen Zulassungsstellen in der Lage, Neuzulassungen online durchzuführen.

Wann kann ich i-Kfz nicht nutzen?

Die digitale Zulassung funktioniert aktuell nur für Fahrzeuge mit regulären Kennzeichen. Sonderkennzeichen wie Kurzzeitkennzeichen, Saisonkennzeichen oder E-Kennzeichen kannst du noch nicht online beantragen. Um dein Auto damit zuzulassen, musst du weiterhin direkt zur Kfz-Behörde.

Dasselbe gilt für diese Fälle:

  • Die Stempelplaketten sind falsch aufgeklebt.
  • Die Zulassungsdokumente sind verloren gegangen.
  • Der Zulassungsbescheid ist beim Versand verloren gegangen.
  • Das Fahrzeug wird im i-Kfz-Portal nicht gefunden.
  • Die Sicherheitscodes der Fahrzeugpapiere sind nicht lesbar.

Voraussetzungen für i-Kfz

Das brauchst du, um i-Kfz nutzen zu können:

  • Dein Fahrzeug wurde erstmalig nach dem 1. Januar 2015 zugelassen.
  • Dein Kfz verfügt über ein Kennzeichen mit Stempelplaketten und Sicherheitscodes.
  • Du besitzt eine Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit Sicherheitscode (bei Halterwechsel brauchst du auch die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)).
  • Du hast einen neuen Personalausweis mit aktivierter eID-Onlinefunktion.
  • Du hast auf deinem Smartphone die kostenlose AusweisApp2 installiert. Wer kein Smartphone hat, kann i-Kfz mit einem Ausweislesegerät nutzen.

Bevor du dein Auto mit i-Kfz an-, um- oder abmelden kannst, aktivierst du die eID-Onlinefunktion deines Personalausweises. So gehst du vor:

  1. Lege deinen Personalausweis auf das Kartenlesegerät oder nutze dein Smartphone bzw. Tablet.
  2. Rubble die fünfstellige PIN frei, die du von der Bundesdruckerei per Post erhalten hast.
  3. Wähle deine eigene sechsstellige PIN und bestätige deine Angaben.

Fertig: Die eID-Onlinefunktion deines Personalausweises ist aktiviert.

Tipp: Findest du die fünfstellige Ausgangs-PIN nicht mehr, kannst du die eID-Onlinefunktion auch bei der Personalausweisbehörde freischalten lassen. Meist ist das Einwohnermeldeamt an deinem Wohnort dafür zuständig.

Du erfüllst alle Kriterien? Dann zeigen wir dir in unserer i-Kfz-Anleitung, wie du Schritt für Schritt vorgehst.

Erstzulassung eines Neuwagens mit i-Kfz

Du möchtest ein neues Auto online zulassen? So funktioniert die Fahrzeugzulassung mit i-Kfz:

  1. Rufe das Onlineportal der für deinen Wohnort zuständigen Zulassungsbehörde auf.
  2. Weise dich mit deinem Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion aus.
  3. Rubble den Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung frei.
  4. Gib die in der Antragsmaske geforderten Daten ein: Fahrzeug-Identifizierungsnummer, deine IBAN für den Einzug der Kfz-Steuer, die eVB-Nummer deiner Kfz-Versicherung und den freigelegten Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung.
  5. Wähle ein Kennzeichen aus.
  6. Das System überprüft nun deine Angaben. Sind sie korrekt, bezahlst du die fälligen Anmeldegebühren und bestätigst anschließend noch einmal die Richtigkeit deiner Angaben.
  7. Innerhalb weniger Tage bekommst du alle notwendigen Unterlagen nach Hause geschickt. Je nach Behörde erhältst du die Dokumente per Einschreiben oder mit der Post in deinen Briefkasten.
  8. Wichtig: Auch wenn du das Autoanmelden online erledigst, darfst du nicht sofort losfahren. Das ist erst erlaubt, wenn du die neuen Stempelplaketten auf den Nummernschildern deines Pkw angebracht hast.

Auto ummelden online mit i-Kfz

Dein Kfz online ummelden kannst du zum Beispiel, wenn du umziehst. Oder wenn der Fahrzeughalter des Autos wechselt. Damit das Kfz-Ummelden online funktioniert, muss das Fahrzeug nach 1. Januar 2015 erstmals zugelassen worden sein. Ältere Gebrauchtwagen online zulassen kannst du bisher nicht. Außerdem ist Autoummelden, zum Beispiel bei einem Halterwechsel, online nur möglich, wenn der neue Halter das bisherige Kennzeichen übernimmt. Sprich: Wenn du ein Gebrauchtfahrzeug mit einem neuen Nummernschild zulassen möchtest, gehst du direkt zur Kfz-Behörde.

Wer sein Kfz online ummelden möchte, geht genauso vor wie bei der Anmeldung eines Neufahrzeugs mit i-Kfz. Zusätzlich zur Fahrzeug-Identifikationsnummer, eVB-Nummer und IBAN gibst du noch das Datum der gültigen Hauptuntersuchung und der gültigen Sicherheitsüberprüfung ein. Beide Informationen findest du im letzten HU-Bescheid des Autos.

Nach Bezahlung und Bestätigung aller Angaben ist dein Zulassungsbescheid innerhalb von 30 Minuten online abrufbar. Wenn du ihn ausgedruckt hast, kannst du sofort losfahren.

Online-Wiederzulassung eines Kfz

Du kannst auch ein zuvor stillgelegtes Auto online wieder anmelden. Voraussetzung ist, dass dein Fahrzeug erstmals nach 1. Januar 2015 zugelassen wurde.

So gehst du für die Wiederzulassung deines Kfz online vor:

  1. Rufe das Onlineportal deiner Zulassungsbehörde auf.
  2. Weise dich mit deinem Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion aus.
  3. Lege den Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung frei.
  4. Gib alle erforderlichen Daten ein: Kennzeichen, den freigelegten Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I, Datum der gültigen Hauptuntersuchung, Datum der gültigen Sicherheitsüberprüfung, eVB-Nummer deiner Kfz-Versicherung und IBAN.
  5. Wähle ein Kennzeichen aus. Hier hast du drei Optionen:
    • Du entscheidest dich für das angezeigte, nächste freie Kennzeichen.
    • Du wählst dein Wunschkennzeichen, sofern verfügbar.
    • Du gibst ein vorab reserviertes Kennzeichen ein.
  6. Das System überprüft deine Eingaben und fordert dich auf, die Wiederzulassungsgebühren zu bezahlen. Danach wird dein Antrag durch die Zulassungsstelle geprüft und schickt dir deine Unterlagen per Post zu. Zum Schluss klebst du die beiden Plaketten auf das Kennzeichen. Dein Auto ist nun fahrbereit.

Auto online abmelden mit i-Kfz

Wer sein Fahrzeug online abmelden möchte, kann das per i-Kfz erledigen. So funktioniert die Online-Autoabmeldung Schritt für Schritt:

  1. Rufe das Onlineportal deiner Zulassungsbehörde auf.
  2. Weise dich mit deinem Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion aus.
  3. Gib dein Kfz-Kennzeichen und (wenn erforderlich) die Fahrzeug-Identifikationsnummer ein.
  4. Lege die Sicherheitscodes auf der Zulassungsbescheinigung Teil I und den Plaketten deines Kfz-Kennzeichens frei und gib sie in die Antragsmaske ein.
  5. Nachdem das System deine Daten vollständig überprüft hat, bezahlst du die fälligen Abmeldegebühren. Anschließend bestätigst du die Eingabe.
  6. Nach einer weiteren kurzen Überprüfung erhältst du die Abmeldebestätigung. Du weißt also sofort, ob das Kfz abmelden online funktioniert hat.

Ein weiterer Vorteil: Nicht nur du, sondern auch jede andere Person kann dein Kfz online abmelden. Das ist beim Anmelden und Ummelden eines Autos mit i-Kfz nicht möglich.

FAQ zu i-Kfz

Antworten auf die wichtigsten Fragen bekommst du hier.

  • Was tun, wenn die Webseite während der Anmeldung abstürzt?

    Deine Eingaben gehen nicht sofort verloren, wenn die Webseite während der Online-Zulassung abstürzt. Alle Daten werden 30 Minuten lang im i-Kfz-Portal gespeichert. Loggst du dich in dieser Zeit wieder ein, kannst du den Zulassungsprozess fortsetzen. Ist die halbe Stunde vorbei, musst du alle Anmeldedaten erneut eingeben.

  • Ist i-Kfz teurer als eine normale Zulassung?

    Ja, i-Kfz-Anmeldung und -Ummeldung sind etwas teurer. Der Grund: Neben den Zulassungsgebühren bezahlst du auch den Versand der Dokumente.

  • Können Unternehmen oder Flottenbetreiber i-Kfz nutzen?

    Nein, bisher können nur Privatpersonen die digitale Zulassung nutzen. Das soll sich aber bald ändern: Ab Stufe 4 der Digitalisierung (aktuell gilt Stufe 3) sollen auch Unternehmen und Flottenbetreiber i-Kfz nutzen können. (Stand 12/2021)

  • Wo finde ich den Sicherheitscode für die internetbasierte Außerbetriebssetzung oder Wiederzulassung eines Fahrzeugs?

    • Im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) findest du den Sicherheitscode auf der Rückseite über dem Stempel.
    • Im Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) ist der Sicherheitscode zum Freirubbeln auf der Vorderseite.
    • Auf dem Nummernschild findest du den Code in der Stempelplatte unter dem Wappen.
  • Was bedeutet i-Kfz?

    I-Kfz steht für internetbasierte Kfz-Zulassung. Das heißt: Du kannst Fahrzeuge online über die Webseite deiner Zulassungsbehörde anmelden, ummelden, wiederanmelden und abmelden.

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