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Kurzzeit­kennzeichen

Ein Kurzzeitkennzeichen brauchst du zum Beispiel für Testfahrten. Hier findest du alle Infos.

Wir erklären, was ein Kurzzeitkennzeichen ist, wofür du es brauchst und welche Kosten auf dich zukommen. Außerdem erfährst du, wie du das gelbe Kennzeichen beantragst und wie lange es gültig ist.

Frau in Auto

Das Wichtigste zusammengefasst

  • Kurzzeitkennzeichen sind nationale Kennzeichen, die du für Probe- und Überführungsfahrten innerhalb Deutschlands nutzen kannst. Alle anderen Fahrten (z.B. private Erledigungen, Kurztrips) sind nicht erlaubt.
  • Das Kurzzeitkennzeichen ist maximal fünf Tage gültig. Deswegen heißt es auch 5-Tages-Kennzeichen.
  • Kurzzeitkennzeichen kosten ab 60 Euro. Die Gebühren hängen zum Beispiel davon ab, wie viel du fürs Schilderprägen zahlst. Und von der Kfz-Versicherung, bei der du das Fahrzeug für fünf Tage versicherst.
  • Du kannst das Kurzzeitkennzeichen online beantragen. Oder du erhältst es bei einer Kfz-Zulassungsstelle vor Ort.

Was ist das Kurzzeit­kennzeichen?

Das Kurzzeitkennzeichen ist ein nationales Sonderkennzeichen, mit dem du ein abgemeldetes Auto für maximal fünf Tage zulassen kannst. Das ist in §16a der Zulassungsverordnung (FZV) gesetzlich geregelt. Wegen seiner Befristung wird es auch 5-Tages-Kennzeichen genannt. Oder gelbes Kennzeichen, weil das Nummernschild rechts einen gelben Rand hat.

Das Kurzzeitkennzeichen ist nicht übertragbar. Du darfst es immer nur für ein Fahrzeug verwenden. Außerdem sind damit nur Probefahrten oder Überführungsfahrten erlaubt. Gemeint sind Testfahrten und Fahrten, um das Fahrzeug innerhalb Deutschlands von A nach B zu bringen. Das Kurzzeitkennzeichen zählt damit zu den sogenannten Überführungskennzeichen.

Im Gegensatz zu roten Kennzeichen dürfen Kurzzeitkennzeichen auch Privatpersonen nutzen. Ein rotes Kennzeichen können dagegen nur gewerbliche Händler und Sachverständige beantragen.

Was kostet ein Kurzzeit­kennzeichen?

Für ein Kurzzeitkennzeichen kommen Kosten ab 60 Euro auf dich zu. Die Gebühren setzen sich aus diesen Punkten zusammen:

  • Verwaltungsgebühr bei der Zulassungsstelle: 13,10 Euro
  • Servicegebühr für das Erstellen der Nummernschilder: circa 20 bis 30 Euro
  • Kosten für die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) als Versicherungsnachweis: circa 30 Euro 
  • Falls erforderlich: Ausnahmegenehmigung für Umweltzone: circa 50 Euro

Die Kosten für die fünftägige Kfz-Versicherung sind abhängig von Anbieter und Versicherungsart (Kfz-Haftpflicht, Vollkasko oder Teilkasko). Die Mindestkosten für die eVB-Nummer liegen bei ungefähr 30 Euro. Bei höherem Leistungsumfang können es auch um 100 Euro sein. Viele Kfz-Versicherungen verrechnen diesen Betrag aber, wenn du das Fahrzeug nach Ablauf des Kurzzeitkennzeichens bei ihnen versicherst.

Achtung: Nicht alle Autoversicherungen bieten den fünftägigen Versicherungsschutz an. Informiere dich vorab beim Anbieter deiner Wahl, ob er dir eine eVB-Nummer für das 5-Tage-Kennzeichen ausstellen kann. Allianz Direct bietet diesen Service aktuell nicht an (Stand: Februar 2023).

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Damit du bei der Zulassungsstelle ein Kurzzeitkennzeichen bekommst, musst du diese Voraussetzungen erfüllen:

  1. Du hast eine kurzzeitige Kfz-Versicherung (mindestens Haftpflichtschutz) für das Fahrzeug abgeschlossen, das du überführen möchtest.
  2. Dir liegt ein Prüfbericht über die letzte gültige Hauptuntersuchung (HU/TÜV) vor.
  3. Das Fahrzeug ist mindestens einen Werktag vor Zulassung mit Kurzzeitkennzeichen abgemeldet (Außerbetriebsetzung).

Kann ich Kurzzeitkennzeichen ohne gültige HU beantragen?

Hast du für dein Fahrzeug keine gültige HU, bekommst du das Kurzzeitkennzeichen trotzdem. Aber: Der Geltungsbereich wird eingeschränkt. Du darfst mit dem Kurzzeitkennzeichen nur bis zur nächstgelegenen Werkstatt oder Prüfstelle innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Zulassungsbezirks fahren. Zum Beispiel, um die HU nachzuholen oder das Auto reparieren zu lassen. Die fehlende Hauptuntersuchung und die eingeschränkte Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens werden im Fahrzeugschein vermerkt.

Wie und wo beantrage ich das Kurzzeit­kennzeichen?

Ein Kurzzeitkennzeichen darf dir jede Zulassungsstelle in Deutschland ausstellen. Du kannst das gelbe Kennzeichen also in der Kfz-Behörde…

  • an deinem Hauptwohnsitz,
  • am letzten Ort der Zulassung des Fahrzeugs,
  • am Ort des Fahrzeugkaufs oder
  • am aktuellen Standort des Fahrzeugs beantragen.

Zum Beispiel: Wohnst du in München, willst aber ein Auto aus Köln überführen, kannst du das gelbe Kennzeichen in Köln beantragen.

Welche Unterlagen braucht man für ein Kurzzeitkennzeichen?

Um das Kurzzeitkennzeichen zu beantragen, bringst du folgende Dokumente zur Kfz-Zulassungsstelle mit:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) für bis zu fünf Tage
  • Nachweis der letzten gültigen Hauptuntersuchung (HU/TÜV)
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) oder Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
  • ggf. CoC-Papiere (Certificate of Conformity, EG-Übereinstimmungsbescheinigung), ausländische Fahrzeugdokumente, Herstellerbescheinigungen und Gutachten im Original
  • Vollmacht des Fahrzeughalters, wenn du das Kurzzeitkennzeichen für eine andere Person beantragst (Vertretung)
  • bei Minderjährigen: schriftliche Vollmacht beider Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise
  • bei juristischen Personen, Firmen und Vereinen: Handels- oder Vereinsregisterauszug (nicht älter als drei Jahre ab Ausstellung) und Gewerbeanmeldung

Tipp: Informiere dich vorab bei deiner Zulassungsstelle, welche Dokumente du für das Kurzzeitkennzeichen tatsächlich vorlegen musst. Meist findest du alle wichtigen Informationen auf der Internetseite der Behörde. Ein Kurzzeitkennzeichen ohne Papiere beantragen kannst du nicht.

Wie schnell bekommt man ein Kurzzeitkennzeichen?

Erfüllst du alle Voraussetzungen und bringst alle notwendigen Dokumente zur Kfz-Behörde mit, erhältst du das gelbe Kennzeichen sofort. Eine Terminvereinbarung lohnt sich, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden.

Bei vielen Zulassungsstellen kannst du das Kurzzeitkennzeichen auch online beantragen und dir per Post zuschicken lassen. Dann wartest du normalerweise ein bis zwei Tage auf deine gelben Kennzeichen.

Wie lange und wo ist das Kurzzeitkennzeichen gültig?

Das Kurzzeitkennzeichen gilt ab Zuteilung maximal fünf Tage. Du darfst das 5-Tages-Kennzeichen nur bis Ablauf des Enddatums verwenden, also nur bis 23:59:59 Uhr des aufgedruckten Datums. Anschließend musst du die gelben Kennzeichen nicht zurückbringen, sondern kannst sie einfach entsorgen.

Was passiert, wenn ich ein ungültiges Kurzzeitkennzeichen verwende? 

Wenn du das Kennzeichen länger als fünf Tage nutzt, riskierst du ein Bußgeld von 50 Euro. Dasselbe gilt, wenn du das gelbe Kurzzeitkennzeichen im Wechsel an mehreren Fahrzeugen oder für nicht erlaubte Fahrten verwendest. Die Nummernschilder zu verleihen oder von jemand anderem auszuleihen, ist auch verboten.

Wo ist das Kurzzeitkennzeichen gültig?

Als nationales Kennzeichen ist das Kurzzeitkennzeichen nur in Deutschland gültig. Aber: Die Bundesrepublik hat mit einigen europäischen Ländern Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der nationalen Überführungskennzeichen. Zum Beispiel mit Österreich, Italien, Dänemark und der Schweiz. Das heißt: Fährst du in einem dieser Länder mit deutschem Kurzzeitkennzeichen, bekommst du keine Schwierigkeiten mit der örtlichen Polizei.

Einige weitere Nachbarländer, mit denen es kein Anerkennungsabkommen gibt, dulden das Kurzzeitkennzeichen normalerweise. Darauf solltest du dich aber nicht verlassen: Belgien, Luxemburg und Frankreich beispielsweise verweigerten Autos mit gelben Kennzeichen die Einreise. Daneben können hohe Geldbußen drohen. Im schlimmsten Fall wird dein Auto beschlagnahmt.

Was ist der Unterschied zum Ausfuhrkennzeichen?

Der größte Unterschied zwischen Kurzzeitkennzeichen und Ausfuhrkennzeichen ist der Geltungsbereich, in dem du das jeweilige Nummernschild verwenden darfst:

  • Kurzzeitkennzeichen: für Überführungen innerhalb Deutschlands
  • Ausfuhrkennzeichen: für Überführungen ins Ausland

Wie ist das Kurzzeit­kennzeichen aufgebaut?

Das Kurzzeitkennzeichen ähnelt dem normalen Kfz-Kennzeichen. Es hat aber keinen blauen Euro-Balken am linken Rand, sondern einen gelben Streifen mit Datum. Der Grund: Das Fünf-Tages-Nummernschild ist nicht für Fahrten in der EU, sondern nur für Fahrten innerhalb Deutschlands gedacht.

Kurzzeitkennzeichen
So sieht das Kurzzeitkennzeichen aus. © Allianz Direct
Von links nach rechts siehst du auf dem Kurzzeitkennzeichen:
  1. Unterscheidungszeichen: Die ersten ein bis drei Buchstaben stehen als Abkürzung für den Herkunftsort, an dem du das Kurzzeitkennzeichen beantragst. Zum Beispiel „B“ für Berlin oder „CUX“ für Cuxhaven.
  2. Stempelplakette: Der Zulassungsstempel des Kurzzeitkennzeichens hat einen blauen Untergrund. Die Plakette bekommst du, sobald dein Auto zugelassen ist und du mit geprägten Nummernschildern zurück zur Kfz-Behörde kommst.
  3. Erkennungsnummer: An dritter Stelle folgt die Erkennungsnummer, die beim Kurzzeitkennzeichen nur aus Zahlen besteht. Die Kombination beginnt beim 5-Tages-Kennzeichen immer mit den Ziffern 03 oder 04.
  4. Gelbes Feld mit Ablaufdatum: Der gelbe Balken am rechten Rand zeigt das Datum (Tag, Monat, Jahr), an dem die Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens abläuft. Die Zahlen werden von oben nach unten gelesen. Das Kurzzeitkennzeichen in unserem Beispiel war also bis zum 1. Oktober 2016 gültig.

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FAQ zum Kurzzeit­kennzeichen

Antworten auf die wichtigsten Fragen bekommst du hier.

  • Wann darf man mit Kurzzeitkennzeichen fahren?

    Du darfst das gelbe Kurzzeitkennzeichen innerhalb Deutschlands für folgende Fahrten nutzen: Test- und Probefahrten (zum Beispiel beim Autokauf), Prüfungsfahrten (zum Beispiel zum TÜV oder Gutachter) und Überführungsfahrten (zum Beispiel vom Kauf- zum Wohnort).

  • Wie lange ist das Kurzzeitkennzeichen gültig?

    Das Kurzzeitkennzeichen ist ab dem Tag der Zulassung genau fünf Tage gültig. Der Ablauftag steht auf der rechten Seite (gelber Rand) des Nummernschilds. Du darfst das Fahrzeug nur innerhalb dieser fünftägigen Frist nutzen.

  • Wo kann man ein Kurzzeitkennzeichen beantragen?

    Kurzzeitkennzeichen beantragst du bei der örtlichen Kfz-Behörde an deinem Hauptwohnsitz oder am Standort des Fahrzeugs. Wenn deine zuständige Zulassungsstelle diesen Service anbietet, kannst du das Kurzzeitkennzeichen auch online beantragen.

  • Was unterscheidet das gelbe vom roten Kennzeichen?

    Das gelbe Kurzzeitkennzeichen dürfen auch Privatpersonen benutzen. Das rote Kennzeichen können nur gewerbliche Händler und Sachverständige beantragen.

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