Ausfuhr­kenn­zei­chen

Das Kennzeichen zur Überführung eines Autos ins Ausland hat viele Namen.

Wir erklären dir, was das Ausfuhrkennzeichen ist, welche Versicherung du brauchst und wie viel das Kennzeichen kostet. Außerdem: Mit unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung kannst du das Ausfuhrkennzeichen ganz einfach selbst beantragen.

Mann und Frau

Das Wichtigste in Kürze

  • Funktion: Fahrzeuge ins Ausland überführen.
  • Versicherung: Kfz-Haftpflichtversicherung ist Pflicht. Die Kosten sind abhängig davon, wie lange dein Fahrzeug zugelassen wird.
  • Kosten: Circa 45 Euro Verwaltungsgebühr, die Schilder kosten circa 30 Euro. Die Höhe der Kfz-Steuer ist abhängig davon, wie lange du dein Auto zulassen willst.
  • Gültigkeit: Maximal ein Jahr.
  • Achtung: Du bekommst keine eVB-Nummer wie bei normalen Kennzeichen, sondern die alte gelbe Versicherungskarte (Doppelkarte)
  • Allianz Direct bietet aktuell kein Ausfuhrkennzeichen an (Stand Januar 2023)

Erfahre alles rund um das Ausfuhrkennzeichen:

  • Was ist das Ausfuhrkennzeichen?
    • Weitere Bezeichnungen
    • Aufbau des Ausfuhrkennzeichens
    • Unterschied zum Kurzzeitkennzeichen
  • Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
    • Kfz-Versicherung
    • Hauptuntersuchung
    • Kfz-Steuer
  • Wie viel kostet das Ausfuhrkennzeichen?
  • Wie beantrage ich das Ausfuhrkennzeichen?
    • Schritt für Schritt zum Kennzeichen
    • Welche Dokumente brauche ich?
  • Wie lange gilt das Ausfuhrkennzeichen?

Was ist das Ausfuhrkennzeichen?

Das Ausfuhrkennzeichen ist ein Sonderkennzeichen, mit dem du dein Auto ins Ausland exportieren kannst. Es zählt deshalb genau genommen zu den Überführungskennzeichen.

Geregelt ist die Verwendung des Ausfuhrkennzeichens in § 45 der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV).

Weitere Bezeichnungen

Das Ausfuhrkennzeichen nennt man wegen seiner Funktion, Fahrzeuge ins Ausland befördern zu können, auch:

  • Zollkennzeichen
  • Exportkennzeichen
  • Transitkennzeichen

Aufbau des Ausfuhrkennzeichens

Von links nach rechts siehst du auf dem Ausfuhrkennzeichen:

  1. Unterscheidungszeichen: Die ersten Buchstaben des Kennzeichens stehen für den Bezirk der Zulassungsstelle, zum Beispiel „B“ für „Berlin“.
  2. Stempelplakette: Die Stempelplakette ist immer rot. Die Plakette bekommst du von der Zulassungsstelle, sobald dein Auto zugelassen ist.
  3. Erkennungsnummer und Buchstabe: Die einzigartige Ziffern- und Buchstabenfolge zeigt, wem das Kennzeichen gehört. Es können ein bis vier Ziffern sein, aber nur ein Buchstabe.
  4. Roter Balken mit Gültigkeit: Auf dem roten Balken steht das Datum (Tag, Monat, Jahr), an dem die Zulassung nicht mehr gültig ist.

Das Ausfuhrkennzeichen hat keinen blauen Euro-Balken am linken Rand.

Ausfuhrkennzeichen
Ausfuhrkennzeichen © Allianz Direct

Unterschied zum Kurzzeitkennzeichen

Der größte Unterschied zwischen den Überführungskennzeichen ist:

  • Ausfuhrkennzeichen: für die Überführung ins Ausland
  • Kurzzeitkennzeichen: für die Überführung innerhalb Deutschlands

Das solltest du wissen: Einige EU-Staaten dulden das deutsche Kurzzeitkennzeichen. Darauf solltest du dich aber nicht verlassen, denn nur mit dem roten Überführungskennzeichen bist du auf der sicheren Seite. Exportierst du ein Auto in ein Nicht-EU-Land, musst du immer ein Ausfuhrkennzeichen benutzen.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Damit du bei der Zulassungsstelle ein Ausfuhrkennzeichen bekommst, musst du diese Voraussetzungen erfüllen:

1. Kfz-Versicherung

Für das Ausfuhrkennzeichen braucht dein Auto eine aktuelle Kfz-Haftpflichtversicherung. Dabei ist wichtig, dass

  • die Versicherung auch im Ausland und
  • während des gesamten Zulassungszeitraums gilt.

Tipp: Prüfe in deinen Versicherungsbedingungen, ob dein Versicherungstarif im Ausland gültig ist und kündige deine Versicherung nicht zu früh.

In einigen Ländern brauchst du zusätzlich eine internationale grüne Versicherungskarte, um nachzuweisen, dass dein Auto versichert ist. Die Grüne Karte kannst du meist direkt online bei deinem Versicherer anfordern.

2. Hauptuntersuchung

Für ein Ausfuhrkennzeichen musst du nachweisen, dass deine Prüfplakette noch bis zum Ende des gewünschten Zulassungszeitraums gültig ist. Eine aktuelle Prüfplakette bekommst du nach einer Hauptuntersuchung (TÜV).

3. Kfz-Steuer

Für den Zeitraum, für den dein Ausfuhrkennzeichen zugelassen ist, musst du die Kfz-Steuer bezahlen. Dazu brauchst du normalerweise ein deutsches Bankkonte oder du zahlst den Betrag direkt bar bei der Zulassungsstelle.

Wie viel kostet das Ausfuhrkennzeichen?

Die Kosten sind abhängig von der Zulassungsstelle, der Dauer der Zulassung und der abgeschlossenen Versicherung.

Du zahlst:

  • circa 45 Euro für die Zulassungsstelle (Verwaltungsgebühr)
  • circa 30 Euro für das Kennzeichen und seine Prägung
  • Kfz-Steuer (je nach Fahrzeug)
  • circa 500 bis 600 Euro im Jahr für die Kfz-Haftpflichtversicherung (Kosten variieren je nach Fahrzeug, Region, Schadenfreiheitsklasse und weiteren Punkten.)

Wie beantrage ich das Ausfuhrkennzeichen?

Das Ausfuhrkennzeichen kannst du bei deiner örtlichen, zuständigen Zulassungsstelle beantragen. Zuvor musst du dich aber um eine gültige Kfz-Versicherung und Prüfplakette kümmern.

Schritt für Schritt zum Kennzeichen

  1. Prüfplakette checken: Prüfe, wann du wieder zur Hauptuntersuchung (TÜV) musst. Während der gewünschten Zulassung sollte der TÜV nicht ablaufen.
  2. Kfz-Versicherung abschließen: Du bekommst keine eVB-Nummer wie bei normalen Kennzeichen, sondern die alte gelbe Versicherungskarte (Doppelkarte), die du bei der Zulassungsstelle vorlegen musst.
  3. Ausfuhrkennzeichen beantragen: Informiere dich direkt bei deiner Zulassungsstelle, welche Dokumente benötigt werden und geh mit den vollständigen Unterlagen zu der Behörde. Vergiss nicht, dass du eine Gebühr (circa 45 Euro) und die Kfz-Steuer zahlen musst.

Welche Dokumente brauche ich?

Viele Zulassungsstellen geben auf ihrer Webseite an, welche Dokumente du brauchst. Dort kannst du normalerweise auch vorab den Antrag herunterladen und ausfüllen.

Meistens brauchst du:

  • Antrag der Zulassungsstelle
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Versicherungsbestätigung (gelbe Versicherungskarte, keine eVB-Nummer)
  • Fahrzeugbrief
  • Fahrzeugschein
  • Nachweis für eine gültige Hauptuntersuchung
  • Nachweis für eine gültige Abgasuntersuchung
  • alte Nummernschilder

Übrigens: Wenn jemand anderes für dich das Auto zulassen soll, braucht er eine Vollmacht und eine Kopie deines Personalausweises.

Wie lange gilt das Ausfuhrkennzeichen?

Du kannst ein Ausfuhrzeichen beantragen, das nur wenige Tage lang gilt oder maximal ein ganzes Jahr. Die Dauer des Ausfuhrkennzeichens kannst du nicht verlängern.

Ist dein Ausfuhrkennzeichen abgelaufen, darfst du in Deutschland nicht mehr damit fahren. Tust du es doch, musst du mit einem Bußgeld rechnen. Außerdem gilt dein Versicherungsschutz in einem solchen Fall nicht mehr.

Überführungsfahrten ins Ausland

Das Ausfuhrkennzeichen brauchst du, wenn du dein Fahrzeug ins Ausland überführen willst. Deshalb heißt es oft auch Export- oder Zollkennzeichen. Es ist maximal ein Jahr gültig. In dieser Zeit musst du eine Kfz-Haftpflichtversicherung und eine gültige Prüfplakette haben. Außerdem zahlst du für den Zeitraum Kfz-Steuer.

Brauchst du doch nur ein Überführungskennzeichen innerhalb Deutschlands? Dann liegst du mit dem Kurzzeitkennzeichen richtig.

Dein Allianz Direct Team wünscht dir eine gute Fahrt!

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