Saison­kennzeichen

Du nutzt dein Fahrzeug nur einen Teil des Jahres?

Dann ist das Saisonkennzeichen die richtige Wahl. Informiere dich in unserem Artikel, wie das Saisonkennzeichen funktioniert, wie hoch die Kosten sind und welche Versicherung du benötigst.

Vater und Sohn an Auto

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Saisonkennzeichen ist zeitlich unbegrenzt gültig und muss nicht jedes Jahr neu beantragt werden. 
  • Der Betriebszeitraum des Fahrzeugs mit Saisonkennzeichen kann flexibel zwischen mindestens zwei und maximal elf Monaten festgelegt werden.
  • Kosten: Gebühr bei Anmeldung vor Ort liegt bei circa 30 Euro plus Schilder (circa 20 bis 40 Euro, Stand: 2026).
  • Versicherung: Ist Pflicht. Kosten sind wie bei jeder Kfz-Versicherung unterschiedlich.
  • Wichtig: Derzeit bietet Allianz Direct Saisonkennzeichen-Versicherungen ausschließlich für Motorräder an. Mehr dazu findest du hier.  

Was ist das Saison­kennzeichen?

Das Saisonkennzeichen gehört in Deutschland zu den Sonderkennzeichen. Der Unterschied zum normalen Kennzeichen ist der begrenzte Betriebszeitraum. Das heißt: Du darfst Fahrzeuge mit einem Saisonkennzeichen nur in dem Zeitraum fahren, in dem das Fahrzeug zugelassen ist.

Wie viel kostet das Saison­kennzeichen?

Bei der Zulassung liegen die Kosten  für das Saisonkennzeichen bei:
 

  • circa 30 bis 50 Euro Verwaltungsgebühr
  • 20 bis 30 Euro für die Nummernschilder
     

(Stand: 2026)

Nur für den Zeitraum, in dem du das Fahrzeug nutzt, zahlst du:

Welche Versicherung brauche ich für Saison­kennzeichen?

Für ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen brauchst du auf jeden Fall eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Eine Teilkaskoversicherung oder Vollkaskoversicherung kann den Versicherungsschutz sinnvoll ergänzen.

Außerhalb der Saison spricht man bei Saisonkennzeichen von einer Ruheversicherung. In diesem Zeitraum musst du keine Beiträge zahlen. Das Fahrzeug muss in der Ruhezeit auf einem eingezäunten Privatgrundstück oder in einer Garage stehen sonst kann der Versicherungsschutz entfallen. 

Im Rahmen einer Ruheversicherung besteht in der Regel Versicherungsschutz für die Kfz-Haftpflichtversicherung und - falls vorhanden - für die Teilkaskoversicherung. Das bedeutet: Die Kfz-Haftpflicht schützt in der Ruhezeit ausschließlich gegen Schäden, die vom ruhenden Fahrzeug selbst ausgehen, zum Beispiel wenn es wegrollt und etwas beschädigt. Wird dein Fahrzeug außerhalb der Saison zum Beispiel gestohlen, zahlt die Teilkaskoversicherung den entstandenen Schaden beziehungsweise den Verlust. 

Das solltest du wissen: Ein Schadenfreiheitsrabatt wird dir nur angerechnet, wenn das Fahrzeug im Jahr für sechs Monate oder länger zugelassen ist. Wenn du dein Fahrzeug nur zwei bis drei Monate im Jahr anmeldest, wird sich die Schadenfreiheitsklasse deiner Kfz-Versicherung nicht verbessern.

Wann darf ich mit Saison­kennzeichen fahren?

Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen darfst du nur in dem Zeitraum fahren, den du bei der Zulassung festgelegt hast. Denn Saisonkennzeichen gelten nach § 10 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) für

  • mindestens zwei Monate und
  • maximal elf Monate.

Der Zeitraum muss zusammenhängend sein, ist aber nicht an das Kalenderjahr gebunden. Obwohl die meisten Saisonkennzeichen für die Sommermonate vergeben werden, kannst du ein Fahrzeug zum Beispiel auch nur für die Wintermonate zulassen.

Gut zu wissen: Wer ein Fahrzeug außerhalb des zugelassenen Betriebszeitraums im öffentlichen Straßenverkehr nutzt, muss mit einem Bußgeld von 50 Euro rechnen. Da die Kfz-Haftpflichtversicherung in dieser Zeit lediglich als beitragsfreie Ruheversicherung fungiert, besteht für Fahrten also kein aktiver Haftpflichtschutz. 

Dazu kommt: Das Fahren außerhalb der Betriebszeit verstößt gegen das Pflichtversicherungsgesetz, was rechtlich als Straftat gesehen werden kann und Geldstrafen, Punkte in Flensburg oder sogar Freiheitsstrafen nach sich ziehen kann. 

Wenn du außerdem einen Unfall außerhalb des Betriebszeitraums hast, dann musst du nicht nur den entstandenen Schaden übernehmen, sondern zum Beispiel auch die Reha-Kosten oder den Verdienstausfall deines Unfallgegners zahlen. 

Wie beantrage ich das Saison­kennzeichen?

Ein Fahrzeug mit einem Saisonkennzeichen musst du nur einmal auf der Zulassungsstelle anmelden. Das An- und Abmelden des Fahrzeugs zum Saisonbeginn beziehungsweise zum Saisonende ist nicht notwendig.

So gehst du vor:

  1. Schließe eine Kfz-Haftpflichtversicherung ab und erhalte die eVB-Nummer.
  2. Informiere dich bei deiner örtlichen Zulassungsstelle über die benötigten Dokumente.
  3. Beantrage dein Saisonkennzeichen bei deiner Zulassungsstelle.

Achtung: Nicht jeder Versicherer bietet Saisonkennzeichen an. Allianz Direct bietet Saisonkennzeichen für Motorräder an. 

Wie ändere oder verlängere ich das Saison­kennzeichen?

Gerade, wenn der Sommer früher kommt oder länger geht als gedacht, bietet es sich an, den Betriebszeitraum des Saisonkennzeichens zu verändern beziehungsweise zu verlängern.

Dabei solltest du so vorgehen:

  1. Informiere deinen Versicherer und erhalte eine neue eVB-Nummer.
  2. Bereite alle Dokumente vor, die du für eine Zulassung brauchst.
  3. Gehe mit deinem alten Saisonkennzeichen zur Zulassungsstelle und erhalte ein neues.

Achtung: Bei einer Verlängerung entstehen noch einmal Kosten für die Zulassung, ein neues Nummernschild, Kfz-Steuer und Kfz-Versicherung.

Wo darf ich Fahrzeuge mit Saison­kennzeichen parken?

Während der Ruhezeit musst du das Fahrzeug auf einem privaten, sicheren Platz abstellen. Als sicherer Platz gilt zum Beispiel

  • ein geschlossener Raum zum Einstellen des Fahrzeugs (eine Einzel- oder Sammelgarage) oder
  • ein eingegrenzter Abstellplatz (von Zaun, Hecke oder Mauer umgeben).

Wie lese ich das Saison­kennzeichen?

Das Saisonkennzeichen ist fast wie ein normales Kennzeichen aufgebaut. Nur ganz rechts unterscheiden sich die beiden Nummernschilder voneinander:

Rechts auf dem Saisonkennzeichen trägt die Zulassungsstelle den gewünschten Zeitraum ein, in dem du das Fahrzeug nutzen darfst. Oben steht der erste Monat des zugelassenen Zeitraums und darunter der letzte Monat. Sie werden durch einen Strich voneinander getrennt.

Beispiel: Die Zahlen „04“ und „10“ bedeuten, dass das Fahrzeug von Anfang April bis Ende Oktober zugelassen ist.

Für wen lohnt sich ein Saison­kennzeichen?

Ein Saisonkennzeichen lohnt sich oft, wenn du dein Fahrzeug nicht das ganze Jahr nutzt und du über einen privaten Stellplatz verfügst. Wer extra eine Garage anmieten muss, sollte sich ausrechnen, ob das Saisonkennzeichen plus Miete wirklich noch die günstigere Alternative ist.

Tipp: Prüfe, ob du mit einer bessere Schadenfreiheitsklasse oder an der geringeren Kfz-Steuer mehr Geld sparen kannst.

Meist ist das Saisonkennzeichen für folgende Fahrzeuge sinnvoll:

  • Motorräder
  • Wohnmobil
  • Cabrio

Gut zu wissen: Saisonkennzeichen sind kombinierbar mit H-Kennzeichen für Oldtimer, E-Kennzeichen und grünen Kennzeichen.

Was gilt beim TÜV mit Saisonkennzeichen? 

Die Frist der Hauptuntersuchung (HU) läuft auch während der Ruhezeit weiter – sie pausiert nicht. Die Frist richtet sich nach dem letzten HU-Termin und nicht nach deinem Betriebszeitraum.  

Für Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen gibt es jedoch eine wichtige Sonderregelung: Fällt deine HU in die Ruhezeit, darfst du sie im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums nachholen – ohne Strafe. Ist dein Fahrzeug beispielsweise von April bis Oktober zugelassen und die HU wäre im Februar fällig, hast du bis Ende April Zeit, die Untersuchung durchführen zu lassen.

Wechsel­kennzeichen: Eine gute Alternative?

Das Saisonkennzeichen kannst du nur in dem Zeitraum nutzen, den du bei der Zulassungsstelle angegeben hast. Außerhalb der Saison ruht deine Versicherung, sodass normalerweise geringere Beiträge anfallen. Auch die Kosten für die Kfz-Steuer zahlst du nur anteilig.

Möchtest du dein Fahrzeug nicht nur in einem bestimmten Zeitraum fahren, kannst du auch auf ein Wechselkennzeichen zurückgreifen. Damit kannst du Fahrzeuge der gleichen Klasse, also zum Beispiel zwei Autos oder zwei Motorräder, versichern. Auch ein Auto und ein Wohnmobil kannst du mit einem Wechselkennzeichen zulassen.