Grünes Kennzeichen

Du willst dich von der Kraftfahrzeugsteuer (KraftStG) befreien lassen?

Dann bekommst du normalerweise ein grünes Kennzeichen. Welche Voraussetzung du für die Steuerbefreiung brauchst und wie du das grüne Nummernschild beantragst, erfährst du hier.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Voraussetzung für das grüne Kennzeichen: Das Fahrzeug ist von der Kraftfahrzeugsteuer befreit und du nutzt es nur für einen bestimmten Zweck, zum Beispiel in der Landwirtschaft.
  • Gültigkeit: Du musst das Fahrzeug nur einmal zulassen, danach ist das grüne Nummernschild unbegrenzt gültig.
  • Kosten: Die Gebühr für die Zulassung liegt bei circa 30 Euro plus 20 bis 30 Euro für die Schilder.
  • Versicherung: Du brauchst eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung.

Wir erklären dir, was du zum grünen Kennzeichen wissen musst:

  • Was bedeutet ein grünes Nummernschild?
  • Wer bekommt ein grünes Kennzeichen?
    • Steuerbefreite Fahrzeuge mit grünem Kennzeichen
    • Voraussetzung: Zweckgebundenheit
    • Besonderheiten für Forst- und Landwirtschaftsfahrzeuge
    • Fahrzeuge, die kein grünes Kennzeichen bekommen
  • Wie beantrage ich ein grünes Kennzeichen?
  • Was kostet ein grünes Kennzeichen?
  • Wie versichere ich Fahrzeuge mit grünem Nummernschild?

Was bedeutet ein grünes Nummernschild?

Ein grünes Kennzeichen ist ein Nummernschild für zweckgebundene Fahrzeuge wie Traktoren oder Pferdeanhänger, die von der Kfz-Steuer befreit sind. Den Antrag auf Befreiung von der Kfz-Steuer kannst du beim Finanzamt oder dem Zoll einreichen.

Wer bekommt ein grünes Kennzeichen?

Wenn du dein Fahrzeug für einen bestimmten Zweck (zum Beispiel in der Landwirtschaft) nutzt, kannst du dein Fahrzeug von der Steuer befreien lassen und bekommst ein grünes Kennzeichen. Ausnahmen und Besonderheiten erfährst du im Folgenden.

Steuerbefreite Fahrzeuge mit grünem Kennzeichen

Voraussetzung für ein grünes Kennzeichen ist, dass dein Fahrzeug von der Steuer befreit ist.

Nur bestimmte Fahrzeuge können in Deutschland steuerbefreit werden. Das ist möglich für:

  • Fahrzeuge von Hilfsorganisationen
  • Fahrzeuge aus dem Schaustellergewerbe
  • streng zweckgebundene Fahrzeuge wie zum Beispiel Baumaschinen, Kräne oder Gabelstapler und Winterräumfahrzeuge
  • Fahrzeuge für die Forst- und Landwirtschaft, zum Beispiel Traktoren
  • Anhänger zum Transport von Hunden, Pferden oder Sportgeräten aus sportlichen Zwecken

Wer sich von der Steuer befreien lassen kann, ist im Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG 2002) § 3 geregelt. Die notwendigen Dokumente findest du unter anderem auf der Webseite des Zolls.

Voraussetzung: Zweckgebundenheit

Wegen der Steuerbefreiung musst du strenge Auflagen beachten. Das heißt: Du darfst dein Fahrzeug nur für den zugelassenen Zweck benutzen.

Beispiel: Du hast einen Pferdeanhänger, um an Turnieren teilnehmen zu können. Du darfst mit dem Anhänger deshalb nur zu Turnieren fahren. Für einen privaten Umzug darfst du den Anhänger nicht nutzen.

Achtung: Wenn du die Auflagen nicht beachtest, begehst du Steuerhinterziehung. Willst du dein Fahrzeug zu einem anderen Zweck nutzen, brauchst du ein normales Nummernschild mit schwarzer Schrift, das steuer- und versicherungspflichtig ist.

Besonderheiten für Forst- und Landwirtschaftsfahrzeuge

Je nach Bundesland gibt es für die Steuerbefreiung von Forst- und Landwirtschaftsfahrzeugen unterschiedliche Voraussetzungen. Meist gilt die Steuerbefreiung erst, wenn du mindestens zwei Hektar Land bewirtschaftest.

Fahrzeuge, die kein grünes Kennzeichen bekommen

Folgende Fahrzeuge sind von der Steuer befreit, bekommen aber kein grünes Kennzeichen:

  • Fahrzeuge von Behörden
  • Fahrzeuge des Personals von diplomatischen und konsularischen Vertretungen
  • Leichtkrafträder und Kleinkrafträder
  • Busse, die überwiegend im Linienverkehr fahren
  • Fahrzeuge von schwerbehinderten Personen
  • Besonders emissionsreduzierte Kraftfahrzeuge
  • Fahrzeuge mit einem Wechselkennzeichen

Die Ausnahmen stehen in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 10 Besondere Kennzeichen.

Wie beantrage ich ein grünes Kennzeichen?

So musst du vorgehen, um ein grünes Kennzeichen zu bekommen:

  1. Lass dich vom Finanzamt oder Zoll von der Kraftfahrzeugsteuer befreien. Alles wichtige dazu findest du bei der Steuerbefreiung des Zolls.
  2. Schließ eine Kfz-Haftpflichtversicherung ab.
  3. Lege die Bestätigung der Steuerbefreiung und die unten genannten Dokumenten bei der zuständigen Zulassungsstelle vor.
  4. Die Zulassungsstelle übergibt dir dein grünes Kennzeichen.

Folgende Dokumente braucht die Zulassungsstelle von dir:

Wenn dein Fahrzeug schon einmal zugelassen war, musst du außerdem dein altes Kennzeichen mitbringen. Einen noch genaueren Überblick, wie du dein Auto zulässt, findest du in unserem Ratgeber „Auto anmelden“.

Folgende Dokumente brauchen GbR, Firmen und Vereine zusätzlich:

  • Vollmacht für den Vertreter
  • Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister oder Gesellschaftsvertrag

Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR) brauchen außerdem eine Erklärung, auf wen das Fahrzeug zugelassen wird. Die Erklärung muss jeder Gesellschafter unterschreiben.

Was kostet ein grünes Kennzeichen?

Ein grünes Kennzeichen kostet:

  • 30 Euro Gebühr bei der Zulassungsstelle.
  • 20 bis 30 Euro für das grüne Nummernschild an sich.

Insgesamt kannst du mit Kosten von 50 bis 60 Euro (Stand: 2023) bei der Zulassung rechnen. Hinzu kommen laufende Kosten für die Kfz-Versicherung. Kfz-Steuer musst du bei grünen Kennzeichen nicht zahlen.

Wie versichere ich Fahrzeuge mit grünem Nummernschild?

Die Steuerbefreiung hat keine Auswirkung auf die Versicherungspflicht. Auch für Fahrzeuge mit einem grünen Kennzeichen musst du bei der Zulassung eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung nachweisen.

Ausnahme: Wenn du einen Anhänger hast, der nicht dem Zulassungsverfahren unterliegt (Pflichtversicherungsgesetz § 2), musst du keine Haftpflichtversicherung abschließen.

Wechsel zum normalen Kennzeichen

Mit einem grünen Kennzeichen genießt du den Vorteil, keine Kraftfahrzeugsteuer zahlen zu müssen. Nachteil ist aber, dass du strenge Auflagen erfüllen musst und dein Fahrzeug nur für den zugelassenen Zweck nutzen kannst.

Wenn du keine Einschränkung möchtest, kannst du auf ein normales Kennzeichen mit schwarzer Schrift auf weißem Hintergrund wechseln. Ausführlichere Informationen zum Kfz-Kennzeichen im Allgemeinen findest du in unserem Ratgeber „Kfz-Kennzeichen“. Dort erklären wir auch, welche Sonderkennzeichen es neben dem grünen Nummernschild sonst noch gibt.

Dein Team von Allianz Direct wünscht dir gute Fahrt!

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