Wech­sel­kenn­zei­chen

Einfach vom großen Van auf den kleinen Smart umsteigen, um eben in die Stadt zu fahren?

Mit einem Wechselkennzeichen hast du bei deinen Fahrzeugen freie Wahl. Wie genau das in Deutschland funktioniert, welche Versicherung du brauchst und wie hoch die Kosten sind, erfährst du hier.

Frau mit Tochter an Auto

Das Wichtigste Zusammengefasst

  • Definition: Zwei Fahrzeuge teilen sich ein Wechselkennzeichen. Es darf immer nur ein Auto damit gefahren werden.
  • Voraussetzung: Beide Fahrzeuge müssen in Deutschland der gleichen Fahrzeugklasse zugeordnet sein.
  • Versicherung: ist Pflicht. Die Kosten sind immer abhängig von Fahrzeug und Fahrer.
  • Kosten: Verwaltungsgebühr liegt bei circa 65 Euro plus Schilder (circa 20 bis 30 Euro).
  • Gültigkeit: ist nicht begrenzt. Du musst beide Autos nur einmal zulassen.

Spielst du mit dem Gedanken, dir ein Wechselkennzeichen ausstellen zu lassen? Dann haben wir für dich alle wichtigen Informationen zusammengefasst:

  • Was ist ein Wechselkennzeichen?
  • Wie ist das Wechselkennzeichen aufgebaut?
  • Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
    • Gleiche Fahrzeugklasse
    • Weitere Auflagen
    • Strafen bei Missbrauch
  • Welche Versicherung brauche ich für ein Wechselkennzeichen?
  • Wie beantrage ich ein Wechselkennzeichen?
  • Was kostet das Wechselkennzeichen?

Was ist ein Wechselkennzeichen?

Das Wechselkennzeichen ist ein austauschbares Nummernschild, das zwischen zwei Fahrzeugen hin und her gewechselt werden kann.

Nur das Fahrzeug, an dem das wechselbare Schild angesteckt ist, darf am Straßenverkehr teilnehmen. Die beiden mit Wechselkennzeichen zugelassenen Fahrzeuge darfst du also nie gleichzeitig fahren.

Wie ist das Wechselkennzeichen aufgebaut?

Das Wechselkennzeichen besteht aus zwei Hälften:

  1. Wechselbares Schild (links): Den wechselbaren Teil kannst du je nach Bedarf austauschen.
  2. Fahrzeugbezogenes Schild je Fahrzeug (rechts): Die fahrzeugbezogenen Schilder bringst du fest am Fahrzeug an.

Das Wechselkennzeichen unterscheidet sich außerdem in weiteren drei Punkten von einem normalen Kennzeichen.

  1. Buchstabe W: Den Buchstaben W für „Wechselkennzeichen“ findest du an der Stelle, an der sich normalerweise die Prüfplakette befindet.
  2. Fahrzeugbezogene Erkennungsnummer: Das Wechselkennzeichen besteht rechts aus einem kleineren Teil mit einer ein- bis zweistelligen Erkennungsnummer, die fest am jeweiligen Fahrzeug angebracht wird.
  3. Prüfplakette: Die Prüfplakette ist auf dem kleineren, fahrzeugbezogenen Kennzeichenteil an beiden Fahrzeugen angebracht.
Wechselkennzeichen
Wechselkennzeichen © Allianz Direct

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Damit du ein Fahrzeug mit Wechselkennzeichen fahren darfst, musst du in Deutschland einige Voraussetzungen erfüllen:

Gleiche Fahrzeugklasse

Die beiden mit einem Wechselkennzeichen zugelassenen Fahrzeuge müssen die gleiche Fahrzeugklasse haben. Möglich sind folgende Klassen:

  • Klasse M: Fahrzeuge mit denen du Personen beförderst und die maximal acht Sitzplätze haben (außer dem Fahrersitz)
    Bsp.: Autos, Wohnmobile
  • Klasse L: Zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge und leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge.
    Bsp.: Mofas, Motorräder, Autos mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h
  • Klasse O1: Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
    Bsp.: Pkw-Anhänger

Beispiel: Du kannst zwei Autos mit einem Wechselkennzeichen fahren. Denn alle Autos gehören zur Fahrzeugklasse M1. Ein Motorrad und ein Auto können sich aber nie ein Wechselkennzeichen teilen, weil die Fahrzeuge unterschiedliche Fahrzeugklassen haben.

Gut zu wissen: Auch Oldtimer können mit einem Wechselkennzeichen gefahren werden. Wie das normale Oldtimer-Kennzeichen ist das Wechselkennzeichen dann mit dem Zusatz „H“ gekennzeichnet.

Weitere Auflagen

Neben der gleichen Fahrzeugklasse musst du Folgendes beachten:

  • Parkplatz: Das Auto, das du gerade nicht benutzt, darfst du nicht auf öffentlichen Straßen parken. Du brauchst einen privaten Stellplatz, um das Auto abzustellen.
  • Kfz-Steuer: Für beide Fahrzeuge musst du die volle Kfz-Steuer bezahlen.
  • Versicherung: Beide Fahrzeuge brauchen eine gültige Kfz-Versicherung, um am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen.

Strafen bei Missbrauch

Wenn du die Auflagen nicht beachtest, musst du mit folgenden Strafen rechnen:

  • Fahren ohne (vollständiges) Kennzeichen: 50 Euro Bußgeld plus einen Punkt in Flensburg
  • Parken auf öffentlicher Straße ohne (vollständiges) Kennzeichen: 40 Euro plus einen Punkt in Flensburg

Gut zu wissen: Wenn du ohne gültiges Kennzeichen unterwegs bist, hast du keinen Versicherungsschutz. Bei einem Unfall bleibst du auf den Kosten sitzen.

Welche Versicherung brauche ich für ein Wechselkennzeichen?

Jedes Fahrzeug, das am Straßenverkehr teilnimmt, braucht eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Das bedeutet: Bei einem Wechselkennzeichen musst du deine Fahrzeuge einzeln versichern. Dafür gibt es bei manchen Versicherungen spezielle Tarife für Wechselkennzeichen.

Wie beantrage ich ein Wechselkennzeichen?

Wenn du ein Wechselkennzeichen beantragen willst, solltest du so vorgehen:

  1. Überprüfe, ob die Hauptuntersuchung (TÜV) von beiden Autos noch gültig ist.
  2. Schließe Kfz-Versicherungen für beide Autos ab und erhalte zwei eVB-Nummern.
  3. Informiere dich online über die benötigten Dokumente für deine Zulassungsstelle und fülle den Antrag auf Zulassung vorab aus.
  4. Gehe mit den Dokumenten zur Zulassungsstelle und beantrage das Wechselkennzeichen.
  5. Bezahle die Kfz-Steuer für beide Autos.

Bring folgende Dokumente zur Zulassungsstelle mit:

  • Ausgefüllter Antrag auf Zulassung
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • Fahrzeugbrief beider Autos
  • Fahrzeugscheine beider Autos
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) je Auto
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (TÜV)
  • Nachweis über die Abgasuntersuchung
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Meldebescheinigung
  • Bisherige Kennzeichenschilder (wenn das Auto schon einmal zugelassen war)

Du kannst auch einer anderen Person eine Vollmacht ausstellen, wenn du als zukünftiger Fahrzeughalter das Wechselkennzeichen nicht selbst beantragen kannst.

Unternehmen brauchen außerdem noch einen Auszug aus dem Handelsregister und die Gewerbeanmeldung. Bei Vereinen reicht ein Auszug aus dem Vereinsregister aus.

Was kostet das Wechselkennzeichen?

Wenn du ein Wechselkennzeichen beantragst, kostet das durchschnittlich:

  • 65 Euro für die Zulassungsstelle (Verwaltungsgebühr)
  • 40 Euro für beide Kennzeichen und ihre Prägung

Dazu kommen je Auto noch folgende Kosten:

  • 194 Euro im Jahr für die Kfz-Steuer je Auto
  • Kosten für die Kfz-Haftpflichtversicherung je Auto

Wechselkennzeichen: Lohnt sich das?

Das Wechselkennzeichen macht es zum Beispiel einfacher, von einem großen Familienauto auf ein kleineres Fahrzeug umzusteigen. Auch um zwischendurch auf ein Cabrio oder einen Luxuswagen zu wechseln, ist das Nummernschild praktisch.

Aber: Du darfst nur das Fahrzeug fahren, an dem das Wechselkennzeichen aktuell angebracht ist. Das andere Auto ohne vollständiges Nummernschild musst du auf einem Privatparkplatz abstellen.

Anders als in Österreich muss man in Deutschland für beide Autos die Kfz-Steuer bezahlen. In Österreich fallen bei einem Wechselkennzeichen die Kfz-Steuer und die Kosten für die Kfz-Haftpflichtversicherung nur für ein Auto an. In Deutschland musst du beide Fahrzeuge versichern, auch wenn du nur eines nutzen kannst. In vielen Fällen lohnt sich deshalb eher ein normales Kfz-Kennzeichen oder ein Saisonkennzeichen.

Dein Allianz Direct Team wünscht dir eine gute Fahrt!

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