Sonder­kündigungsrecht Kfz-Versich­erung

Kfz-Versicherung vorzeitig kündigen

  • Wann Sonderkündigungsrecht nutzen

  • Welche Fristen gelten

  • Wann kein Sonderkündigungsrecht

Das Sonderkündigungsrecht macht es dir möglich, deine Kfz-Versicherung vorzeitig zu kündigen. Dabei musst du dich an gewisse Fristen halten.

Mutter und Tochter mit Auto

Das Wichtigste zusammengefasst

Wurde der Beitrag der Kfz-Versicherung erhöht, die Leistung gekürzt, wechselt man das Fahrzeug oder hatte einen Schaden, hat man meist ein Sonderkündigungsrecht für die Kfz-Versicherung.

 

Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen, sobald du von dem Sonderkündigungsgrund erfährst. 

Sonderkündigungsrecht Kfz

Das Sonderkündigungsrecht macht es dir möglich, deine Kfz-Versicherung vorzeitig zu kündigen. Man spricht dann auch von einer außerordentlichen Kündigung. Bei einer Sonderkündigung bist du nicht an einen Wechseltermin oder festen Stichtag gebunden.

 

Liegt ein Sonderkündigungsgrund vor, kannst du deinen Vertrag auch während des laufenden Versicherungsjahres mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen beenden. Die Frist beginnt, sobald du vom Sonderkündigungsgrund erfährst. Ab dann muss deine Kündigung innerhalb vier Wochen bei deinem Versicherer eingehen. Tut sie das nicht, verfällt dein Recht auf Sonderkündigung.

 

Treffender wäre deshalb die Bezeichnung "Reaktionszeit" statt "Kündigungsfrist". Denn anders als bei der Regelkündigung (= ordentliche Kündigung) ist damit die Zeit gemeint, innerhalb der du reagieren bzw. kündigen kannst.

 

 

Wann Sonderkündigungsrecht Kfz-Versicherung

In diesen Situationen kannst du dein außerordentliches Kündigungsrecht nutzen:

 

  • Nach einem Unfall
  • Fahrzeugwechsel
  • Beitragserhöhung oder Leistungskürzung
  • Änderung der Regionalklasse (außer man ist selbst verantwortlich, zum Beispiel wegen Umzug)
  • Änderung Typklasse
  • Versicherungsbestandteil wird teurer

 

Sonderkündigungsrecht nach Unfall

Wer einen Schaden mit seinem Fahrzeug hatte, kann das Sonderkündigungsrecht nutzen und die Autoversicherung kündigen. Innerhalb von vier Wochen nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung kann man aus seinem bestehenden Vertrag aussteigen. Das heißt: Nach einem Unfall kannst du die Kfz-Versicherung wechseln – auch unterjährig.

 

 

Sonderkündigungsrecht bei Fahrzeugwechsel

Wenn du ein neues Auto kaufst, kannst du die Versicherung wechseln. Denn dein Vertrag bezieht sich immer auf dein aktuelles Fahrzeug. Wenn du dein altes Auto abmeldest und verkaufst, informiert die Zulassungsstelle automatisch deine Kfz-Versicherung. Du brauchst also nicht extra dein Sonderkündigungsrecht zu nutzen. Deine Beiträge kannst du anteilig von der Autoversicherung zurückfordern. Wenn du ein neues Auto anmeldest, ist es deine Entscheidung, ob du es bei deinem bisherigen oder einem neuen Anbieter versicherst.

 

 

Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung oder Leistungskürzung

Wenn die Kfz-Versicherung deinen Beitrag anhebt, ohne die Leistungen anzupassen, hast du ein Sonderkündigungsrecht. Das gilt auch, wenn der Beitrag gleichbleibt, der Versicherer aber deine Leistungen kürzt. Informiert dich deine Kfz-Versicherung über eine Leistungskürzung oder Beitragserhöhung, hast du vier Wochen Zeit, um eine neue Kfz-Versicherung zu finden und deinen alten Vertrag zu beenden.

 

 

Sonderkündigungsrecht Regionalklasse geändert

Wenn sich das Schadensrisiko in deinem Zulassungsbezirk erhöht, wirst du in eine schlechtere Regionalklasse eingestuft. Deine Kfz-Versicherung kann deinen Versicherungsbeitrag dann erhöhen. Steigen deine Beiträge, kannst du deinen Vertrag außerordentlich kündigen. Ändert sich deine Regionalklasse dagegen ohne Beitragserhöhung, hast du kein Sonderkündigungsrecht in der Kfz-Versicherung.

 

 

Sonderkündigungsrecht geänderte Typklasse

Ändert sich die Schadensbilanz deines Fahrzeugmodells, kann sich seine Typklasse verschlechtern. Oft erhöht die Kfz-Versicherung dann deine Beiträge. Auch in diesem Fall kannst du dein Sonderkündigungsrecht nutzen und deinen laufenden Vertrag vorzeitig beenden.

 

 

Versicherungsbestandteil wird teurer

Angenommen, nur der Beitrag deiner Vollkasko oder Teilkasko steigt. Dann hast du für den geänderten Vertragsbestandteil ein Sonderkündigungsrecht – nicht für den gesamten Vertrag. Aber: Viele Versicherer erlauben aus Kulanz eine außerordentliche Kündigung des ganzen Vertrags. Das heißt: Auch wenn nur ein Baustein deiner Kfz-Versicherung teuer wird, kannst du sie meist außerordentlich kündigen.

 

 

Sonstige außergewöhnliche Gründe für eine Sonderkündigung

Eine Sonderkündigung in der Kfz-Versicherung ist zum Beispiel auch möglich, wenn:

 

  • du dein Auto abmeldest oder stilllegst
  • sich die Art und Verwendung ändert und dein Beitrag deswegen um mehr als zehn Prozent steigt (z.B. Umbau von LKW zu Wohnmobil)
  • sich Tarifstruktur und Versicherungsbedingungen sich zu deinem Nachteil ändern
  • der Versicherungsnehmer verstirbt

 

Wann kein Sonderkündigungsrecht

Nicht bei jeder Beitragsanpassung hast du ein Sonderkündigungsrecht in der Kfz-Versicherung.

 

Du kannst deinen laufenden Vertrag beispielsweise nicht außerordentlich kündigen, wenn:

 

  • der Gesetzgeber die Versicherungssteuer anhebt
  • dein Autoversicherer dir eine unregelmäßige Beitragsermäßigung gewährt
  • dein Versicherungsbeitrag sich erhöht, weil du in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft wirst
  • du in einen Zulassungsbezirk mit schlechterer Regionalklasse umziehst

 

Sonderkündigungsrecht Kfz-Versicherung: Frist

Die Frist beim Sonderkündigungsrecht beträgt 4 Wochen.

 

Wurde beispielsweise dein Beitrag erhöht, kannst du innerhalb von 4 Wochen ab Erhalt der Benachrichtigung die Kfz-Versicherung kündigen.

 

 

 

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