Kfz-Versicherung kündigen

Alle wichtigen Informationen zur Kündigung deiner Kfz-Versicherung auf einen Blick.

Wann und wie du deine Kfz-Versicherung in 2024 kündigen kannst, erklären wir dir hier. Außerdem erfährst du, in welchen Situationen du ein Sonderkündigungsrecht hast und welche Angaben dein Kündigungsschreiben enthalten muss.

Kfz-Versicherung kündigen
Allianz Direct Kundin oder Kunde?

Dann kannst du deine Kfz-Versicherung ganz einfach online kündigen. Das ist mit nur wenigen Klicks im Login-Bereich unter „Mein Account“ möglich.

Eine Kündigung per Brief, Fax oder E-Mail ist nicht nötig.

Das Wichtigste zusammengefasst

  • Du kündigst deine Kfz-Versicherung immer nachweisbar. Das heißt: Du schickst das Kündigungsschreiben per Brief, Fax oder E-Mail an deinen Versicherer. 
  • Du kannst deine Kfz-Versicherung zum Ablauf jedes Versicherungsjahres mit einem Monat Vorlauf kündigen. Das heißt: Läuft dein Vertrag bis 31. Dezember, beendest du ihn spätestens bis 30. November (= Stichtag).  Wichtig: Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens an diesem Stichtag zugehen. Beachte das jeweilige Versicherungsjahr deiner Kfz-Versicherung.
  • Ein Sonderkündigungsrecht hast du zum Beispiel nach einem regulierten Unfall. Dann bist du nicht an einen festen Stichtag gebunden, sondern kannst während des laufenden Versicherungsjahres den Vertrag beenden. Sobald du vom Sonderkündigungsgrund erfährst, hast du einen Monat Zeit, um deine Versicherung zu kündigen. Auch nach einer Beitragserhöhung hast du ein Sonderkündigungsrecht, welches du innerhalb eines Monats ausüben kannst. Die Kündigung erfolgt dann zum Termin, zu welchem die Beitragserhöhung wirksam wird. Dies ist in der Regel der Ablauf des laufenden Versicherungsjahres.

Kfz-Versicherung kündigen: Fristen und Termine

Du musst deine Kfz-Versicherung einen Monat vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigen. Wenn du deine Autoversicherung unter Einhaltung dieser Frist beendest, liegt eine ordentliche Kündigung vor. Bei vielen Anbietern ist der 30. November Stichtag für die reguläre Kündigung der Kfz-Versicherung. Aber: Der Stichtag kann sich je nach Versicherer unterscheiden. Denn nicht jede Kfz-Versicherung beginnt zum 1. Januar und endet am 31. Dezember. 

Ausnahme unterjährige Hauptfälligkeit: Einige Versicherer legen den Tag des Versicherungsbeginnes als Startdatum deiner einjährigen Vertragslaufzeit fest. Deine Kündigung muss dann einen Monat (und einen Tag) vor dem im Vertrag genannten Datum bei der Versicherung angekommen sein. Ist im Vertrag zum Beispiel der 1. Juni als Hauptfälligkeit genannt, ist der 30. April Stichtag für die Kündigung.

Wichtig: Du kannst deine Kfz-Versicherung nach dem Stichtag nur unter bestimmten Voraussetzungen kündigen. Hast du die ordentliche Kündigungsfrist verpasst, kannst du deinen Vertrag unter Umständen dennoch beenden, zum Beispiel nach einer Beitragserhöhung. Alle Infos dazu findest du weiter unten im Abschnitt Sonderkündigungsrecht.

 

Wie muss das Kündigungsschreiben an die Kfz-Versicherung aussehen?

Das Kündigungsschreiben für die Autoversicherung sollte diese Angaben enthalten:

 

  • Vollständiger Name
  • Adresse
  • Datum des Kündigungsschreibens
  • Adresse der Kfz-Versicherung
  • Versicherungsscheinnummer
  • Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs
  • Persönliche Unterschrift
  • Bei Sonderkündigung: Angabe des Kündigungsgrunds
  • Bitte um schriftliche Kündigungsbestätigung per E-Mail, Brief oder Fax

 

Wichtig: Verwende für dein Kündigungsschreiben eine eindeutige Betreffzeile. Zum Beispiel: "Kündigung der Kfz-Versicherung". Das Gleiche gilt für den Betreff deiner Kündigungsmail.
 

Info: Du willst deine Autoversicherung kündigen und zu Allianz Direct wechseln? Mit unserer Musterkündigung beendest du deinen bisherigen Vertrag schnell und einfach. 

 

Wo kann ich die Kündigungsfrist meiner Kfz-Versicherung nachlesen?

Den genauen Wortlaut deines Kündigungsrechts kannst du in den "Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung" (AKB) deines aktuellen Vertrages nachlesen. In den Vertragsunterlagen sind Laufzeit und Kündigungsfrist deiner Kfz-Versicherung angegeben.

 

Kann mein Versicherungsunternehmen mir meine Kfz-Versicherung kündigen?

Ein Kündigungsrecht haben nicht nur Versicherungsnehmer/innen. Auch eine Kfz-Versicherung darf ihren Kunden kündigen. Das kann zum Beispiel passieren, wenn Versicherungsnehmer/innen ihre Beiträge nicht zahlen.

 

Kfz-Versicherung außerordentlich kündigen: Sonderkündigung

Das Sonderkündigungsrecht macht es dir möglich, deine Kfz-Versicherung vorzeitig zu kündigen. Man spricht dann auch von einer außerordentlichen Kündigung. Bei einer Sonderkündigung bist du nicht an einen Wechseltermin oder festen Stichtag gebunden.

Abhängig vom Sonderkündigungsgrund, kannst du deinen Vertrag auch während des laufenden Versicherungsjahres mit einer Kündigungsfrist von einem Monat beenden. Die Frist beginnt, sobald du vom Sonderkündigungsgrund erfährst. Ab dann muss deine Kündigung innerhalb eines Monats bei deinem Versicherer eingehen. Tut sie das nicht, verfällt dein Recht auf Sonderkündigung.

Treffender wäre daher die Bezeichnung "Reaktionszeit" statt "Kündigungsfrist". Denn anders als bei der Regelkündigung (= ordentliche Kündigung) ist damit die Zeit gemeint, innerhalb der du reagieren bzw. kündigen kannst.

Mehr dazu: Sonderkündigungsrecht Kfz-Versicherung



Wann kann ich meine Kfz-Versicherung kündigen?

In diesen Sonderfällen kannst du deinen Versicherungsvertrag während des laufenden Versicherungsjahres kündigen und so schneller zu einer neuen Kfz-Versicherung wechseln:
 

  • Nach Beitragserhöhung kündigen: Dein Versicherer hebt die Beiträge an, ohne dass sich die Vertragsbedingungen verbessern oder Du einen Schadenfall hattest?  In diesem Fall kannst du deinen Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beitragserhöhung kündigen. Dies ist in aller Regel das Ende des laufenden Versicherungsjahres. Relevant wird dieses Sonderkündigungsrecht insbesondere dann, wenn die Frist für dein ordentliches Kündigungsrecht bereits abgelaufen ist. Aber: Erhöht sich dein Beitrag, weil du in eine Gegend mit schlechterer Regionalklasse ziehst oder in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse rutscht, kannst du nicht außerordentlich kündigen.
  • Bei Abmeldung des Fahrzeugs kündigen: Willst du kurzzeitig dein Auto abmelden, musst du die Versicherung nicht kündigen, da dein Auto für einen gewissen Zeitraum über die Ruheversicherung weiterhin geschützt ist. Während dieser Zeit zahlst du keine Beiträge. 
  • Nach Autoverkauf kündigen: Verkaufst du dein Fahrzeug, geht die Versicherung auf den oder die neue Fahrzeughalter/in über. Diese können deinen bisherigen Versicherungsvertrag entweder auf sich umschreiben lassen oder innerhalb des ersten Monats nach Übernahme des Pkw mit sofortiger Wirkung kündigen. 
  • Nach Schadensfall kündigen: Reguliert die Kfz-Versicherung einen Unfall für dich, kannst du außerordentlich kündigen. Dein Versicherer hat dasselbe Recht. Sobald du darüber informiert wurdest, dass die Schadensbearbeitung abgeschlossen ist, haben beide Seiten einen Monat Zeit, um den Versicherungsvertrag zu beenden.
  • Kfz-Versicherung kündigen bei Ummeldung: Kaufst du einen Gebrauchtwagen, musst du das Auto ummelden. Bei einem Halterwechsel eines bereits zugelassenen Fahrzeugs geht die Versicherung auf dich über. Du kannst sie aber innerhalb eines Monats mit sofortiger Wirkung kündigen und dir eine neue Kfz-Versicherung suchen.
     

Info: Wichtig, wenn du deine Kfz-Versicherung kündigen willst: Schließe einen Vertrag bei einem neuen Versicherer ab. Das ist wichtig, weil in Deutschland eine gesetzliche Versicherungspflicht besteht. Heißt: Du darfst dein Auto nicht ohne Kfz-Haftpflichtversicherung fahren. 

Kfz-Versicherung wirksam kündigen: So gehst du richtig vor

Damit die Kündigung deiner Kfz-Versicherung rechtlich wirksam ist, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Zunächst ist  nur  der/die Versicherungsnehmer/in berechtigt, den Vertrag zu beenden. Achte auch auf die Einhaltung der Form. Bei Verträgen, die ab dem 1. Oktober 2016 geschlossen wurden, reicht die Textform per E-Mail aus.

So gehst du vor, wenn du deine Kfz-Versicherung wechseln willst: Kündigungsfrist prüfen, rechtzeitig Anbieter vergleichen, neuen Versicherungsvertrag abschließen und nicht vergessen die bestehende Versicherung innerhalb der Kündigungsfrist zu kündigen.

 

Wie kündige ich meine Kfz-Versicherung per Brief, Fax oder E-Mail?

Du hast deinen Kfz-Versicherungsvertrag vor dem 1. Oktober 2016 abgeschlossen? Dann kann es sein, dass du in "Schriftform" kündigen musst. Das heißt: Du kannst nur mit einem handschriftlich unterschriebenen Brief oder per Fax kündigen. Wenn du deinem Versicherer per Brief kündigen möchtest, versendest du das Kündigungsschreiben am besten als Einwurfeinschreiben. Wenn du deine Kündigung per Fax schickst, hebst du den Sendebericht als Nachweis auf.
 

Für Verträge, welche ab dem 1. Oktober 2016 geschlossen wurden gilt das nicht mehr. Um sie zu kündigen, reicht "Textform" aus. Das heißt: Du kannst per E-Mail, Brief oder Fax und ohne eigenhändige Unterschrift kündigen. Wichtig  ist, dass dein Autoversicherer eindeutig erkennen kann, dass du eine Kündigungsmail geschickt hast. Verwendest du zum Beispiel eine E-Mail-Adresse, in der dein echter Name nicht vorkommt, kann es passieren, dass die Kfz-Versicherung deine Kündigung nicht akzeptiert.
 

Kündigst du deiner Autoversicherung per E-Mail, erhältst du normalerweise keine Empfangsbestätigung. Speichere die Nachricht deshalb in deinem Postausgang– inklusive Zieladresse und Zeitpunkt, zu dem du sie an den Versicherer geschickt hast. So kannst du im Zweifel nachweisen, dass du dein Kündigungsschreiben fristgerecht an die Kfz-Versicherung gemailt hast.
 

Tipp: Bitte in deiner E-Mail um eine Kündigungsbestätigung und hake nach, falls dein Versicherer nicht reagiert. Viele Unternehmen bieten auch einen Self-Service an, mit dem du die Kündigung in wenigen Minuten online erledigen kannst.
 

Hinweis: Du bist Allianz Direct Kundin oder Kunde und möchtest deine Kfz-Versicherung kündigen? Dafür sind nur wenige Klicks im Login-Bereich unter „Mein Account“ nötig. Eine Kündigung per Brief, Fax oder E-Mail ist nicht erforderlich.

FAQ zu Kfz-Versicherung kündigen

Antworten auf die wichtigsten Fragen bekommst du hier.

  • Muss ich meine Kfz-Versicherung kündigen, , um zusätzliche Fahrer in den Vertrag aufzunehmen?

    Nein, du musst deine Kfz-Versicherung nicht kündigen, wenn zusätzliche Fahrer in den Vertrag aufgenommen werden sollen. Willst du zum Beispiel deinen Lebenspartner oder ein Familienmitglied in den Fahrerkreis aufnehmen, informierst du einfach deine Autoversicherung. Dein Anbieter passt deinen Vertrag und deine Beiträge entsprechend an. Bei Allianz Direct kannst du den Fahrerkreis deiner Autoversicherung ganz unkompliziert online in „Mein Account“ ändern.

  • Unter welchen Umständen kann mir das Versicherungsunternehmen meine Kfz-Versicherung kündigen?

    Die Versicherungsgesellschaft kann deinen Vertrag zum Ende der Vertragslaufzeit beenden. Die Kündigung muss dir einen Monat vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit zugehen. Der Versicherer kann auch kündigen, wenn du bei Vertragsabschluss bewusst falsche Angaben gemacht hast. Ein Sonderkündigungsrecht hat die Kfz-Versicherung nach einem Schaden. Die einmonatige Kündigungsfrist für den Versicherer läuft ab dem Zeitpunkt, nachdem eine endgültige Entscheidung über die Entschädigung getroffen wurde.

  • Wie finde ich eine neue Versicherung, wenn mir mein alter Vertrag gekündigt wurde?

    Eine neue Kfz-Haftpflichtversicherung findest du meist problemlos – auch wenn dein bisheriger Kfz-Versicherer dir gekündigt hat. Denn: Versicherungsgesellschaften dürfen Anträge auf Haftpflichtschutz grundsätzlich nicht ablehnen.

    Schwieriger ist die Suche nach einer neuen Kaskoversicherung. Weil Teilkasko und Vollkasko freiwillig sind, können Versicherungen deinen Antrag ablehnen.

    Tipp: Bitte um eine Kündigungsumkehr, wenn deine Autoversicherung dir gekündigt hat. Das heißt: Der Anbieter verzichtet auf die Kündigung, wenn du den Vertrag selbst beendest. Dann ist es für dich normalerweise kein Problem, eine neue Kaskoversicherung zu finden.

  • Wann endet das Versicherungsjahr für Kfz?

    Wann das Kfz-Versicherungsjahr endet, hängt von deinem Vertrag ab. Oft beginnt eine Autoversicherung am 1. Januar und endet am 31. Dezember. Es gibt aber auch Verträge, deren Laufzeit mitten im Kalenderjahr startet. Die Hauptfälligkeit ist immer zwölf Monate nach Versicherungsbeginn.

    Startet dein Vertrag zum Beispiel am 1. August, endet dein Versicherungsjahr bei einem Vertrag mit unterjähriger Hauptfälligkeit genau zwölf Monate später – also am 31. Juli des darauffolgenden Jahres. 

  • Kann man jede Kfz-Versicherung zum 30.11. kündigen?

    Nein, nicht bei jeder Kfz-Versicherung ist der 30. November der Stichtag für die Kündigung. Denn nicht jeder Vertrag läuft bis zum 31. Dezember. Wann die Vertragslaufzeit endet, steht in deinen Versicherungsschein. Du kündigst mit einer Frist von einem Monat zum Vertragsende. Endet dein Vertrag zum Beispiel am 31. Oktober, musst du bis spätestens 30. September deiner Autoversicherung kündigen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu welchem die Kündigung beim Versicherer zugeht.

  • Kann ein Versicherungsunternehmen mir den Abschluss einer Kfz-Versicherung verweigern?

    Jede Kfz-Versicherung ist grundsätzlich gesetzlich verpflichtet, jedem Antragsteller eine Kfz-Haftpflichtversicherung anzubieten und kann dies nur in wenigen Fällen verweigern. Bei Teilkasko und Vollkasko können Autoversicherer den Antrag aber auch ohne Angabe eines Grundes ablehnen. 

    Oder wenn er schon bei dem Anbieter versichert war und das Unternehmen den Vertrag angefochten hat (z. B. wegen bewusster Falschangaben bei Vertragsabschluss). In solchen „schwerwiegenden“ Fällen darf sogar die Kfz-Haftpflicht deinen Antrag ablehnen.

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