Höchste Kundenzufriedenheit
Laut FOCUS Money (Heft Nr. 09/2023). 6 weitere Anbieter erhielten die Note sehr gut. Im Test: 29 Reiseversicherer in Deutschland.
Warum brauche ich eine Reisekrankenversicherung?
Die Allianz Direct Reisekrankenversicherung hilft dir, wenn du im Ausland zum Beispiel zum Arzt oder ins Krankenhaus musst. Die Kosten für medizinische Behandlungen und stationäre Aufenthalte können je nach Reiseland mehrere Tausend Euro pro Tag betragen. Deine gesetzliche Krankenversicherung übernimmt diese Kosten nur zum Teil, im außereuropäischen Ausland normalerweise gar nicht. Um nicht auf den Behandlungs- und Rücktransportkosten sitzen zu bleiben, kann der Abschluss einer privaten Reisekrankenversicherung sinnvoll sein. Sie gehört damit zu den wichtigsten Reiseversicherungen.
Welche Leistungen deckt die Allianz Direct Reisekrankenversicherung ab?
Die Reisekrankenversicherung kannst du als Add-On zu deiner Reiseversicherung hinzubuchen.
Reisekrankenversicherung
In der Reisekrankenversicherung von Allianz Direct sind standardmäßig diese Leistungen enthalten:
medizinisch notwendige Behandlungen (z.B. Arzt, Zahnarzt, Krankenhaus)
Arznei-, Heil- und Hilfsmittel
Kranken-/Notfalltransport zur nächstgelegenen geeigneten medizinischen Einrichtung am Urlaubsort
Krankenrücktransport an den Heimatort
medizinische Begleitung für Krankentransport und Rücktransport (falls notwendig)
Such-, Rettungs- und Bergungskosten
Krankenbesuch am Urlaubsort durch eine Person deiner Wahl (z.B. Familienangehöriger, Freund)
Unterstützung für Angehörige und Begleitpersonen
Betreuung von minderjährigen Reisebegleitern (Notfallbetreuung)
Beförderung von Minderjährigen und Betreuungsbedürftigen an den Heimatort
Rückführung der sterblichen Überreste an den Heimatort
In welchen Fällen leistet die Reisekrankenversicherung?
Deine Auslandsreisekrankenversicherung erstattet dir die Kosten für medizinische und zahnmedizinische Notfallbehandlungen, wenn ein versicherter Grund vorliegt. Die Reisekrankenversicherung von Allianz Direct leistet zum Beispiel, wenn du während einer Auslandsreise:
- … unerwartet und plötzlich krank wirst (einschließlich der Diagnose einer epidemisch oder pandemisch auftretenden Krankheit wie COVID-19).
- … unerwartet eine Verletzung erleidest oder einen Unfall hast.
- … eine Zahnverletzung oder -entzündung hast, eine Füllung verlierst oder ein Zahn abbricht und du eine zahnärztliche Behandlung brauchst.
- … dein Kind zu früh bekommst (vor Ende der 36. Schwangerschaftswoche). Auch das Neugeborene ist über die Reisekrankenversicherung voll abgesichert.
In welchem Umfang leistet eine Reisekrankenversicherung?
Die private Auslandsreisekrankenversicherung leistet im Ausland genauso wie deine „normale“ Krankenversicherung in Deutschland. Wenn du bei einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert bist, übernimmt sie unter Umständen die Kosten für deine Heilbehandlung im Ausland. Das heißt: Entweder die GKV oder die Reisekrankenversicherung leistet. Doppelte Kostenerstattung ist nicht möglich.
Nimmst du zuerst deinen privaten Reiseschutz in Anspruch, erhältst du die volle Leistung. Der Versicherer kann aber von deiner GKV Ausgleich fordern, solange dir dadurch kein Nachteil entsteht.
Wann greift die Reisekrankenversicherung nicht?
Die Reisekrankenversicherung von Allianz Direct übernimmt Kosten für Behandlungen, Transport und Co. nicht immer. Sie zahlt zum Beispiel nicht für:
- … chronische Vorerkrankungen und akute Krankheiten, die schon vor der Reise bestanden.
- … Behandlungen, die medizinisch nicht notwendig (also aufschiebbar) sind.
- … Behandlungen, die nach Ablauf deines Versicherungsschutzes erfolgen.
- … Krankheiten oder Verletzungen, die während einer innerdeutschen Reise auftreten. Für sämtliche Behandlungen in Deutschland ist die gesetzliche oder private Krankenversicherung der richtige Ansprechpartner.
- … Behandlungen in Urlaubsländern, für die eine Reisewarnung gilt.
- … unnötige oder höhere Kosten, die durch ein Versäumnis des Versicherten oder beabsichtigt (= Vorsatz) entstehen.
Was sollte ich bei der Wahl der Reisekrankenversicherung beachten?
Reisekrankenversicherung ist nicht gleich Reisekrankenversicherung. Die Leistungen unterscheiden sich oft stark von Anbieter zu Anbieter. Darauf solltest du bei der Wahl deiner Auslandsreisekrankenversicherung achten:
- Die Reisekrankenversicherung ist weltweit gültig.
- Der Reisekrankenschutz deckt alle Arten von Reisen (Geschäftsreisen, Urlaubsreisen, Work & Travel, etc.) ab.
- Alle medizinisch notwendigen Behandlungen im Ausland sind abgesichert.
- Die maximale Anzahl der Reisen, die du während der Vertragsdauer unternehmen darfst, ist möglichst hoch. Das Gleiche gilt für die maximale Länge der jeweiligen Reise.
Welche unterschiedlichen Reisekrankenversicherungen gibt es?
Reisekrankenversicherungen bieten normalerweise verschiedene Optionen zur Auswahl an. Das heißt: Je nach Reisedauer und Anzahl der versicherten Personen kannst du zwischen verschiedenen Modellen wählen:
- Reisedauer: Die Allianz Direct Reisekrankenversicherung schützt dich auf Reisen, die zwischen einem und 45 Tagen dauern.
- Personengruppe: Es gibt Auslandsreisekrankenversicherungen für Einzelpersonen, Paare und Familien. Zu den mitversicherten Personen in Paar- und Familienverträgen gehören zum Beispiel Ehe-/Lebenspartner und Kinder bis zum 21. Geburtstag.
Wann sollte ich die Reisekrankenversicherung spätestens abschließen?
Bei Allianz Direct kannst du eine Auslandsreisekrankenversicherung bis 30 Tage vor Reisebeginn abschließen. Wenn du „Last Minute“ buchst und weniger als 30 Tage zwischen Buchung und Reiseantritt liegen, musst du die Reiseversicherung sofort, spätestens aber innerhalb von drei Tagen nach der Buchung abschließen.
Wie viel kostet eine Reisekrankenversicherung?
Viele Auslandsreisekrankenversicherungen kosten weniger als einen Euro pro Tag. Am günstigsten sind Jahresversicherungen, die alle Auslandsreisen in einem Jahr abdecken. Als Einzelperson erhältst du die Allianz Direct Reisekrankenversicherung ab 4,57 Euro im Monat*.
Reisekrankenversicherung lieber mit oder ohne Selbstbeteiligung?
Die Allianz Direct Reisekrankenversicherung schließt du immer ohne Selbstbeteiligung ab. Das heißt: Wenn du im Ausland zum Arzt gehst, übernimmt Allianz Direct alle medizinisch notwendigen Behandlungskosten. Du musst nichts dazuzahlen.
Was tun bei einem Schaden?
Wenn du dich im Ausland verletzt oder plötzlich krank wirst, kannst du den Vorfall Allianz Direct ganz einfach online melden. Logge dich dazu in „Mein Account“ ein. Oder du meldest den Schaden direkt unter der Telefonnummer 089 / 88 99 70 91.
Tipp: Damit du im Notfall schnell Hilfe bekommst, solltest du diese Unterlagen im Urlaub dabeihaben:
- Versicherungsschein und Versicherungsnummer deiner Reisekrankenversicherung
- Name und Telefonnummer deines Notfallkontakts in Deutschland
- Reisebuchungsbestätigung(en)
- Arzt- und/oder Krankenhausrechnung
- Weitere medizinische Rechnungen (z.B. für Medikamente)
- Allianz Direct Emergency Card, auf der deine wichtigsten Kontaktdaten stehen
Die Reisekrankenversicherung kannst du als Add-on zur Reiserücktrittsversicherung von Allianz Direct in den Paketen Basic, Comfort und Premium buchen. Deinen Reiseschutz schließt du ganz einfach online ab.
Oft gestellte Fragen zur Reisekrankenversicherung
Hier findest du Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Reisekrankenversicherung
Ist eine Reisekrankenversicherung Pflicht?
Nein, eine Auslandsreisekrankenversicherung gehört in Deutschland nicht zu den Pflichtversicherungen. Der private Zusatzschutz kann aber sinnvoll sein, wenn du dich vor hohen Behandlungs- und Transportkosten im Ausland schützen möchtest. Außerdem gibt es Länder, die für Einreise oder Visum eine Reisekrankenversicherung voraussetzen. Dazu gehören zum Beispiel China, Russland, Thailand und Kuba.
Welche zusätzlichen Versicherungen sollte ich für eine sorgenfreie Reise noch abschließen?
Damit du auf Auslandsreisen rundum abgesichert bist, ist zum Beispiel eine Reiserücktrittsversicherung sinnvoll. Bei Allianz Direct ist sie in allen Produktlinien (Basis, Comfort und Premium) enthalten. Sie springt ein, wenn du eine geplante Reise absagen oder verschieben musst. Dein Reiseschutz ist auch mit einer Reiseabbruchversicherung kombinierbar. Sie übernimmt Zusatz- und Stornokosten, wenn du eine Reise vorzeitig beenden oder unterbrechen musst.
Welche Leistungen werden bei Tod übernommen?
Verstirbst du während einer Auslandsreise, übernimmt die Reisekrankenversicherung von Allianz Direct diese Leistungen:
- Notfallbetreuung deiner minderjährigen oder betreuungsbedürftigen Reisebegleiter
- Beförderung deiner minderjährigen oder betreuungsbedürftigen Reisebegleiter an den Heimatort
- Rückführung deiner sterblichen Überreste an deinen Heimatort
- Alternativ: Wenn die Beerdigung vor Ort stattfindet, übernimmt Allianz Direct die Bestattungskosten maximal in Höhe der Rückführungskosten.
Leistet die Auslandsreisekrankenversicherung auch bei einer COVID-Erkrankung?
Ja. Die Leistungen der Allianz Direct Reisekrankenversicherung gelten auch bei epidemisch oder pandemisch auftretenden Krankheiten wie COVID-19. Das heißt: Wenn du im Ausland an COVID-19 erkrankst, deckt dein Versicherungsschutz medizinisch notwendige Behandlungen und Transporte ab.
Ich habe Vorerkrankungen. Was sollte ich bei der Auslandsreisekrankenversicherung beachten?
Wer an einer chronischen Krankheit leidet (z.B. Asthma, Diabetes, koronare Herzerkrankung, Suchtkrankheit) und deswegen regelmäßig behandelt wird, sollte bei der Wahl der Reisekrankenversicherung auf Leistungsausschlüsse achten. Denn: Viele Anbieter übernehmen keine Kosten, wenn die versicherte Person sich wegen einer Vorerkrankung im Ausland behandeln lässt.
Nur wenige Reisekrankenversicherungen zahlen bei bestehenden chronischen Erkrankungen – und wenn, dann nur unter bestimmten Voraussetzungen. Zum Beispiel muss die letzte Behandlung schon länger zurückliegen. Regelmäßige Untersuchungen zur Kontrolle oder Vorsorge gelten nicht als Behandlung.
Patienten mit Vorerkrankungen, die keine private Reisekrankenversicherung finden, sprechen am besten mit ihrer GKV. Oft kann die Krankenkasse sie im Urlaubsland ausnahmsweise versichern.
Muss ich die Kosten vorstrecken oder übernimmt das meine Reisekrankenversicherung?
Ob du die Behandlungskosten vorstreckst oder ob deine Reisekrankenversicherung die Rechnung direkt begleicht, hängt von deinem Versicherer ab. Oft bezahlst du ambulante ärztliche Behandlungen zunächst selbst und bekommst sie später erstattet. Bei einem stationären Aufenthalt rechnen Krankenhäuser oft direkt mit der Reisekrankenversicherung ab. Das heißt: Du musst kein Geld vorstrecken.
Grundsätzlich gilt: Musst du im Ausland ins Krankenhaus, solltest du sofort deine Reisekrankenversicherung kontaktieren und die Kostenübernahme abklären. Allianz Direct kann gegenüber dem Krankenhaus zum Beispiel eine Kostenübernahme-Erklärung abgeben oder eine Vorauszahlung tätigen.
Was ist der Unterschied zwischen medizinisch notwendigen und medizinisch sinnvollen Krankenrücktransporten?
Medizinisch notwendig ist ein Rücktransport, wenn der Patient im Ausland nicht angemessen behandelt werden kann – zum Beispiel, weil eine Operation nicht durchführbar ist. Medizinisch sinnvoll ist der Krankenrücktransport, wenn der Patient zwar im Ausland behandelt werden kann, die Erfolgsaussichten in Deutschland aber besser sind und soziale Gründe (z.B. Nähe zur Familie) für einen Rücktransport sprechen. Viele Reisekrankenversicherungen übernehmen die Kosten nur bei medizinisch notwendigen und ärztlich angeordneten Krankenrücktransporten.
Zahlt die Reisekrankenversicherung Heilpraktiker-Behandlungen?
Es gibt Auslandsreisekrankenversicherungen, die auch medizinisch notwendige Heilbehandlungen durch Heilpraktiker, Chiropraktiker und Osteopathen übernehmen. Ob das auf deine Reisekrankenversicherung zutrifft, kannst du in den Versicherungsbedingungen nachlesen.
Macht es einen Unterschied, ob ich privat oder gesetzlich krankenversichert bin?
Die Auslandsreisekrankenversicherung ist eine private Zusatzversicherung für Auslandsreisen. Ob du in Deutschland gesetzlich oder privat krankenversichert bist, macht für deinen Reisekrankenversicherer erstmal keinen Unterschied. Es kann aber sein, dass Privatversicherte gar keine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung brauchen, weil ihr PKV-Schutz auch außerhalb Deutschlands greift. Ob das der Fall ist, verrät ein Blick in die Versicherungsbedingungen.
Im Gegensatz dazu gilt der Versicherungsschutz der GKV für medizinische Behandlungen im Inland und EU-Ausland. Für Reisen in außereuropäische Länder ist also eine private Auslandsreisekrankenversicherung notwendig.
Macht es einen Unterschied, ob ich privat oder beruflich reise?
Ja. Denn nicht alle Reisekrankenversicherung decken auch berufliche Reisen ab. Sie greifen nur bei privaten Urlaubsreisen und Auslandsaufenthalten. Bei welchen Reisearten deine Reisekrankenversicherung leistet, kannst du im Versicherungsschein nachlesen.
Kann ich meine Reisekrankenversicherung steuerlich geltend machen?
Ja. Du kannst die Beiträge deiner Auslandsreisekrankenversicherung als Sonderausgabe in deiner Einkommenssteuererklärung angeben. In der Praxis bringt dir das aber oft nichts. Der Grund: Das Finanzamt zählt alle Vorsorgeausgaben zusammen. Dazu gehören auch die Beiträge deiner regulären Krankenversicherung oder privaten Unfallversicherung. Die Freibeträge sind also schnell erreicht. Und die Reisekrankenversicherung kommt steuerlich nicht zum Tragen.
Wie lange ist eine Reisekrankenversicherung gültig?
Die Allianz Direct Auslandsreisekrankenversicherung gilt für Reisen, die maximal 45 Tage dauern. Wenn du dich länger im Ausland aufhältst (z.B. Auslandssemester, Work & Travel oder Weltreisen) ist eine Langzeit-Reisekrankenversicherung erforderlich.
In welchen Ländern gilt die Reisekrankenversicherung?
Die Allianz Direct Reisekrankenversicherung schützt dich auf Auslandsreisen. Als Ausland gelten alle Länder, in denen du als versicherte Person keinen ständigen Wohnsitz hast. Deutschland gilt nicht als Ausland.
Aber: Beachte vor einer Reise immer die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts. Bei Reisen in Kriegsgebiete, in Länder mit inneren Unruhen oder Naturkatastrophen zum Beispiel leistet die Reisekrankenversicherung für die Dauer der Reisewarnung nicht.
Welchen Schutz bietet mir die Reisekrankenversicherung inkl. Krankenrücktransport?
Die Reisekrankenversicherung erstattet dir die entstandenen angemessenen und üblichen Kosten der (zahn-)medizinischen Notfall-Behandlung und organisiert - falls nötig - einen Notfalltransport zu einer geeigneten Einrichtung oder deinen Rücktransport zum Wohnort, nachdem du medizinisch versorgt wurdest oder gestorben bist.
In welchen Fällen zahlt die Reisekrankenversicherung inkl. Krankenrücktransport?
Folgende Ereignisse sind während deiner Auslandsreise versichert:
- Du erkrankst plötzlich und unerwartet (einschließlich an einer epidemisch oder pandemisch auftretenden Krankheit wie COVID-19).
- Du hast eine Zahnverletzung oder -entzündung, verlierst eine Füllung oder ein Zahn bricht ab.
- Eine stationäre Aufnahme in ein Krankenhaus ist nötig.
- Dein Kind wird vor dem Ende der 36. Schwangerschaftswoche geboren und hat damit vollen Versicherungsschutz in deiner Reisekrankenversicherung.
- Notfalltransport zur nächstgelegenen geeigneten medizinischen Einrichtung, falls du schwer erkrankst oder verletzt wirst.
- Krankenrücktransport an deinen Wohnort, nachdem du medizinisch betreut wurdest.
- Wenn dein Zustand lebensbedrohlich ist oder du länger als fünf Tage im Krankenhaus bleiben musst, dann organisieren wir für einen Familienangehörigen oder Freund die Hin- und Rückreise zu dir.
- Solltest du länger krank sein oder sterben, dann organisieren wir die Rückreise für deine minderjährige oder betreuungsbedürftige Reisebegleitung.
- Im Falle deines Todes organisieren und erstatten wir angemessene und notwendige Kosten für die Überführung deiner sterblichen Überreste an ein Bestattungsunternehmen im Land deines Wohnsitzes.
- Such-, Rettungs- und Bergungskosten werden übernommen, wenn du vermisst, gesucht, gerettet oder geborgen werden musst.
Wann zahlt die Reisekrankenversicherung inkl. Krankenrücktransport nicht?
In folgenden Situationen leistet die Reisekrankenversicherung inkl. Krankenrücktransport nicht:
- Du hast chronische Vorerkrankungen und akute Krankheiten, die schon vor der Reise bestanden.
- Für Behandlungen, die medizinisch nicht notwendig (also aufschiebbar) sind.
- Für Behandlungen, die nach Ablauf deines Versicherungsschutzes erfolgen.
- Für Krankheiten oder Verletzungen, die während einer innerdeutschen Reise auftreten. Für sämtliche Behandlungen in Deutschland ist die gesetzliche oder private Krankenversicherung der richtige Ansprechpartner.
- Für Behandlungen in Urlaubsländern, für die eine Reisewarnung gilt.
- Für unnötige oder höhere Kosten, die durch ein Versäumnis des Versicherten oder beabsichtigt (= Vorsatz) entstehen.
Mein Reiseland fordert einen Nachweis, dass ich einen ausreichenden Auslandskrankenversicherungsschutz habe und dieser auch die Kosten im Falle einer COVID-19 Erkrankung abdeckt. Wie bekomme ich diesen?
Gerne stellen wir dir einen entsprechenden Nachweis aus. Setze dich hierfür bitte einfach mit unserem Kundenservice in Verbindung.
Muss ich als gesetzlich krankenversicherte Person im Krankheitsfall zuerst meine gesetzliche Krankenkasse kontaktieren oder kann ich mich direkt an die Ansprechpartner bei der Allianz Direct wenden?
Inwiefern du im Versicherungsfall Anspruch auf Leistung von deiner gesetzlichen Krankenkasse hast, hängt von verschiedenen Faktoren (z.B., ob das Reiseland in der EU ist) ab. Unabhängig davon kannst du uns aber immer einen Schadenfall melden und wir werden die volle Leistung im Rahmen deiner vertraglichen Vereinbarung erbringen. Danach setzen wir uns direkt mit deiner gesetzlichen Krankenkasse in Verbindung, um etwaige Ausgleiche zu klären.
Was muss ich tun, wenn ich einen Notfalltransport benötige?
Solltest du einen Notfalltransport benötigen, bitten wir dich oder eine Person, die in deinem Namen handelt, uns telefonisch unter +49 89 244 414 206 zu konaktieren. Wir sind rund um die Uhr für dich erreichbar und werden dann alles Weitere mit dir und den Ärzten vor Ort organisieren und abstimmen.
*Angaben zur Preisberechnung: Einzelperson | Versicherungssumme bis 1000€ | Geburtstag Versicherter 08.08.1994 | Selbstbeteiligung 300,00€ | Monatliche Zahlungsweise | Preisberechnung am 08.12.2022