Private Haftpflicht bei geliehenen Sachen

Wer zahlt, wenn der geborgte Laptop kaputtgeht und somit fremdes Eigentum beschädigt wurde?
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Das Wichtigste zusammengefasst

  • Nicht bei jeder privaten Haftpflichtversicherung sind geliehene Sachen mitversichert. Einige Anbieter zahlen aber, wenn Leihgegenstände beschädigt werden oder verloren gehen.
  • Ist eine verliehene Sache beschädigt, haftet die Person, die den Schaden verursacht hat. Ob die Privathaftpflicht des Schadensverursachers zahlt, kommt auf die Versicherungsbedingungen an. Ob die private Haftpflicht Schäden an geliehenen Gegenständen erstattet, kannst du den Versicherungsbedingungen entnehmen.
  • In einigen Fällen zahlt die private Haftpflichtversicherung bei geliehenen Sachen nicht. Wird zum Beispiel ein geliehenes Auto beschädigt, ist statt der privaten Haftpflicht die Kfz-Versicherung des Fahrzeughalters zuständig.

 

Definition: Was ist eine private Haftpflichtversicherung? 

Eine private Haftpflichtversicherung (kurz: Privathaftpflicht) sichert dich finanziell ab, wenn eine andere Person Schadensersatz von dir fordert, weil du sie als Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens unbeabsichtigt geschädigt hast. Das kann zum Beispiel passieren, wenn dir versehentlich das teure Notebook einer Bekannten herunterfällt oder du beim Radfahren einen Fußgänger verletzt. In beiden Fällen bist du als Schadensverursacher haftbar. Sprich: Die geschädigte Person kann verlangen, dass du den entstandenen Schaden ersetzt.

 

Hast du eine Privathaftpflicht abgeschlossen, springt dein Versicherer für dich ein: Er prüft, ob die Forderungen gegen dich wirklich berechtigt sind. Falls ja, leistet er Schadensersatz und begleicht den Sach-, Personen und Vermögensschaden.

 

Info: Anders, als der Name es vermuten lässt, ist eine Privathaftpflicht nicht verpflichtend. Aber: Weil die private Haftpflicht im Fall der Fälle Schäden in Millionenhöhe übernimmt, gilt sie als eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt.

 

Besonderheiten der privaten Haftpflicht bei geliehenen Sachen 

Nicht jede Privathaftpflicht zahlt, wenn geliehene Sachen beschädigt werden oder verloren gehen. Hintergrund: Schäden an Leihsachen sind nicht in den Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) enthalten.  Versicherer sind nicht verpflichtet, sie in ihre Versicherungsbedingungen aufzunehmen. In vielen Verträgen sind Schäden an geliehenen Gegenständen aus diesem Grund nicht mitversichert.

 

Damit die Privathaftpflicht zahlt, müssen Schäden an geliehenen Sachen ausdrücklich in den Versicherungsbedingungen stehen. Ist diese Voraussetzung erfüllt, übernimmt der Versicherer die Kosten bis zu einer bestimmten Höhe. Oft sind das zwischen 10.000 und 50.000 Euro.

Schäden an geliehenen und gemieteten Sachen sind bei Allianz Direct nur im Privathaftpflicht Direct Plus Tarif abgedeckt, ein separates Limit gibt es dafür nicht. 

 

Wichtig: Weil nicht jede private Haftpflichtversicherung Schäden an geliehenen Sachen abdeckt, solltest du vor dem Verleihen privater Gegenstände einen schriftlichen Leihvertrag aufsetzen. Damit lässt sich klar festhalten, wer bei einem Schaden die Kosten übernimmt.

 

Was gilt bei der privaten Haftpflichtversicherung als geliehene Sachen? 

Private Haftpflichtversicherer werten geliehene Dinge nicht als fremde Sachen. Denn wenn du dir eine Sache ausgeliehen hast, ist dir die Sache für gewisse Zeit überlassen worden und das Risiko, dass du diese beschädigst ist wesentlich größer.

Da die Privathaftpflicht nur Schäden an Fremdeigentum abdeckt, kann es passieren, dass Versicherer Schäden an geliehenen Dingen deshalb nicht übernehmen. Ausnahmen gibt es bei Schäden an Mietwohnungen (= Mietsachschäden) und bei Schlüsselverlust. Sie sind oft abgedeckt oder lassen sich separat in den Vertrag aufnehmen.

 

Zahlt die Privathaftpflicht für Schäden an einem geliehenem Auto?

Nein. Ist ein geliehenes Auto beschädigt, ist nicht die private Haftpflicht des Schadensverursachers zuständig. Schäden an Kraftfahrzeugen können über die Kfz-Versicherung abgesichert sein.

 

Geliehene Sachen beschädigt oder verloren: Wer zahlt?

Geht etwas kaputt, das einer anderen Person gehört, ist der Schadensverursacher verpflichtet, den Schaden zu ersetzen. Als kaputt oder beschädigt gilt eine Sache, wenn sie nicht mehr unversehrt ist.

 

Was zahlt die private Haftpflicht bei geliehenen Gegenständen?

Wenn Schäden an geliehenen Dingen im Versicherungsvertrag abgedeckt sind, zahlt die private Haftpflicht, wenn der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person einen haftungsauslösenden Schaden verursachen bis zur festgelegten Summe für:

 

  • Reparatur von Schäden an beweglichen Gegenständen, die von Freunden, Bekannten oder anderen Privatpersonen kostenlos verliehen wurden. Zum Beispiel zahlt die Versicherung, wenn ein kaputtes Kamera-Display ausgetauscht werden muss, wenn die Kamera dem Entleiher zum Beispiel aus Versehen runterfällt. Auch wenn ein geliehenes Fahrrad beschädigt ist und der Entleiher den Schaden am Fahrrad verursacht hat, deckt die private Haftpflicht Reparaturkosten ab.
  • Schäden an gemieteten Gegenständen (z. B. Bohrmaschine, die im Baumarkt gegen Bezahlung ausgeliehen wurde)
  • Schäden an gepachteter oder gemieteter Wohnung (z. B. Brandloch im Parkettboden)

 

Was tun, wenn eine verliehene Sache beschädigt wurde?

Beschädigt oder zerstört der Entleiher eine geliehene Sache, so meldet er als Schadenverursacher den Schaden seiner privaten Haftpflichtversicherung. So geht man dabei vor:

 

  • Eigentümer darüber informieren, dass der geliehene Gegenstand beschädigt ist.
  • Schaden dokumentieren, am besten mit Fotos.
  • Schaden der privaten Haftpflichtversicherung melden und abklären, ob Kosten übernommen werden.
  • Alle benötigten Infos und Unterlagen bei Versicherung einreichen (z. B. Zeitpunkt und Hergang des Schadens, Belege für Ersatz- oder Reparaturkosten).

 

Ausnahme: Ist ein geliehenes Auto beschädigt, ist die private Haftpflicht nicht zuständig. Stattdessen meldet der Versicherungsnehmer den Schaden seiner Autoversicherung.

 

In welchen Fällen zahlt die Privathaftpflicht nicht für geliehene Sachen?

Auch wenn geliehene Dinge über die Privathaftpflicht mitversichert sind: In einigen Ausnahmefällen besteht kein Versicherungsschutz. Zum Beispiel ist das der Fall, wenn:

 

  • … die Sache zu beruflichen Zwecken oder zur Ausübung des Jobs ausgeliehen oder gemietet wurde.
  • … Schäden durch Verschleiß oder unsachgemäße Nutzung entstehen.
  • … Wertgegenstände (z. B. Geld, Urkunden, Schmuck, Uhren) beschädigt sind.
  • … ein geliehenes Auto beschädigt ist.
  • … Eigentümer und Entleiher zusammen in einem Vertrag versichert sind.

 

 

FAQ zur privaten Haftpflicht und geliehenen Dingen

Die wichtigsten Fragen zur privaten Haftpflicht und geliehenen Sachen kurz beantwortet.

  • Sind geliehene Sachen versichert?

    Nicht immer. Ob Leihsachen mitversichert sind, kommt auf die private Haftpflichtversicherung an. Prüfe daher, ob die private Haftpflichtversicherung Schäden an geliehenen Sachen umfasst.

  • Wer muss den Schaden an geliehenen Sachen zahlen?

    Wer etwas kaputtmacht oder verliert, ist grundsätzlich haftbar und muss der anderen Person den Schaden ersetzen. Dabei springt die Privathaftpflicht ein und übernimmt den Schaden. Falls nicht, zahlt der Schadensverursacher den Schaden selbst.

  • Was muss bei der privaten Haftpflicht bei geliehenen Sachen beachtet werden?

    In den Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sind Schäden an geliehenen Sachen ausgeschlossen. Aus diesem Grund zahlen viele Versicherer auch nicht dafür, weil sie ebenfalls diesen Ausschluss haben. Deswegen sollte man bei Abschluss einer Privathaftpflicht darauf achten, dass:

    • … Schäden an geliehenen Dingen ausdrücklich im Vertrag stehen.
    • … die Summe, der im Fall der Fälle übernommen wird, möglichst hoch ist.
  • Was gilt bei verlorenen geliehenen Sachen?

    Voraussetzung dafür, dass die private Haftpflicht zahlt, wenn geliehene Sachen verloren gehen: Der Verlust von Leihgegenständen sollte ausdrücklich in den Versicherungsbedingungen stehen. Steht dazu nichts im Vertrag, übernimmt die private Haftpflicht häufig keine Kosten.

    Hinweis: Allianz Direct versichert den Verlust von geliehenen Sachen nicht.