Was ist ein Vermögensschaden?

Ein falscher finanzieller Ratschlag und schon kann dein Rat jemanden das Vermögen kosten.

Damit du nicht selbst dafür aufkommen musst, gibt es die Vermögensschadenhaftpflicht. Doch was genau ist ein Vermögensschaden? Und wieso unterscheidet man zwischen echten und unechten Vermögensschäden? Wir klären auf.

Vermögensschaden

Inhaltsverzeichnis

  • Was ist ein Vermögensschaden?
  • Was unterscheidet echte und unechte Vermögensschäden?
  • Echter Vermögensschaden
  • Unechter Vermögensschaden
  • Brauche ich eine Vermögensschadenhaftpflicht?
  • Private Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden
  • Berufliche Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden

Was ist ein Vermögensschaden? 

Versicherungen unterscheiden folgende drei Schadensarten:

  1. Sachschaden: Ein Sachschaden ist ein Schaden, bei dem du eine Sache kaputt machst, zum Beispiel den Laptop eines Freundes. Deine Haftpflichtversicherung kommt für die Reparatur oder den Ersatz des Gegenstandes auf.
  2. Personenschaden: Bei einem Personenschaden wird ein Mensch verletzt, zum Beispiel bei einem Unfall zwischen einem Fußgänger und einem Fahrradfahrer. Die Privathaftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernimmt in dem Fall die Behandlungskosten.
  3. Vermögensschaden: Ein Vermögensschaden ist ein finanzieller Nachteil, den jemand erleidet, weil er zum Beispiel von seinem Finanz- oder Unternehmensberater einen schlechten Rat erhalten hat. Die Vermögensschadenhaftpflicht des Finanz- oder Unternehmensberaters zahlt die Verluste, wenn der Ratschlag nicht mutwillig zu einem Vermögensschaden geführt hat.

Es ist wichtig, Personen-, Sach- und Vermögensschäden strikt zu trennen. Es handelt sich zum Beispiel nicht um einen Vermögensschaden, wenn eine wertvolle Vase zu Bruch geht (das gilt auch, wenn die Vase sehr teuer war). Denn in dem Fall wurde eine Sache beschädigt. Deshalb handelt es sich hier um einen Sachschaden. Auch wenn bei dir eingebrochen und Geld gestohlen wurde, ist das ein Sachschaden.

Was unterscheidet echte und unechte Vermögensschäden? 

Man unterscheidet grundsätzlich zwischen echten und unechten Vermögensschäden. Wir möchten dir anhand mehrerer Beispiele kurz erklären, was der Unterschied ist.

Echter Vermögensschaden

Ein echter Vermögensschaden, auch reiner Vermögensschaden genannt, ist ein Schaden, der weder Personen noch eine Sache betrifft, sondern woraus sich nur ein finanzieller Nachteil ergibt.

Kilometerzähler im Auto
Wer beim Verkauf seines Autos nicht den richtigen Kilometerstand angibt, verursacht einen Vermögensschaden. © gettyimages/Rittikrai_PIX

Beispiel 1: Stell dir vor, du willst ein Auto kaufen. Laut Angaben des bisherigen Besitzers ist das Fahrzeug bereits 15.000 km gefahren. In Wahrheit war es aber schon 27.000 km unterwegs. Der Verkäufer hat den Tacho vorher manipulieren lassen. Durch die Täuschung zahlst du viel zu viel Geld für das Auto. In dem Fall entsteht dir ein echter Vermögensschaden.

Beispiel 2: Dein Finanzberater rät dir zu einer bestimmten finanziellen Investition, die sich schon bald als ein großer Fehler herausstellt. Du verlierst die Summe, die du eingezahlt hast, und es entsteht dir damit ein echter Vermögensschaden. Dafür muss normalerweise dein Finanzberater aufkommen.

Unechter Vermögensschaden

Als einen unechten Vermögensschaden bezeichnet man Folgeschäden von Sach- oder Personenschäden.

Fertigungsanlage
Wenn die Anlage ausfällt, bedeutet das einen großen finanziellen Verlust für die Firma. © gettyimages/WangAnQi

Beispiel 1: Durch einen Unfall wurdest du verletzt und hast dir das Bein gebrochen. Dabei handelt es sich um einen Personenschaden. Wegen des gebrochenen Beins kannst du außerdem (vorerst) nicht mehr zur Arbeit gehen. Es entsteht dir also auch ein Vermögensschaden.

Beispiel 2: Ein Monteur soll die Anlage in einer Fabrik reparieren. Dabei macht er versehentlich noch mehr kaputt. Es handelt sich grundsätzlich um einen Sachschaden. Außerdem steht die Produktionsanlage den ganzen Tag still. Die Fabrik kann nicht weiter produzieren und wird somit später auch weniger verkaufen. Dadurch entsteht der Fabrik ein unechter Vermögensschaden als Folge eines Sachschadens.

Brauche ich wirklich immer eine Vermögensschadenhaftpflicht? 

Weil Fehler menschlich sind, solltest du zumindest eine Privathaftpflichtversicherung haben, die Vermögensschäden einschließt. Vor allem unechte Vermögensschäden sind normalerweise mit der privaten Haftpflicht abgedeckt.

Wenn du keinen Beruf ausübst, der ein hohes finanzielles Risiko für Dritte bedeutet, genügt in der Regel eine Privathaftpflichtversicherung. Eine zusätzliche Vermögensschadenhaftpflicht ist für Berufe wichtig, die andere beraten und durch deren Beratung sich ein finanzieller Nachteil ergeben könnte. Das gilt zum Beispiel für:

  • Anwälte
  • Finanzberater
  • IT-Consultants
  • Steuerberater

Private Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden

Du machst versehentlich den Computer eines Bekannten kaputt, der von zu Hause aus an diesem PC arbeitet. Es entsteht nicht nur ein Sachschaden am Computer, sondern auch ein unechter Vermögensschaden, weil dein Bekannter nicht arbeiten kann und er somit Verdienstausfälle hat.

Gut, wenn du in dem Fall eine private Haftpflichtversicherung hast, die Vermögensschäden abdeckt. Meistens übernehmen Privathaftpflichtversicherungen aber nur unechte Vermögensschäden, also Schäden, die durch einen Personen- oder Sachschaden entstehen. Lies daher genau in deinen Versicherungsbedingungen nach, ob und welche Art von Vermögensschäden deine Privathaftpflichtversicherung abdeckt.

Berufliche Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden

Bei der Vermögensschadenhaftpflicht im beruflichen Kontext musst du zwei Versicherungsarten unterscheiden:

  • Betriebshaftpflichtversicherung inklusive Vermögensschäden: Viele Betriebshaftpflichtversicherungen decken auch Vermögensschäden ab. Die Versicherungssummen sind aber oft nicht so hoch wie in der Vermögensschadenhaftpflicht. Manchmal sind Vermögensschäden bei der Betriebshaftpflicht sogar ausgeschlossen.
  • Vermögensschadenhaftpflicht: Vor allem wenn du einen Beruf mit hohem finanziellen Risiko für andere ausübst, zum Beispiel als Finanzberater, solltest du dich umfassend gegen Vermögensschäden absichern. Eine Vermögensschadenhaftpflicht bietet meist umfassenderen Schutz als die Betriebshaftpflichtversicherung.

Informiere dich am besten, in welchem Umfang Vermögensschäden in deiner Betriebshaftpflicht abgedeckt sind und schließe gegebenenfalls noch eine gesonderte Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ab.

Darauf solltest du achten, wenn du eine Vermögensschadenhaftpflicht abschließt:

Wie hoch die Deckungssumme ist wird immer individuell entschieden: Wie groß ist dein Betrieb? Wie hoch ist der finanzielle Schaden, den du einer anderen Person zufügen kannst? Die Versicherungssummen liegen hier normalerweise bei 100.000 bis über 1 Mio. Euro.

Achte außerdem auf die Art der Selbstbeteiligung. Die Selbstbeteiligung musst du bei jedem Schaden selbst bezahlen. Wenn du zum Beispiel eine Selbstbeteiligung von 10 Prozent festlegst, musst du bei einem Schaden von 1 Mio. Euro 100.000 Euro selbst zahlen. Deswegen ist es oft besser einen Festbetrag als Selbstbeteiligung zu wählen.

Vermögensschäden in der Versicherung 

Ein Vermögensschaden ist ein finanzieller Nachteil. Dabei unterscheidet man zwischen echten und unechten Vermögensschäden. Echte Vermögensschäden entstehen ohne zusätzlichen Personen- oder Sachschaden.

Unechte Vermögensschäden ergeben sich aus einem Personen- oder Sachschaden. Vermögensschäden gibt es nicht nur bei der Privathaftpflichtversicherung oder der Betriebshaftpflichtversicherung, sondern auch bei der Kfz-Versicherung, zum Beispiel wenn jemand durch einen Autounfall einen Verdienstausfall erleidet.

Als Privatperson genügt dir die Absicherung durch die Privathaftpflichtversicherung. Übst du einen beratenden Beruf aus und bist zum Beispiel ein Anwalt oder Finanzberater, solltest du über eine zusätzliche Vermögensschadenhaftpflicht nachdenken.

Übrigens: Wenn du noch mehr über Haftpflicht- und Vermögensschäden erfahren willst, empfehlen wir dir unseren Artikel „Schadensersatz: Alles über Anspruch und Leistungen“.

Mann mit Gitarre

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