E-Auto-För­de­rung 2023

Wer sich ein neues oder gebrauchtes Elektroauto zulegt, kann mit Kaufprämien häufig Geld sparen.

Die deutsche Bundesregierung hat die Innovationsprämie verlängert. Deswegen kannst du beim Kauf eines E-Autos bis Ende 2024 weiterhin einen Zuschuss von bis zu 6.750 Euro beantragen. Die wichtigsten Infos zur E-Auto-Förderung im Überblick.

Frau mit Notebook

[Stand 02/2023]

Das Wichtigste zusammengefasst

Kauf und Leasing von Elektrofahrzeugen fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit Umweltbonus und Innovationsprämie. Die E-Auto-Förderung kannst du über das Online-Portal des BAFA beantragen.

Für welche E-Autos eine Förderung möglich ist, erfährst du auf der Webseite des BAFA.

Die Höhe der E-Auto-Förderung hängt von Nettolistenpreis und Antriebsart des E-Fahrzeugs ab. Eine Rolle spielt auch, ob du einen Neu- oder Gebrauchtwagen kaufst. Die maximale Fördersumme beträgt 6.000 Euro (inklusive Innovationsprämie).

Die Förderung für dein Elektroauto bekommst du unter bestimmten Voraussetzungen. Unter anderem musst du antragsberechtigt sein und ein förderfähiges Fahrzeug besitzen.

Welche E-Auto-Förderungen gibt es?

Die deutsche Bundesregierung möchte den Umstieg auf erneuerbare Energien vorantreiben. Deshalb fördert sie Kauf und Leasing von Fahrzeugen mit Elektroantrieb. Für dein neues, gebrauchtes oder geleastes E-Auto kannst du diese Förderungen und Zuschüsse beantragen:

  • Umweltbonus und Innovationsprämie für Neuwagen, Leasingfahrzeuge und Gebrauchtwagen (durch BAFA)
  • staatliche Förderprogramme (von Bundesministerien und Bundesländern) 
  • regionale Zuschüsse für neue und geleaste E-Autos (von Kommunen, Stadtwerken und Energieversorgern)

Umweltbonus und Innovationsprämie für dein E-Auto

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Kauf und Leasing von Elektrofahrzeugen mit dem Umweltbonus. Die Prämie soll den Absatz neuer E-Autos ankurbeln. Im Zuge des Corona-Konjunkturprogramms hat die Große Koalition den BAFA-Umweltbonus für Elektroautos durch die sogenannte Innovationsprämie ersetzt. Mit ihr verdoppelt sich der staatliche Anteil der Kaufprämie für Elektroautos. Die maximale Fördersumme beträgt 6.000 Euro. Den "doppelten Umweltbonus" (= inklusive Innovationsprämie) kannst du bis Ende 2024 beim BAFA beantragen.

Wie lange ist die Innovationsprämie gültig?

Die Prämie für dein E-Auto kannst du bis 31. Dezember 2024 beantragen. Ursprünglich sollte sie Ende 2021 auslaufen. Die Bundesregierung unter Angela Merkel hatte für die Innovationsprämie eine Verlängerung bis zum 31. Dezember 2025 beschlossen. Damit hätte die Kaufprämie dieselbe Laufzeit wie der reguläre Umweltbonus gehabt.

Die seit Dezember 2021 amtierende neue Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP hat die bis 2025 verlängerte Umweltprämie verworfen. Stattdessen hat die Ampel-Koalition die Innovationsprämie nur bis Ende 2024 verlängert. Dann soll die Elektroauto-Förderung neu ausgerichtet werden.

Wie hoch ist die Innovationsprämie 2023? 

Die maximale Förderung für dein Elektroauto beträgt aktuell 6.750 Euro. Sie setzt sich aus Bundes- und Herstelleranteil zusammen. Die genaue Höhe der E-Auto-Prämie hängt von Nettolistenpreis und Antriebsart deines Fahrzeugs ab. Und davon, ob es sich um einen Neuwagen oder Gebrauchtwagen handelt. Die verschiedenen Fördersummen im Überblick: 

Förderung für Elektroautos

  • Neues E-Auto bis 40.000 Euro: 4.500 Euro Bundesanteil (inkl. Innovationsprämie) + 2.250 Euro Herstelleranteil = 6.750 Euro Elektroauto-Förderung
  • Neues E-Auto zwischen 40.000 Euro und 65.000 Euro: 3.000 Euro Bundesanteil (inkl. Innovationsprämie) + 1.500 Euro Herstelleranteil = 4.500 Euro Elektroauto-Förderung
  • Neues E-Auto über 65.000 Euro: keine BAFA-Förderung möglich
  • Gebrauchtes E-Auto bis 65.000 Euro: 3.000 Euro Bundesanteil (inkl. Innovationsprämie) + 1.500 Euro Herstelleranteil = 4.500 Euro Elektroauto-Förderung

Förderung für Plug-In-Hybride

Die Förderung von Plug-In-Hybriden fiel am 01. Januar 2023 ganz weg und werden nun nicht mehr gefördert.

Voraussetzungen für die E-Auto-Förderung

Die Elektroauto-Förderung des BAFA erhältst du nur unter bestimmten Bedingungen. Die wichtigsten Voraussetzungen im Überblick:

Wer kann die E-Auto-Förderung beantragen? 

Einen Antrag zur Förderung eines Elektroautos stellen können:

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Unternehmen mit kommunaler Beteiligung
  • Stiftungen
  • Körperschaften
  • Vereine

Von der E-Auto-Förderung ausgeschlossen sind:

  • der Bund,
  • die Bundesländer,
  • ihre Einrichtungen und Kommunen
  • und Automobilhersteller, die sich an der Finanzierung des Umweltbonus beteiligen.

Ab dem 01. September 2023 können nur noch Privatpersonen eine E-Auto-Förderung beantragen.

Welche Arten von E-Autos werden gefördert?

Förderfähig sind reine Batterieelektrofahrzeuge und Pkw mit Brennstoffzelle:  

  • Batterieelektrofahrzeuge (BEV): Diese Elektroautos werden nur durch eine Batterie elektrisch angetrieben.
  • Fahrzeuge mit Brennstoffzelle: Sie erzeugen durch Wasserstoff oder Methanol elektrische Energie. Im Gegensatz zu Elektroautos sind Brennstoffzellenfahrzeuge schneller aufgeladen und können mehr Kilometer fahren.

Welche Fahrzeugklasse muss mein E-Auto haben, um förderfähig zu sein? 

Voraussetzung für die E-Auto-Förderung ist, dass dein Fahrzeug der Klasse M1, N1 oder N2 angehört: 

  • Klasse M1: Das Fahrzeug muss mit mindestens vier Rädern für die Personenbeförderung und mit höchstens acht Sitzplätzen ausgestattet sein (z.B. Autos, Wohnmobile).
  • Klasse N1: Das Fahrzeug ist für die Güterbeförderung bestimmt und hat eine zulässige Gesamtmasse von bis zu 3,5 Tonnen.
  • Klasse N2: Das Fahrzeug ist für die Güterbeförderung ausgelegt und hat eine zulässige Gesamtmasse zwischen 3,5 und 12 Tonnen (z.B. Lkw, Lieferwagen). N2-Fahrzeuge sind nur förderfähig, wenn du sie mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B führen darfst.

Tipp: Du willst wissen, ob du den Umweltbonus für dein E-Fahrzeug beantragen kannst? Ein Blick auf die Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge – kurz BAFA-Liste – hilft weiter. Du kannst sie auf der Webseite des BAFA abrufen. Das PDF-Dokument wird laufend aktualisiert. Dort findest du alle aktuell förderfähigen Fahrzeugmodelle.

Checkliste: E-Auto-Förderung für Neu- und Gebrauchtwagen 

Die Umweltprämie kannst du nicht nur für ein fabrikneues Elektroauto beantragen. Sondern auch für gebrauchte E-Autos. Unter diesen Bedingungen erhältst du die BAFA-Förderung: 

Neues Elektroauto

  • Dein Fahrzeugmodell steht auf der BAFA-Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge.
  • Der Netto-Listenpreis des Basismodells beträgt maximal 45.000 Euro ab dem 01. Januar 2024. 
  • Du stellst den Förderantrag spätestens ein Jahr nach Erstzulassung deines neuen E-Fahrzeugs.
  • Damit du den doppelten Bundesanteil (= Innovationsprämie) bekommst, muss dein neues Elektroauto nach dem 3. Juni 2020 und bis zum 31. Dezember 2024 erstmalig zugelassen werden. Voraussetzung ist auch, dass du den Förderantrag spätestens bis 31. Dezember 2024 stellst.
  • Dein neues E-Auto ist in Deutschland zugelassen und bleibt mindestens sechs Monate auf deinen Namen angemeldet. Bei einem Leasingwagen gilt: Läuft der Leasingvertrag zwölf bis einschließlich 23 Monate, muss das E-Fahrzeug mindestens zwölf Monate auf dich zugelassen bleiben. Bei über 23 Monaten Leasingdauer sind es mindestens 24 Monate.

Gebrauchtes Elektroauto 

  • Dein Fahrzeugmodell steht auf der BAFA-Liste für förderfähigen Fahrzeuge.
  • Dein E-Auto ist ein junger Gebrauchtwagen, der maximal zwölf Monate erstzugelassen war.
  • Die Zulassung als Gebrauchtfahrzeug (= insgesamt zweite Zulassung) erfolgt nach dem 4. November 2019.
  • Um den doppelten Bundesanteil (= Innovationsprämie) für dein gebrauchtes E-Auto zu erhalten, muss seine Erstzulassung (als Neuwagen) nach dem 4. November 2019 und die Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020 erfolgen.
  • Du stellst den Förderantrag bei der BAFA spätestens zwölf Monate nach der Zweitzulassung.
  • Dein Elektroauto hat maximal 15.000 Kilometern auf dem Tacho.
  • Der Kaufpreis deines Gebrauchtwagens beträgt maximal 80 Prozent des Listenpreises des Neufahrzeugs (brutto, inklusive Sonderausstattung).
  • Dein gebrauchtes E-Fahrzeug ist in Deutschland zugelassen und bleibt mindestens sechs Monate auf deinen Namen angemeldet.
  • Dein gebrauchtes Elektrofahrzeug hat weder die Umweltprämie noch eine vergleichbare Förderung schon in einem anderen EU-Staat erhalten.

So kannst du die Elektroauto-Förderung beantragen

Du hast dir ein Elektrofahrzeug gekauft und möchtest nun den BAFA-Umweltbonus inklusive Innovationsprämie beantragen? Wir erklären dir, wie die Antragsstellung funktioniert, wo du den Antrag stellen kannst und welche Dokumente du dafür brauchst. 

Wo kann ich die Kaufprämie für Elektroautos beantragen? 

Automobilhersteller ziehen ihren Anteil am Umweltbonus direkt im Kauf- oder Leasingvertrag ab. Das heißt: Hast du ein neues Elektroauto gekauft oder geleast, hast du den Herstelleranteil schon erhalten. Um den Bundesanteil zu erhalten, stellst du einen Förderantrag über das Online-Portal des BAFA.

Welche Unterlagen brauche ich für den Förderantrag? 

Damit dein BAFA-Antrag für die Elektroauto-Förderung problemlos funktioniert, haben wir dir hier alle Unterlagen aufgelistet, die du dafür benötigst:

Unterlagen für neues Elektroauto:

  • Rechnung bzw. Kaufvertrag deines Elektroautos 
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Formular "Erklärung der wahrheitsgemäßen Angaben"

Unterlagen für gebrauchtes E-Auto:

Zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen brauchst du bei gebrauchten Elektrofahrzeugen diese Dokumente:

  • Bestätigung des Fahrzeughalters, dass er alleiniger Ersthalter war
  • Nachweis über den Nettolistenpreis des Neuwagens (z.B. in Form eines Gutachtens der Deutschen Automobil Treuhand (DAT), der Schwacke GmbH oder einer Neufahrzeugrechnung)
  • Offizielle Bestätigung (z.B. durch Sachverständigen oder Prüforganisation), dass dein gebrauchtes Elektrofahrzeug maximal 15.000 Kilometer auf dem Tacho hat

Unterlagen für Leasingfahrzeug: 

  • Nachweis, dass du den Leasingwagen verbindlich bestellt hast 
  • Leasingvertrag
  • Kalkulation der Leasingraten ohne Umweltbonus
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Formular "Erklärung der wahrheitsgemäßen Angaben"
  • Abtretungserklärung (nur bei gewerblichem Leasing)

Elektroauto-Förderung online beantragen – Schritt für Schritt 

So gehst du vor, wenn du Umweltbonus und Innovationsprämie für dein E-Auto auf der BAFA-Webseite beantragen möchtest:

  1. Förderantrag über das Onlineportal des BAFA ausfüllen und elektronisch abschicken. 
  2. Alle Unterlagen auf deinem PC abspeichern. 
  3. Wahrheitserklärung ausdrucken und unterschreiben.
  4. Eingangsbestätigung per E-Mail erhalten. Darin findest du deine Vorgangsnummer und den Link zum Upload-Portal.
  5. Unterschriebene Wahrheitserklärung einscannen und als PDF im Upload-Bereich hochladen.
  6. Antragsprüfung durch das BAFA.
  7. Bei positivem Ergebnis erhältst du einen Zuwendungsbescheid.
  8. Auszahlung der Fördersumme auf dein Konto. 

Wie lange dauert die Genehmigung bis Erhalt der Fördersumme? 

Nach deinem Antrag prüft das BAFA deine Unterlagen. Kommt es zu einem positiven Ergebnis, erhältst du einen Zuwendungsbescheid. Im Anschluss wird der Bundesanteil am Umweltbonus auf das Konto überwiesen, das du in deinem Förderantrag angegeben hast. In der Regel dauern Bearbeitung und Auszahlung zwischen sechs und acht Wochen. Wegen der hohen Anzahl an Anträgen kann die Wartezeit bis zum Erhalt der Fördersumme aber auch länger sein.

Was passiert, wenn ich in meinem Antrag versehentlich falsche Angaben mache?

Wenn du deinen Namen, deine Adresse oder deine Kontonummer aus Versehen falsch angegeben hast, kannst du ein formloses Schreiben mit den korrekten Angaben im Upload-Bereich des BAFA hochladen.

In einigen Fällen ist eine Korrektur aber nicht möglich – und zwar wenn: 

  • Die Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) des E-Fahrzeugs falsch angegeben wurde.
  • Der Antragsteller geändert werden soll.

In beiden Fällen muss man den Antrag auslaufen lassen und einen neuen Antrag unter Angabe der korrekten FIN bzw. durch den richtigen Antragsteller stellen (lassen).

Wie lange habe ich Zeit, um einen Förderantrag zu stellen? 

Da die Bundesregierung den Umweltbonus bis Ende 2025 und die Innovationsprämie bis Ende 2024 verlängert hat, steht der Fördertopf noch bis Ende 2025 zur Verfügung. Das heißt: Du kannst die Umweltprämie für dein E-Auto bis 31. Dezember 2025 beantragen. Möchtest du auch die Innovationsprämie erhalten, solltest du deinen Antrag bis Ende 2024 stellen.

Aber: Ist der Fördertopf früher ausgeschöpft, könnte die Elektroauto-Förderung vorzeitig auslaufen – es sei denn, die Bundesregierung gibt dann weitere Fördermittel frei.

Kann ich die Umweltprämie rückwirkend beantragen? 

Die seit Februar 2020 geltenden Fördersätze gelten rückwirkend für alle Elektrofahrzeuge, die nach dem 4. November 2019 zugelassen wurden. Stichtag ist also der 5. November 2019. Der erhöhte Bundesanteil (Innovationsprämie) gilt für Fahrzeuge, die zwischen dem 4. Juni 2020 und 31. Dezember 2024 erstmalig zugelassen werden. Hast du dein E-Auto zum Beispiel Ende Juni 2021 zugelassen, erhältst du die höheren Fördersätze und die Innovationsprämie.

Welche Vorteile habe ich als E-Auto-Besitzer? 

Die Anschaffung eines Elektroautos wirkt im ersten Moment teurer als die eines Autos mit Verbrennungsmotor. Durch Umweltbonus und Innovationsprämie sparst du 2023 aber nicht nur beim Kaufpreis. Es gibt auch noch weitere Vorteile für Elektroautos:

  • Kfz-Steuer: Als Fahrzeughalter eines Elektroautos zahlst du zehn Jahre lang keine Kfz-Steuer, wenn du das E-Auto bis 31. Dezember 2020 erstmalig zugelassen hast. 
  • Versicherung: Einige Autoversicherer gewähren Rabatte auf die Kfz-Versicherung, wenn du eine spezielle Elektroauto-Versicherung oder Wasserstoffauto-Versicherung abschließt.
  • Aufladen: Du darfst dein Hybrid- oder Elektroauto am Arbeitsplatz steuerfrei aufladen.  
  • Parken: Fahrzeuge mit E-Kennzeichen darfst du in vielen Städten gebührenfrei auf öffentlich Parkplätzen abstellen.
  • Ladestationen: Es gibt (regionale) Fördermittel für private Ladestationen (= Wallboxen).
  • Warnsysteme: Baust du ein akustisches Warnsignal (Acoustic Vehicle Alerting Systems, kurz AVAS) in dein geräuscharmes Elektrofahrzeug ein, erhältst du vom BAFA eine Förderpauschale von 100 Euro.

Egal, ob du Elektroauto, Plug-In-Hybrid oder Wasserstoffauto: ohne Kfz-Versicherung darfst du dein Kfz nicht im Straßenverkehr bewegen. Du hast die Wahl zwischen Kfz-Haftpflicht, Vollkasko oder Teilkasko.

FAQ zur E-Auto-Förderung

Antworten auf die wichtigsten Fragen bekommst du hier.

  • Was ist die Innovationsprämie, ehemalige Umweltprämie, für E-Autos?

    Mit dem Umweltbonus – auch Umweltprämie genannt – fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Kauf und Leasing von Elektro-Fahrzeugen. Im Zuge des Corona-Konjunkturprogramms hat den Umweltbonus die sogenannte Innovationsprämie abgelöst. Mit ihr verdoppelt sich der Anteil der Bundesregierung an der E-Auto-Förderung des BAFA.

  • Wie hoch ist die Förderung für E-Autos?

    Mit der Innovationsprämie ist eine Fördersumme von bis zu 6.750 Euro möglich. Wie hoch die Förderung für dein E-Auto ist, hängt von Nettolistenpreis, Antriebsart und Zustand deines Fahrzeugs (Neu- oder Gebrauchtwagen) ab.

  • Bis wann kann ich die Innovationsprämie in Anspruch nehmen?

    Den Umweltbonus inklusive Innovationsprämie des BAFA kannst du bis 31. Dezember 2024 beantragen.

  • Welche Voraussetzungen muss das E-Auto erfüllen, um förderungsberechtigt zu sein?

    Die Elektroauto-Förderung des BAFA kannst du für reine Batterieelektrofahrzeuge und Pkw mit Brennstoffzellenantriebbeantragen. Förderfähig sind alle Fahrzeuge, die das BAFA online auf seiner Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge nennt.

  • Welche Fahrzeuge erhalten keine Innovationsprämie?

    Nicht förderfähig durch den BAFA-Umweltbonus und die Innovationsprämie sind zum Beispiel:

    • E-Roller
    • E-Fahrräder
    • Leichtkraftfahrzeuge
  • In welchen Fällen kann ich keine Förderung beantragen, obwohl mein E-Auto alle Voraussetzungen erfüllt?

    Dein Elektroauto steht auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge und erfüllt auch sonst alle wichtigen Voraussetzungen, um Umweltbonus und Innovationsprämie zu erhalten? Trotzdem kommt es – besonders bei gebrauchten Stromern – vor, dass eine E-Auto-Förderung nicht möglich ist. Und zwar, wenn das Fahrzeug schon einen BAFA-Umweltbonus oder eine vergleichbare staatliche Förderung in einem anderen Land erhalten hat. Weil eine Doppelförderung nicht möglich ist, kannst du keinen zweiten Förderantrag beim BAFA stellen.

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