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Schaden­freiheits­klasse

In deinem Account kannst du deine Verträge jederzeit selbst verwalten und Vertragsdaten einsehen. Du kannst dort z.B. deine aktuelle SF-Klasse einsehen.

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Deine Schadenfreiheitsklasse wurde neu eingestuft? Dies kann aus vielerlei Gründen erfolgt sein. Einige möchten wir dir auf dieser Seite erläutern.
  

Was ist eine Neueinstufung?

Eine neue Einstufung wird vergeben, wenn keine Schadenfreiheitsklasse für deinen Vertrag vorliegt. Du hast erstmals ein Fahrzeug auf dich versichert oder ein weiteres Fahrzeug? Dann wird regulär eine Neueinstufung vergeben. Es kann jedoch vorkommen, dass eine neue Einstufung auch vergeben wird, wenn uns deine Schadenfreiheitsklassen nicht von deinem Vorversicherer bestätigt werden. Hierfür gibt es mehrere Ursachen:  

1. deine Schadenfreiheitsklasse wird im Vorvertrag noch aktiv genutzt 
2. die Angaben zum Vorversicherer waren nicht korrekt  
3. dein Vorversicherer hat dir eine Bescheinigung ausgestellt, die du uns aber noch nicht eingereicht hast  

 

Du hast eine Neueinstufung erhalten, obwohl du die Schadenfreiheitsklasse vom Vorversicherer übernehmen wolltest?

Du hast dir bereits eine Schadenfreiheitsklasse erfahren und wolltest diese von einem anderen Versicherer in deinen bei uns bestehenden Vertrag mitnehmen – nun liegt dir ein Nachtrag mit einer Neueinstufung vor. In diesem Fall haben wir dich über die Gründe per E-Mail informiert. Gern möchten wir diese nachfolgend aufgreifen. Die häufigste Ursache für die ausgebliebene Bestätigung der Schadenfreiheitsklasse, ist die Angabe von fehlerhaften Daten. Bitte prüfe in diesem Fall die Vertragsnummer deines Vorversicherers und auch, ob du den richtigen Vorversicherer angegeben hast. 
 

Gut zu wissen: Auch die Schreibweise deines Namens ist wichtig. Es ist erforderlich, dass diese bei uns und auch beim Vorversicherer übereinstimmt. Selbst kleinste Abweichungen, wie beispielsweise ein nicht angegebener Zweitname oder ein fehlender Bindestrich, kann zu einer negativen Mitteilung durch deinen Vorversicherer führen. Möchtest du uns die korrekten Daten deines Vorversicherers mitteilen, erreichst du unsere digitale Assistentin unter folgender Rufnummer: 089 143 778 09
 

War beim Vorversicherer eine andere Person der Versicherungsnehmer?

Du hast alle Daten überprüft und festgestellt, dass du nicht selbst der Versicherungsnehmer beim Vorversicherer warst, sodass der angegebene Schadenfreiheitsrabatt nicht dir gehört? In diesem Fall können wir die Schadenfreiheitsklasse nicht abrufen, da wir keine Rabattübertragung von einer anderen Person anbieten.
 

Was passiert nach der Meldung der richtigen Daten?

Hast du uns die richtigen Daten des Vorversicherers mitgeteilt, stellen wir für dich eine neue elektronische Anfrage. Im Regelfall erhalten wir innerhalb von 3 Wochen eine Antwort durch deinen Vorversicherer. 
 

Wurde bereits ein Nachtrag von deinem Bankkonto abgebucht?

Durch die neue Einstufung, erfolgt die Beitragsberechnung mit der Schadenfreiheitsklasse der Neueinstufung. Hierbei wird ein Nachtrag erhoben und über die hinterlegte Zahlungsmethode eingezogen. Sollten wir vor Erhalt deiner Schadenfreiheitsklasse bereits einen Nachtrag abgebucht haben, erstatten wir dir diesen, sobald wir die Schadenfreiheitsklasse von deinem Vorversicherer erhalten und in deinem Vertrag berücksichtigt haben. 
 

Kann die Schadenfreiheitsklasse anderweitig nachgewiesen werden?

Du hast eine Neueinstufung erhalten und möchtest deine erfahrene Schadenfreiheitsklasse mittels Dokument deines Vorversicherers nachweisen. Dies ist nicht notwendig. Beitragsrechnungen oder die Versicherungsscheine des Vorversicherers sind keine Grundlage, auf der wir deinen Vertrag ändern können, da beispielsweise nebenvertragliche Abreden oder in der Zwischenzeit eingetretene Schadenfälle eventuell nicht berücksichtigt sind. 

Daher ist die elektronische Mitteilung deines Vorversicherers maßgeblich für die Einstufung deines Vertrages. 

Ausnahmefall

Wurde dir deine Schadenfreiheitsklasse mittels Bescheinigung durch den Vorversicherer ausgestellt, kannst du uns diese postalisch einreichen. Die Bescheinigung ist nur im Original gültig und wird daher auch ausschließlich einmalig ausgestellt. Daher ist die Originalvorlage wichtig. Die Ausstellung einer solchen Bescheinigung gleicht einer elektronischen Abgabe. In dem Fall, kann der Schadenfreiheitsrabatt nicht mehr elektronisch abgerufen werden, da dir dieser mittels Bescheinigung ausgehändigt wurde.  

Die Postanschrift für den Versand der Bescheinigung lautet:   
Allianz Direct 
Postfach 200210  
80002 München

Häufige Fragen zur Schadenfreiheitsklasse

Deine Schadenfreiheitsklasse besser verstehen

  • Wo finde ich meine aktuelle SF-Klasse?

    Deine aktuelle Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) findest du in „Mein Account", z.B. in deinem Versicherungsschein.

    Logge dich dazu einfach in „Mein Account“ ein und klicke auf „Dokumente“. Dort kannst du den Versicherungsschein herunterladen. Deine SF-Klasse findest du auf Seite 2 des Versicherungsscheins unter „Welches Produkt habe ich gewählt und was ist versichert?“.

    Alternativ kannst du in „Mein Account“ auch auf „Verträge“ klicken, wählst den gewünschten Vertrag aus und gehst zu „Details zur Versicherung“. Deine aktuelle SF-Klasse erscheint auf der linken Seite.

    Wichtig: Deine SF-Klasse kann evtl. eine Sondereinstufung beinhalten. Diese gilt nur für das jeweilige Versicherungsunternehmen und wird bei einem Wechsel des Versicherers nicht mit übertragen.

  • Welche SF-Klasse wird von meinem Vorversicherer übernommen?

    Grundsätzlich wird der tatsächlich schadenfrei erfahrene Zeitraum auf Allianz Direct übertragen, er spiegelt sich in der jeweiligen SF-Klasse wider.

    Wichtig ist hierbei jedoch, dass auch die Anzahl an Schäden, die während der Zeit beim Vorversicherer in der Kfz-Haftpflicht und Vollkasko entstanden sind, übermittelt werden. Zudem können wir keine SF Sondereinstufungen, welche du möglicherweise bei deiner Vorversicherung hattest, übernehmen. So gilt z.B. ein vertraglich vereinbarter Rabattschutz nur bei dem Versicherungsunternehmen, bei dem er abgeschlossen wurde. Wenn ein Rabattschutz also damals bei dir eine Rückstufung nach einem Schaden verhindert hat, wird durch den Versichererwechsel der neue Vertrag mit der tatsächlichen SF-Klasse nach Schaden eingestuft.

    Bitte beachte: Gib im Antrag auf eine Kfz-Versicherung bitte den richtigen Vorversicherer sowie die bisherige Versicherungsscheinnummer an. Damit stellst du sicher, dass wir die richtigen Daten bei deinem Vorversicherer abfragen können.

  • Warum wurde meine SF-Klasse nachträglich geändert?

    In der Regel erstellen wir deinen Vertrag nach deinen Angaben im Antrag und damit auch mit der von dir angegebenen SF-Klasse. Diese lassen wir uns im Anschluss aber noch von deiner genannten Vorversicherung bestätigen. Sollte deine SF-Klasse nun von der ursprünglich angegebenen abweichen, müssen wir deinen Versicherungsvertrag entsprechend berichtigen und deinen Beitrag neu berechnen. Die unterschiedlichen Daten können mehrere Gründe, wie z.B. eine Sondereinstufung bei der Vorversicherung, haben. Bitte beachte, dass die Bestätigung der Vorversicherung erst nach Versicherungsbeginn erfolgen kann.

    Ausnahme: Erhalten wir keine Bestätigung vom Vorversicherer, stufen wir den Vertrag nach unseren allgemeinen Bedingungen neu ein.

     

  • Was kann ich machen, wenn eine falsche SF-Klasse in meinem Vertrag steht?

    In deinem Versicherungsschein ist eine falsche SF-Klasse hinterlegt oder sie wurde im Nachgang geändert?

    Dann überprüfe bitte, ob es beim Vorversicherer eine Sondereinstufung gab, die nicht übernommen werden kann. Prüfe außerdem, ob du den korrekten Vorvertrag bzw. die richtige Vorversicherungsscheinnummer angegeben hast. Nimm ggf. Kontakt zur Vorversicherung auf, um die Frage zu klären.

    Bitte beachte, dass wir die SF-Klasse nur für die Zeit anrechnen können, in der du ununterbrochen eine gültige Fahrerlaubnis hattest.

    Sollten immer noch Unstimmigkeiten bestehen, kontaktiere uns gerne, wir überprüfen die SF-Klasse dann erneut für dich.

  • Was ist die Schadenfreiheitsklasse?

    Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) gibt Auskunft über deine unfall- und schadenfrei gefahrenen Versicherungsjahre und beeinflusst den Beitrag für deine Kfz-Versicherung.

    Je weniger Schadenfälle du uns meldest, desto höher ist deine Schadenfreiheitsklasse und desto niedriger der Versicherungsbeitrag. Es gibt SF-Klassen von 0 bis 50 sowie die Schadenklassen S und M.

    Die Schadenfreiheitsklassen der Kfz-Haftpflicht und Vollkasko-Versicherung sind unabhängig voneinander. Für die Beitragshöhe der Teilkasko-Versicherung spielt die Schadenfreiheitsklasse keine Rolle.

  • Kann auch das Zweitauto die gleichen schadenfreien Jahre nutzen?

    Bei Allianz Direct können wir dir unter bestimmten Voraussetzungen eine Sondereinstufung für deinen Zweit- oder Drittwagen anbieten. Die weiteren Autos erhalten aber nicht die gleiche Schadenfreiheitsklasse wie dein Erstfahrzeug.

  • Welche SF-Klasse habe ich nach einem Schaden?

    Nach einem gemeldeten Schaden erfolgt die Rückstufung deiner SF-Klasse im nächsten Kalenderjahr zu Beginn der neuen Versicherungsperiode. Dabei spielt es zunächst keine Rolle, ob der Schaden belastend oder nicht belastend ist. Belastend bedeutet, dass du den Schaden verursacht und nicht zurückgekauft hast. Nicht belastend bedeutet, dass du den Schaden nicht verursacht (Schuldfrage endgültig geklärt) oder ihn zurückgekauft hast.

    Du kannst die Rückstufung nur durch einen „Rückkauf“ des Schadens verhindern. Diese Möglichkeit besteht für 6 Monate nach der Abschlussmitteilung zum Schadenfall bzw. nach der Regulierung des Schadens. Solltest du von dieser Rückmeldung Gebrauch machen wollen, nutze unsere Chatoption und wähle im Feld "Worüber möchtest du mit uns sprechen" den Punkt "Schadenanfragen". Ob sich der Rückkauf des Schadens für dich lohnt, siehst du ganz schnell und einfach in unserem Rabattverlustrechner in „Mein Account“.

    Dabei ist es zunächst nicht relevant, ob dein Schadenfall beim Versicherungsunternehmen noch in Bearbeitung ist. Nach eindeutiger Klärung der Schuldfrage oder nach einem Schadenrückkauf wird die SF-Klasse ggf. korrigiert.

    Hast du den Schaden verursacht und nicht zurückgekauft, musst du mit einer Rückstufung rechnen. In welche SF-Klasse du zurückgestuft wirst, kannst du entweder in vorab genannten Rabattverlustrechner oder den Allgemeinen Versicherungsbedingungen entnehmen, welche du bei Vertragsabschluss erhalten hast. Diese kannst du auch jederzeit in „Mein Account“ unter „Dokumente“ oder direkt unter www.allianzdirect.de/dokumente einsehen.

    Wichtig: Die Schadenhöhe hat keinen Einfluss auf die Rückstufung. Maßgeblich für die Rückstufung ist die Anzahl der gemeldeten Schäden.

  • Gibt es die Möglichkeit, den Einfluss eines Schadens auf meine SF-Klasse zu ermitteln (Rabattverlustrechner)?

    Um schnell zu erfahren, wie sich ein Schaden auf deine SF-Klasse auswirkt, kannst du unseren Rabattverlustrechner in „Mein Account" nutzen.

    Logge dich hierfür in „Mein Account“ ein und klicke auf „Schaden melden“. Anschließend kannst du den Rabattverlustrechner durch einen Klick auf „Änderung deiner Versicherung durch einen Schaden“ öffnen. Es erscheint ein Fenster, in dem du auf der linken Seite eine Gegenüberstellung deiner alten SF-Klasse und der SF-Klasse nach Schadenstufung siehst. Auf der rechten Seite siehst du, welchen Einfluss die Herabstufung in den nächsten fünf Jahren auf deinen Beitrag hätte.

  • Wo finde ich eine Übersicht über die aktuell gültigen SF-Klassen der Allianz Direct?

    Eine Übersicht findest du grundsätzlich in deinen Versicherungsunterlagen, welche wir dir bei Vertragsabschluss per E-Mail zugesendet haben. Alternativ kannst du dich auch in „Mein Account“ einloggen und diese unter „Dokumente“ jederzeit einsehen.

  • Kann ich meine Schadenfreiheitsklasse auch aus dem Ausland übertragen?

    Ja du kannst deine Schadenfreiheitsklasse übernehmen, sofern du folgende Voraussetzungen erfüllst:

    • Deine Vorversicherung bestand in einem EU-Mitgliedsland oder in einem der folgenden Nicht-EU-Staaten: Andorra, Bosnien-Herzegowina, Island, Japan, Kanada, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz, Serbien, Ukraine, Vatikanstadt, USA.
    • Du musst uns eine von deiner Vorversicherung ausgestellte Bescheinigung über den Schadenverlauf vorlegen.
    • Diese Bescheinigung muss in Deutsch oder Englisch verfasst sein.

    Wir berücksichtigen die Bescheinigung genauso wie eine im Inland ausgestellte Bescheinigung entsprechend unserer Allgemeinen Bedingungen zur Kraftfahrtversicherung. 

    Wie kannst du deine Schadenfreiheitsklasse anerkennen lassen?

    • Wähle bei der Berechnung deines Beitrags bitte auf der Seite “Und jetzt zur Schadenfreiheitsklasse” deine Schadenfreiheitsklasse entsprechend der von deinem Vorversicherer bescheinigten schadenfreien Jahre. (z.B. SF 5, wenn du 5 Jahre keinen Schaden hattest.)
    • Wähle auf der gleichen Seite “Bei einer anderen Versicherung”
    • Kurz vor Vertragsschluss fragen wir dich noch nach dem Namen deiner Vorversicherung. Gib hier bitte: “Ausländische Vorversicherung” an. 
    • Schicke uns bitte nach Vertragsschluss die Bescheinigung deiner Vorversicherung auf dem Postweg innerhalb von 14 Tagen mit dem Verweis auf die Antrags-/ Vertragsnummer an folgende Adresse zu. 

    Adresse: 

    Allianz Direct

    Postfach 200210

    80002 München

     

    Geht bei uns keine Bescheinigung ein, werden wir deinen Vertrag so einstufen, als hättest du keine Vorversicherung gehabt. Dadurch erhöht sich meist der Beitrag. 

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