Beschwerdemanagement der Allianz Direct

Grundsätze unseres Beschwerdemanagements

Wir wollen dir stets erstklassige Leistungen bieten und auf deine Anliegen eingehen. Bist du dennoch mit unseren Produkten oder unserem Service unzufrieden, nutze in diesem Fall doch unser Beschwerde-Formular oder unsere E-Mail-Adresse impressum@allianzdirect.de. Wir nehmen deine Beschwerden ernst.

Falls du lieber direkt mit einem Mitarbeiter kommunizieren möchtest, steht dir alternativ zu den Servicezeiten unsere Telefon-Hotline unter 089 / 88 99 70 91 sowie der Live-Chat, rechts unten in deinem Browser, zur Verfügung. Unsere Mitarbeiter geben ihr Bestes, dein Anliegen vertraulich, so schnell wie möglich und zu deiner Zufriedenheit zu lösen.

Welche weiteren Möglichkeiten hast du?

Du kannst dich mit deinem Anliegen auch kostenfrei an eine der nachfolgend genannten Schlichtungsstellen wenden. Diese Ombudsstellen unterstützen die außergerichtliche Streitbeilegung zwischen Verbrauchern (Versicherungsnehmern) und Versicherungsunternehmen. Wir nehmen an Streitbeilegungsverfahren vor diesen Schlichtungsstellen teil.

Ombudsmann

Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
Weitere Informationen erhältst du bei uns oder im Internet unter versicherungsombudsmann.de

Online-Streitbeilegungsplattform

Sofern du als Verbraucher den Versicherungsvertrag auf elektronischem Weg (zum Beispiel über eine Webseite oder via E-Mail) geschlossen hast, kannst du für deine Beschwerde auch die Online-Streitbeilegungsplattform (http://ec.europa.eu/consumers/odr/) von der Europäischen Kommission nutzen. Deine Beschwerde wird dann von dort an den zuständigen Ombudsmann weitergeleitet.

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Referat VBS 4, Graurheindorfer Str. 108 53117 Bonn
E-Mail: poststelle@bafin.de Website: bafin.de
Eine Beschwerde kann ebenfalls kostenfrei an die BaFin gerichtet werden. Diese prüft dann, ob der Versicherer die vereinbarten Vertragsbedingungen und rechtlichen Vorgaben eingehalten hat. Einzelne Streitfälle kann die BaFin nicht verbindlich entscheiden.

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