Reiserück­tritts­versicherung

Unsere günstige Reiserücktrittsversicherung übernimmt für dich mehr als nur Stornokosten.

  • Reise-Assistance 24/7 bei allen Fragen, Problemen und Notfällen

  • Erstattung der Rücktritts- und Stornokosten (inkl. Stornoberatung im Krankheitsfall)

  • Corona-Schutz inklusive

  • Flexibler Selbstbehalt

  • Günstige Direktversicherung der Allianz

Familie fährt in den Urlaub
  • Höchste Kundenzufriedenheit für die Allianz Direct Reiseversicherung laut FOCUS Money
    Höchste Kundenzufriedenheit

    Laut FOCUS Money (Heft Nr. 09/2023). 6 weitere Anbieter erhielten die Note sehr gut. Im Test: 29 Reiseversicherer in Deutschland.

Warum brauche ich eine Reiserücktritts­versicherung?

Wenn du eine geplante Reise absagen oder verschieben musst, können hohe Kosten auf dich zukommen – unter anderem durch die Stornierung von Flügen oder Hotelaufenthalten. Eine Reiserücktrittsversicherung springt ein, wenn du eine Reise wegen eines versicherten Ereignisses nicht antreten kannst. Wirst du zum Beispiel kurz vor Abreise krank, zahlt dein Versicherer alle nicht erstattungsfähigen Reisekosten, Anzahlungen und Umbuchungsgebühren.

Welche Leistungen deckt die Reiserücktritts­versicherung ab?

Die Allianz Direct Reiserücktritts­versicherung gibt es in drei unterschiedlichen Paketen:

  • Basic

    Dein Grundschutz

    • Stornokosten (z.B. für Pauschalreise)

    • Anzahlungen (z.B. für Hotel oder Airbnb)

    • Umbuchungsgebühren (z.B. für Flugtickets)

    • Weitere Reisekosten, die du bei Reiserücktritt nicht anderweitig erstattet bekommst

    • inkl. Reiseassistance

  • Comfort

    Deine Rundumdeckung

    • Stornokosten (z.B. für Pauschalreise)

    • Anzahlungen (z.B. für Hotel oder Airbnb)

    • Umbuchungsgebühren (z.B. für Flugtickets)

    • Weitere Reisekosten, die du bei Reiserücktritt nicht anderweitig erstattet bekommst

    • inkl. Reiseassistance

    • inkl. Reisegepäck­versicherung mit Gepäckverspätungs-Versicherung

    • inkl. Reiseabbruch­versicherung bis zu 7 Tagen

  • Premium

    Dein Rundum-sorglos-Paket

    • Stornokosten (z.B. für Pauschalreise)

    • Anzahlungen (z.B. für Hotel oder Airbnb)

    • Umbuchungsgebühren (z.B. für Flugtickets)

    • Weitere Reisekosten, die du bei Reiserücktritt nicht anderweitig erstattet bekommst

    • inkl. Reiseassistance

    • inkl. Reisegepäck­versicherung mit Gepäckverspätungs-Versicherung

    • inkl. Reiseabbruch­versicherung bis zu 10 Tagen

    • optional Sport & Aktivitäten-Paket hinzubuchbar

Zum Beispiel: Zwei Tage vor deinem lang geplanten Safariurlaub in Südafrika brichst du dir ein Bein und musst die Pauschalreise deswegen absagen. Für die Stornierung behält der Reiseveranstalter 50 Prozent der gesamten Reisekosten von 4.500 Euro ein. Das entspricht 2.250 Euro. Allianz Direct ersetzt dir die Kosten bis zu der Summe, die im Versicherungsschein vereinbart ist. Hast du zum Beispiel eine Versicherungssumme in Höhe von 6.000 Euro festgelegt, bekommst du den Betrag voll erstattet. Hast du nur 3.000 Euro als Versicherungssumme festgelegt, übernimmt Allianz Direct die Stornokosten anteilig gemäß Unterversicherung.

In welchen Fällen kann ich die Reiserücktritts­versicherung in Anspruch nehmen?

Deine Allianz Direct Reiserücktrittsversicherung leistet, wenn diese beiden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Du hast die Reise noch nicht angetreten.
  • Der Grund für deinen Reiserücktritt tritt nach Versicherungsbeginn ein.

Reiserücktritt: Welche Gründe werden anerkannt?

Die Reiserücktrittsversicherung von Allianz Direct schützt dich unter anderem, wenn folgende Gründe vorliegen:

  • Krankheitsbedingte Gründe: Du bist abgesichert, wenn du so krank wirst oder dich so schwer verletzt, dass ein Arzt dir von der Reise abrät. Oder wenn du vor Reiseantritt wegen einer epidemischen oder pandemischen Krankheit (z.B. COVID-19) unter Quarantäne gestellt wirst. Versicherungsschutz besteht auch, wenn die versicherte Person oder ein Familienangehöriger vor Reisebeginn stirbt.
  • Gesundheitliche Gründe: Die Reiserücktrittsversicherung greift bei Schwangerschaft, also wenn du nach Versicherungsabschluss feststellst, dass du schwanger bist. Oder wenn du bei der Geburt des Kindes eines Familienangehörigen anwesend sein sollst. Versichert bist du auch, wenn du eine Impfung, die du für die Einreise in das Zielland brauchst, aus gesundheitlichen Gründen nicht bekommen kannst.
  • Berufsbedingte Gründe: Deine Reiserücktrittsversicherung leistet, wenn dein Arbeitgeber dir unverschuldet kündigt und du die Reise deshalb absagst. Vorausgesetzt, der Arbeitsvertrag ist unbefristet und läuft seit mindestens zwölf Monaten. Abgesichert bist du auch, wenn du einen neuen Job annimmst und während des Reisezeitraums arbeiten musst. Dasselbe gilt, wenn du während der Reise als Ersthelfer im Einsatz bist oder als Mitglied der Bundeswehr versetzt wirst.
  • Weitere Gründe: Deine Reiserücktrittsversicherung greift, wenn ein Ziel- oder Transitland dir das Touristenvisum verweigert. Schutz besteht auch, wenn du zum Zeitpunkt deiner Reise an einem Gerichtstermin teilnehmen musst. Oder wenn der Veranstalter deine Reise storniert (z.B. wegen Naturkatastrophe oder Unwetter).

Wann deine Allianz Direct Reiserücktrittsversicherung noch greift, kannst du in den Versicherungsbedingungen nachlesen. 

Gelten diese Gründe auch für mitreisende Personen?

Die Allianz Direct Reiserücktrittsversicherung leistet auch, wenn deine Begleitperson aus einem der versicherten Gründe absagen muss (z.B. Krankheit, Impfunverträglichkeit, Kündigung). 

Du bist auch abgesichert, wenn eine sogenannte Risikoperson für deinen Reiserücktritt verantwortlich ist. Darunter fallen unter anderem Lebenspartner oder Familienmitglieder, die nicht mitreisen. Du kannst deinen Urlaub also zum Beispiel absagen, wenn ein Angehöriger sich lebensbedrohlich verletzt oder stirbt.

Wichtig: Wende dich bitte sofort an unseren medizinischen Dienst (Stornoberatung), wenn deine Reise aus einem der versicherten Gründe auf der Kippe steht. Unter +49 89 244 414 211 berät dich das Team von Allianz Direct, wie du im Ernstfall weiter vorgehst. Bitte folge der Empfehlung unserer Experten. So gehst du sicher, dass deine Reiserücktrittsversicherung bei Krankheit von Angehörigen und Co. in vollem Umfang leistet.

Leistet die Reiserücktritts­versicherung bei Pandemien (z.B. COVID-19)?

Mit der Allianz Direct Reiserücktrittsversicherung bist du auch bei Pandemien und Epidemien abgesichert. Kannst du zum Beispiel nicht abreisen, weil du dich mit COVID-19 infiziert hast und unter Quarantäne stehst, erstattet Allianz Direct dir die Kosten für Stornierung oder Umbuchung der Reise. Und zwar bis zu der Maximalsumme, die du im Versicherungsschein festgelegt hast.

 

Was kostet eine Reiserücktritts­versicherung?

Eine Allianz Direct Reiserücktrittsversicherung kostet ab 3,28 Euro im Monat*. Wenn du nicht nur vor, sondern auch während deiner Reise abgesichert sein möchtest, können zusätzliche Kosten für ergänzende Reiseversicherungen entstehen. Willst du zum Beispiel Mehrkosten erstattet erhalten, wenn du früher als geplant vom Urlaubsort abreisen musst, brauchst du eine Reiseabbruchversicherung. Soll dein Gepäck bei Beschädigung oder Diebstahl geschützt sein, ist eine Reisegepäckversicherung sinnvoll. Für beide Versicherungen fallen zusätzliche Beiträge an.

Gibt es bei der Reiserücktritts­versicherung eine Selbstbeteiligung?

Bei Allianz Direct kannst du deine Reiserücktrittversicherung mit Selbstbeteiligung abschließen. Wie hoch dein Selbstbehalt bei Reiserücktritt ausfällt, legst du bei Vertragsabschluss selbst fest. Bei Allianz Direct kannst du bei der Reiserücktrittsversicherung 150 Euro oder 300 Euro Selbstbeteiligung wählen. 

Das heißt: Betragen die Stornokosten zum Beispiel 1.000 Euro, zahlst du deinen Eigenanteil von 150 Euro oder 300 Euro. Allianz Direct übernimmt den Restbetrag in Höhe von 850 Euro oder 700 Euro. Dafür fällt dein Versicherungsbeitrag günstiger aus.

Wann zahlt die Reiserücktritts­versicherung und wann nicht?

In diesen Beispiel-Fällen zahlt sie
  • Deine Abreise wird wegen eines Unwetters um mehr als 24 Stunden verschoben.
  • Dein Reisepass wird gestohlen und du bekommst das Ersatzdokument nicht rechtzeitig vor Abreise.
  • Du hast auf dem Weg zum Ausgangspunkt deiner Reise eine Fahrzeugpanne oder dein Auto wird gestohlen.
  • Du trennst dich vor dem geplanten Abreisedatum von deinem Partner oder lässt dich scheiden.
  • Eine Überschwemmung macht die Unterkunft an deinem Reiseziel unbewohnbar.
In diesen Beispiel-Fällen zahlt sie nicht
  • Der Linienflug an dein Reiseziel wird wegen einer behördlichen Reisewarnung abgesagt.
  • Die Anreise verspätet sich wegen eines Streiks, der schon vor Versicherungsbeginn angekündigt war.
  • Du sagst eine Reise krankheitsbedingt ab, obwohl dein Arzt dir nicht dazu geraten hat.
  • Du trittst die Reise nicht an, weil in deinem Urlaubsland Krieg ausbricht.
  • Du musst aus beruflichen Gründen (z.B. als Rechtsanwalt) an einem Gerichtstermin teilnehmen.

Welche Nachweise benötige ich, um eine Erstattung zu bekommen?

Wenn du von einer Reise zurücktrittst, musst du belegen, dass ein versichertes Ereignis vorliegt. Als Nachweis geeignet sind zum Beispiel:

  • Schadenbestätigung
  • ärztliches Attest
  • Rechnung

Tipp: Die Nachweise zum Schadeneintritt kannst du bei Allianz Direct online über dein Kunden-Login einreichen.

Auf was muss ich bei der Wahl der Reiserücktritts­versicherung achten?

Wenn du eine Reiserücktrittsversicherung bei Allianz Direct abschließt, kannst du zwischen verschiedenen Paketen (Basic, Comfort und Premium) wählen. Diese Punkte solltest du dabei beachten:

  • Versicherte Personen: Deine Reiserücktrittsversicherung schützt standardmäßig dich als Versicherungsnehmer. Alternativ gibt es bei Allianz Direct einen Familien- und Paar-Tarif. Er gilt für maximal zwei Erwachsene und deren Kinder (bis zum 21. Geburtstag). Sind die Kinder nicht mit den Erwachsenen verwandt, sind bis zu sechs Kinder mitversichert. Spezielle Versicherungspakete für Reisegruppen, Schulklassen oder Studenten bietet Allianz Direct nicht an.
  • Reiseart: Die Reiserücktrittsversicherung schützt dich unabhängig von Art und Anlass der Reise. Ob du geschäftlich unterwegs bist, einen Last-Minute-Trip buchst oder auf Weltreise gehst, spielt für deinen Versicherungsschutz keine Rolle.
  • Reiseziel: Allianz Direct sichert dich bei Reisen weltweit ab. Ob du innerhalb von Deutschland, Europa oder international verreist, macht für deine Reiserücktrittsversicherung keinen Unterschied.
  • Reisezeitraum: Wie lange du verreist, ist bei der Reiserücktrittsversicherung von Allianz Direct nicht entscheidend. Wichtig ist nur, dass du die Reise noch nicht angetreten hast, wenn das versicherte Ereignis eintritt.
  • Versicherungsart: Die Allianz Direct Reiserücktrittsversicherung kannst du als Jahresversicherung abschließen. Der Schutz gilt für beliebig viele Reisen, die du innerhalb der Vertragslaufzeit unternimmst.

Wann ist eine Jahres-Reiserücktritts­versicherung sinnvoll?

Für Vielreisende lohnt sich eine Jahresversicherung. Denn wenn du mehrmals im Jahr verreist, ist der Schutz im Vergleich zu mehreren einzelnen Reiserücktrittsversicherungen normalerweise günstiger. Außerdem bist du mit einem Jahresvertrag auch auf kürzeren Trips abgesichert, für die du keine Einzelversicherungen abschließen würdest.

Bis wann kann ich die Reiserücktritts­versicherung abschließen?

Die Reiserücktrittsversicherung von Allianz Direct kannst du bis 30 Tage vor Reiseantritt abschließen. Unter dieser Voraussetzung gilt dein Jahres-Reiseschutz auch für Trips, die du vor Versicherungsabschluss gebucht hast. 

Bei kurzfristigen Buchungen (= Reise findet in weniger als 30 Tagen statt) schließt du die Reiserücktrittsversicherung innerhalb von drei Tagen nach Buchung ab. Vorgaben dazu, wie weit im Voraus du die Reiserücktrittsversicherung bei Allianz Direct maximal abschließen kannst, gibt es nicht.

FAQ zur Reiserücktritts­versicherung

Hier findest du Antworten auf häufig gestellten Fragen zur Allianz Direct Reiserücktritts­versicherung

  • Ist der Verlust von Gepäck von der Reiserücktritts­versicherung abgedeckt?

    Das hängt davon ab, welches Versicherungspaket du bei Allianz Direct abschließt. Wenn du dich für Comfort oder Premium entscheidest, ist dein Gepäck automatisch mitversichert. Hast du Basic gewählt, ist kein Gepäckschutz enthalten. Du kannst aber jederzeit in Comfort oder Premium wechseln, damit dein Gepäck künftig abgesichert ist.

  • Was passiert, wenn ich eine Aktivreise wegen einer Verletzung oder Krankheit nicht antreten kann?

    Deine Allianz Direct Reiserücktrittsversicherung leistet auch, wenn du krankheits- oder verletzungsbedingt nicht mehr an der Aktivität teilnehmen kannst, die den Hauptzweck deiner Aktivreise darstellt. Voraussetzung ist, dass du eine Reiserücktrittsversicherung im Premium-Paket mit dem Add-on Sport & Aktiv abgeschlossen hast.

  • Muss ich die Reiserücktritts­versicherung kündigen?

    Ja. Du beendest den Vertrag spätestens einen Monat vor Ablauf der Reiserücktrittsversicherung. Ansonsten verlängert sich dein Versicherungsschutz automatisch um ein weiteres Jahr.

  • Wie melde ich der Reiserücktritts­versicherung einen Schaden?

    Einen Schaden kannst du bei der Allianz Direct Reiserücktrittsversicherung online melden. Dafür meldest du dich einfach in Mein Account an. 

  • Welche Nachweise brauche ich, um die Reiserücktritts­gründe zu belegen und meine Erstattung zu bekommen?

    Um nachzuweisen, dass du die Reise wegen eines versicherten Ereignisses nicht antreten kannst, kannst du zum Beispiel eine Schadenbestätigung, ein ärztliches Attest oder eine Rechnung einreichen. Bei Allianz Direct funktioniert das schnell und einfach online.

  • Welche Reise­versicherungen sollte ich für einen Reise-Rundumschutz noch abschließen?

    Wenn du auf Reisen voll geschützt sein möchtest, ist die Allianz Direct Reiserücktrittsversicherung in Comfort oder Premium sinnvoll. Beide Pakete beinhalten unter anderem eine Reisegepäckversicherung. Willst du dich zusätzlich absichern, kannst du eine Reisekrankenversicherung hinzubuchen. Sie springt ein, wenn du während deines Urlaubs krank wirst oder dich verletzt.

  • Inwieweit deckt die Reiserücktritts­versicherung Leistungen ab, die wegen der COVID-Pandemie nötig sind?

    Die Allianz Direct Reiserücktrittsversicherung leistet auch bei versicherten Ereignissen, die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie eintreten. Musst du zum Beispiel eine Reise absagen, weil du wegen COVID-19 unter Quarantäne stehst, erhältst du die entstehenden Kosten erstattet. Aber: Die Reiserücktrittsversicherung leistet nur unter bestimmten Voraussetzungen. Zum Beispiel muss die Quarantäne ausdrücklich für die versicherte Person oder ihre Reisebegleitung angeordnet worden sein. Bei einem landesweiten Lockdown besteht kein Anspruch auf Versicherungsleistungen.

  • Was muss ich tun, wenn unsicher ist, ob ich die Reise tatsächlich antreten kann?

    Wende dich bitte unverzüglich nach Eintritt einer Erkrankung oder Unfallverletzung, die deinen Reiseantritt verhindern könnte, telefonisch unter +49 89 244  414 206 an unseren medizinischen Dienst, der eine Stornoberatung mit dir durchführt.

  • Welchen Schutz bietet mir die Reiserücktrittversicherung?

    Wenn du eine geplante Reise absagen oder verschieben musst, können hohe Kosten auf dich zukommen – unter anderem durch die Stornierung von Flügen oder Hotelaufenthalten. Eine Reiserücktrittsversicherung springt ein, wenn du eine Reise wegen eines versicherten Ereignisses nicht antreten kannst. Die Reiserücktrittversicherung zahlt alle nicht erstattungsfähigen Reisekosten, Anzahlungen und Umbuchungsgebühren.

  • In welchen Fällen zahlt die Reiserücktrittversicherung?

    Der Reiserücktrittschutz sichert folgende Situationen ab:

    • Deine Abreise wird wegen eines Unwetters um mehr als 24 Stunden verschoben.
    • Du wirst so krank oder verletzt dich so schwer, dass ein Arzt dir von der Reise abrät oder du wirst wegen einer epidemischen oder pandemischen Krankheit (z.B. COVID-19) unter Quarantäne gestellt. Der Schutz besteht auch, wenn eine versicherte Person oder ein Familienangehöriger stirbt.
    • Dein Reisepass wird gestohlen und du bekommst das Ersatzdokument nicht rechtzeitig vor Abreise.
    • Du hast auf dem Weg zum Ausgangspunkt deiner Reise eine Fahrzeugpanne oder dein Auto wird gestohlen.
    • Du trennst dich vor dem geplanten Abreisedatum von deinem Partner oder lässt dich scheiden.
    • Eine Überschwemmung macht die Unterkunft an deinem Reiseziel unbewohnbar.
  • In welchen Fällen zahlt die Reiserücktrittversicherung nicht?

    • Der Linienflug an dein Reiseziel wird wegen einer behördlichen Reisewarnung abgesagt.
    • Die Anreise verspätet sich wegen eines Streiks, der schon vor Versicherungsbeginn angekündigt war.
    • Du sagst eine Reise krankheitsbedingt ab, obwohl dein Arzt dir nicht dazu geraten hat.
    • Du trittst die Reise nicht an, weil in deinem Urlaubsland Krieg ausbricht.
    • Du musst aus beruflichen Gründen (z.B. als Rechtsanwalt) an einem Gerichtstermin teilnehmen."

*Angaben zur Preisberechnung: Einzelperson | Versicherungssumme bis 1000€ | Geburtstag Versicherter 08.08.1994 | Selbstbeteiligung 300,00€ | Monatliche Zahlungsweise | Preisberechnung am 08.12.2022