Drohnen­versicherung

Günstig abgesichert innerhalb der privaten Haftpflichtversicherung

  • Privat genutzte Drohnen bis 5 kg Startgewicht

  • Unbegrenzte Anzahl an Drohnen

  • Weltweiter Schutz

  • Täglich kündbar

Drohnenausflug mit Familie am See

Wozu eine Drohnen­versicherung?

In Deutschland gibt es eine Pflicht zur Drohnenversicherung. Laut § 102 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) muss für Drohnen eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. 

Du musst also einen solchen Versicherungsschutz nachweisen können, wenn du mit deiner Drohne unterwegs bist. Genauer gesagt musst du den Nachweis einer Drohnen-Haftpflicht immer mit dir führen, wenn du deine Drohne aufsteigen lässt. Sonst droht eine Strafe wegen Ordnungswidrigkeit.

Drohnenversicherung: Pflicht für alle 

Die Pflicht zur Drohnenversicherung gilt für alle Geräte. Auch Hobbygeräte, die ohne spezielle Genehmigung aufsteigen dürfen, unter 5 kg wiegen und elektrisch angetrieben werden. Idealerweise sollte eine private Haftpflichtversicherung also auch Drohnen umfassen.

Drohnenversicherung ist in unserer Privathaftpflicht schon enthalten

In der privaten Haftpflichtversicherung von Allianz Direct sind Drohnen bis 5 kg Startgewicht bereits ohne Aufpreis mitversichert. Wenn du also ab und zu eine private kleine Drohne aufsteigen lässt, bist du bei uns auf der sicheren Seite. 

Leistungen der Drohnenversicherung

Übersicht aller Leistungen, die über die private Haftpflichtversicherung bei Allianz Direct enthalten sind.
Enthaltene Leistungen
  • Schutz bis 50 Millionen Euro Schadenssumme
  • unbegrenzte Anzahl an Drohnen
  • weltweiter Schutz
  • Indoor-Flüge und Freies Fliegen außerhalb von Modellflugplätzen
  • täglich kündbar
Nicht enthalten
  • Fremde Piloten
  • Gewerbliche Nutzung der Drohnen

Drohnenversicherung: Kosten nur extra bei gewerblichen Drohnen

Unsere Haftpflichtversicherung gilt nur bei privat genutzten Drohnen bis 5 kg Startgewicht. Wenn du Drohnen gewerblich nutzt, empfiehlt sich der Abschluss einer speziellen Drohnenversicherung. Hier kannst du unter anderem entscheiden, ob weitere Personen als Bediener mitversichert sein sollen und ob die Beiträge durch eine Selbstbeteiligung gesenkt werden können.

Drohnen­versicherung: Diese gesetzlichen Vorschriften gelten

Der Abschluss einer Drohnen-Haftpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben und begründet sich mit der seit 2017 geltenden Drohnenverordnung. In dieser werden Drohnen grundsätzlich in drei Klassen eingeteilt, für die jeweils etwas andere Rechte und Pflichten gelten. 

Drohnen unter 250 Gramm Gewicht

Wiegt deine Drohne nur weniger als 250 Gramm, so bedarf es keinerlei besonderen Vorkehrungen. Grundsätzlich dürfen aber keinerlei Naturschutzgebiete, Wohngrundstücke oder Menschenansammlungen überflogen werden und das Behindern von Rettungskräften oder bemannten Fluggeräten ist natürlich auch tabu.

Drohnen von 250 Gramm bis zwei Kilogramm

Ab einem Startgewicht von 250 Gramm musst du deine Drohne mit einer feuerfesten Plakette kennzeichnen. Dort müssen Name und Anschrift des Besitzers eingetragen werden. Das Fliegen ist nur in Sichtweite und nur bis maximal 100 Meter Flughöhe erlaubt.

Drohnen mit mehr als zwei Kilogramm

Zusätzlich zu den schon genannten Pflichten kommt bei schwereren Drohnen ein Kenntnisnachweis hinzu. Diesen bekommst du nach einer speziellen Prüfung beim Luftfahrt-Bundesamt oder nach einer Einweisung durch einen Bevollmächtigten eines Luftsportverbandes. Wiegt die Drohne mehr als 5 Kilo oder fliegt höher als 100 Meter, ist jeder Flug erlaubnispflichtig.

Drohnen Versicherung unter 250g ist notwendig

Anders als oft vermutet, gilt die Pflicht zur Drohnenversicherung für alle Fluggeräte, also auch solche unter 250 Gramm, für die sonst keine besonderen Auflagen gelten. Mit unserer privaten Haftpflichtversicherung sicherst du dich allerdings automatisch für deine Hobbyflüge ab.

Neue EU-weite Regelungen für Drohnen

Zukünftig werden Drohnen in der ganzen Europäischen Union einheitlich in fünf Gefahrenklassen unterteilt. Diese unterscheiden sich nicht mehr nur nach Gewicht, sondern auch einigen anderen Eigenschaften, etwa Höhenlimit oder Bewegungsenergie. Jeder Hersteller muss dann seine Produkte entsprechend kennzeichnen. Für Bestandsdrohnen ohne eine solche Kennzeichnung gilt bis zum 01. 01.2023 eine Übergangsregelung.

Weiterhin dürfen Drohnen unter 250 Gramm relativ frei geflogen werden. Doch schon für Drohnen bis zu 900 Gramm ist bald ein EU-Kompetenznachweis erforderlich. Nach wie vor benötigen alle Drohnen unabhängig von Gewicht und Leistung eine Drohnenversicherung oder eine Haftpflicht mit Drohnen inklusive.

Gefährdungshaftung – was bedeutet sie?

Eine Drohnenversicherung sichert dich gegen Schadenersatzansprüche ab, die aufgrund deines Fliegens mit einer Drohne verursacht worden sind. Dabei musst du nicht unbedingt Schuld am Schaden haben. Bei einer Drohnen-Haftpflicht greift nämlich die sogenannte Gefährdungshaftung.

Gefährdungshaftung bedeutet, dass bereits eine spezifische Situation oder Tätigkeit eine erhöhte Gefahr für die Umgebung bedeutet. Allein die Tatsache, dass du eine Drohne bedienst, reicht also aus, um bei einer Körperverletzung oder Sachbeschädigung zu haften. Anders als bei der Verschuldungshaftung musst du nicht einmal fahrlässig gewesen sein oder deine Sorgfaltspflicht verletzt haben.

Gefährdungshaftung für Drohne nicht übertragbar

Drohnen werden immer mal wieder gern ausgeliehen oder man trifft sich mit Freunden im Park und jeder darf einmal die Drohne fliegen. Rechtlich ist das riskant, denn die Drohnenversicherung ist nicht auf andere Personen übertragbar. Anders als bei einer Kfz-Versicherung wird nicht das Fahr- bzw. Flugzeug versichert, sondern nur der Besitzer. Achte also darauf, dass deine Freunde auch eine Haftpflicht mit Drohnenversicherung haben, ehe du sie mal fliegen lässt.

Häufige Fragen zur Drohnen­versicherung

  • Was kostet eine Drohnenversicherung?

    Die Drohnenversicherung ist Bestandteil unserer normalen Privathaftpflicht, so kommen bei uns keine zusätzlichen Kosten dazu. 

  • Ist eine Drohnenversicherung Pflicht?

    Ja. Egal, wie klein und leicht deine Drohne ist und wie abgelegen das Feld liegt, auf dem du sie fliegen lässt: Wer eine Drohne steuert, braucht eine Drohnen-Haftpflicht. Bei gewerblich genutzten Drohnen über fünf Kilogramm Startgewicht ist eine spezielle Drohnenversicherung von Nöten.

  • Wann brauche ich eine spezielle Drohnenversicherung?

    Eine spezifische Drohnenversicherung ist nur dann sinnvoll, wenn der Einsatz der Fluggeräte gewerblich erfolgt und genehmigungspflichtig ist. Für alle Modelle mit weniger als fünf Kilogramm Startgewicht und in privater Nutzung reicht unsere normale Privathaftpflicht aus. 

  • Sind Drohnen in der Privathaftpflichtversicherung versichert?

    Bei der Allianz Direct ja. Drohnen bis fünf Kilogramm Startgewicht sind in unserer privaten Haftpflichtversicherung mitversichert. Dies gilt weltweit, ohne Begrenzung in der Anzahl und für alle Flüge außerhalb von Modellflugplätzen sowie Indoor-Flüge.

Mann mit Gitarre

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