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- Motorrad anmelden: Unterlagen, Ablauf und Kosten
- Motorrad ummelden: Umzug und Halterwechsel
- Motorrad abmelden: Ablauf, Kosten und Versicherung
- Motorrad online anmelden, ummelden und abmelden mit i-Kfz
- Saisonkennzeichen für Motorrad als Alternative zum Ab- und Anmelden
- Häufige Fragen zur Motorrad-Zulassung
Motorrad an-, ab- und ummelden im Überblick
- Um ein Motorrad auf öffentlichen Straßen fahren zu dürfen, musst du es anmelden beziehungsweise ummelden. Wenn du es stilllegen oder verkaufen möchtest, kannst du es abmelden. Dann zahlst du keine Kfz-Steuer oder Versicherungsbeiträge mehr.
- Die Kosten für die An-, Ab- oder Ummeldung des Motorrads können je nach Zulassungsbezirk variieren, Grundlage ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr. Die Neuanmeldung eines Motorrads beginnt zum Beispiel bei 30 Euro.
- Mit i-Kfz kannst du dein Motorrad online an-, um- oder abmelden. Das ist in fast allen deutschen Zulassungsbezirken möglich und geht schneller sowie günstiger als bei der Kfz-Behörde.
Motorrad anmelden: Unterlagen, Ablauf und Kosten
Das Zulassen eines Motorrads ist in Deutschland Pflicht. Ohne Zulassung darfst du dein Motorrad nicht auf öffentlichen Straßen oder auf Privatgelände, welches nicht eingefriedet ist, fahren.
Mache einen Termin bei einer Zulassungsstelle aus, um dein Motorrad anzumelden. Dafür benötigst du eine gültige Motorradversicherung sowie verschiedene Unterlagen und Nachweise.
Welche Unterlagen und Dokumente sind für die Motorrad-Anmeldung notwendig?
Für die Anmeldung deines Motorrads benötigst du die gleichen Nachweise wie bei der Anmeldung anderer Kraftfahrzeuge. Dazu gehören ein Identitätsnachweis, eine Versicherungsbestätigung, die Fahrzeugpapiere und ein Nachweis darüber, dass das Motorrad dir gehört.
Die Dokumente im Überblick:
- Personalausweis / Reisepass
- Nachweis der Kontoverbindung (IBAN) für das SEPA-Lastschriftmandat der Kfz-Steuer
- Bestätigung deiner Motorradversicherung (eVB-Nummer)
- Zulassungsbescheinigung (Teil 1 und Teil 2, ehemals Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief; bei fabrikneuem Fahrzeug nur Teil 2)
- Bei Neufahrzeug: Besitznachweis (Kaufvertrag)
- Bei einem gebrauchten Motorrad: TÜV-Nachweis, also den HU-Bericht (Hauptuntersuchung)
- Falls du das Zweirad für eine andere Person anmeldest: Vollmacht für die Zulassung und Vollmacht für das SEPA-Lastschriftmandat (Kfz-Steuer)
Was kostet die Motorrad-Anmeldung?
Die Kosten für die Neuanmeldung eines Motorrads beginnen bei der Zulassungsstelle in der Regel bei 30 Euro. Je nachdem, welche Leistungen du darüber hinaus benötigst, können die Kosten höher ausfallen. Die Nutzung von i-Kfz, also der Online-Zulassung, ist günstiger als die Motorrad-Anmeldung vor Ort. Grundlage für die Preise ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt, Stand: 07/2026).
| Leistung | Behördengebühr |
|---|---|
| Neuzulassung | 30,00 € |
| Wiederzulassung nach Außerbetriebsetzung | 23,00 € |
| i-Kfz Online-Neuzulassung oder Wiederzulassung nach Außerbetriebsetzung | 12,80€ |
| i-Kfz Online-Wiederzulassung (im selben Bezirk, ohne Halterwechsel und mit bisherigem Kennzeichen) | 10,60 € |
| Neues Kennzeichen oder Änderung des Kennzeichens (ohne Herstellungskosten) | 30,00 € |
| Wunschkennzeichen (ohne Herstellungskosten) | 10,20 € zusätzlich |
| Saisonkennzeichen (ohne Herstellungskosten) | 30,00 € |
| Kurzzeitkennzeichen (ohne Herstellungskosten) | 10,20 € |
Motorrad anmelden: Schritt für Schritt einfach erklärt
Nach dem Kauf eines Motorrads stehen noch ein paar Schritte an, bevor du es auf öffentlichen Straßen fahren darfst. So gehst du vor:
- Motorradversicherung abschließen (mindestens Kfz-Haftpflicht, Teil- und Vollkasko bieten erweiterten Schutz)
- Termin bei Zulassungsstelle ausmachen
- Dokumente und Nachweise zusammentragen
- Termin bei der Zulassungsstelle wahrnehmen und das Motorrad zulassen
- Nummernschild prägen lassen und anbringen
Bei der Online-Zulassung entfallen die Schritte 2 und 4. Das für deine Region zuständige Serviceportal findest du zum Beispiel über die Suchfunktion im Bundesportal für Verwaltungsleistungen. Hast du die Website gefunden, gibst du alle notwendigen Informationen ein. Bei Neufahrzeugen erhältst du nach erfolgreicher Online-Anmeldung die Zulassungsbescheinigung Teil 1 im Nachgang per Post.
Motorrad ummelden: Umzug und Halterwechsel
- Kaufst du ein gebrauchtes Motorrad, das zuvor schon in Betrieb war, musst du es bei der Zulassungsstelle ummelden.
- Eine Neuanmeldung ist bei Halterwechsel nicht notwendig, es handelt sich um eine Besitzumschreibung. Du musst ein Motorrad außerdem ummelden, wenn du umziehst und eine neue Adresse hast oder dein Name sich ändert, zum Beispiel nach einer Heirat.
- Wer sein Motorrad nicht oder zu spät ummeldet, muss mit einem Verwarnungsgeld von 15 € rechnen. Hast du bereits ein Kennzeichen, kannst du es in der Regel behalten.
Welche Fristen gelten beim Motorrad-Ummelden und welche Unterlagen brauche ich?
Bei einem Halterwechsel gibt es keine gesetzliche Frist, allerdings soll die Ummeldung bei Halterwechsel so schnell wie möglich stattfinden. Als Faustregel gilt: drei bis sieben Werktage bis maximal vier Wochen nach Erwerb des Zweirads. Vorsicht: Manche Gemeinden legen konkrete Fristen für das Ummelden ohne Halterwechsel fest. Informiere dich vorab bei deiner zuständigen Zulassungsstelle.
Diese Unterlagen benötigst du für das Ummelden eines Motorrads:
- Personalausweis / Reisepass
- Nachweis der Kontoverbindung (IBAN)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Zulassungsbescheinigung (Teil 1, Teil 2 bei Halterwechsel)
- TÜV-Nachweis, also den HU-Bericht (Hauptuntersuchung)
- Bei Ummeldung für eine andere Person: Eine Vollmacht für Zulassung & eine Vollmacht für das SEPA-Lastschriftmandat für Kfz-Steuer
Wichtig: Bei Namensänderung nach einer Heirat oder einem Umzug solltest du zuerst beim Einwohnermeldeamt deine Ausweisdokumente ändern lassen, bevor du den Termin bei der Zulassungsstelle vereinbarst und das Motorrad ummeldest.
Kosten beim Motorrad-Ummelden
Beim Ummelden gibt es preisliche Unterschiede, je nachdem, ob du das Zweirad in einem anderen Zulassungsbezirk anmeldest, ein Halterwechsel stattfindet oder du ein neues Kennzeichen brauchst. Das Ummelden des Motorrads ist auch online möglich – und dabei günstiger.
| Leistung (Stand 07/2026) | Vor Ort | Online / i-Kfz |
|---|---|---|
| Adressänderung innerhalb desselben Zulassungsbezirks | 10,20 Euro | 4,30 Euro |
| Umzug aus einem anderen Bezirk, neues Kennzeichen (mit oder ohne Halterwechsel) | 27,10 Euro | 12,10 Euro |
| Umzug aus einem anderen Bezirk, bisheriges Kennzeichen bleibt (mit oder ohne Halterwechsel) | 23,60 Euro | 9,90 Euro |
| Halterwechsel im selben Bezirk, neues Kennzeichen | 26,20 Euro | 12,40 Euro |
| Halterwechsel im selben Bezirk, Kennzeichen bleibt | 24,20 Euro | 10,40 Euro |
Gut zu wissen:
Kaufst du ein angemeldetes Motorrad, geht auch die Versicherung auf dich über. Möchtest du deine Motorradversicherung wechseln, hast du als neuer Halter oder neue Halterin einen Monat Zeit. Die Versicherung kann den Vertrag ebenfalls innerhalb eines Monats kündigen. Bei einem Umzug ändert sich gegebenenfalls auch die Regionalklasse deines Motorrads, das wiederum kann, sich auf die Versicherungsbeiträge auswirken. Prüfe, ob du für die Ummeldung eine neue eVB-Nummer benötigst.

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Motorrad abmelden: Ablauf, Kosten und Versicherung
- Zum Abmelden des Motorrads benötigst du nur die Zulassungsbescheinigung Teil 1, das Kennzeichen und deinen Personalausweis oder Reisepass, damit dieses entstempelt werden kann. Bei der Zulassungsstelle kostet die Motorrad-Abmeldung – auch Außerbetriebsetzung genannt – 15,90 Euro, online sind es 2,10 Euro.
- Deine Versicherung musst du nicht extra kündigen, das übernimmt die Zulassungsstelle nach der Abmeldung automatisch – ebenso wie die Meldung an das Hauptzollamt.
- Wenn du planst, das Motorrad zu einem späteren Zeitpunkt erneut anzumelden, kannst du dir das Kennzeichen als Wunschkennzeichen reservieren lassen – für 10,20 Euro. Die Reservierung ist je nach Zulassungsstelle bis zu sechs Monate lang möglich, eine längere Reservierungsdauer ist oft mit weiteren Gebühren verbunden.
Gut zu wissen: Willst du dein Motorrad verkaufen, ist es in der Regel sicherer, das Fahrzeug selbst abzumelden. Denn wenn der neue Halter oder die neue Halterin das Ummelden nicht selbst übernimmt, bleibst du verantwortlich für das Zweirad – und damit auch für Kfz-Steuer, Versicherung und mögliche Bußgelder. Der Nachteil ist, dass der Erwerber keine Probefahrt machen kann.
Motorrad online anmelden, ummelden und abmelden mit i-Kfz
In fast allen deutschen Zulassungsbezirken ist es möglich, ein Motorrad online per i-Kfz anzumelden, umzumelden oder abzumelden. Eine Übersicht, ob dein Bezirk dazugehört, findest du auf der Website des Bundes-Verkehrsministeriums. Das geht in der Regel schneller als auf der Behörde vor Ort, die Kosten sind geringer und der Service ist rund um die Uhr verfügbar.
Im Vergleich zur Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung bei der Zulassungsstelle gibt es für die i-Kfz einige Voraussetzungen:
- Zulassungsbescheinigung Teil 1: muss nach dem 01. Januar 2015 ausgestellt worden sein. Seitdem gibt es Sicherheitscodes auf der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und der Stempelplakette, die für die Online-Meldungen notwendig sind.
- Zulassungsbescheinigung Teil 2: muss nach dem 1. Januar 2018 ausgestellt worden sein. Auch hier gibt es seitdem Sicherheitscodes auf den Fahrzeugpapieren.
- Identifikation: Du brauchst entweder einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion, eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel, je mit aktivierter eID-Funktion, die sechsstellige PIN sowie die Smartphone-App „AusweisApp“ oder ein Kartenlesegerät. Alternativ kannst du die BundID mit ELSTER-Zertifikat verwenden.
- Stempelplaketten am Nummernschild: sind zum Auslesen von Sicherheitscodes notwendig.
Bei erfolgter Zulassung kannst du den vorläufigen Zulassungsnachweis ausdrucken, der in der Regel zehn Tage lang gültig ist. Das neue Dokument kommt per Post. Um die Kennzeichen kümmerst du dich selbst, sofern du keine hast (zum Beispiel vom vorherigen Fahrzeughalter oder der vorherigen Halterin).
Übrigens: Legst du die erforderlichen Sicherheitscodes auf den Fahrzeugpapieren durch Rubbeln oder Nummernschildern durch Lösen einer Sicherheitsfolie und anschließendes Rubbeln frei, werden diese ungültig.
Saisonkennzeichen für Motorrad als Alternative zum Ab- und Anmelden
Fährst du dein Motorrad nur in den warmen Monaten oder zu bestimmten Jahreszeiten, kannst du es saisonal zulassen. Statt es jährlich an- und abzumelden, legst du einen Zeitraum fest – zum Beispiel von Mai bis Oktober – und erhältst dafür ein Saisonkennzeichen. Darauf ist der Zulassungszeitraum vermerkt und du sparst Kosten, weil die Kfz-Steuer und die Versicherungsbeiträge nur anteilig bezahlt werden müssen. Auch die Kosten für das An- und Abmelden des Motorrads fallen weg.
Häufige Fragen zur Motorrad-Zulassung
Kann ich mein Motorrad ohne TÜV anmelden?
Du kannst ein Motorrad nur dann ohne HU-Nachweis (Nachweis der Hauptuntersuchung) anmelden, wenn aufgrund des Fahrzeugalters noch keine HU fällig ist. Ist die HU bereits fällig, benötigst du einen gültigen HU-Nachweis für die Zulassung. Die erste Hauptuntersuchung (HU) ist bei einem neu zugelassenen Motorrad bereits nach 24 Monaten fällig. Danach erfolgt die HU ebenfalls alle 24 Monate. Dies gilt auch für Neufahrzeuge.
Kann ich ohne Kennzeichen zur Zulassungsstelle fahren?
Nein, du kannst nicht ohne Kennzeichen zur Zulassungsstelle fahren. Ausnahme: Die Kfz-Behörde teilt dir vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zu. Dann sind Fahrten erlaubt, die in Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen: also zur Hauptuntersuchung und Zulassungsstelle. Das darfst du aber nur innerhalb des Zulassungsbezirks und einem angrenzenden Bezirk, zudem müssen die Fahrten auf direktem Weg erfolgen. Und: Das Motorrad muss versichert sein.
Ist ein Führerschein für die Anmeldung meines Motorrads notwendig?
Nein, ein Führerschein ist für die Anmeldung des Motorrads nicht notwendig. Meldest du ein Motorrad ohne Führerschein auf dich an, bist du der Fahrzeughalter oder die Fahrzeughalterin. Fahren darfst du das Zweirad ohne Führerschein aber nicht.
Kann ich ein angemeldetes Motorrad verkaufen?
Ja, du darfst dein angemeldetes Motorrad verkaufen. Der neue Halter oder die neue Halterin muss das Fahrzeug anschließend schnellstmöglich bei der Zulassungsstelle ummelden. Um auf Nummer sicher zu gehen, solltest du das Motorrad selbst abmelden. So vermeidest du das Risiko, im Falle eines Versäumnisses des Käufers oder der Käuferin für Kfz-Steuer und Versicherungsbeiträge haftbar gemacht zu werden.
Was kostet ein Wunschkennzeichen für mein Motorrad?
Ein Wunschkennzeichen kostet 10,20 Euro bei der Zulassungsstelle – dazu kommen die Kosten für die An- oder Ummeldung des Motorrads und die Anfertigung bzw. Prägung des Kennzeichenschilds.
(Stand 07/2026)
