Promillegrenze für E-Bikes

Welche Alkoholgrenzen für E-Bikes gelten und ab wie viel Promille auf dem Fahrrad Strafen drohen.

Fahrradfahren liegt im Trend und viele tauschen das Auto gegen den Drahtesel aus. Doch Vorsicht beim Alkoholkonsum: Wo liegen die Promillegrenzen für E-Bikes und Fahrräder? Erfahre hier, ab wie viel Promille auf dem E-Bike man eine Straftat begeht.

Frau mit Notebook

Das Wichtigste zusammengefasst

Wie beim Autofahren gelten auch auf dem Zweirad bestimmte Regeln beim Alkoholkonsum: Ab 1,6 Promille darf man auf keinen Fall mehr mit dem Fahrrad am Straßenverkehr teilnehmen. Für Fahrradfahrer gilt auch noch die relative Fahruntauglichkeit ab einer Promillegrenze von 0,3 Promille.

Bei auffälliger Fahrweise oder Überschreitung der 1,6 Promillegrenze droht dir eine Strafanzeige (§ 316 StGB). Neben Geldstrafen und Punkten im Verkehrszentralregister ist ein Führerscheinentzug möglich (§ 25 StVG). Die Promillegrenzen für E-Bikes und antriebslose Fahrräder sind unterschiedlich. Für Elektroräder und Pkws gelten gleiche Regeln. Für Pedelecs und Fahrräder gelten aber andere Grenzwerte.

E-Bikes und Pedelecs: Die Unterschiede

Meist wird von einem E-Bike gesprochen, wenn eigentlich ein Pedelec gemeint ist. Mit dem E-Bike kannst du wie mit einem Mofa fahren, auch wenn du nicht in die Pedale trittst. Beim Pedelec musst du treten, damit dich der Elektromotor unterstützt. Mit dem Pedelec erreichst du mit Hilfsmotor Geschwindigkeiten von bis zu 25 km/h. Die Räder gelten rechtlich als Fahrrad, das gilt auch für die Promillegrenze auf Pedelecs.

Für das Pedelec brauchst du zwingend weder Führerschein noch Helm, auf dem E-Bike besteht Helmpflicht. E-Bikes sind Kleinkraftfahrzeuge mit Geschwindigkeiten bis 45 km/h. Ein E-Bike darfst du ab 16 Jahren mit mindestens der Fahrerlaubnis AM fahren. Es gelten die gleichen Alkoholgrenzen wie für Autofahrer. Bei unserer Hausratversicherung kannst du deine Fahrräder und Pedelecs oft mit dem Baustein „Fahrrad-Schutz“ mitversichern.

Gut zu wissen: Mit dem Pedelec musst du gekennzeichnete Radwege benutzen. E-Bikes dürfen nur auf der Fahrbahn und nicht auf Radwegen fahren!

Mehr zu den Unterschieden zwischen E-Bikes und Pedelecs findest du hier.

Das sind die Promillegrenzen für E-Bikes und Fahrräder

Für Fahrer auf dem E-Bike ist die Alkoholgrenze die gleiche wie für Autofahrer. Wirst du mit 0,5 Promille auf dem E-Bike erwischt, begehst du eine Ordnungswidrigkeit. Ab einem Alkoholgehalt von 1,1 Promille im Blut handelt es sich um eine Straftat. Bußgelder von mehreren Hundert Euro, Punkte in Flensburg, Führerscheinentzug und MPU sind die Folge. Die Regeln gelten auch für E-Scooter.

Die Promillegrenze auf dem Pedelec liegt wie für antriebslose Fahrräder bei 1,6 Promille. Laut Rechtsprechung gilt für Fahrradfahrer zusätzlich die relative Fahruntauglichkeit ab 0,3 Promille. Das bedeutet: Bei unauffälliger Fahrweise und maximal 1,6 Promille drohen keine Konsequenzen. Wer schwankend fährt oder die Alkoholgrenze von 1,6 Promille überschreitet, dem droht eine Strafanzeige.

Schon gewusst: Die Promillegrenzen für E-Bikes und Fahrräder innerhalb Europas sind unterschiedlich. In vielen Ländern gelten strengere Regeln als in Deutschland. Die Alkoholgrenze für Fahrräder liegt meist bei 0,5 Promille.

Alkoholgrenzen auf dem E-Bike: Diese Strafen drohen

Bei auffälliger Fahrweise, Gefährdung anderer oder einem Unfall darf die Polizei deinen Alkoholspiegel kontrollieren. Hast du die Promillegrenze überschritten, drohen dir hohe Strafen.

Diese Strafen drohen dir (Stand 01/2024):

  • mehr als 0,3 Promille auf dem Pedelec/Fahrrad und auffällige Fahrweise oder Unfall: 2 Punkte, Geldstrafe, MPU
  • mehr als 1,6 Promille auf dem Pedelec/Fahrrad: 3 Punkte, Geldstrafe, MPU
  • mehr als 0,5 Promille auf dem E-Bike/E-Scooter:
    • beim ersten Mal: 2 Punkte, bis 528,50€ Geldstrafe, 1 Monat Fahrverbot, MPU
    • beim zweiten Mal: 2 Punkte, bis 1.053,50€ Geldstrafe, 3 Monate Fahrverbot, MPU
    • beim dritten Mal: 2 Punkte, bis 1.578,50€ Geldstrafe, 3 Monate Fahrverbot, MPU

Für Fahranfänger in der Probezeit gilt beim Autofahren ein striktes Alkoholverbot. Die Alkoholgrenze liegt bei 0,0 Promille. Eine von der normalen Regelung abweichende Promillegrenze auf dem Fahrrad in der Probezeit gibt es nicht. Um dich und andere nicht zu gefährden, sollte man auf Alkohol im Straßenverkehr verzichten.

FAQ zu Promillegrenze Fahrrad

Antworten auf die wichtigsten Fragen bekommst du hier.

  • Wie viel Promille sind auf dem E-Bike erlaubt?

    Ab 0,5 Promille begeht man eine Ordnungswidrigkeit, ab 1,1 Promille eine Straftat. Es drohen Geldstrafen, Punkte in Flensburg, Fahrverbot und eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung).

  • Wie viel Promille darf man als Radfahrer haben?

    Die Promillegrenze auf Fahrrädern liegt bei 1,6 Promille. Zusätzlich gilt die relative Fahruntauglichkeit ab 0,3 Promille. Bei auffälliger Fahrweise oder Unfall sind Strafen schon ab 0,3 Promille möglich.

  • Wie hoch ist die Geldstrafe bei 1,6 Promille?

    Beim Überschreiten der Alkoholgrenze von 1,6 Promille auf dem Pedelec drohen  (Stand 01/2023) folgende Strafen: Bußgelder von 500 Euro oder mehr, bis drei Punkte in Flensburg und die MPU.

  • Wie hoch ist die Geldstrafe bei 0,3 Promille?

    Bei schwankender Fahrweise ab 0,3 Promille muss man bei einer Kontrolle mit Geldstrafen rechnen. Keine Konsequenzen drohen bei einer unauffälligen Fahrweise bis 1,6 Promille auf dem Pedelec.

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