Geblitzt in der Probezeit

Was passieren kann, wenn du in der Probezeit geblitzt wurdest und wann das ernste Konsequenzen hat.

Als Fahranfänger stehst du unter besonderer Beobachtung. Während der ersten zwei Jahre mit dem Führerschein drohen daher besondere Strafen für Vergehen im Straßenverkehr. Wir zeigen dir was passieren kann, wenn du in der Probezeit geblitzt wurdest.

Frau mit Notebook

[Stand 01/2024]

Das Wichtigste zusammengefasst

In der Führerschein-Probezeit geblitzt zu werden hat für Fahranfänger und Fahranfängerinnen oft besondere Folgen. Bei Rotlicht-Blitzern oder Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 20 km/h gilt das als A-Verstoß und hat zunächst eine Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre und die Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger zur Folge.

Geblitzt in der Probezeit, aber nur weniger als 20 km/h zu schnell? Dann heißt es Glück gehabt. Kleinere Ordnungswidrigkeiten haben keinen Einfluss auf die Probezeit. Anders sieht es bei B-Verstößen aus, etwa für eine mangelhafte Ladungssicherung. Zwei B-Verstöße haben die gleichen Konsequenzen, wie ein einzelner A-Verstoß.

Bei wiederholten A- oder B-Verstößen erfolgt zunächst eine schriftliche Verwarnung. Wer insgesamt drei A-Verstöße oder sechs B-Verstöße (oder eine Kombination daraus) innerhalb der Probezeit begeht, verliert seinen Führerschein für mindestens sechs Monate und muss mit etwas Pech noch zur MPU (Medizinisch-Psychologischen Untersuchung).

Bis ins Jahr 2010 war es noch möglich, die Probezeit durch ein freiwilliges Seminar um ein Jahr zu reduzieren. Diese Möglichkeit besteht heute allerdings nicht mehr. Damals waren weniger als ein Prozent der Fahranfänger an einer solchen Möglichkeit interessiert, deswegen wurde die Verordnung außer Kraft gesetzt.

Die Probezeit: Wann beginnt und endet sie?

Geblitzt in der Probezeit ist für die meisten Fahranfänger eine Horrorvorstellung. Nicht zu Unrecht, denn schließlich droht unerfahrenen Fahrern viel schneller der Entzug der gerade erst erlangten Fahrerlaubnis. Grund dafür ist die Probezeit, in der Fahranfänger ihre Eignung für den öffentlichen Straßenverkehr beweisen müssen.

Die Probezeit beginnt mit dem Aushändigen des Führerscheins und dauert regulär zwei Jahre. Die gesetzliche Grundlage dafür findet sich in §2a Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Innerhalb der EU gilt diese Probezeit auch für Halter eines ausländischen Führerscheins.

Wichtig: Die Probezeit muss nur einmal durchlaufen werden. Wer also schon mit 16 einen Führerschein der Klasse A1 gemacht und die zugehörige Probezeit überstanden hat, muss nach dem Erwerb des B-Führerscheins nicht noch einmal eine Probezeit überstehen. Das gilt jedoch nicht für die Klassen AM, L oder T.

Probezeit Führerschein: Dauer hängt vom Verhalten im Verkehr ab

Wer in der Probezeit geblitzt wurde, muss nicht gleich mit harten Strafen rechnen. Kleinere Geschwindigkeitsübertretungen mit einem Bußgeld von unter 70 Euro haben keine Auswirkungen auf die Probezeit. Wer in der Probezeit den Führerschein riskieren will, muss sich schwererer Vergehen schuldig machen.

Wurdest du mit mehr als 20 km/h zu schnell geblitzt in der Probezeit, sieht die Sache schon anders aus. Dann hast du nämlich einen sogenannten A-Verstoß begangen und deine Probezeit verlängert sich um weitere zwei Jahre. Außerdem musst du an einem Aufbauseminar teilnehmen.

Geschwindigkeitsüberschreitungen und Verkehrsverstöße in der Probezeit

Es wird nicht bei jedem Blitzer zur Strafe die Probezeit verlängert. Vielmehr werden die verschiedenen Vergehen im Straßenverkehr grob in drei Kategorien unterteilt. Wirst du in der Probezeit geblitzt, hattest aber weniger als 20 km/h zu viel auf dem Tacho, passiert hinsichtlich der Probezeit gar nichts. Anders sieht es dagegen ab 21 km/h aus.

Ordnungswidrigkeit Probezeit

Kleinere Vergehen, die bis zu einem Bußgeld von 70 Euro bestraft werden, haben keine Auswirkungen auf deine Probezeit. Dazu zählen Strafzettel wegen Falschparkens genauso wie ein Bescheid wegen einer kleineren Geschwindigkeitsübertretung. Bis 20 km/h zu schnell musst du also „nur“ das Bußgeld bezahlen.

B-Verstoß Probezeit

Mit geringfügig zu viel auf dem Tacho geblitzt in der Probezeit bedeutet noch nicht einmal einen sogenannten B-Verstoß. Damit sind kleinere Vergehen gemeint, die erst ab einer gewissen Häufung Konsequenzen für Fahranfänger nach sich ziehen. Typische B-Verstöße sind beispielsweise das Fahren mit abgefahrenen Reifen, mangelnder Ladungssicherung oder das Überziehen des TÜVs.

A-Verstoß Probezeit

Mit mehr als 20 km/h zu schnell in der Probezeit geblitzt zu werden, gilt als sogenannter A-Verstoß. Dasselbe gilt für überfahrene rote Ampeln, Drogen- oder Alkoholverstöße oder die Missachtung der Vorfahrtsregeln. Ein einziger A-Verstoß in der Probezeit reicht aus, um sofortige Maßnahmen der Verkehrserziehung anzustoßen.

Geblitzt: Probezeit kann sich sofort verlängern

Du wurdest an einer roten Ampel geblitzt in der Probezeit oder warst mit mehr als 20 km/h zu schnell unterwegs? Dann verlängert sich deine Probezeit sofort um weitere zwei Jahre. Außerdem musst du an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar teilnehmen. Dasselbe gilt, wenn du dir in der Probezeit zwei B-Verstöße leistest.

Geblitzt in der Probezeit: Was jetzt?

Nicht jedes Blitzerfoto in der Probezeit hat unmittelbare Auswirkungen. Ordnungswidrigkeiten haben keine Auswirkungen, B-Verstöße erst nach dem zweiten Verstoß. Nur bei einem A-Verstoß verlängert sich deine Probezeit direkt und du wirst zu einem Aufbauseminar gebeten. Doch was gilt nun eigentlich als A-Verstoß und welche Geschwindigkeiten bilden die Grenzen?

Blitzer Strafe Probezeit Übersicht

Blitzer Strafe Übersicht
Diese Strafen stehen dir bevor, wenn du in der Probezeit geblitzt wirst. © Allianz Direct

Hinweis: Auch wer in der Probezeit geblitzt wird, unterliegt dem Toleranzabzug. Um Messungenauigkeiten auszugleichen, werden der gemessenen Geschwindigkeit 3 km/h abgezogen. Bei Geschwindigkeiten über 100 km/h werden 3 Prozent abgezogen.

Geblitzt: Probezeit verdoppelt bei mehr als 20 km/h darüber

Das Thema Geblitzt in der Probezeit wird häufig mit der „magischen Grenze“ von 20 km/h in Verbindung gebracht. Jegliche Geschwindigkeitsverstöße mit maximal 20 km/h nach Abzug der Toleranz haben keine Auswirkungen auf die Probezeit. Bist du allerdings einmal auch nur einen Kilometer pro Stunde darüber, sind Probezeitmaßnahmen die Folge.

Probezeitmaßnahmen erfolgen im Wesentlichen in drei Stufen. Zunächst wird deine Probezeit verdoppelt und du musst zu einem Aufbauseminar. Bei wiederholten Verstößen folgt eine schriftliche Verwarnung. Als letzte Maßnahme bei nochmaligen Verstößen wird dir der Führerschein dauerhaft entzogen.

Das Aufbauseminar

Geblitzt in der Probezeit und mehr als 20 km/h zu schnell gewesen? Dann kommst du leider um ein Aufbauseminar für Fahranfänger nicht herum. Diese Seminare – auch Nachschulungen genannt – sollen Fahranfängern dabei helfen, zukünftig Fehler im Straßenverkehr zu vermeiden.

Ein Aufbauseminar findet in der Regel in einer dazu lizenzierten Fahrschule mit sechs bis zwölf Teilnehmern statt. Die Aufbauseminar Dauer beträgt vier Sitzungen von je 135 Minuten sowie eine Beobachtungsfahrt von mindestens 30 Minuten zwischen der ersten und zweiten Sitzung. Die Kosten liegen je nach Fahrschule zwischen 200 und 500 Euro.

Das Aufbauseminar für Fahranfänger hat den Zweck, sich mit den eigenen Fehlern auseinanderzusetzen und sie künftig zu vermeiden. Richtige Prüfungen oder Leistungsabfragen gibt es nicht. Der Fahrlehrer erteilt dir nach den Sitzungen eine Teilnahmebescheinigung, die du dann bei der Verwaltungsbehörde einreichen musst.

Wichtig: Wurdest du in der Probezeit geblitzt und musst zu einem Aufbauseminar für Fahranfänger, hast du dafür nur begrenzt Zeit. Die Verwaltungsbehörde gibt dir eine Frist, in der du das Seminar absolvieren musst. Überschreitest du die Frist ohne triftigen Grund, wird dir deine Fahrerlaubnis entzogen und du erhältst sie erst nach erfolgreich abgeschlossenem Seminar wieder.

Verlängerte Probezeit wieder verkürzen – geht das?

Die Aussicht, in der Probezeit geblitzt zu werden, führt bei einigen Fahrern zu der Frage, ob man diese Probezeit nicht auch verkürzen könne. Tatsächlich gab es vor einigen Jahren dazu eine Möglichkeit auf Grundlage der Fahranfängerfortbildungsverordnung. Sie besteht jedoch nicht mehr. Die Probezeit – egal ob zwei oder vier Jahre – kann heute nicht mehr verkürzt werden.

Ab 2004 starteten mehrere Bundesländer einen Modellversuch zum Probezeit verkürzen. Wer seinen Führerschein mindestens sechs Monate hatte, konnte durch die Teilnahme an einem freiwilligen Seminar seine Probezeit um ein ganzes Jahr kürzen. Der Versuch wurde allerdings wegen zu geringer Nachfrage gegen Ende 2010 eingestellt.

Die Chance, in der Probezeit geblitzt zu werden, lässt sich folglich nicht mehr durch eine verkürzte Probezeit verkleinern. Während die Strafe beim ersten Mal noch überschaubar ist, wird es bei Wiederholungstätern schnell strenger. Wirst du nämlich in der verlängerten Probezeit geblitzt, droht dir der Entzug des Führerscheins für mindestens sechs Monate.

Führerscheinentzug in der Probezeit

Geblitzt in der Probezeit ist beim ersten Mal bereits ein teurer Spaß. Neben dem Bußgeld für die eigentliche Tat musst du noch das Aufbauseminar zahlen. Außerdem verlängert sich deine Probezeit um zwei weitere Jahre. Passieren dir in dieser Zeit weitere Verstöße, kann darauf der Führerscheinentzug in der Probezeit erfolgen.

Wirst du nach dem Aufbauseminar geblitzt und hast wieder mehr als 20 km/h zu viel auf dem Tacho, begehst du einen weiteren A-Verstoß. Du erhältst dann eine schriftliche Verwarnung sowie die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Sie ist allerdings freiwillig.

Wurdest du nicht nur ein- oder zweimal, sondern gleich dreimal in der Probezeit geblitzt, darfst du dich für mindestens sechs Monate von deinem Führerschein verabschieden. Jeweils das Gleiche gilt auch, wenn du statt eines A-Verstoßes zwei B-Verstöße begehst. In manchen Fällen verhängt die Führerscheinstelle außerdem die Verpflichtung zur Teilnahme an einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU).

Wichtig: Deine Probezeit pausiert, wenn dir die Fahrerlaubnis entzogen wird. Verlierst du also deinen Führerschein wegen wiederholter Verstöße oder erhältst du wegen einem Verstoß ein Fahrverbot, so verlängert sich die Probezeit um den jeweiligen Zeitraum.

FAQ zu Geblitzt in der Probezeit

Antworten auf die wichtigsten Fragen bekommst du hier.

  • Wann ist der Führerschein weg in der Probezeit?

    Wiederholt geblitzt in der Probezeit? Dann droht der dauerhafte Entzug des Führerscheins. Wer sich dreimal innerhalb der Probezeit einen A-Verstoß oder jeweils zwei B-Verstöße zu Schulden kommen lässt, dem wird für mindestens sechs Monate der Führerschein entzogen. Außerdem besteht bei vielen Verstößen die Gefahr eines ein- oder mehrmonatigen Fahrverbots.

  • Wie oft darf man in der Probezeit geblitzt werden?

    Die Anzahl der Geschwindigkeitsübertretungen allein ist für die Probezeit nicht relevant. Wirst du wiederholt in der Probezeit geblitzt, überschreitest dabei aber nie das Tempo um mehr als 20 km/h, wird der Verstoß nicht im Fahreignungsregister verzeichnet. Mit etwas Pech erhältst du aber eine zusätzliche Strafe wegen Beharrlichkeit und damit dann auch einen A-Verstoß.

    Rote Ampeln oder Geschwindigkeitsübertretungen von mehr als 20 km/h darfst du dir hingegen nur maximal zwei Mal leisten. Nach dem ersten Mal musst du zu einem Aufbauseminar, nach dem zweiten Mal gibt es eine Verwarnung und beim dritten Mal ist dein Führerschein weg.

  • Was passiert, wenn man in der Probezeit mit 20 km/h geblitzt wird?

    Geblitzt in der Probezeit mit genau 20 km/h? Dann hast du nochmal Glück gehabt. 20 km/h drüber nach Abzug der Toleranz bildet nämlich die magische Grenze. Erst ab 21 km/h zu schnell begehst du einen sogenannten A-Verstoß, der sich auf deine Probezeit auswirkt.

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