Höchste Kundenzufriedenheit
Laut FOCUS Money (Heft Nr. 09/2023). 6 weitere Anbieter erhielten die Note sehr gut. Im Test: 29 Reiseversicherer in Deutschland.
Wofür brauche ich eine Reiseabbruchversicherung?
Die Allianz Direct Reiseabbruchversicherung hilft dir, wenn du deine Reise vorzeitig abbrechen, unterbrechen oder verlängern musst. Sie schützt dich vor Mehrkosten, die dir in diesem Zusammenhang entstehen. Das können zum Beispiel Stornierungskosten oder zusätzliche Rückreisekosten durch Flugumbuchungen oder weitere Übernachtungen sein. Ohne Reiseabbruchversicherung zahlst du diese Kosten selbst und erhältst ungenutzte Reiseleistungen nicht erstattet.
Welche Leistungen deckt die Reiseabbruchversicherung ab?
Die Allianz Direct Reiseabbruchversicherung gibt es in zwei unterschiedlichen Paketen:
Gebuchte, aber nicht genutzte Reiseleistungen (z.B. anteilige Erstattung gezahlter Reisekosten)
Notwendige Beförderungskosten, um deine Reise fortzusetzen
Notwendige und angemessene Verpflegung bei Aufenthaltsverlängerung
Nachreisekosten bei Reiseunterbrechung einer gebuchten Rundreise oder Kreuzfahrt
Zusätzliche Unterkunfts- und Beförderungskosten
inkl. Reiserücktrittsversicherung
inkl. Reisegepäckversicherung
Gebuchte, aber nicht genutzte Reiseleistungen (z.B. anteilige Erstattung gezahlter Reisekosten)
Notwendige Beförderungskosten, um deine Reise fortzusetzen
Notwendige und angemessene Verpflegung bei Aufenthaltsverlängerung
Nachreisekosten bei Reiseunterbrechung einer gebuchten Rundreise oder Kreuzfahrt
Zusätzliche Unterkunfts- und Beförderungskosten
inkl. Reiserücktrittsversicherung
inkl. Reisegepäckversicherung
Terrorismus inkludiert
Sport&Aktiv Add-on möglich
Wann zahlt die Reiseabbruchversicherung und wann nicht?
In diesen Fällen zahlt sie
Krankheit und Unfallverletzung
Todesfall (auch bei Tod eines Familienangehörigen, der nicht mitreist)
Quarantäne (z.B. wegen Verdacht auf COVID-19-Infektion)
Unbewohnbare Unterkunft am Reiseziel
Unbewohnbarkeit des Hauptwohnsitzes in Deutschland (z.B. plötzlicher Unwetter- oder Wasserschaden)
Komplikationen mit Beförderungsmitteln, die Weiter-/Rückreise behindern (z.B. Unfall mit Mietwagen)
In diesen Fällen zahlt sie nicht
Bei Krankheiten, die schon vor der Reise bestanden
Es gibt eine bestehende Reisewarnung am Urlaubsort
Bei Reiseabbruchgründen, die schon vor der Reise bekannt, angekündigt oder vorhersehbar waren
Bei nicht notwendigen oder höheren Kosten, die durch ein Versäumnis oder vorsätzlich entstehen
Die Reiseabbruchversicherung leistet unabhängig von:
- Reisetyp (Pauschalreise, Gruppenreise, Weltreise, Kurzurlaub, etc.)
- Reiseart (privat oder beruflich)
- Reiseziel (innerdeutsch, europaweit, global)
- Unterbringung (Hotel, Frühstückspension, Airbnb, Ferienwohung, etc.)
- Beförderungsmittel (Mietwagen, Flugzeug, Zug, Schiff, etc.)
Wichtig: Die Reiseabbruchversicherung leistet auch bei Mischformen. Zum Beispiel, wenn dein Urlaub aus unterschiedlichen Reisebausteinen besteht, mehrere Reiseziele verbindet (z.B. Rundreise durch mehrere Länder) oder verschiedene Anlässe hat (beruflich und privat).
Wann sollte ich eine Reiseabbruchversicherung abschließen?
Bei Allianz Direct kannst du eine Reiseabbruchversicherung bis 30 Tage vor Reisebeginn abschließen. Wenn du Last Minute buchst und weniger als 30 Tage zwischen Buchung und Reiseantritt liegen, musst du den Reiseschutz sofort, spätestens aber innerhalb von drei Tagen nach der Buchung abschließen.
Was kostet eine Reiseabbruchversicherung?
Bei Allianz Direct erhältst du eine Reiseabbruchversicherung ab 4,76 Euro pro Monat*. Die genauen Kosten der Reiseabbruchversicherung hängen von verschiedenen Faktoren ab. Bei der Beitragsberechnung spielen unter anderem diese Kriterien eine Rolle:
- Alter des Versicherungsnehmers
- Höhe der Versicherungssumme (normalerweise zwischen 1.000 und 12.000 Euro)
- Selbstbeteiligung (mit oder ohne möglich)
Reiseabbruchversicherung lieber mit oder ohne Selbstbeteiligung?
Ob du eine Reiseabbruchversicherung mit oder ohne Selbstbehalt abschließt, entscheidest du selbst. Wenn du dich für eine Selbstbeteiligung entscheidest, fallen die Kosten deiner Reiseabbruchversicherung meist niedriger aus. Bei Allianz Direct hast du die Wahl zwischen einem Selbstbehalt von 150 Euro oder 300 Euro.
Du möchtest den Versicherungsschutz deiner Reiseabbruchversicherung erweitern und dich zum Beispiel vor hohen Arztkosten im Ausland schützen? Dann informiere dich auch über die Reisekrankenversicherung von Allianz Direct.
Oft gestellte Fragen zur Reiseabbruchversicherung
Hier findest du Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Reiseabbruchversicherung
Welche Vorteile hat eine Jahres-Reiseabbruchversicherung?
Wenn du mehrmals im Jahr verreist, kann eine Jahres-Reiseabbruchversicherung sinnvoll sein. Im Vergleich zur Einzelversicherung hat die Jahresversicherung diese Vorteile:
- Du schließt nur einen Vertrag ab, der dich auch nur einmal Zeit und bürokratischen Aufwand kostet.
- Der Jahresschutz ist günstiger als mehrere einzelne Reiseabbruchversicherungen.
- Jede Reise ab 50 Kilometer Entfernung vom Hauptwohnsitz ist versichert – auch Wochenendausflüge, kurze Geschäfts- oder Städtereisen, für die du normalerweise keine separate Reiseabbruchversicherung abschließen würdest.
- Der Versicherungsschutz ist nicht auf einen vorgegebenen Zeitraum beschränkt, sondern gilt 365 Tage im Jahr.
Was muss ich beachten, damit die Reiseabbruchversicherung zahlt?
Wenn feststeht, dass du deine Reise abbrechen oder unterbrechen musst, stornierst du alle nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen innerhalb von 48 Stunden (z.B. beim Reiseanbieter). Denn: Die versicherte Person ist vertraglich verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Wenn du die Frist nicht einhältst und deine Rückerstattung deswegen niedriger ausfällt, bekommst du die Differenz nicht ersetzt.
Bewahre außerdem alle Belege auf, die Schadeneintritt (z.B. Schadenbestätigung, Attest vom Arzt) und Umfang des Schadens (z.B. Rechnungen) beweisen. Deine Allianz Direct Reiseabbruchversicherung leistet, sobald du die Nachweise online über "Mein Account" eingereicht hast.
Kann eine Reiserücktrittsversicherung bereits eine Reiseabbruchversicherung enthalten?
Ja, Allianz Direct bietet die Reiserücktrittsversicherung immer inklusive Abbruchversicherung an. Das heißt: Die Kombiversicherung verbindet automatisch die Leistungen beider Versicherungen. Sie ersetzt dir zum Beispiel die Stornokosten, wenn du eine Reise vor Antritt absagen musst (Reiserücktrittsversicherung). Und sichert dich zusätzlich gegen Mehrkosten ab, die durch einen Urlaubsabbruch oder eine Unterbrechung während der Reise entstehen (Reiseabbruchversicherung).
Ist der Verlust von Gepäck in der Reiseabbruchversicherung abgedeckt?
Allianz Direct bietet Reiseabbruchversicherung und Reisegepäckversicherung immer kombiniert an. Das heißt: Mit der Reiseabbruchversicherung bist du automatisch auch gegen Gepäckverlust abgesichert.
Muss eine Reiseabbruchversicherung gekündigt werden?
Deine Allianz Direct Reiseabbruchversicherung ist eine Jahresversicherung, die sich nach Ablauf eines Jahres automatisch um ein weiteres Jahr verlängert. Möchtest du den Vertrag beenden, musst du ihn spätestens bis einen Monat vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigen.
Werden mir Kosten für gebuchte Freizeitaktivitäten erstattet, die nicht wahrgenommen werden konnten?
Ja. Eine Reiseabbruchversicherung erstattet dir deine Kosten auch, wenn du Leistungen nicht in Anspruch nehmen kannst. Dazu gehören zum Beispiel vorab gebuchte Ausflüge und Freizeitaktivitäten.
Deckt meine Reiseabbruchversicherung Leistungen ab, die durch die COVID-Pandemie entstehen?
Wenn du eine Reise wegen Krankheit oder Verletzung unterbrechen oder abbrechen musst, springt deine Reiseabbruchversicherung ein. Das gilt auch, wenn der Arzt eine epidemisch oder pandemisch auftretende Krankheit wie COVID-19 feststellt. Wichtig ist, dass du ärztlichen Rat einholst, bevor du die Reise abbrichst. Außerdem darfst du nicht in ein Land gereist sein, für das eine Reisewarnung vorliegt.
Wer gehört zum versicherten Personenkreis einer Reiseabbruchversicherung?
Die versicherten Ereignisse beziehen sich nicht nur auf dich als Versicherungsnehmer. Sondern normalerweise auch auf deine Reisebegleitung oder nicht mitreisende, nahestehende Personen (sogenannte „Risikopersonen“). Dazu gehören zum Beispiel Ehepartner, Kinder, Eltern, Lebensgefährten (eheähnliche Gemeinschaft), Stiefeltern, Stiefkinder, Großeltern, Enkel, Geschwister, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwager/Schwägerin.
Das heißt: Erkrankt zum Beispiel deine Reisebegleitung so schwer, dass ihr den Urlaub vorzeitig abbrechen müsst, übernimmt die Reiseabbruchversicherung die Kosten. Das Gleiche gilt, wenn bei deinem Vater eine schwerwiegende Erkrankung festgestellt wird, während du auf Reisen bist. Dann kannst du die Reise abbrechen und bekommst die Kosten von deiner Reiseabbruchversicherung erstattet.
Wie melde ich einen Schaden meiner Reiseabbruchversicherung?
Einen Reiseabbruch-Schaden kannst du bei Allianz Direct ganz einfach telefonisch oder online melden. Logge dich dazu über „Mein Account“ ein und nutze die Online-Schadenmeldung.
Welche Unterlagen muss ich im Falle eines Reiserücktritts oder Reiseabbruchs einreichen?
Musst du deine Reise ungeplant beenden oder kannst diese verspätet oder gar nicht antreten, dann reiche zur Erstattung der Kosten bitte folgende Unterlagen ein:
- die Reisebestätigung mit Angabe der gebuchten Leistungen, der Reiseteilnehmer und des Reisepreises
- den Versicherungsnachweis
- Belege über zusätzliche Anreise- oder Rückreisekosten und eine Abrechnung des Reiseveranstalters über die nicht genutzten Leistungen
- den Schadennachweis (z.B. ärztliches Attest vom Arzt am Urlaubsort; polizeiliche Bestätigung eines Unglücksfalls, o.Ä.)
Gut zu wissen: Du kannst deinen Schaden schnell und unkompliziert online melden. Logge dich dazu einfach in "Mein Account" ein.
Welchen Schutz bietet mir die Reiseabbruchversicherung?
Die Reiseabbruchversicherung übernimmt die Kosten, wenn du oder eine mitversicherte Person die Reise vorzeitig abbrechen, unterbrechen oder verlängern muss(t). Sie schützt dich vor Mehrkosten, die dir in diesem Zusammenhang entstehen. Das können z. B. Stornierungskosten oder zusätzliche Rückreisekosten durch Flugumbuchungen oder weitere Übernachtungen sein.
In welchen Fällen zahlt die Reiseabbruchversicherung?
Du erhältst eine Leistung, wenn Folgendes passiert:
- Ein Beförderungsunternehmen nimmt dich oder deine Reisebegleitung aufgrund einer ansteckenden Krankheit (auch epidemisch oder pandemisch wie COVID-19) nicht mit oder kann dich nicht innerhalb von 24 Stunden nach der ursprünglich geplanten Ankunftszeit zum Reiseziel bringen (z.B. wegen Unwetter, Streiks oder einer Einstellung des Flug- oder Zugbetriebes)
- Du, deine Reisebegleitung oder ein(e) Familienangehörige/r werden als Mitglied der Bundeswehr versetzt.
- Du oder deine Reisebegleitung befinden sich in einem entführten Reisetransportmittel.
- Du oder deine Reisebegleitung seid aufrund eines Unfalls oder Notfalls als Ersthelfer im Einsatz.
- Dein oder das Fahrzeug deiner Reisebegleitung hat eine Panne oder wird gestohlen.
- Du musst bei der Geburt des Kindes eines Familienangehörigen anwesend sein.
- Du musst einen gesetzlich verpflichtenden Gerichtstermin wahrnehmen.
- Du oder deine Reisebegleitung müssen während der Reise in Quarantäne (z.B. wegen COVID-19).
- Du oder deine Reisebegleitung werden schwer krank oder verletzen sich so stark, dass die Reise abgebrochen werden muss.
- Du, deine Reisebegleitung, ein(e) Familienangehörige/r oder dein Assistenzhund sterben während der Reise.
- Gilt nur für das Premium-Produkt: Es geschieht ein terroristisches Ereignis an deinem oder im Umreis von 100 Kilometern deines Urlaubsortes.
- Dein Hauptwohnsitz oder deine Unterkunft am Reiseziel wird unbewohnbar.
- Du oder deine Reisebegleitung haben einen Verkehrsunfall und benötigen ärztliche Hilfe oder das Fahrzeug muss repariert werden.
- Du versäumst mindestens 50% der Dauer deiner Reise aufgrund einer Verspätung des Beförderungs-Unternehmens, eines Streiks, einer Naturkatastrophe, unpassierbarer Straßen infolge von Unwetter, verlorener Reisedokumente oder innerer Unruhen.
- Regierungsbehörden ordnen an deinem Urlaubsort eine Zwangsevakuierung an.
In welchen Fällen zahlt die Reiseabbruchversicherung nicht?
In folgenden Situationen erhältst du keine Leistung:
- Bei einem Streik deines Beförderungsunternehmens, der bereits vor Abschluss deiner Versicherung oder Buchung deiner Reise angedroht oder angekündigt wurde. Oder wenn die streikenden Arbeitnehmer beim Beförderungsunternehmen oder einer Tochtergesellschaft beschäftigt sind, bei dem du deine Versicherung abgeschlossen hast.
- Bei Versetzung als Mitglied der Bundeswehr aufgrund von Kriegs- oder Disziplinarmaßnahmen.
- Bei verpflichtender Teilnahme an einem Gerichtstermin im Rahmen deiner beruflichen Tätigkeit (z.B. als Anwalt, Sachverständiger, Polizeibeamter, etc.)
- Die Quarantäne (aufgrund ansteckender,epidimeschischer oder pademischer Krankheit) wurde generell für einen Teil oder die Gesamtheit der Bevölkerung für ein ein geografisches Gebiet, Gebäude oder ein Schiff verhängt.
- Wenn sich innerhalb von 30 Tagen vor Versicherungsbeginn ein terroristisches Ereignis im Umkreis von 40 Kilometern um deinen Reiseort ereignet hat.
*Angaben zur Preisberechnung: Einzelperson | Versicherungssumme bis 1000€ | Geburtstag Versicherter 08.08.1994 | Selbstbeteiligung 300,00€ | Monatliche Zahlungsweise | Preisberechnung am 08.12.2022