Haftpflichtversicherung kündigen

Die private Haftpflichtversicherung sichert dich in Haftungsfragen gegen die Ansprüche anderer ab.

Unter Umständen kann es sinnvoll sein, die eigene Haftpflichtversicherung zu kündigen – etwa wenn ein wesentlich günstigeres Angebot verfügbar ist. Erfahre was du bei der Kündigung der Haftpflichtversicherung beachten musst.

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Inhaltsverzeichnis

  1. Kündigung der Haftpflichtversicherung – was ist zu beachten?
  2. Die außerordentliche Kündigung der Haftpflichtversicherung
  3. Mustervorlage zur Kündigung der Haftpflichtversicherung
  4. Wenn der Versicherer die Haftpflichtversicherung kündigt
  5. Häufige Fragen zum Thema Haftpflichtversicherung kündigen

Das Wichtigste zusammengefasst

Wenn du deine Haftpflichtversicherung kündigen möchtest, kannst du das im Normalfall nur zum Ende des Versicherungsjahres am 31.12. tun. Dabei gilt in der Regel aber eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Deswegen ist der 30. September der bekannte Stichtag für die Kündigung der Haftpflichtversicherung. Kündigst du zu einem späteren Zeitpunkt, verlängert sich der Vertrag um zwölf weitere Monate.

Eine außerordentliche Kündigung erreichst du, wenn ein Schadensfall eingetreten ist oder deine Versicherung die Beiträge angehoben hat. In beiden Fällen hast du aber nur einen Monat Zeit, um deine Haftpflichtversicherung zu kündigen. Im Schadensfall ist es egal, ob die Versicherung den Schaden übernommen oder abgelehnt hat.

Auch dein Versicherer kann ordentlich oder außerordentlich kündigen. Das kann schlimmstenfalls dazu führen, dass dich keine andere Versicherungsgesellschaft mehr haftpflichtversichert. Versuche, so einen Fall zu vermeiden und verzichte auf keinen Fall auf eine Haftpflichtversicherung. Ein Haftungsfall kann ernste finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen.

Die Kündigung deiner Haftpflichtversicherung benötigt keine bestimmte Form. Nutze am besten unsere Mustervorlage dafür. Wichtig ist aber, dass du die Nachweise zu deiner Kündigung gut aufhebst. Bitte deinen Versicherer stets um eine Kündigungsbestätigung und archiviere jeden Schriftverkehr und jede Mail.

Kündigung der Haftpflichtversicherung – was ist zu beachten?

Bevor du deine Haftpflichtversicherung kündigst, solltest du sicher sein, ein besseres Angebot vorliegen zu haben. Viele Kunden kündigen ihre Haftpflicht nicht nur wegen zu hohen Beiträgen, sondern auch, wenn nicht alle Risiken abgesichert sind oder die Deckungssumme nicht ausreicht.

Grundsätzlich solltest du nie deine Privathaftpflicht kündigen, ohne schon eine neue abgeschlossen zu haben. Selbst wenige Wochen ohne Versicherungsschutz reichen im Schadensfall aus, um dir finanziell extrem zuzusetzen. Wechsle daher am besten sofort in einen neuen Tarif oder schließe eine neue Versicherung ab, bevor die Kündigung der alten Haftpflichtversicherung wirksam wird.

Die ordentliche Kündigung: Gründe und Formalien

Um ordnungsgemäß die private Haftpflichtversicherung kündigen zu können, brauchst du keinen bestimmten Grund. Der Vertrag kann einfach beendet werden, solange die dort beschriebenen Fristen und Formalien gewahrt werden. Dazu gehört vor allem die Beachtung der Kündigungsfrist.

Die Kündigung der Haftpflichtversicherung kann bei vielen Anbietern mittlerweile online vorgenommen werden. Alternativ kannst du deinem Versicherungsberater einen Besuch abstatten oder die Kündigung per Brief versenden. Am besten nutzt du dafür ein Einschreiben mit Rückschein. So kannst du nachweisen, dass du tatsächlich und vor allem fristgerecht gekündigt hast.

Kündigungsfrist bei der Haftpflichtversicherung

Die Kündigung der Privathaftpflicht ist in der Regel zum Ablauf des Versicherungsjahres möglich. Das wiederum ist in der Regel das Kalenderjahr. Du kannst also am ehesten zum Jahresende hin deine Haftpflichtversicherung kündigen. Das gilt auch, wenn du die Haftpflicht nicht am Jahresanfang abgeschlossen hast.

Info: Ein Versicherungsjahr endet stets mit dem 31. Dezember. Das gilt auch, wenn Versicherungen irgendwann während des Jahres abgeschlossen wurden. Das erste Versicherungsjahr ist dann entsprechend kürzer. Deswegen liegen die Fristen zur Kündigung von Privathaftpflicht und Co. auch meist im Herbst.

Die übliche Kündigungsfrist für private Versicherungen beträgt drei Monate. Bei normalem Versicherungsjahr ist also der 30. September der Stichtag für die Kündigung. Verpasst du diesen Tag und kündigst zu spät, verlängert sich die Laufzeit um ein weiteres volles Jahr.

Aufgepasst: Bei manchen Versicherungsverträgen weichen die Fristen ab. Lies also sorgfältig deinen Vertrag, damit du deine jeweiligen Fristen für die Kündigung deiner Haftpflichtversicherung kennst.

Die außerordentliche Kündigung der Haftpflichtversicherung

Neben der fristgerechten Kündigung der Haftpflichtversicherung gibt es zwei Bedingungen, unter denen du eine außerordentliche Kündigung einreichen kannst. Die außerordentliche Kündigung der Privathaftpflicht fällt dann unter das Sonderkündigungsrecht.

Wenn du deine Haftpflicht kündigen möchtest und nicht bis zum Ablauf des Versicherungsjahres warten willst, dann geht das nur, wenn:

  • Sich die Beiträge der Versicherung erhöht haben, ohne dass es zugleich eine Verbesserung der Leistungen gab oder
  • du einen Schaden gemeldet hast.

Möchtest du deine Privathaftpflicht kündigen und dabei von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, solltest du trotzdem schon einen neuen Vertrag abgeschlossen haben. Viele Versicherungen unterbreiten wechselwilligen Neukunden sehr attraktive Angebote.

Zwei Bedingungen für eine außerordentliche Kündigung

Außerordentlich die private Haftpflichtversicherung kündigen geht also nur bei Beitragserhöhung und nach Schadensfall. Dabei ist es unerheblich, ob deine Versicherung für den gemeldeten Schadensfall aufgekommen ist oder nicht. Wann immer ein Schaden gemeldet und die Versicherungsleistung angestrebt wurde, erhältst du die Chance, deine Haftpflichtversicherung zu kündigen.

Besonderheiten bei einer außerordentlichen Kündigung wegen Beitragserhöhung

Erhöht deine Versicherungsgesellschaft den Preis deiner Haftpflicht, kannst du außerordentlich kündigen. Der Versicherer muss sogar schriftlich auf dieses Recht hinweisen. Zugleich musst du aber auch direkt reagieren. Du musst innerhalb eines Monats nach Zustellung der Beitragserhöhung kündigen, sonst verfällt dein Sonderkündigungsrecht.

Darüber hinaus gibt es eine Besonderheit zur Höhe der Beitragsanpassung bei alten Verträgen. Willst du eine Haftpflichtversicherung kündigen, die vor 1991 abgeschlossen wurde, muss die Erhöhung mindestens zehn Prozent betragen. Zwischen 1991 und 28. Juli 1994 reichen fünf Prozent. Bei allen jüngeren Verträgen spielt die Höhe der Anpassung keine Rolle mehr.

Mustervorlage zur Kündigung der Haftpflichtversicherung

Wenn du deine Haftpflichtversicherung kündigen willst, solltest du dies stets schriftlich tun. Eine telefonische Kündigung ist in der Regel nicht ausreichend und im Streitfall auch schwer nachzuweisen. Kündigungen per Mail oder im Idealfall per Post sind in jedem Fall sicherer.

Die Kündigung der Haftpflichtversicherung kann formlos erfolgen, benötigt aber eine Reihe von verpflichtenden Angaben zu deiner Person und zum Vertrag. Folgende Angaben sollten in jedem Fall auf der Kündigung der Privathaftpflicht vermerkt sein:

  • Name
  • Anschrift
  • Versicherungsnummer des Vertrags
  • Ort und Datum
  • Unterschrift (bei Kündigungen in Papierform)

 

Hinweis: Solltest du der Versicherung eine Einzugsermächtigung erteilt haben, kannst du sie direkt mit der Haftpflicht kündigen. Schreib einfach zu der Kündigung hinzu, dass du die Einzugsermächtigung für die Beiträge des gekündigten Vertrags zurücknimmst.

Kündigungsbestätigung in jedem Fall aufheben

Im Falle der Kündigung einer Haftpflichtversicherung – oder jeder anderen Art Vertrag – solltest du unbedingt alle Unterlagen aufbewahren, die deine Kündigung beweisen. Vor allem die fristgerechte Abgabe der Kündigungsschreiben wird immer mal wieder in Zweifel gezogen. Nur mit schriftlichen Nachweisen bist du auf der sicheren Seite.

Verschicke die Kündigung der Privathaftpflicht am besten per Einschreiben mit Rückschein. Bei dieser Versandart muss der Empfänger den Empfang des Schreibens bestätigen und auch das Datum der Übergabe wird vermerkt. Der quittierte Rückschein wird dann an dich zurückgeschickt. So erhältst du einen datumsgenauen Nachweis über deine fristgerechte Kündigung.

Alternativ ist auch der schriftliche Mailverkehr durchaus als Beweismittel im Streitfall zulässig. Archiviere also deinen Mailverlauf und lösche nichts, das noch wichtig werden könnte. Möchtest du lieber bei deinem Versicherungsberater vor Ort deine Haftpflichtversicherung kündigen, verlange in jedem Fall eine schriftliche Kündigungsbestätigung.

Tipp: Ob per Mail, Brief oder im persönlichen Gespräch: Verlange immer explizit die Übergabe oder Zusendung einer Kündigungsbestätigung. Diese solltest du dann gut aufbewahren.

Wenn der Versicherer die Haftpflichtversicherung kündigt

Nicht nur du, sondern auch die Versicherungsgesellschaft darf deine Haftpflichtversicherung kündigen. Das passiert vor allem dann, wenn du einen sogenannten negativen Schadensverlauf hast. Das bedeutet nichts anderes, als dass du den Versicherer über die Jahre mehr gekostet als du Gewinne durch Beiträge eingebracht hast.

Gründe und Fristen für die Kündigung durch den Versicherer

Eine Kündigung der Haftpflichtversicherung durch den Versicherer unterliegt im Grunde denselben Fristen und Voraussetzungen, wie wenn du selbst deine Haftpflicht kündigen würdest. Auch der Versicherer kann demnach eine private Haftpflichtversicherung kündigen, wenn:

  • Das Versicherungsjahr sich dem Ende neigt, also normalerweise zum 31.12.
  • Ein Schadensfall gemeldet wurde (egal ob übernommen oder abgelehnt)

Auch die Versicherungsgesellschaft muss sich dabei an die gleichen geltenden Fristen halten. So darf sie nur bis drei Monate vor Ablauf des Vertrags eine Privathaftpflicht kündigen. Alternativ kann eine außerordentliche Kündigung nach einem Schadensfall erfolgen, aber spätestens einen Monat nach Abschluss der Verhandlung über die Entschädigung.

Welche Versicherung nimmt mich nach der Kündigung?

Ein großes Problem bei der Kündigung der Haftpflichtversicherung durch den Versicherer ist die Neuversicherung des jeweiligen Kunden. Bei einem neuen Antrag musst du nämlich angeben, wer deinen alten Vertrag gekündigt hat und ob es schon Schadenfälle gab. Viele Versicherungen lehnen Kunden ab, bei denen die Privathaftpflicht vom alten Versicherer gekündigt wurde.

Eine Versicherung hat in den meisten Fällen aber Interesse daran, den Kunden als solchen zu behalten – gerade, wenn er mehrere Verträge abgeschlossen hat. Deswegen gibt es eine Reihe von besonderen Maßnahmen, zu denen du gemeinsam mit deinem Versicherer greifen kannst, wenn er deine Haftpflichtversicherung gekündigt hat.

Sondermaßnahmen nach Kündigung der Privathaftpflicht von Seiten des Versicherers

  • Vertragssanierung: Der bestehende Vertrag wird nicht gekündigt, sondern modifiziert. Es kann beispielsweise eine Selbstbeteiligung vereinbart werden oder gewisse Risiken werden aus den Leistungen ausgeschlossen.
  • Kündigungsumkehr: Mit etwas Geschick oder Kulanz kannst du versuchen, selbst den Vertrag zu kündigen. Bitte deinen Versicherer entweder darum oder versuche, ihm zuvorzukommen. Die zuerst wirksame Kündigung hat Bestand und wird dem nächsten Versicherer angegeben.

Hinweis: Die Annahmepolitik der Versicherungsgesellschaften variiert stark. Deswegen solltest du auf jeden Fall mehrere Angebote einholen und mit mehreren Versicherern das Gespräch suchen. Selbst wenn dein letzter Versicherer deine Haftpflichtversicherung gekündigt hat, heißt das nicht, dass sich nicht doch noch ein anderer Anbieter findet.

 

 

FAQ zu Haftpflichtversicherung kündigen

Antworten auf die wichtigsten Fragen bekommst du hier.

  • Wann kann man die Haftpflichtversicherung kündigen?

    Um eine Haftpflichtversicherung zu kündigen, muss entweder die Vertragslaufzeit enden oder es müssen die Gegebenheiten für eine außerordentliche Kündigung vorliegen. Beide Fälle gelten sowohl für den Versicherungsnehmer als auch den Versicherer.

    Bei einer ordentlichen Kündigung muss der Vertrag zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden. Dabei muss eine Kündigungsfrist von drei Monaten eingehalten werden. Falls nicht, verlängert sich der Vertrag um weitere zwölf Monate.

    Bei einer außerordentlichen Kündigung muss es entweder eine Beitragserhöhung ohne Leistungsanpassung oder einen Schadensfall gegeben haben. Dabei ist es egal, ob der Schaden übernommen wurde oder nicht. Die außerordentliche Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Erhöhung oder Schadensmeldung erfolgen.

  • Wie sollte eine Haftpflichtversicherung gekündigt werden?

    Wer seine Haftpflicht kündigen will, sollte das in jedem Fall schriftlich tun. Am besten eignet sich ein Einschreiben mit Rückschein. Doch auch eine Kündigung mit E-Mail reicht in der Regel als Nachweis für ein fristgerechtes Handeln. Bei Terminen beim Berater vor Ort sollte eine Kündigungsbestätigung angefordert werden.

    Für die Kündigung einer Haftpflichtversicherung gibt es keine formalen Vorgaben. Wichtig sind nur die Angabe der persönlichen Daten und der Versicherungsvertragsnummer. Im Internet finden sich außerdem viele Vorlagen für die Erstellung einer solchen Kündigung.

  • Wann gilt das Sonderkündigungsrecht?

    Wer seine private Haftpflichtversicherung zeitnah kündigen will, kann das nur per Sonderkündigungsrecht tun. Es gilt aber nur nach einem Schadensfall oder nach einer Beitragserhöhung ohne gleichzeitige Erhöhung der Leistungen. Die Kündigungsfrist ist dann verkürzt und das Ende des Versicherungsjahres muss nicht abgewartet werden.

  • Kann man die Haftpflichtversicherung jederzeit kündigen?

    Grundsätzlich kann die Haftpflichtversicherung jederzeit gekündigt werden. Der Zeitpunkt bestimmt aber die Wirksamkeit der Kündigung. Eine Kündigung vor dem 30. September bewirkt das Ende des Vertrages zum Jahresende. Eine Kündigung, die später eingeht, wird erst am Ende des nachfolgenden Versicherungsjahres wirksam.

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