Ein kaputtes Handy ist nicht nur ärgerlich, sondern kann auch teuer werden. Hier erklären wir dir, welche Schäden an deinem Mobiltelefon oder Smartphone die Versicherung übernimmt und wie du dann vorgehen musst:
Wann zahlt die Haftpflicht beim Handy?
Wenn zum Beispiel ein Freund oder eine andere Person dein Handy kaputt macht, kommt normalerweise die Privathaftpflichtversicherung des Verursachers für den Schaden auf.
Wenn du dein Handy aber selbst (aus Eigenverschulden) kaputt machst, hast du keinen Anspruch auf Schadensersatz bei deiner Privathaftpflichtversicherung. Fällt dir dein Handy also zum Beispiel auf den Boden und das Display zerspringt, muss deine Privathaftpflicht für den Schaden nicht zahlen. Sie übernimmt die Kosten nie, wenn es sich um deinen eigenen Besitz handelt und du die Schuld an der Beschädigung trägst. Für den Fall musst du eine spezielle Handyversicherung abschließen, die den Schaden übernimmt.
Machst du selbst aus Versehen das Handy eines Dritten kaputt, zum Beispiel das eines Freundes oder Bekannten, muss deine eigene Haftpflichtversicherung für den entstandenen Schaden zahlen. Denn der Geschädigte hat einen gesetzlichen Anspruch auf Schadensersatz von dir. Dafür ist normalerweise deine Haftpflichtversicherung zuständig.
Das übernimmt die Haftpflicht
Die Privathaftpflichtversicherung des Verursachers übernimmt beim Handy normalerweise die Kosten für die Reparatur oder die Wiederbeschaffung (also den Ersatz).
Wichtig: Die Haftpflichtversicherung kommt bei einer Wiederbeschaffung immer für den Zeitwert einer Sache auf. Sie zahlt dir also den Betrag, den dein Handy zum Zeitpunkt der Beschädigung wert war.
Daher gilt: Bevor dir die Haftpflichtversicherung etwas für dein Handy zahlt, wird normalerweise zuerst der Zeitwert deines Handys ermittelt.
Das solltest du wissen: Häufig ist eine finanzielle Selbstbeteiligung bei der Zahlung durch die Versicherung vorgesehen. Das bedeutet, dass der Verursacher des Schadens immer einen Teil (die festgelegte Selbstbeteiligung) des entstandenen Schadens bezahlen muss. Die private Haftpflichtversicherung übernimmt dann nur die Kosten, die über die Selbstbeteiligung hinausgehen.
Fällt die vereinbarte Selbstbeteiligung höher aus als die Erstattungssumme, muss die Privathaftpflicht nichts zahlen. Dann muss der Verursacher die Kosten für eine Reparatur komplett selbst übernehmen oder selbst für einen Handy-Ersatz aufkommen.
Beispiel: Die Selbstbeteiligung bei deiner Haftpflichtversicherung beträgt 150 Euro. Weil du das Handy eines Freundes aus Versehen kaputt gemacht hast, musst du Schadensersatz leisten. Die Kosten für die Reparatur betragen insgesamt 300 Euro. Du musst die 150 Euro Selbstbeteiligung zahlen, die Versicherung übernimmt dann die restlichen 150 Euro.
Ein anderes Beispiel: Du stößt aus Versehen das Handy deines Freundes vom Tisch, es fällt auf den Boden und geht kaputt. Die Reparaturkosten betragen 70 Euro. Deine Selbstbeteiligung beträgt aber 150 Euro. In dem Fall musst du die entstandenen Kosten (70 Euro) komplett selbst bezahlen.
Wenn eine Versicherung ohne Selbstbehalt gewählt wird, zahlt die Versicherung dagegen die komplette Summe. Häufig ist der Preisunterschied bei einer Haftpflichtversicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung aber nur gering.
Wichtig: Achte schon vor Vertragsabschluss immer darauf, ob eine Selbstbeteiligung in deinen Versicherungsbedingungen festgelegt wurde und welche Höhe dafür vorgesehen ist.
Das solltest du wissen: Ist die Selbstbeteiligung höher, zahlst du normalerweise weniger für deine Versicherung. Bei einem geringeren Betrag oder wenn gar kein Selbstbehalt vereinbart ist, sind die Kosten für die Versicherung meist höher. Überlege dir also immer, was zu deiner persönlichen Situation passt.
Welche Versicherungen zahlen noch?
Nicht nur die private Haftpflichtversicherung kann für Handyschäden aufkommen. In manchen Fällen übernimmt auch die Hausratversicherung die Kosten oder der Schaden ist durch die Garantie oder die Gewährleistung abgedeckt.
Für Handyschäden durch Eigenverschulden zahlt aber nur eine speziell abgeschlossene Handyversicherung. Hier erklären wir dir das Wichtigste dazu.
Abgrenzung zu Gewährleistung & Garantie
Geht dein Handy unverschuldet und ohne ersichtlichen Grund kaputt (zum Beispiel wegen eines technischen Defekts), kann dir auch die Gewährleistung oder eine Garantie helfen. Dabei handelt es sich aber um zwei unterschiedliche Dinge.
In Deutschland gilt laut Gesetz zum Schutz des Käufers eine Gewährleistung durch den Händler. Das Gesetz besagt, dass die Ware zum Zeitpunkt des Kaufs einwandfrei funktionieren muss. Der Gewährleistungsschutz gilt bei neuen Elektrogeräten normalerweise für die Dauer von zwei Jahren. Für gebrauchte Handys oder Smartphones kann er auch auf 12 Monate verringert werden. Das muss dann in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) festgelegt sein.
Innerhalb dieser Zeit muss der Händler (Verkäufer) für (zum Beispiel technische) Fehler am Gerät aufkommen. Gebrauchsschäden durch Eigen- oder Fremdverschulden sind aber nicht eingeschlossen.
Außerdem bieten einige Hersteller eine zusätzliche Garantie an. Eine Herstellergarantie ist aber nicht verpflichtend. Was genau die Garantie umfasst und für welche Dauer sie gilt, ist deshalb auch von Hersteller zu Hersteller verschieden. Bei Handys kann sich zum Beispiel auch die Dauer der Garantie von Modell zu Modell unterscheiden. Bei einigen Garantien sind auch bestimmte, zum Beispiel nicht fest mit dem Gerät verbundene Teile wie der Akku ausgeschlossen. Du solltest also schon vor einem Vertragsabschluss prüfen, was genau in der Garantie eingeschlossen ist.
Hat eine andere Person dein Handy versehentlich kaputt gemacht, helfen dir Gewährleistung und Garantie nicht. Dann kann aber meistens die Privathaftpflicht für den Schaden aufkommen.
Wann die Hausratversicherung beim Handy zahlt
In bestimmten Fällen übernimmt nicht die Haftpflichtversicherung die Kosten für das kaputte Handy, sondern die Hausratversicherung.
Mit einer Hausratversicherung kannst du Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände in deinem Haushalt versichern. Dazu zählen unter anderem bewegliche Einrichtungsgegenstände (zum Beispiel Teppiche, Möbel, Waschmaschine), Wertsachen, Kleidung oder auch Elektrogeräte wie dein Laptop oder dein Handy.
Mit der Hausratversicherung sind bestimmte Schäden abgedeckt. Dazu zählen Schäden durch Einbruchdiebstahl, Raub oder Vandalismus (nach einem Einbruch), Feuer, Wasserschäden, Sturmschäden und Hagelschäden. Geht dein Handy aus einem der genannten Gründe kaputt, übernimmt deine Hausratversicherung normalerweise die Kosten für den Schaden.
Wichtig zu wissen: Die Versicherung bezieht sich hauptsächlich auf deine eigenen vier Wände. Häufig ist in der Hausratversicherung aber auch eine Außenversicherung enthalten, die Schäden außerhalb deiner Wohnung abdeckt. Sie schließt dann zum Beispiel auch den Balkon, die Terrasse oder Schäden im Urlaub (zum Beispiel Einbruchdiebstahl im Ausland) mit ein. Achte deshalb genau auf die Versicherungsbedingungen bei deiner Hausratversicherung.
Wann die Handyversicherung zahlt
Für Beschädigungen an deinem Handy, die du selbst verschuldest, zahlt nur eine spezielle Handyversicherung. Häufig wird sie dir schon beim Handykauf als zusätzlicher Schutz angeboten. Eine Handyversicherung übernimmt normalerweise alle Schäden an deinem Handy und gilt zum Teil auch bei Diebstahl. Es können aber bestimmte Schäden vom Schutz ausgenommen werden. Was genau die Versicherung beinhaltet, ist also immer unterschiedlich. Schäden durch grobe Fahrlässigkeit übernimmt die Handyversicherung normalerweise nicht.
Die Handyversicherung ist die einzige Versicherung, die auch Schäden an deinem Handy zahlt, die du selbst verursacht hast. Eingeschlossen sind auch Schäden, die normalerweise die Privathaftpflicht (durch Dritte) oder die Hausratversicherung (zum Beispiel Einbruch oder Raub) übernimmt.
Gut zu wissen: Auch die Handyversicherung erstattet dir normalerweise nur die Reparaturkosten oder, bei einem nötig Ersatzgerät, den Zeitwert deines Handys. Im ersten Jahr ist das noch der gesamte Kaufpreis. Im zweiten Jahr beträgt der Zeitwert aber normalerweise 80 Prozent und im dritten Jahr nur noch 60 Prozent. Denn Handys verlieren schnell an Wert. Auf der Webseite handyverkauf.net kannst du zum Beispiel den ungefähren Restwert deines Handys ermitteln lassen.
Den vollen Kaufpreis zahlt dir die Handyversicherung also normalerweise nicht. Übersteigen Reparaturkosten oder Kosten für den Ersatz den Zeitwert, bekommst du häufig ein anderes, billigeres Modell angeboten. Manchmal zahlt dir die Versicherung aber auch Geld aus. Das hängt immer von deinem Versicherer und dem individuellen Vertrag deiner Handyversicherung ab.
Das solltest du beachten: Die Kosten für die Handyversicherung sind vom Wert deines Handys abhängig. Normalerweise kostet eine Handyversicherung für ein teures Handy (ab 500 Euro) um die zehn Euro im Monat. Auch für günstigere Smartphones (bis 500 Euro) zahlst du in der Regel bis zu fünf Euro monatlich an die Versicherung. Bei einem Beitrag von 10 Euro pro Monat hast du nach einem Jahr schon 120 Euro investiert. Deshalb solltest du dir gut überlegen, ob sich eine Handyversicherung aus finanzieller Sicht für dich lohnt.
Wichtig ist auch, dass du vor Vertragsabschluss immer genau prüfst, welche Schäden die Versicherung umfasst und welche ausgeschlossen sind.
Handy kaputt: Was tun?
Hast du das Handy oder Smartphone einer anderen Person kaputt gemacht, musst du das deiner Versicherung möglichst schnell mitteilen. Einen Handyschaden kannst du der Privathaftpflichtversicherung der AllSecur zum Beispiel rund um die Uhr online melden.
Wichtig ist in jedem Fall, dass du deine Versicherung möglichst bald informierst und den Unfallhergang genau schilderst. Gib auch Zeugen (wenn vorhanden) an und dokumentiere den Unfall zum Beispiel mit Fotos.
In vielen Fällen muss das Handy dann der Versicherung zugeschickt werden, damit sie den Schaden genau prüfen kann. Bewahre das Handy in jedem Fall so lange auf, bis der Fall geklärt ist.
Dasselbe gilt, wenn die Hausratversicherung den Schaden übernehmen soll oder du einen Schaden bei deiner Handyversicherung meldest.
Willst du die Garantie des Herstellers oder die Gewährleistung vom Händler nutzen, musst du den Schadensfall bei der jeweiligen Stelle melden.
Privathaftpflicht schützt vor Schäden Dritter
Wenn du aus Versehen das Handy eines Freundes, Bekannten oder Fremden kaputt machst, kommt dafür deine Privathaftpflichtversicherung auf. Das gilt auch für dein eigenes Handy: Hat eine andere Person einen Schaden an deinem Handy oder Smartphone verursacht, muss die Privathaftpflicht des Verursachers die entstandenen Kosten an deinem Handy bezahlen.
Geht das Handy wegen Einbruch, Raub, einem Feuer oder einem Wasserschaden kaputt, sind die Kosten mit der Hausratversicherung abgedeckt. Schäden, die du selbst verursachst (eigenes Verschulden), übernehmen nur spezielle Handyversicherungen. Hier ist grobe Fahrlässigkeit aber normalerweise ausgeschlossen.
Passe gut auf dich und dein Handy auf!