Nutzungs­ausfall­entschä­digung

Wenn dein Auto durch einen unverschuldeten Unfall beschädigt wird, hast du Anspruch darauf.

Wir erklären dir genau, wann du im Sinne der Versicherung einen Nutzungsausfall hast, wie du die Nutzungsausfallentschädigung beantragst und wie viel Geld dir zusteht.

Nutzungsausfallentschädigung

Was bedeutet Nutzungsausfall­entschädigung? 

Wenn dein Auto bei einem Unfall beschädigt wird und du nicht schuld daran bist, steht dir eine Nutzungsausfallentschädigung zu. Du wirst dafür entschädigt, dass du vorerst kein Auto mehr zur Verfügung hast und deswegen zum Beispiel öffentliche Verkehrsmittel nutzen musst.

Die Höhe der Entschädigung, die du erhältst, ist in der Nutzungsausfalltabelle geregelt. Was genau das ist, erklären wir dir gleich.

Wer bezahlt die Nutzungsausfall­entschädigung?

Die Entschädigung, die du für den Ausfall deines Autos erhältst, wird von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers bezahlt.

Wann erhalte ich eine Nutzungsausfallentschädigung?

Damit du eine Nutzungsausfallentschädigung bekommst, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Die wichtigsten Grundlagen sind:

  • Du bist nicht der Unfallverursacher und hast keine Teilschuld am Unfall.
  • Dein Fahrzeug ist so stark beschädigt, dass du es nicht mehr fahren kannst.
  • Du würdest das Fahrzeug auch nutzen, wenn es nicht kaputt wäre (= Nutzungswille).
  • Du könntest das Fahrzeug nutzen, wäre es nicht beschädigt (= Nutzungsmöglichkeit).

Das bedeutet Nutzungswille:

Du musst beweisen, dass du das Fahrzeug auch wirklich nutzen würdest, wenn es nicht beschädigt wäre. Argumente dafür sind zum Beispiel der Weg in die Arbeit, die Fahrt in einen gebuchten Urlaub oder der Transport deiner Kinder.

Das bedeutet Nutzungsmöglichkeit:

Du musst außerdem beweisen, dass du das Fahrzeug auch nutzen kannst. Wenn du zum Beispiel nach dem Unfall im Krankenhaus liegst, durch eine Verletzung nicht mehr Autofahren kannst oder im Urlaub bist, liegt die Nutzungsmöglichkeit nicht vor. Eine Ausnahme besteht aber dann, wenn das Fahrzeug von einem Verwandten oder einem anderen Dritten regelmäßig genutzt wird, der nicht darauf verzichten kann: zum Beispiel von deiner Tochter für den Schulweg oder du teilst dir das Auto mit deinem Partner.

Fahrzeuge, auf die im Alltag verzichtet werden kann, sind von der Nutzungsausfallentschädigung ausgeschlossen. Das sind zum Beispiel Freizeitfahrzeuge wie Quads oder Wohnmobile (außer, der Urlaub damit ist schon gebucht).

Erhalte ich auch eine Entschädigung bei einem Totalschaden?

Ja, für den Zeitraum, den du benötigst, um dir ein neues Auto zu kaufen. Zum Beispiel, wenn das neue Auto erst geliefert werden muss. Den festgelegten Zeitraum solltest du dir vom Verkäufer unbedingt schriftlich bestätigen lassen, damit du die Daten bei der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers einreichen kannst.

Wenn du einen Totalschaden nach einem Unfall hast, musst du dich außerdem darum kümmern, dass dein Auto verschrottet wird. In unserem Ratgeber Auto verschrotten: Kosten & Entsorgung erklären wir dir ganz genau, was du dazu wissen musst.

Wie lange wird die Entschädigung gezahlt?

Kalender
Die Nutzungsausfallentschädigung erhältst du für die Dauer der Reparatur, aber nur maximal 14 Tage. © gettyimages/tuivespa

Wie lange du eine Nutzungsausfallentschädigung bekommst, ist rechtlich nicht festgelegt. Grundsätzlich wird nur für die Dauer der Reparatur gezahlt. Versicherungen übernehmen die Kosten aber normalerweise nicht länger als 14 Tage ab dem Tag des Unfalls.

Deshalb ist es wichtig, dass du die Reparatur so schnell wie möglich durchführen lässt. Das beweist der Versicherung außerdem, dass eindeutig ein Nutzungswille besteht.

Erhalte ich eine Entschädigung trotz Zweitwagen? 

Nein, wenn du einen Zweitwagen besitzt, erhältst du normalerweise keine Entschädigung. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn dein Zweitwagen von einem Angehörigen gefahren wird und du das Fahrzeug deshalb nicht selbst nutzen kannst (zum Beispiel von deinem Partner für den täglichen Arbeitsweg). Oder wenn du deinen Zweitwagen nicht wie das Erstfahrzeug nutzen kannst.

Beispiel: Wenn dein Zweitauto ein Smart mit nur zwei Sitzen ist, du aber mehrere Kinder hast, die du transportieren musst. Ist dein beschädigtes Auto also ein großer Familienwagen, hast du in dem Fall Anspruch auf die Nutzungsausfallentschädigung.

Gibt es eine Entschädigung für Motorrad & Wohnmobil?

Nein, normalerweise erhältst du für sogenannte Freizeitfahrzeuge keine Nutzungsausfallentschädigung. Wenn du allerdings kein Auto, sondern nur das Motorrad besitzt und es auch zum Beispiel täglich für den Weg in die Arbeit nutzt, hast du Anspruch auf den Ausgleich.

Bei Wohnmobilen bekommst du nur dann eine Entschädigung, wenn du zum Beispiel einen Campingplatz gebucht hast und deshalb auf dein Wohnmobil angewiesen bist.

Nutzungsausfalltabelle: Wie viel Geld steht mir genau zu? 

Wie viel Geld dir zusteht, ist in der Nutzungsausfalltabelle festgehalten. Sie stammt aus dem Jahr 1966 und wird auch EurotaxSchwacke genannt.

In der Tabelle werden verschiedene Fahrzeugtypen unterschiedlichen Gruppen zugeteilt. Unter anderem nach Modell, Hubraum, Ausstattung und Alter. Für jede Gruppe ist eine andere Entschädigungshöhe (pro Tag) festgelegt. Die Tagessätze liegen zwischen 23 Euro und 175 Euro. Ein teureres Auto (Porsche Panamera: 90-175 Euro, Mercedes-Benz A-Klasse: 20-50 Euro) erhält so zum Beispiel eine höhere Entschädigung.

Insgesamt enthält die Tabelle elf Gruppen (A bis L) mit circa 38.000 Fahrzeugmodellen.

Nutzungsausfalltabelle Auto
Je nach Gruppe erhältst du eine tägliche Entschädigung zwischen 23 Euro und 175 Euro. © Allianz Direct

Die Entwickler der Tabelle empfehlen, dass Autos, die älter als fünf Jahre sind, eine Gruppe zurückgestuft werden. Autos, die älter als zehn Jahre sind, zwei Gruppen. In welche Gruppe dein Auto letztlich eingeteilt wird, entscheidet ein unabhängiger Gutachter.

Für Motorräder gibt es eine extra Tabelle. Hier reichen die Tagessätze von 10 Euro bis 65 Euro pro Tag.

Nutzungsausfalltabelle Motorrad
Motorräder werden je nach Motorleistung in eine Gruppe von 1 bis 9 eingeteilt. © Allianz Direct

Ersatzwagen oder Nutzungsausfall­entschädigung?

Schlüsselübergabe Ersatzwagen
Wenn die Schuldfrage nicht zweifellos geklärt ist, solltest du auf einen Ersatzwagen verzichten. © gettyimages/ljubaphoto

Wenn du dein Auto nach einem Unfall nicht mehr nutzen kannst, wird dir grundsätzlich zuerst ein kostenloser Ersatzwagen angeboten. Das Fahrzeug wird normalerweise von der Versicherung des Unfallverursachers bezahlt. Aber: Nur wenn du den Ersatzwagen ablehnst, kannst du eine Nutzungsausfallentschädigung beantragen.

Warum ist das sinnvoll? Wenn sich herausstellt, dass du doch Mitschuld am Unfall trägst, musst du einen Teil der Mietwagenkosten selbst bezahlen. Die Nutzungsausfallentschädigung dagegen wird nur um den Schuldanteil gekürzt. Das bedeutet, du bekommst einfach nur weniger Geld.

Der Vorteil der Nutzungsausfallentschädigung gegenüber einem Ersatzwagen ist also, dass du nicht riskierst, auf den Kosten für den Mietwagen sitzen zu bleiben, sondern einfach weniger Geld erhältst.

Wie beantrage ich die Nutzungsausfall­entschädigung?

Hände am Laptop als Symbolbild für Nutzungsausfallentschädigungsantrag
Die Nutzungsausfallentschädigung kannnst du ganz einfach selbst formulieren. Wir helfen dir dabei! © gettyimages/golubovy

Wenn du einen Ersatzwagen ablehnst, kannst du die Nutzungsausfallentschädigung beantragen.

Den Antrag musst du bei der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers einreichen. Dazu kannst du einen selbstformulierten Brief an die Versicherung schicken. Wenn du dir unsicher bist, kannst du auch einen Anwalt für Verkehrsrecht beauftragen, die Nutzungsausfallentschädigung einzufordern. Das kann aber mit weiteren Kosten verbunden sein.

Wenn du den Brief selbst schreibst, solltest du darauf achten, dass folgende Angaben enthalten sind:

  • Angaben zu deiner Person (Name, Adresse, Geburtsdatum)
  • Angaben zu deinem Fahrzeug (Alter, Marke, Ausstattung)
  • Unfallzeitpunkt
  • Höhe der Nutzungsausfallentschädigung laut der EurotaxSchwacke Tabelle (wird durch einen Gutachter bestimmt)
  • Nutzungswille
  • Nutzungsmöglichkeit
  • Angaben zu deiner Bankverbindung, auf die die Nutzungsausfallentschädigung überwiesen werden soll

Rundum abgesichert 

Eine Nutzungsausfallentschädigung nach einem Unfall erhältst du immer dann, wenn du auf einen Ersatzwagen verzichten möchtest, das Auto auch wirklich nutzt und in deinem Alltag nicht darauf verzichten kannst.

Wichtig ist, dass du nur dann Anspruch auf die Entschädigung hast, wenn du selbst nicht schuld am Unfall bist.

Wenn du selbst der Unfallverursacher bist, ist es wichtig, dass du für einen Schadenfall gut abgesichert bist. Die Kfz-Versicherung der Allianz Direct kommt nicht nur für eine Nutzungsausfallentschädigung deines Unfallgegners auf, sondern auch für den entstandenen Schaden an seinem Auto.

Wir wünschen dir allzeit gute Fahrt! Deine Allianz Direct

Mann mit Notebook

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