Handy am Steuer

Erfahre mit was für einer Strafe du für ein Handy am Steuer rechnen musst.

Mit Handy am Steuer hast du in Deutschland schlechte Karten. Die Regelungen sind eindeutig: Deswegen musst du für ein Handy am Steuer Strafe zahlen, wenn du erwischt wirst. Erfahre wie die Strafen für die Nutzung eines Handys am Steuer aussehen können.

Frau mit Laptop

[Stand 02/2024]

Das Wichtigste zusammengefasst

Das Fahren mit dem Handy am Steuer zieht in Deutschland und allen anderen europäischen Ländern ein Bußgeld nach sich. Dazu kommt in Deutschland ein Punkt in Flensburg und ein Fahrverbot, wenn es zusätzlich zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder sogar einem Unfall kommt.

Der Bußgeldkatalog sieht für das Handy am Steuer grundsätzlich eine Geldstrafe von 100 Euro vor. Die Strafe erhöht sich auf 150 Euro bei einer Gefährdung und 200 Euro, wenn ein Sachschaden verursacht wurde. Übrigens gilt das Verbot auch für Radfahrer: Sie müssen 55 Euro zahlen, wenn sie mit dem Handy am Lenker erwischt werden.

Die Strafe für Handy am Steuer trifft vor allem Fahranfänger hart: Zusätzlich zum Bußgeld gilt so eine Verfehlung schon als A-Verstoß. Im Ausland solltest du besonders vorsichtig sein – während es an manchen Orten nicht ganz so teuer ist, mit dem Handy am Steuer erwischt zu werden, zahlt man in vielen europäischen Ländern sogar mehr als bei uns in Deutschland!

Natürlich kannst du gegen einen Bußgeldbescheid wegen Handy am Steuer auch Einspruch einlegen: Der Einspruch hat aber oft nur geringe Aussichten auf Erfolg, weil nicht nur das Telefonieren, sondern jede ablenkende Nutzung elektronischer Geräte seit 2017 nicht mehr erlaubt ist. Dazu gehören beispielsweise auch SMS schreiben, Videotelefonie oder die aktive Nutzung einer App.

Handyverbot – was ist erlaubt und was nicht?

Wer das Handy am Steuer nutzt, wird in Deutschland vergleichsweise streng bestraft: 2017 wurden die Gesetze dazu sogar noch einmal verschärft. Aber nicht nur der Bußgeldkatalog bei Handy am Steuer wurde angepasst. Es gelten auch weitere Beschränkungen jenseits des normalen Telefonierens mit dem Smartphone am Ohr.

Seit 2017 ist nämlich jegliche telekommunikative Nutzung des Handys am Steuer verboten. Das umfasst also auch Textnachrichten, die Nutzung von Messengerdiensten und sämtliche Apps, die dich vom konzentrierten Fahren ablenken könnten. Aber nicht nur das Handy am Steuer steht unter Strafe: Dasselbe gilt für die Nutzung von Tablets, E-Books oder anderer elektronischer Geräte mit Display.

Eine durch Telefonieren oder Chatten reduzierte Aufmerksamkeit für den Straßenverkehr ist der Hauptgrund für die strengen Strafen: Fährst du beispielsweise innerorts nur 50 km/h und blickst nur für eine Sekunde auf dein Handy, hast du schon 15 Meter zurückgelegt, in denen du nicht auf die Straße geschaut hast – das kann fatale Folgen haben!

Telefonieren am Steuer auch an der roten Ampel verboten

Entgegen der Meinung vieler Autofahrer gilt das Verbot des Handys am Steuer nicht nur beim tatsächlichen Fahren, sondern auch in Verkehrssituationen, bei denen dein Fahrzeug stillsteht, zum Beispiel an roten Ampeln. Auch eine Start-Stopp-Automatik hilft dir nicht. Nur bei vollständig ausgeschaltetem Motor darfst du dein Handy am Steuer nutzen.

Kein Verbot von Kopfhörern

Anders als das Handy am Steuer sind Kopfhörer beim Autofahren nicht grundsätzlich verboten: Aus Gründen der Verkehrssicherheit solltest du aber auf eine Nutzung von Kopfhörern am Steuer – und auch beim Fahrradfahren - möglichst verzichten.

Bei lauter Musik über Kopfhörer kommt es zum sogenannten Maskierungseffekt, bei dem andere wichtige Geräusche übertönt werden. Außerdem neigen Menschen dazu, beim Musikhören abzuschweifen und konzentrieren sich nicht mehr ausreichend. Näheres zu den Gefahren und den wirkenden Audioeffekten in deinem Ohr erfährst du hier: Kopfhörer im Straßenverkehr

Hinweis: Das Verbot von Handys am Steuer betrifft übrigens nicht nur den motorisierten Verkehr: Auch Radfahrer dürfen laut StVO nicht das Handy nutzen, wenn sie aktiv am Straßenverkehr teilnehmen.

Handy am Steuer: Strafe, Bußgeld & Punkte

Der Bußgeldkatalog für das Handy am Steuer umfasst nicht nur empfindliche Geldstrafen, sondern auch Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei und unter Umständen sogar Fahrverbote. Im Einzelfall hängt das unter anderem davon ab, mit was für einem Gefährt du unterwegs bist und ob du andere Verkehrsteilnehmer gefährdest oder sogar verletzt hast.

Geblitzt mit Handy am Ohr? Dann hast du eher schlechte Karten, weil das Blitzerfoto auch als Beweis für die unerlaubte Handynutzung gilt. Du musst dann zwar nicht beide Strafen komplett bezahlen, aber immer die höher angesetzte Strafe komplett – plus mögliche Punkte und Fahrverbote.

Handy am Steuer: Strafe hängt von Gefährdungen ab

Wer mit dem Handy am Steuer erwischt wird, sich sonst aber nichts zu Schulden kommen lassen hat, muss nur eine Geldstrafe zahlen und erhält einen Punkt in Flensburg. Anders sieht es aus, wenn die Ablenkung zu einer Gefährdung anderer geführt hat. Dazu gehört zum Beispiel die Missachtung einer Vorfahrtsregelung, bei der ein anderer scharf bremsen muss, um einen Unfall zu vermeiden. In so einem Fall gibt es zwei Punkte und ein Fahrverbot von mindestens einem Monat.

Punkte, Fahrverbot und ein Bußgeld wegen Handy am Steuer gibt es auch bei einem Unfall mit Sachbeschädigung. Noch übler wird es, wenn dabei auch jemand zu Schaden kommt. Dem Handynutzer droht dann eine Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung oder schlimmstenfalls sogar wegen fahrlässiger Tötung. Bestraft werden solche Vergehen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren!

Handy am Steuer: Kosten im Überblick

Bußgeldkatalog Handy am Steuer
Diese Kosten kommen mit Handy am Steuer auf dich zu. © Allianz Direct

Handy am Steuer und Unfall: Auswirkungen auf die Versicherung

Verursachst du mit einem Handy am Steuer einen Unfall, zahlst du nicht nur ein höheres Bußgeld und bekommst Punkte und ein Fahrverbot. Zusätzlich kann es sein, dass das Unfallopfer Schadenersatz fordert und damit deine Kfz-Haftpflichtversicherung belastet. Sie kommt nämlich auch bei eigener Fahrlässigkeit für die Schäden Dritter auf.

Etwas anders sieht das aber bei den Schäden an deinem eigenen Auto aus. Deine Kaskoversicherung könnte dich nämlich in Regress nehmen, wenn du grob fahrlässig gehandelt hast – was bei einem Handy am Steuer eindeutig der Fall ist. Es gibt aber Versicherungen, die auch grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers mit abdecken.

Handy am Steuer in der Probezeit

Ein Handy am Steuer ist nie eine gute Idee – das gilt vor allem dann, wenn du dich noch in der Probezeit befindest. Laut Bußgeldkatalog ist Handy am Steuer nämlich ein sogenannter A-Verstoß, der direkt deine Probezeit um zwei Jahre verlängert und dich zur Teilnahme an einem Aufbauseminar verpflichtet.

Die Strafe, die du für die Nutzung deines Handy am Steuer bekommst ist zwar dieselbe wie bei erfahrenen Fahrern, aber der genannte A-Verstoß ist ein schweres Vergehen in der Führerschein-Probezeit. Leistest du dir in der verlängerten Probezeit noch zwei A-Verstöße oder vier B-Verstöße, ist dein Führerschein dauerhaft weg. Allein schon deswegen solltest du auf das Handy am Steuer in der Probezeit lieber verzichten!

Handyverstoß im Ausland

Fahren mit dem Handy am Steuer ist in keinem europäischen Land erlaubt. Es gibt aber deutliche Unterschiede, was das Bußgeld angeht. Der deutsche Bußgeldkatalog ist in Sachen Handy am Steuer eher im Mittelfeld angesiedelt, was die Geldstrafen angeht. In einigen anderen Ländern ist es aber weitaus teurer.

Mit dem Handy am Steuer erwischt zu werden, kostet in Dänemark, den Niederlanden, Spanien oder Großbritannien mindestens 200 Euro und somit doppelt so viel wie in Deutschland. Einsamer Spitzenreiter aber ist Estland, denn hier beträgt die Handy am Steuer Strafe satte 400 Euro. Im Nachbarland Lettland kostet derselbe Verstoß aber nur 15 Euro – ebenso wie in Bulgarien.

Handy am Steuer: Strafen im europäischen Ausland

  • Belgien: ab 115 €
  • Bosnien-Herzegowina: ab 50 €
  • Bulgarien: ab 25 €
  • Dänemark: 200 €
  • Deutschland: ab 100 €
  • Estland: bis 400 €
  • Finnland: 100 €
  • Frankreich: ab 135 €
  • Griechenland: 100 €
  • Großbritannien: ab 240 €
  • Irland: ab 60 €
  • Island: 285 €
  • Italien: ab 165 €
  • Kroatien: 65 €
  • Lettland: 15 €
  • Luxemburg: 145 €
  • Niederlande: 380 €
  • Norwegen: 180 €
  • Österreich: ab 100 €
  • Polen: 110 €
  • Portugal: ab 120 €
  • Schweden: 160 €
  • Schweiz: 99 €/ 100 CHF
  • Slowakei: ab 100 €
  • Slowenien: 250 €
  • Spanien: ab 200 €
  • Tschechien: ab 40 €
  • Ungarn: ab 35 €

(Stand: 09/2023)

Handy am Steuer: Einspruch einlegen

Wie bei jeder anderen Ordnungswidrigkeit kann man auch gegen den Bußgeldbescheid wegen Handy am Steuer Einspruch einlegen. Dafür hast du zwei Wochen nach Erhalt des Bescheides Zeit. Ein Einspruch muss schriftlich bei der jeweils zuständigen Behörde erfolgen. In der Regel ist das bei einer Handy am Steuer Strafe die jeweilige Kommune.

Bevor du aber gegen eine Strafe wegen einem Handy am Steuer vorgehst, solltest du dich gut darüber informieren, was für Verwendungen eigentlich im Einzelnen unter Strafe stehen und welche nicht. Außerdem solltest du dir im Klaren sein, dass du deine Angaben beweisen musst.

Verjährungsfrist: Wie bei einer Ordnungswidrigkeit üblich, beträgt die Verjährungsfrist nur drei Monate. Hast du also bis dahin keinen Bescheid oder Anhörungsbogen erhalten, hast du Glück gehabt und musst nicht mehr befürchten, eine Handy am Steuer Strafe zahlen zu müssen

Handy am Steuer: Nur ein ganz kurzer Blick ist okay

Laut §23 Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen elektronische Geräte nur dann benutzt werden, wenn sie entweder per Vorlesefunktion oder Sprachsteuerung funktionieren oder wenn zur Bedienung nur ein ganz kurzer Blick notwendig ist. In der Praxis trifft das vor allem auf visuelle Navigationsgeräte zu.

Die Beschreibung „kurz“ ist juristisch, aber schwammig und zieht regelmäßig Gerichtsurteile für Einzelfälle nach sich: So darf beispielsweise auf eine Einparkhilfe auch länger geschaut werden, solange du dabei Schrittgeschwindigkeit fährst. Nicht erlaubt ist:

  • das Handy per Funktionstaste zu überprüfen, wenn es z.B. heruntergefallen ist.
  • das Handy auch während des Telefonierens mit der Freisprecheinrichtung in die Hand zu nehmen.
  • das Handy zum Zwecke der Videotelefonie auf das Armaturenbrett zu legen.
  • beim Losfahren noch kurz eine Nachricht zu Ende zu tippen.

Handy am Steuer – das wird teuer. Damit es für dich nicht in manch anderen Situationen auch teuer wird, solltest du dich und dein Auto mit uns absichern. Lerne jetzt unsere Kfz-Versicherung kennen.

FAQ zu Handy am Steuer

Antworten auf die wichtigsten Fragen bekommst du hier.

  • Welche Strafe bei Handy am Steuer?

    Der Bußgeldkatalog sieht für Handy Nutzung am Steuer stets eine Geldbuße von 100 Euro und einen Punkt in Flensburg vor. Bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder dem Verursachen eines Unfalls erhöht sich das Bußgeld und es gibt ein zusätzliches Fahrverbot. Kommt jemand zu Schaden, droht eine Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung. Das wiederum kann sogar eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen!

  • Ist das Handy als Navi erlaubt?

    Grundsätzlich kannst du dein Handy am Steuer als Navigationsgerät verwenden. Das ist aber nur dann in Ordnung, wenn du es nicht in der Hand halten musst und wenn das Navi-Programm mit Sprachausgabe funktioniert. Mehr als ein ganz kurzer Blick auf das Display ist nicht gestattet. Am besten bittest du wenn möglich deinen Beifahrer, dich sicher und zuverlässig zum Ziel zu lotsen.

  • Ist Handy am Steuer ein A- oder B-Verstoß?

    Für Fahranfänger ist das Handy am Steuer nicht nur teuer, sondern auch der erste Schritt in Richtung Führerscheinverlust. Telefonieren am Steuer ist nämlich ein A-Verstoß und damit so schwerwiegend, dass sich direkt die Probezeit verdoppelt. Zwei weitere A-Verstöße bedeuten gleichezeitig den dauerhaften Entzug der Fahrerlaubnis.

  • Wann ist das Handy am Steuer erlaubt?

    Du darfst dein Handy oder andere elektronische Geräte nur dann nutzen, wenn sie weder eine Hand blockieren noch deine Aufmerksamkeit ablenken. In der Praxis ist also ein Handy in der Halterung mit Freisprechfunktion oder Navi-App mit Sprachausgabe völlig ok.

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