Einspruch Bußgeldbescheid

Viele versendete Bußgeldbescheide sind fehlerhaft und anfechtbar.

Es ist deswegen oft erfolgversprechend, gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen. Wir zeigen dir, welche formalen Regeln und zeitlichen Fristen du dabei beachten musst und welche Kosten entstehen.

Frau mit Notebook

[Stand 01/2024]

Das Wichtigste zusammengefasst

Rund ein Drittel der 20 Millionen Bußgeldbescheide die jährlich ausgestellt werden sind fehlerhaft und können angefochten werden. Dafür ist aber ein korrekter Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erforderlich. Er muss zwei Wochen nach Zustellung des Bescheids und in schriftlicher Form erfolgen.

Ein Widerspruch gegen einen Bußgeldbescheid hat nur Sinn, wenn gute Gründe vorliegen. Meist sind Formfehler ausschlaggebend, die sich im Bescheid selber nachweisen lassen. Technische Mängel, beispielsweise bei einer Geschwindigkeitsmessung, lassen sich aber nur bei Akteneinsicht durch einen Anwalt aufdecken.

Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid verursacht zunächst keine Kosten. Wird er aber abgelehnt, kommt es zur Gerichtsverhandlung. Dann fallen Gerichtskosten von mindestens 50 Euro an. Dazu kommen die Kosten für die anwaltliche Beratung und Vertretung. Alle Aufwendungen können eventuell aber auch durch eine Rechtsschutzversicherung übernommen werden.

Beim Einlegen eines Einspruchs solltest du auf Mustervorlagen aus dem Internet verzichten. Sie können den Erfolg deines Vorhabens erheblich gefährden, weil die Vorlage unbedingt an die persönlichen Umstände angepasst werden sollte, da sie sonst eventuell mehr preisgeben, als nötig ist.

Wird der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid abgelehnt, kann es im Rahmen eines Gerichtsverfahrens trotzdem zum Freispruch kommen oder das Verfahren wird wegen eines Mangels an Beweisen eingestellt. Per Gerichtsurteil können aber auch deutlich höhere Strafen verhängt werden als ursprünglich vorgesehen.

Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid: Lohnt es sich?

Wegen formeller Fehler oder ungenauen Messungen bei Blitzern sind viele Bußgeldbescheide in Deutschland fehlerhaft. Oft lohnt sich deswegen ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid, um die verhängte Strafe nicht tragen zu müssen. Vor allem, wenn Punkte in Flensburg oder Fahrverbote drohen, lohnt es sich, gegen eine Ordnungswidrigkeit Einspruch einzulegen.

Geblitzt? Einspruch kann sich lohnen!

Wenn du mit angeblich überhöhter Geschwindigkeit geblitzt wirst, solltest du in jedem Fall den Bescheid auf Fehler prüfen und gegebenenfalls einen Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Droht ein Bußgeld wegen fehlendem Abstand lohnt sich ein Einspruch genauso wie bei einer überfahrenen roten Ampel.

Besonders interessant ist ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid natürlich für Berufskraftfahrer. Diese Personengruppen treffen Punkte oder sogar Fahrverbote besonders hart. Ähnlich verhält es sich mit Fahranfängern, weil schon ein einzelnes Vergehen ausreicht, um die Probezeit zu verlängern. Nicht zuletzt möchten Wiederholungstäter natürlich die höheren Strafen bei mehrmaligen Vergehen vermeiden.

Gute Gründe für den Einspruch Bußgeldbescheid

Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid muss natürlich gut begründet sein. Dabei sind formelle Fehler im Bescheid selber oft sehr aussichtsreich. Alle Bußgeldbescheide müssen nämlich gewisse Formvorgaben erfüllen, um wirksam zu sein. Sie finden sich in §66 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) und enthalten unter anderem:

  • Die korrekten Angaben zu den beteiligten Personen
  • Name und Anschrift des Verteidigers
  • Bezeichnung, Zeitpunkt und Ort der vermeintlichen Tat
  • Angaben zu den Beweismitteln
  • Angaben zu Strafen und Nebenfolgen
  • Eine korrekt formulierte Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen das Beweismittel kann ein Einspruch oft dann hilfreich sein, wenn bei einem Blitzerfoto der Fahrer nicht eindeutig zu identifizieren ist. Der Widerspruch gegen Bußgeldbescheid kann aber auch wegen technischer Mängel erfolgen, zum Beispiel bei fehlerhafter Einstellung der Messgeräte. Dann solltest du dir aber Hilfe von einem Anwalt für Verkehrsrecht holen, denn nur über ihn ist eine Akteneinsicht möglich und technische Fehler können aufgedeckt werden.

Ausnahmen: Firmenwagen, Probezeit und Bußgeldbescheid aus dem Ausland

In manchen Fällen wird es etwas komplizierter, Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einzulegen. Zum Beispiel dann, wenn du mit einem Firmenwagen unterwegs warst, du noch in der Probezeit bist oder der Bußgeldbescheid von einer ausländischen Behörde ausgestellt wurde. Wir zeigen dir, wie du dann jeweils vorgehen solltest.

Einspruch Bußgeldbescheid mit Firmenwagen

Natürlich kann auch gegen einen Bußgeldbescheid Widerspruch eingelegt werden, wenn du ein fremdes Auto gefahren bist – zum Beispiel einen Firmenwagen. Allerdings erhält dein Chef zunächst den Bescheid. Haftbar für alle Folgen ist aber immer der Fahrer. Dadurch kann dein Chef zwar das Bußgeld zahlen, Punkte, Fahrverbot sowie ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid sind aber dein Problem.

Einspruch Bußgeldbescheid als Fahranfänger

Formal gesehen läuft ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid auch in der Probezeit genau gleich ab. Er lohnt sich aber öfter, weil Fahranfänger härtere Strafen zu fürchten haben. Wer einmal mit mehr als 20 km/h zu schnell geblitzt wurde, zahlt als Anfänger nicht nur das Bußgeld, sondern muss auch zur Nachschulung und erhält eine Probezeitverlängerung.

Einspruch Bußgeldbescheid aus dem Ausland

Innerhalb der EU können alle Bußgelder ab 70 Euro grenzüberschreitend eingefordert werden. Für manche Länder gelten sogar geringere Grenzen, beispielsweise für Österreich (ab 25 Euro). Andere Länder haben das EU-Recht noch nicht national umgesetzt. Wirst du also in Italien oder Griechenland geblitzt, könntest du noch um eine Strafe herumkommen. Übrigens: Mit der Schweiz gilt auch ein Abkommen. Ab 40 Euro können schweizerische Bußgelder auch hierzulande vollstreckt werden.

Wer im Ausland gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen will, muss das nach den jeweiligen nationalen Rechtsvorschriften tun. Die Korrespondenz läuft über das Bundesamt für Justiz in Bonn, welches für Bußgelder aus dem Ausland zuständig ist. Am besten beauftragst du in einem solchen Fall einen Anwalt für internationales Verkehrsrecht.

Wichtig: Ein im Ausland verhängtes Fahrverbot gilt in Deutschland nicht. Wird aber dein Führerschein im Ausland direkt eingezogen, wird er auch erst nach Ablauf der Strafe an dich zurückgeschickt. Ist eine Strafe in Deutschland nicht vollstreckbar, könnte sie aber im jeweiligen Land auch bei deinem nächsten Besuch noch auf dich warten.

Wichtige Fristen und Formvorschriften

Ein Widerspruch gegen einen Bußgeldbescheid muss eine gewisse Form haben und du musst außerdem die allgemeine Einspruchsfrist beim Bußgeldbescheid einhalten. Die Frist beträgt zwei Wochen nach Erhalt des Bescheides. Dein Einspruch muss also 14 Tage nach Erhalt schon bei der zuständigen Behörde eingegangen sein.

Nach zwei Wochen ist der Einspruch gegen Bußgeldbescheid nicht mehr möglich. Der Bescheid ist dann rechtskräftig und wird vollstreckt – selbst wenn du dann noch Formfehler entdeckst. Zahlst du nicht, können Mahngebühren und Zwangsvollstreckungen die Folge sein. Sobald der Bußgeldbescheid rechtskräftig ist, kann auch ein Rechtsanwalt nichts mehr gegen das Bußgeld oder Fahrverbot tun.

Wichtig: Kannst du unverschuldet die Einspruchsfrist nicht einhalten, musst du eine „Wiedereinsetzung auf den vorigen Stand“ beantragen. Das ist möglich, wenn du zum Beispiel im Urlaub warst oder dich im Krankenhaus aufhalten musstest.

Formelle Vorgaben bei Einspruch Bußgeldbescheid

Jeder Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid muss schriftlich erfolgen. Das bedeutet, du musst entweder einen Brief oder ein Fax senden oder deinen Einspruch bei der zuständigen Stelle persönlich zur Niederschrift vortragen. Eine Übersendung per Mail gilt als umstritten und ist daher nicht zu empfehlen.

Inhaltlich muss der Einspruch nicht zwingend eine Begründung erhalten. Es reicht aus, wenn du zunächst einfach Einspruch einlegst, um die Einspruchsfrist zu wahren. Es ist natürlich aber vorteilhafter, wenn du direkt beim Einspruch auch gute Gründe dafür vorbringst.

Mustervorlagen: Was gibt es zu beachten?

Für den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid gibt es online viele kostenlose Mustervorlagen zum Download. Dabei solltest du aber beachten, dass sich formelle Regeln ändern könnten und eine ältere Vorlage deswegen nicht mehr zeitgemäß und rechtskräftig ist. Achte also auf das Alter der jeweiligen Vorlage.

Die individuelle und persönliche Formulierung des Einspruchs ist dabei entscheidend für den Erfolg, da eine Vorlage nie deine Gesamtsituation widerspiegelt. Außerdem sollte auf eine Ich-Formulierung verzichtet werden, da du durch diese Formulierung deine Tat indirekt zugibst. So offenbarst du zum Beispiel, dass du der Fahrer des Fahrzeugs warst, mit dem eine Ordnungswidrigkeit begangen wurde.

Nutzt du ein Muster für deinen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid, dann vergiss außerdem nicht, alle notwendigen Felder mit den richtigen Daten auszufüllen. Das gilt für Absender und Empfänger genauso wie für das Datum und das Aktenzeichen deines Vorgangs. Kann der Einspruch nicht eindeutig zugeordnet werden, gilt er nicht und du musst das Bußgeld zahlen.

Erfolgschancen bei Einspruch Bußgeldbescheid

Die individuellen Erfolgsaussichten bei einem Einspruch gegen Bußgeldbescheide sind unmöglich genau vorherzusagen. Daher solltest du immer Aufwand und Nutzen gegeneinander abwägen. Musst du nur ein paar Euro Bußgeld zahlen, lohnt es sich eher nicht. Ist dein Job wegen einem Fahrverbot in Gefahr, solltest du es auf jeden Fall mit einem Widerspruch gegen deinen Bußgeldbescheid versuchen.

Einspruch gegen Bußgeldbescheid: Erfahrungen von Anwälten

In einem Zeitungsinterview gab der Geschäftsführer eines rechtsberatenden Unternehmens an, dass jeder fünfte Einspruchsfall gewonnen wird. Gleichzeitig ist wohl jeder dritte der jährlich rund 20 Millionen Bußgeldbescheide fehlerhaft.

Wichtig ist für die Erfolgschancen bei einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid vor allem der Begründungsansatz. Formelle und technische Fehler lassen sich anwaltlich vorab prüfen, verursachen aber dadurch bereits Kosten. Deren Übernahme hängt auch von einer guten Verkehrsrechtsschutzversicherung ab.

Kosten: Gebühren im Bußgeldverfahren

Wenn du gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen willst, solltest du die möglichen Kosten in deine Überlegungen mit einbeziehen. Während der eigentliche Einspruch kostenfrei ist, kommen im Falle eines Bußgeldverfahrens vor Gericht auf jeden Fall Gerichtskosten auf dich zu – zusätzlich zu deinen Anwaltskosten und sonstigen Auslagen.

Doch auch vorher schon kann ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid Kosten verursachen. Dann nämlich, wenn du einen Anwalt mit der Prüfung des Bescheides heranziehst. Die Kosten werden auch bei erfolgreichem Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid nicht erstattet. Allerdings kommst du so möglicherweise um Punkte und Fahrverbote herum.

Einspruch gegen Bußgeldbescheid: Kosten im Gerichtsverfahren

Kommt ein Bußgeldverfahren vor Gericht, fallen bis 500 Euro Bußgeldsumme sowie pauschal 50 Euro Gerichtskosten an. Geht es um höhere Bußgelder, betragen die Kosten 10 Prozent davon. Zusätzliche Verwaltungs-, Auslagen- und Versandkosten schrauben die Kosten in die Höhe. Sie entstehen auch dann, wenn du deinen Einspruch noch vor dem Hauptverfahren zurücknimmst. Du kannst deinen Einspruch vor und auch noch während der Hauptverhandlung zurücknehmen. Auch dann zahlst du aber mindestens 15 Euro Gerichtskosten plus Verwaltungsgebühren.

Tipp: Frage auf jeden Fall vor dem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid und der Beauftragung eines Anwalts bei deiner Rechtsschutzversicherung an, welche Kosten übernommen werden.

Einspruch Bußgeldbescheid abgelehnt: Was jetzt?

Im besten Fall erkennt die Behörde dank deines Bußgeldbescheid Einspruchs, dass sie falsch lag, gibt deinem Einspruch statt und erlässt dir die Strafen. Andernfalls wird dein Einspruch abgelehnt und der Vorgang wird an die Staatsanwaltschaft übergeben, die das Verfahren vor Gericht bringt.

In der sogenannten Hauptverhandlung musst du dich persönlich verantworten, es werden Beweise aufgenommen und Zeugen vernommen. Es ist dringend empfohlen, dich durch einen erfahrenen Anwalt vertreten zu lassen. Seine Kosten übernimmt eine gute Rechtsschutzversicherung. Die Verhandlung kann auf drei Arten ausgehen:

  • Freispruch: Dein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid hat letztlich Erfolg, du erhältst keine Strafen und auch Anwalts- und Gerichtskosten werden vom Staat übernommen.
  • Einstellung des Verfahrens: Liegt eine mangelnde Beweislast vor, wird das Verfahren eingestellt und die Strafe erlassen. Auslagen und Gerichtskosten müssen aber gezahlt werden.
  • Verurteilung: Wirst du für schuldig erklärt, musst du die Konsequenzen des Urteils tragen. Diese können unter Umständen deutlich härter sein als im ursprünglichen Bescheid.

FAQ zu Einspruch Bußgeldbescheid

Antworten auf die wichtigsten Fragen bekommst du hier.

  • Wie einen Einspruch formulieren?

    Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid muss nicht besonders komplex formuliert werden. Es reicht, wenn deutlich gemacht wird, dass du gegen einen bestimmten Verwaltungsakt Einspruch einlegst. Wichtig ist aber die korrekte Angabe deiner Daten sowie des Aktenzeichens des Bescheides.

  • Was kostet ein Einspruch?

    Der eigentliche Einspruch kostet zunächst einmal nichts außer dem Briefporto. Prüfst du den Bescheid vorab durch einen Anwalt, verursacht die Beauftragung natürlich Kosten. Definitiv musst du in einem möglichen Gerichtsverfahren Gebühren und Auslagen zahlen.

  • Wann lohnt sich ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid?

    Angeblich sind mindestens rund ein Drittel aller Bußgeldbescheide fehlerhaft. Ob sich ein Einspruch lohnt, kommt auf die Begründung und die möglichen Strafen an. Wer als Berufskraftfahrer seinen Job wegen eines Fahrverbots gefährdet sieht, legt eher einen Einspruch ein als jemand, der nur 70 Euro zahlen soll, weil er außerorts geblitzt wurde.

  • Was passiert bei einem Einspruch?

    Die zuständige Behörde prüft zunächst deinen Einspruch. Wird deinem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid stattgegeben, musst du die vorher verhängten Strafen nicht tragen und der Fall ist erledigt. Andernfalls geht der Vorgang an die Staatsanwaltschaft und es kommt zu einem Gerichtsverfahren, wenn du deinen Einspruch nicht zurücknimmst.

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