Abstands­messung

Sicherheitsabstände sind wichtig, um sich und andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden.

In Deutschland werden regelmäßig Abstandsmessungen durchgeführt. Wie das funktioniert und was der Bußgeldkatalog bei fehlendem Abstand vorsieht, erfährst du hier.

Frau mit Notebook

Das Wichtigste zusammengefasst

Eine Abstandsmessung dient dazu, die gesetzlich vorgeschriebenen Abstände zwischen Verkehrsteilnehmern zu überprüfen. Ist der Abstand zu gering, begeht der Verkehrsteilnehmer eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen.

Innerorts sollte der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug mindestens dieselbe Strecke betragen, die innerhalb von einer Sekunde zurückgelegt wird. Ansonsten gilt die sogenannte „Halbe Tacho Regel“. Du teilst deinen Tachostand durch zwei und erhältst die Strecke in Metern, die du Abstand halten solltest, um kein Bußgeld zu riskieren.

Der Bußgeldkatalog sieht für Abstandsverstöße gestaffelte Strafen je nach gefahrener Geschwindigkeit vor. Bis 80 km/h ist das Bußgeld noch gering. Je höher die Geschwindigkeit und je geringer der Abstand ist, umso höher wird das Bußgeld. Außerdem kann es dann schnell Punkte und Fahrverbote geben.

Ein Bußgeld wegen zu geringem Abstand kann angefochten werden. Dabei wird oft die Abstandsmessung aus technischer Sicht angezweifelt. Ist das Gerät nicht geeicht oder hat Funktionsmängel, sind die Aussichten auf einen Einspruch nicht schlecht. In jedem Fall solltest du dafür aber einen Anwalt für Verkehrsrecht mit ins Boot holen.

Welcher Abstand muss vorhanden sein?

Leider kommt es auf Deutschlands Straßen immer wieder zu Verstößen gegen die geltenden Abstandsregelungen. Zu geringe Abstände zwischen den Fahrzeugen sind eine der häufigsten Ursachen für Unfälle. Deswegen führt die Polizei an besonders gefährdeten Stellen oft eine Abstandsmessung durch.

Doch welche Abstände müssen eigentlich eingehalten werden? Der zugrunde liegende Gesetzestext ist etwas schwammig. In § 4 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) heißt es: „Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird.“ Exakte Meterangaben sind aber nicht angegeben.

In der Praxis wird bei der Berechnung eines Bußgelds wegen fehlendem Abstand die aus der Fahrschule bekannte Faustformel herangezogen: Abstand gleich halber Tacho. Allerdings kennt der Bußgeldkatalog beim Abstand viele Abstufungen, die sich vor allem an der Geschwindigkeit orientieren. Doch dazu später mehr.

Abstand innerorts: Ein-Sekunden-Regel

Innerhalb geschlossener Ortschaften, wo in der Regel nur bis zu 50 km/h gefahren werden, sind die Bremswege kürzer und eine Abstandsmessung seltener. Der Abstand innerorts sollte immer mindestens so viel betragen, wie innerhalb einer Sekunde zurückgelegt wird. Bei 50 km/h sind das etwa 15 Meter.

Abstand außerorts und Abstand Autobahn: Halber Tacho

Außerorts ist man schneller unterwegs und sollte mehr Abstand halten. Es gilt die sogenannte „Halber-Tacho-Regel“. Fährst du also auf der Autobahn 150 km/h, musst du 75 Meter Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug einhalten. Ansonsten droht bei einer Abstandsmessung ein Bußgeld.

Tipp: Um den korrekten Abstand einschätzen zu können, helfen außerorts die Leitpfosten. Sie sind in einem Abstand von 50 Metern aufgestellt. So kannst du dank der Leitpfosten den Abstand messen und musst keine Abstandsmessung mehr fürchten.

Abstandsmessungen – wie wird geblitzt?

Die Abstandsmessung ist eine technisch sehr anspruchsvolle Aufgabe. Es muss nicht nur der Abstand zwischen zwei sich bewegenden Fahrzeugen gemessen werden, sondern auch die Geschwindigkeit. Die Polizei nutzt dafür sogenannte Abstandsblitzer oder mobile Videomessanlagen.

Der Abstandsblitzer: Wie wird bei Abstandmessung geblitzt?

Eine Abstandsmessung mit einem Videokontrollsystem wird meist auf Brücken über Autobahnen oder Landstraßen positioniert. Dabei zeichnet eine Kamera das Verkehrsgeschehen auf und eine andere filmt die Fahrer. Ein Computer errechnet dann aus dem aufgezeichneten Verkehrsraster einen möglichen Abstandsverstoß und damit die Grundlage für ein Bußgeld.

Zur Erstellung dieses Rasters werden auf der Fahrbahn Markierungen angebracht, die als fixe Messpunkte dienen. Damit kann per Computer berechnet werden, ob ein Verkehrsteilnehmer einen Abstandsverstoß begangen hat. Manchmal ist das System auch an einen Blitzer gekoppelt, der manuell bedient wird und nur die erwischten Fahrer aufnimmt.

Andere Arten der Abstandsmessung

Seltener wird der Abstand mit einer mobilen Messanlagen in Polizeifahrzeugen gemessen. Sie zeichnen durch Sensoren Fahrzeuge und gewisse Fixpunkte auf, aus denen sich dann später am Computer ein Abstandsverstoß berechnen lässt.

In ganz eindeutigen Fällen kann auch ein Beamter den Abstand schätzen und so ein Bußgeld wegen Abstand verhängen lassen. Der Beamte muss aber nachweislich in der Lage sein, Abstände auf eine Entfernung von 600 Meter möglichst genau einschätzen zu können.

Toleranzabzug: Wie bei der Geschwindigkeitsmessung gibt es auch bei der Abstandsmessung einen gewissen Toleranzabzug. Er beträgt 15 Prozent des in 0,8 Sekunden zurückgelegten Fahrwegs bei Videomessung und bis zu 30 Prozent bei Schätzungen durch Polizeibeamte.

Welche Strafen drohen bei zu geringem Abstand?

Eine Abstandsmessung ist die Grundlage für die Verhängung eines Bußgelds. Die Höhe des Bußgelds wegen Abstand unterscheidet sich jedoch deutlich je nach Schwere des Verstoßes. Wer innerorts bei 50 km/h ein wenig zu dicht auffährt, wird wesentlich geringer bestraft als ein drängelnder Raser bei 180 km/h auf der Autobahn.

Bis zu einer Geschwindigkeit von 80 km/h wird ein Verstoß bei einer Abstandsmessung einheitlich mit einem Bußgeld von 53,50 Euro bestraft. Höhere Strafen gibt es nur, wenn eine Gefährdung oder Sachbeschädigung mit dem geringen Abstand einherging. Bei Geschwindigkeiten bis 130 km/h wird es sehr viel teurer, es gibt Punkte in Flensburg und gegebenenfalls sogar ein Fahrverbot.

Ein Bußgeld wegen zu geringem Abstand auf der Autobahn wird bei entsprechend hohen Geschwindigkeiten am teuersten. Wer mehr als 130 km/h fährt, aber nur ein Zehntel des halben Tachowerts Abstand hält, muss drei Monate auf den Führerschein verzichten, erntet zwei Punkte und zahlt üppige 428,50 Euro.

Bußgeldkatalog Abstand Übersicht
Bußgeldkatalog: Abstand - Übersicht © Allianz Direct

Vorsicht: Bei einer Abstandsmessung wird grundsätzlich auch immer die Geschwindigkeit gemessen. Wenn du also zu schnell unterwegs warst, kommt zum Abstand Bußgeld womöglich auch noch ein Bußgeld wegen zu schnellem Fahren dazu. Begehst du beide Verstöße in Tateinheit, musst du allerdings meist nur das höhere Bußgeld komplett bezahlen, das geringere nur anteilig.

Zusätzliche Abstandsmessung-Strafe in der Probezeit

Besonders vorsichtig sollten Fahranfänger sein, wenn es um die Einhaltung der Abstandsregeln geht. Wer mit mehr als 80 km/h unterwegs ist, den Sicherheitsabstand nicht einhält und per Abstandsmessung erwischt wird, begeht einen sogenannten A-Verstoß. Dieser führt zur sofortigen Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre und zur verpflichtenden Teilnahme an einem Aufbauseminar. Bei drei A-Verstoßen in der verlängerten Probezeit ist die Fahrerlaubnis weg.

Abstandsvergehen mit Nötigung

Immer wieder wird von bedrängten Verkehrsteilnehmern behauptet, ein zu dicht auffahrendes Auto habe sie zu einem bestimmten Verhalten genötigt. Der Rechtsbegriff der Nötigung gilt allerdings nicht für jeden Abstandsverstoß, der mit einer Abstandsmessung nachgewiesen wurde.

Grundsätzlich gibt es laut Gesetz keine explizite Nötigung im Straßenverkehr, sondern „nur“ die allgemeine Nötigung nach § 240 des Strafgesetzbuches (StGB). Wer also einen anderen mit Gewalt oder Drohung zu etwas zwingt, macht sich der Nötigung schuldig und wird mit einer Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe belegt.

Ob eine Nötigung bei einem Abstandsvergehen vorliegt oder ob lediglich ein Bußgeld wegen fehlendem Abstand fällig wird, ist im Einzelfall vor Gericht zu entscheiden. Auf Nötigung wird in der Regel nur dann entschieden, wenn man wiederholt und dauerhaft sehr dicht auffährt und dabei per Hupe und Lichthupe den Vordermann zur Seite zwingen will.

Weitere Beispiele für eine mögliche Nötigung im Straßenverkehr

  • Grundloses Ausbremsen des Hintermanns ohne Ausweichmöglichkeit
  • Dauerhaftes Blockieren der Überholspur mit geringer Geschwindigkeit
  • Blockieren einer Fahrspur und Verhindern des Einscherens über mehrere Hundert Meter
  • Bedrohliches Heranfahren an einen Fußgänger, der z. B. eine Parklücke blockiert

Kann eine Abstandsmessung angefochten werden?

Natürlich kann ein Bußgeldbescheid wegen zu geringem Abstand angefochten werden, wenn du dich zu Unrecht bestraft fühlst. Allerdings schwanken die Aussichten auf Erfolg je nach Art der Abstandsmessung. Einsprüche bei Schätzungen sind eher von Erfolg gekrönt als bei einem Einspruch gegen vorliegendes Video-Beweismaterial.

Auf jeden Fall solltest du deinen Einspruch rechtzeitig einlegen, nämlich spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Bescheides oder Anhörungsbogens. Beachte auch, dass eine Ordnungswidrigkeit bereits nach drei Monaten verjährt. Wenn also innerhalb dieser Frist kein Bescheid kommt, hast du Glück gehabt.

Einspruch gegen Abstandmessung per Video

Viele Videoaufnahmen zur Abstandsmessung sind fehlerhaft. Oft ist der eingestellte Messbereich zu klein oder der Verstoß war verkehrsbedingt nicht zu verhindern. Du hast nämlich drei Sekunden Zeit, einen verringerten Abstand zu korrigieren, darfst dabei aber nicht deinen Hintermann gefährden. Gerade bei zähflüssigem Verkehr ist das nicht ohne weiteres möglich.

Wer Einspruch gegen das Bußgeld wegen fehlendem Abstand erhebt, sollte sich auf jeden Fall einen Rechtsbeistand suchen. Dieser erhält Einsicht in die Akten und kann so Fehler bei der Messung aufdecken. Trotzdem bleibt ein hohes Restrisiko. Verlierst du vor Gericht, kommen zum Bußgeld noch Gerichts- und Anwaltskosten hinzu.

Ob durch zu geringen Abstand, zu hohe Geschwindigkeit oder eine regennasse Fahrbahn – wenn ein Unfall passiert, solltest du optimal abgesichert sein. Finde bei uns die perfekte Kfz-Versicherung und wappne dich für den Fall der Fälle.

FAQ zur Abstandsmessung

Antworten auf die wichtigsten Fragen bekommst du hier.

  • Was kostet zu geringer Abstand?

    Die Höhe des Bußgelds wegen zu geringem Abstand bei einer Abstandsmessung kommt vor allem auf die gefahrene Geschwindigkeit beim Verstoß an. Fährst du weniger als 80 km/h, kostet ein zu geringer Abstand 53,50 Euro, wenn du niemanden gefährdet hast. Bei hohen Geschwindigkeiten beträgt das Bußgeld bis zu 428,50 Euro und es werden zudem Punkte und Fahrverbote verhängt.

  • Bei welchem Abstand wird geblitzt?

    Bei stationären Einrichtungen zur Abstandsmessung wird meist gefilmt und nicht im eigentlichen Sinne geblitzt. Manchmal wird allerdings ein manueller Blitzer ausgelöst, wenn der Computer einen Abstandsverstoß errechnet hat. Das Blitzerfoto ist dann das Mittel zur Identifizierung des Fahrers und zur Verhängung eines Abstand-Bußgelds. Wann der Blitzer ausgelöst wird, hängt von der Geschwindigkeit ab und ob der Abstand zum Vordermann weniger als die Hälfte des Tachostands beträgt.

  • Wie erkennt man eine Abstandsmessung?

    Bevor du die Kameras einer Abstandsmessung mit bloßem Auge erkennen kannst, ist es oft schon zu spät. Die Kameras zeichnen den Verkehr über eine Strecke von mehreren Hundert Metern auf. Aus technischen Gründen wird eine Abstandsmessung aber häufig an Brücken über dem Geschehen positioniert. Näherst du dich also einer Brücke, solltest du besonders gut auf das Einhalten des Abstands achten.

  • Wann ist eine Abstandsmessung ungültig?

    Idealerweise sind die Geräte einer Abstandsmessung geeicht, funktionieren tadellos und werden von erfahrenen Beamten bedient. Es kann aber sein, dass dies manchmal nicht so ist. Liegen technische Defekte vor oder waren die durchführenden Beamten nicht qualifiziert, kannst du die Messungen mit Hilfe eines Anwalts anfechten.

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