Hausratversicherung kündigen

Viele Menschen besitzen eine Hausratversicherung um Besitz gegen Schäden oder Diebstahl abzusichern.

Die Kündigung der Hausratversicherung ist eine gute Maßnahme, um von einem unattraktiven Vertrag in einen besseren Tarif zu wechseln. Hier erfährst du, wann du ordentlich oder auch außerordentlich kündigen kannst und was dabei zu beachten ist.

Mann mit Buch

Inhaltsverzeichnis

  1. Häufige Gründe, um die Hausrat zu kündigen
  2. Ordentliche Kündigung der Hausratversicherung
  3. Außerordentliche Kündigung: Wann ist sie zulässig?
  4. So kündigst du deine Hausratversicherung
  5. Wenn der Versicherer dir kündigt
  6. Häufige Fragen zum Thema Hausratversicherung kündigen

Das Wichtigste zusammengefasst

Wenn deine Hausratversicherung zu teuer ist oder die Leistungen nicht mehr ausreichen, kannst du deine Hausrat kündigen. Manchmal macht es Sinn in einen besseren Tarif zu wechseln, um optimal abgesichert zu sein. Möglich sind eine ordentliche sowie eine außerordentliche Kündigung.

Bei der ordentlichen Kündigung musst du die reguläre Kündigungsfrist beachten. Sie beträgt in der Regel drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres. Wenn deine vereinbarte Vertragslaufzeit also beispielsweise zum 31. Dezember erneuert wird, musst du bis zum 30. September deine Hausratversicherung kündigen.

Ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat hast du, wenn dein Versicherer die Beiträge erhöht, es einen Schadensfall gab oder sich etwas Wichtiges an deiner Wohnsituation ändert. Ziehst du zum Beispiel mit jemandem zusammen, kann einer von euch seine Hausratversicherung kündigen.

Zum Hausratversicherung kündigen reicht es, formlos unter Angabe der Versicherungsscheinnummer einen Brief oder eine Mail zu verschicken. Alternativ nutzt du einen Online-Kündigungsservice oder besuchst deinen Versicherungsberater. In jedem Fall solltest du auf eine Kündigungsbestätigung bestehen.

Häufige Gründe, um die Hausrat zu kündigen

Möchtest du deine Hausratversicherung kündigen, solltest du einerseits gute Gründe und andererseits schon eine neue Hausrat in der Tasche haben. Auf keinen Fall solltest du riskieren, einige Zeit völlig ohne Versicherungsschutz dazustehen. Da bei einer Kündigung der Hausratversicherung immer Kündigungsfristen einzuhalten sind, bleibt dir aber genug Zeit für den Umstieg.

Die häufigsten Gründe für eine Kündigung der Hausratversicherung sind zu hohe Beiträge und zu schwache Leistungen. Vor allem alte Tarife sind häufig nicht mehr zeitgemäß und sichern nicht alle Gefahren ab. Du solltest immer zwischen Kosten und Absicherungsvielfalt abwägen. Entscheide also, ob dein Hausrat mit diesen Leistungen abgesichert sein soll. Hier findest du eine Auswahl:

  • Absicherung gegen Schäden durch Sturm, Hagel, Schnee oder Erdrutsch
  • Mitversicherung von Sportausrüstung, Gartengeräten oder Wäsche auf der Leine
  • Absicherung gegen Diebstahl von Fahrrädern, Kinderwagen oder Gehhilfen
  • Absicherung gegen Schäden durch Ruß, Rauch, Implosion, Seng- oder Schmorbrände
  • Zusatzversicherung gegen Wasserschäden aus Aquarien oder Wasserbetten

Ordentliche Kündigung der Hausratversicherung

Ist deine Hausratversicherung unattraktiv geworden und du möchtest wechseln, dann ist es an der Zeit, eine ordentliche Kündigung zu schreiben. Sie wird in der Regel zum Ende des Versicherungsjahres wirksam. Das gilt auch für Verträge, die nicht direkt am Jahresanfang abgeschlossen wurden.

Hinweis: Ein Versicherungsjahr ist meistens übereinstimmend mit dem Kalenderjahr. Es endet also am 31.12. Es gibt aber auch Verträge, die explizit eine andere Regelung beinhalten. Daher solltest du stets deinen Vertrag sorgfältig lesen, bevor du deine Hausrat kündigst.

Kündigungsfrist bei der Hausratversicherung

Um eine Hausratversicherung kündigen zu können, muss eine Kündigungsfrist beachtet werden. Sie beträgt meist drei Monate. Das bedeutet, dass du bei einer Wirksamkeit zum Ende des Versicherungsjahres bis zum 30. September gekündigt haben musst. Verpasst du diese Frist, verlängert sich die Hausrat um ein weiteres Jahr.

Hinweis: Es gibt bei der Hausratversicherung manchmal sogenannte Mehrjahresverträge, die über drei oder mehr Jahre anfängliche Mindestlaufzeit gehen. Diese Verträge können also erst nach dem Ablauf der ersten Jahre gekündigt werden und verlängern sich sonst um weitere zwölf Monate.

Außerordentliche Kündigung: Wann ist sie zulässig?

Neben der Möglichkeit, deine Hausratversicherung ordentlich zu kündigen, gibt es eine Reihe von Situationen, in denen eine außerordentliche Kündigung möglich ist. Dazu zählen Beitrittserhöhungen, Schadensfälle sowie bestimmte Änderungen der individuellen Wohn- oder Lebenssituation. Dabei ändert sich jeweils auch die Kündigungsfrist.

Hausratversicherung kündigen wegen Beitragserhöhung

Erhöht dein Versicherer die Beiträge, ist das nicht nur ein gültiger, sondern auch ein guter Grund, deine Hausratversicherung zu kündigen. Schließlich findest du vermutlich bei einer anderen Versicherung einen günstigeren Tarif. Beachte aber, dass die Kündigung der Hausratversicherung innerhalb eines Monats nach Zugang der Beitragserhöhung erfolgen muss.

Hausratversicherung kündigen wegen Schadensfall

Viele Versicherte wissen nicht, dass eine Hausratversicherung nach jedem Schadensfall gekündigt werden kann. Dabei ist es egal, ob gezahlt wurde oder nicht. Die Kündigungsfrist reduziert sich in so einem Fall auf einen Monat – entweder nach der Auszahlung oder der Ablehnung.

Vorsicht: Bei der sofortigen Kündigung nach einem Schadensfall endet natürlich auch der Versicherungsschutz zeitnah. Die Jahresbeiträge darf die Versicherung aber einbehalten. Daher lohnt sich oft trotzdem eine ordentliche Kündigung zum Ende des Jahres.

Hausratversicherung kündigen mit Sonderkündigungsrecht

Anders als bei manch anderen Versicherungsarten lässt sich die Hausratsversicherung kündigen, wenn bestimmte Veränderungen in der Wohnsituation auftreten. Folgende Anlässe rechtfertigen ein Sonderkündigungsrecht beim Hausratversicherung kündigen:

  • Zusammenzug von Ehe- und Lebenspartnern: Ziehen zwei bereits Versicherte in einen gemeinsamen Hausstand, kann eine der beiden Hausratversicherungen gekündigt werden. Das darf diejenige sein, deren Versicherungssumme unter 10.000 Euro liegt oder aber der jüngere der beiden Verträge.
  • Hausratversicherung kündigen bei Umzug ins Ausland: Wer ins Ausland zieht, kann seine Versicherung ebenfalls kurzfristig kündigen. Dabei bleibt der Versicherungsschutz noch maximal zwei Monate nach dem Umzug bestehen. Ein Umzug innerhalb Deutschlands reicht aber nicht als Grund zum Hausrat kündigen.
  • Kündigung wegen Doppelversicherung: Wer versehentlich oder unwissentlich zweimal mit einer Hausratversicherung abgesichert ist, darf eine davon kündigen. Das passiert unter anderem Studierenden, die aus dem Elternhaus in eine WG ziehen. Hier gilt trotzdem noch der Versicherungsschutz der Eltern.
  • Kündigung wegen Haushaltsauflösung: Wird ein Haushalt aufgelöst, kann die Hausrat gekündigt werden, da der Versicherungsgrund nicht mehr gegeben ist. Das betrifft zum Beispiel Senioren, die ihren Hausstand auflösen, um in ein Seniorenheim zu ziehen.
  • Tod des Versicherungsnehmers: Eine Hausratversicherung endet automatisch zwei Monate nach dem Tod des Versicherungsnehmers und muss nicht gekündigt werden. Das gilt jedoch nur, wenn der Versicherer auch darüber Bescheid weiß. Die Erben müssen den Tod also auch der Versicherung des Verstorbenen melden.

Hinweis: Die Kündigung einer Hausratversicherung durch Sonderkündigung geht oft mit dem Anspruch auf Beitragsrückzahlung einher. Zur richtigen Berechnung muss der Versicherer aber möglichst zeitnah über den jeweiligen Umstand Bescheid wissen. Also zählt beispielsweise nicht der Tod des Versicherungsnehmers, sondern der Zeitpunkt, an dem die Versicherung darüber Bescheid gewusst hat.

So kündigst du deine Hausratversicherung

Du hast ein tolles neues Angebot für eine Hausratversicherung gefunden? Dann solltest du deine alte Hausratversicherung kündigen und gleichzeitig eine neue abschließen. Vermeide unbedingt Zeiträume, in denen du ohne Versicherungsschutz dastehst. Bei einer ordentlichen Kündigung musst du sowieso die Frist von drei Monaten abwarten.

Die Kündigung der Hausratversicherung sollte am besten schriftlich erfolgen. So hast du einen Nachweis, dass du fristgerecht gehandelt hast. Am besten versendest du die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein. So bist du im Streitfall auf der sicheren Seite.

Was ist ein Einschreiben mit Rückschein? Anders als ein normaler Brief wird ein Einschreiben mit Rückschein nicht in den Briefkasten geworfen, sondern persönlich vom Zusteller übergeben. Der Empfang wird quittiert und der vom Empfänger unterschriebene Rückschein geht zurück an dich als Absender. Somit hast du einen handfesten Beweis, dass du deine Hausratversicherung fristgerecht gekündigt hast.

Papierlos die Hausratversicherung kündigen

Willst du deine Hausrat kündigen und dabei digital bleiben, haben sich Anbieter für Kündigungsservice bewährt. Sie übernehmen die Kommunikation mit den Versicherungsgesellschaften und führen die Kündigung in deinem Namen aus.

Alternativ kannst du die Kündigung der Hausratversicherung auch formlos per E-Mail abschicken. Archiviere deinen Mailverlauf und lösche keine Antworten der Versicherung. Wie auch beim Brief muss die Kündigung per Mail mindestens Folgendes enthalten:

  • Deinen Namen und deine volle Anschrift
  • Versicherungsnummer deines Vertrags
  • Ort und Datum sowie gegebenenfalls deine Unterschrift

Hinweis: Auch die Einzugsermächtigung für die bequeme Beitragszahlung sollte widerrufen werden. du kannst das direkt im selben Schreiben tun, mit dem du auch deine Hausratversicherung kündigst.

Immer Kündigungsbestätigung anfordern: Egal ob Brief, Mail oder persönliches Gespräch mit dem Versicherungsberater vor Ort – stets solltest du eine Kündigungsbestätigung anfordern, wenn du deine Hausratversicherung kündigen willst. Mit der Bestätigung hast du einen datierten Nachweis, dass deine Kündigung eingegangen ist und bearbeitet wurde.

Wenn der Versicherer dir kündigt

Die Hausratversicherung kündigen kann nicht nur der Kunde, sondern auch der Versicherer. Das geschieht allerdings nicht besonders oft. Meist handelt es sich um Personen, die wegen zahlreicher Schadensfälle für den Versicherer nicht mehr profitabel sind. Ihnen wird dann ordnungsgemäß mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt.

Wenn der Versicherer dir kündigt

Die Hausratversicherung kündigen kann nicht nur der Kunde, sondern auch der Versicherer. Das geschieht allerdings nicht besonders oft. Meist handelt es sich um Personen, die wegen zahlreicher Schadensfälle für den Versicherer nicht mehr profitabel sind. Ihnen wird dann ordnungsgemäß mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt.

Gründe für eine Kündigung durch Versicherer

Es gibt einige Gründe für eine außerordentliche Kündigung der Hausratversicherung durch den Versicherer. Genau wie du als Kunde hat auch der Versicherer in den meisten Fällen eine verkürzte Frist von vier Wochen, wenn eines der folgenden Ereignisse eintritt:

  • Kunde zahlt seine Beiträge nicht.
  • Kunde verletzt gesetzliche Pflichten.
  • Kunde handelt fahrlässig oder täuscht vorsätzlich Sachverhalte vor.
  • Kunde kommt seiner Anzeigepflicht nicht nach, etwa bei einem Umzug in eine Gegend mit veränderter Gefahrenlage.

Will der Versicherer deine Hausrat kündigen, kannst du versuchen, das Gespräch zu suchen. Oft lässt sich ein Vertrag modifizieren. Man spricht dann von Vertragssanierung. So könntest du bestimmte Leistungen aus dem Vertrag nehmen lassen oder du vereinbarst einen Selbstbehalt, um deine Versicherung doch noch behalten zu können.

FAQ zum Hausratversicherung kündigen

Antworten auf die wichtigsten Fragen bekommst du hier.

  • Kann die Hausratversicherung vorzeitig gekündigt werden?

    Die ordentliche Kündigung einer Hausratversicherung ist nicht vor Ablauf des Versicherungsjahres möglich. Erst zum 31.12. wird eine Kündigung wirksam und das auch nur, wenn spätestens zum 30.09. gekündigt wurde. Bei Mehrjahresverträgen ist eine Kündigung sogar erst nach Ablauf des ersten vereinbarten Laufzeitraums möglich.

    Eine außerordentliche Kündigung der Hausratversicherung hingegen ist kurzfristig möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Hausrat vorzeitig kündigen geht bei einer Beitragserhöhung, einem Schadensfall, einem Umzug ins Ausland, einem Zusammenzug mit dem Ehe- oder Lebenspartner sowie bei Haushaltsauflösung oder Tod.

  • Kann die Hausratversicherung jederzeit gekündigt werden?

    Grundsätzlich kannst du jederzeit deine Hausratversicherung kündigen. Entscheidend ist aber, wann die Kündigung wirksam wird. Die Formulierung „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ oder „schnellstmöglich“ kann auch bedeuten, dass der Vertrag noch mehr als ein Jahr läuft. Beachte immer die gültigen Fristen, die in diesem Beitrag beschrieben wurden.

  • Wann hat man ein Sonderkündigungsrecht?

    Wer seine Hausrat kündigen möchte und einen guten Grund hat, muss nicht bis zum Ende der Vertragslaufzeit warten. Eine außerordentliche Kündigung ist zum Beispiel möglich, wenn ein Schadensfall eingetreten ist. Dabei ist es unerheblich, ob der Versicherer gezahlt hat oder nicht.

    Der Zusammenzug mit dem Partner, ein Umzug ins Ausland oder eine versehentliche Doppelversicherung sind weitere Gründe für ein Sonderkündigungsrecht. Dazu zählen außerdem der Tod des Versicherungsnehmers oder die Haushaltsauflösung aufgrund des Bezugs in einem Pflegeheim.

  • Welche Kündigungsfrist gilt bei der Kündigung der Hausratversicherung?

    Im Normalfall gilt bei einer ordentlichen Kündigung eine Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres. Bis zum 30. September sollte also die Kündigung erfolgen. Bei einer außerordentlichen Kündigung wird diese Frist in den meisten Fällen auf vier Wochen reduziert.

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