Auf jede Wohnung bewerben sich normalerweise viele verschiedene Mietinteressenten. Mit der Mieterselbstauskunft kannst du dem Vermieter mehr Informationen über dich weitergeben und hilfst ihm so bei seiner Entscheidung, dich als neuen Mieter für deine Wohnung auszuwählen. Hier beantworten wir dir alle wichtigen Fragen zur Selbstauskunft:
Inhaltsverzeichnis
- Was ist die Mieterselbstauskunft?
- Wie funktioniert die Mieterselbstauskunft?
- Welchen Vorteil hat die Mieterselbstauskunft?
- Was gehört in die Mieterselbstauskunft?
- Welche Fragen sind erlaubt?
- Wann besteht Aufklärungspflicht des Mieters?
- Welche Fragen sind nicht erlaubt?
- Welche Fragen sind umstritten?
- Wer kann die Mieterselbstauskunft nutzen?
- Wie übermittle ich die Mieterselbstauskunft?
- Welche zusätzlichen Dokumente sind sinnvoll?
Was ist die Mieterselbstauskunft?
Bei der Mieterselbstauskunft handelt es sich, wie der Name schon sagt, um eine Auskunft über einen (künftigen) Mieter. Der Mietinteressent oder Mieter gibt die Selbstauskunft normalerweise freiwillig an den Vermieter weiter, damit er mehr über ihn weiß. Mit den Informationen kann der Vermieter dann besser entscheiden, ob der Mietinteressent gut in seine Wohnung passt oder nicht.
Die darin enthaltenen Informationen teilst du als Mietinteressent immer nur selbst und freiwillig. Der Vermieter oder Makler kann sie von dir nicht verlangen. Oft hilft es ihm aber bei seiner Entscheidung, wenn er mehr über dich weiß. Die freiwillige Auskunft zu geben, ist deshalb meistens sinnvoll. Du kannst sie zum Beispiel im Rahmen einer Haus- oder Wohnungsbesichtigung an den Vermieter aushändigen.
Wichtig: Du musst in der Selbstauskunft keine persönlichen Informationen teilen (zum Beispiel Hobbies oder Interessen), sondern sollen darin hauptsächlich Auskunft über Informationen geben, die zeigen, was du für ein Mieter bist. Wichtig ist für den Vermieter zum Beispiel zu wissen, ob du einen Job hast und ob du die Miete immer zuverlässig bezahlen kannst (Zahlungsfähigkeit).
Wie funktioniert die Mieterselbstauskunft?
Die Informationen über dich als Mieter schreibst du in der Mieterselbstauskunft auf. Dafür gibt es verschiedene Vorlagen, die du benutzen kannst. Die Unterlagen kannst du dem Vermieter dann zum Beispiel bei dem Termin der Besichtigung persönlich übergeben.
Häufig stellen Vermieter auch selbst eine Mieterselbstauskunft mit Fragen zur Verfügung, die der Mieter dann beantworten soll, zum Beispiel bei Wohnungsausschreibungen im Internet. Manche Vermieter verteilen sie bei einem Besichtigungstermin auch direkt an alle Mietinteressenten, die sie dann vor Ort ausfüllen können.
Tipp: Hast du die Mieterselbstauskunft bei einem Besichtigungstermin schon ausgefüllt dabei, kannst du direkt einen guten Eindruck hinterlassen.
Wichtig: Die Mieterselbstauskunft erfolgt immer auf freiwilliger Basis. Der Vermieter darf sie von keinem Mieter verlangen.
Welchen Vorteil hat die Mieterselbstauskunft?
Für viele Vermieter sind die Angaben in der Mieterselbstauskunft Voraussetzung, um einen Mieter in die nähere Auswahl für seine Wohnung aufzunehmen. Spätestens bevor du einen Mietvertrag unterschreibst, kannst du damit rechnen, dass der Vermieter die Selbstauskunft von dir haben will.
Die Selbstauskunft für Mieter entscheidet häufig darüber, ob ein Mietvertrag tatsächlich zustande kommt oder nicht. Denn der Vermieter hat ein berechtigtes Interesse daran, zu wissen, wer in seine Wohnung einziehen wird.
Es macht Sinn, dass er sich normalerweise nur für einen Mieter entscheiden wird, von dem er die wichtigen Auskünfte erhalten hat. Mit den Informationen kann er außerdem besser einen Kandidaten finden, der auch wirklich zu seiner Wohnung passt.
Was gehört in die Mieterselbstauskunft?
In der Mieterselbstauskunft können verschiedene Fragen beantwortet werden. Aber nicht alle sind auch erlaubt.
Zugelassen sind alle Fragen, die auf einem „berechtigten Interesse“ des Vermieters beruhen. Die Antworten sollen ihm also bei der Entscheidung helfen, an wen er die Wohnung vermieten soll. Die verlangten Informationen dürfen deshalb nur das Mietverhältnis betreffen und dich als Mieter nicht in deinen Rechten und Freiheiten verletzen. Wenn du willst, kannst du dem Vermieter aber freiwillig auch Auskünfte bereitstellen, die darüber hinausgehen.
Welche Fragen sind erlaubt?
Grundsätzlich sind alle Fragen zum Mieterverhältnis erlaubt. Von berechtigtem Interesse für den Vermieter oder Makler sind zum Beispiel Angaben zu deinem Einkommen, Informationen zu deiner Person oder mit wem du in die Wohnung einziehen möchtest.
Beispiele für Fragen von berechtigtem Interesse für den Vermieter sind:
- Fragen zur Identität des Mieters: Name, Vorname, aktuelle Anschrift, Telefonnummer, Geburtsdatum
- Fragen zur beruflichen Situation: Welchen Beruf übst du aktuell aus? Wo arbeitest du? Bist du angestellt oder arbeitest du selbstständig?
- Fragen zur Tierhaltung: Hast du Haustiere? Planst du, dir ein Haustier anzuschaffen?
- Fragen zu Personen, die mit dir einziehen wollen: Mit wem willst du in die Wohnung einziehen? Wie heißen die Personen, wie alt sind sie und sind sie mit dir verwandt?
- Fragen zur finanziellen Situation: Wie hoch ist dein Einkommen (nur Nettoverdienst)? Hast du Mietschulden? Erhältst du Unterstützung vom Sozialamt?
- Fragen zur geplanten Wohnungsnutzung: Willst du die Wohnung auch für gewerbliche Zwecke nutzen?
Auch, ob du in den vergangenen drei Jahren eine eidesstattliche Versicherung oder einen Offenbarungseid geleistet hast, musst du dem Vermieter beantworten.
Wichtig: Bei der Beantwortung der erlaubten Fragen musst du dich immer an die Wahrheit halten. Stellt sich später heraus, dass du gelogen hast, gilt das als Kündigungsgrund. Denn: Ist die falsch beantwortete Frage wichtig für das Mietverhältnis, kann der Vermieter den Mietvertrag anfechten, außerordentlich und fristlos kündigen und unter Umständen auch Schadensersatz verlangen. Welche Rechte der Vermieter dann hat, ist immer vom Einzelfall abhängig.
Wann besteht Aufklärungspflicht des Mieters?
In bestimmten Fällen besteht für den Mieter eine Aufklärungspflicht. Er muss dem Vermieter dann ungefragt über bestimmte Umstände Auskunft erteilen. Die Pflicht trifft Mieter dann, wenn
- die Mietkosten 75 Prozent des Nettoeinkommens oder mehr ausmachen.
- über das Vermögen des Mieters ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde.
- der Mieter die Miete oder die Kaution nur mithilfe der Unterstützung des Sozialamts oder eines anderen Grundsicherungsträgers zahlen kann. Das gilt vor allem dann, wenn er arbeitslos ist.
- der Mieter in finanzieller Not steckt, sodass die Mietzahlung ernsthaft bedroht ist.
Weigert der Mieter sich, die Informationen zu teilen, gilt das wie eine nicht wahrheitsgemäß erteilte Selbstauskunft. Es können dieselben rechtlichen Folgen drohen, wie oben genannt. Im schlimmsten Fall kann der Vermieter den Mietvertrag fristlos kündigen oder Schadensersatz verlangen.
Welche Fragen sind nicht erlaubt?
In der Mieterselbstauskunft können viele Themen abgefragt werden. Es gibt aber auch Grenzen: Nicht erlaubt sind zum Beispiel rein private Fragen. Dazu zählen zum Beispiel Informationen zu deiner Religion oder deiner sexuellen Orientierung.
Beispiele für unzulässige Fragen in der Selbstauskunft für Mieter sind:
- Fragen zur Gesundheit: Hast du Krankheiten? Hast du eine Behinderung?
- Fragen zur Mitgliedschaft im Mieterverein: Bist du Mitglied im Mieterverein?
- Fragen zur Familienplanung: Bist du schwanger? Ist deine Partnerin schwanger? Planst du bald Nachwuchs?
- Fragen zur Religionszugehörigkeit: Welcher Religion gehörst du an? Eine Ausnahme ist, wenn der Vermieter selbst eine religiöse Institution repräsentiert, zum Beispiel die katholische Kirche.
- Fragen nach persönlichen Interessen und Lebensgewohnheiten: Welche Hobbies hast du? Hörst du gerne laute Musik? Rauchst du? Was sind deine sexuellen Neigungen? Gehörst du einer Partei oder Gewerkschaft an? Wie stellst du dir die ideale Wohnungseinrichtung vor?
- Fragen nach Vorstrafen und Ermittlungsverfahren (außer im Zusammenhang mit Mietverhältnissen): Hast du Vorstrafen? Läuft gegen dich aktuell ein Ermittlungsverfahren?
- Fragen zur Mietrechtsschutzversicherung: Besteht eine Rechtsschutzversicherung?
Nicht zulässige Fragen müssen künftige Mieter nicht beantworten. Anders als bei zugelassenen Fragen gilt: Auch wenn du bei der Antwort lügst, kann das keine rechtlichen Konsequenzen haben. Denn bei unzulässigen Fragen hat der Mieter laut Gesetz das „Recht zur Lüge“. Für den Vermieter gilt: Bei unzulässigen Fragen muss er auch falsche Angaben akzeptieren.
Hast du nichts zu verbergen, macht es in manchen Fällen aber Sinn, dem Vermieter mehr Informationen über dich preiszugeben, um sein Vertrauen zu stärken. Ist dir eine Frage aber zu privat, solltest du sie nicht beantworten.
Welche Fragen sind umstritten?
Bei manchen Fragen ist nicht klar entschieden, ob sie in der Mieterselbstauskunft erlaubt sind oder nicht. Hier haben Gerichte in der Vergangenheit immer wieder verschiedene Urteile gefällt. Dazu zählen zum Beispiel Fragen zum Vormietverhältnis (Angaben zu Anschrift und Person des vorherigen Vermieters) und Fragen zum Familienstand.
Tipp: Informiere dich bei strittigen Themen, ob die Fragen laut der neuesten Rechtsprechung in der Mieterselbstauskunft erlaubt sind. Am besten wendest du dich dafür an einen Anwalt. Du kannst dich außerdem im Internet über die aktuellen Urteile zu den jeweiligen strittigen Fragen erkundigen.
Wer kann die Mieterselbstauskunft nutzen?
Verschiedene Leute können die Mieterselbstauskunft nutzen. Die wichtigsten Personengruppen sind:
- Vermieter: Fast jeder Vermieter will heutzutage wissen, welche Person in seine Wohnung einziehen wird. Er hat damit also ein berechtigtes Interesse daran, schon vor dem Mietverhältnis mehr Informationen über den künftigen Mieter zu erhalten. Die Selbstauskunft hilft ihm sich abzusichern, zum Beispiel darüber, ob der künftige Mieter die Miete regelmäßig zahlen kann.
- Mietinteressenten: Um ihre Chancen auf die Wohnung zu erhöhen, können Mieter schon im Voraus eine Mieterselbstauskunft ausfüllen. Sie können sie dann direkt mit ihrer Bewerbung für die Wohnung oder das Haus einreichen.
- Mieter: Eine Mieterselbstauskunft ist für den Mietvertrag normalerweise Voraussetzung.
- Immobilienmakler: Auch Immobilienmakler können im Rahmen ihrer Arbeit für einen Vermieter Informationen über künftige Mieter in Form der Selbstauskunft einholen.
Wie übermittle ich die Mieterselbstauskunft?
Du kannst dem Vermieter oder Immobilienmakler die Selbstauskunft auf unterschiedlichen Wegen zukommen lassen:
- persönlich: Hast du einen Termin für eine Wohnungsbesichtigung, kannst du die PDF-Vorlage für die Mieterselbstauskunft schon im Voraus ausfüllen und dem Vermieter oder Makler dann direkt ausgedruckt mitbringen. Gib die Selbstauskunft am besten vor Ort mit den anderen Bewerbungsunterlagen ab. In manchen Fällen haben Vermieter bei der Besichtigung auch eine eigene Vorlage für die Selbstauskunft dabei, die du dann vor Ort ausfüllen kannst. Achte in diesem Fall unbedingt darauf, ob unzulässige Fragen enthalten sind.
- per Post: Du kannst die Mieterselbstauskunft auch per Post mit den restlichen angeforderten Dokumenten an den Vermieter schicken. Das kann nötig sein, wenn du die Wohnung schon besichtigt hast. Es ist empfehlenswert, die Dokumente dann per Einschreiben zu verschicken. So weißt du mit Sicherheit, dass der Vermieter deine Unterlagen bekommen hat.
- per E-Mail: Wenn es schneller gehen soll, kannst du die Mieterselbstauskunft mit den übrigen Unterlagen auch einscannen und anschließend per E-Mail an den Vermieter oder Makler senden.
Welche zusätzlichen Dokumente sind sinnvoll?
Neben der Mieterselbstauskunft verlangt der Vermieter meist als Nachweis noch weitere Dokumente von den Mietinteressenten. Nach folgenden Unterlagen kann der Vermieter dich fragen:
- Lichtbildausweis: Damit überprüft der Vermieter normalerweise spätestens vor der Vertragsunterzeichnung, ob du wirklich die Person bist, die du angibst zu sein. Du kannst dafür deinen Personalausweis, Reisepass oder Führerschein vorzeigen. In manchen Fällen fertigt der Vermieter zusätzlich eine Kopie davon an.
- Arbeitsvertrag oder Einkommensnachweis: Um zu überprüfen, ob du in der Lage dazu bist die Miete zu zahlen (Zahlungsfähigkeit), kann der Vermieter zum Beispiel deine letzten drei Gehaltsnachweise anfordern. Manchmal verlangt er auch eine aktuelle Bestätigung deines Arbeitgebers. Damit will er überprüfen, ob du dort wirklich noch beschäftigt bist.
- Bonitätsauskunft: Immer öfter verlangen Vermieter auch eine Bonitätsauskunft potenzieller Mieter. Die Bonitätsauskunft enthält unter anderem Informationen zu Zahlungen, die du im Laufe deines Lebens gemacht hast. Darin steht zum Beispiel, wie oft du umgezogen bist und wie kreditwürdig du insgesamt eingeschätzt wirst. Hohe Kreditwürdigkeit hast du normalerweise dann, wenn du deine Rechnungen und Verträge immer pünktlich und vollständig gezahlt hast und Kredite abbezahlt sind. Am häufigsten wird die Bonitätsauskunft der Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) verlangt.
- Mietschuldenfreiheitsbescheinigung: Einige Vermieter fordern außerdem eine Bestätigung des Vorvermieters an. Sie soll bestätigen, dass du bei ihm keine Mietrückstände hast und deine Mietzahlungen immer pünktlich eingegangen sind.
- Bürgschaft: Vor allem bei jungen Mietern (zum Beispiel Studenten), die noch kein hohes Einkommen haben, kann der Vermieter eine Bürgschaft der Eltern verlangen.
Den Vermieter überzeugen
Jetzt weißt du alles Wichtige über die Mieterselbstauskunft: was die Selbstauskunft für Mieter genau ist, für wen sie sinnvoll ist, welche Inhalte hineingehören und welche Fragen du als Mieter nicht beantworten musst.
Tipp: Grundsätzlich hilft es, mehr von sich als Mieter preiszugeben, um das Vertrauen des Vermieters zu stärken.
Wir wünschen dir viel Erfolg bei der Wohnungssuche! Deine Allianz Direct