Mobilität für Menschen mit Behinderung

Mobilität ist ein Menschenrecht - das besagt Artikel 20 der UN-Behindertenrechtskonvention.

Mutter und Tochter mit Auto

Das bedeutet, dass alles unternommen werden muss, um jederzeit die persönliche Mobilität mit größtmöglicher Unabhängigkeit für Menschen mit Behinderung sicherzustellen. Als Kfz-Versicherung möchten wir dazu beitragen und haben deshalb eine umfangreiche Übersicht erstellt. In diesem Artikel erfährst du alles über diese Themen:

  • Führerschein für Menschen mit Behinderung
  • Hörbehinderung und Autofahren
  • Autofahren bei Epilepsie und zerebralen Anfällen
  • Behindertengerechte Autos: Neukaufen oder umbauen?
  • Autos für Rollstuhlfahrer
  • „Behindertenrabatt" beim Autokauf
  • Parken für Menschen mit Behinderung
  • ÖPNV und Bahn fahren für Menschen mit Behinderung

Führerschein für Menschen mit Behinderung

Das Ticket in Richtung mehr Bewegungsfreiheit: Dank moderner Technik und innovativer Hilfsmittel kann fast jeder mobiler sein als je zuvor.
Hörbeeinträchtigungen, Gehörlosigkeit oder Schwerbehinderungen bedeuten nicht automatisch, dass Betroffene kein Auto fahren dürfen. Umgebaute Fahrzeuge und Fahrschulen für Menschen mit körperlichen oder geistigen Behinderungen ermöglichen es vielen Menschen den Führerschein zu machen.

Wer darf fahren?

Grundsätzlich hat jeder Erwachsene das Recht auf eine Fahrerlaubnis. Voraussetzung hierfür ist die Fahreignung, die im Falle einer körperlichen oder geistigen Behinderung durch Gutachten und Untersuchungen festgestellt wird. Bei vielen – auch schweren – körperlichen Behinderungen ist das Führen eines Autos möglich, wenn es entsprechend ausgestattet ist.

Keine Frage: Einen Führerschein zu machen, kann teuer sein. Je nach Fahrschule und Anzahl der Fahrstunden solltest du mit ungefähr 1.500 bis 3.500 EUR rechnen. Diese Kosten kommen auf alle Fahranfänger zu, ob mit oder ohne Einschränkung. Beim Führerschein für Menschen mit Behinderung können zusätzliche Kosten für mögliche Gutachten und Untersuchungen entstehen. Die Kosten dafür sind aber deutlich niedriger, als die Führerscheinkosten selbst. Eine medizinisch-psychologische Untersuchung bei körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen kostet zum Beispiel 204,00 EUR plus Mehrwertsteuer.

Die gute Nachricht ist: In vielen Fällen gibt es für den Führerschein finanzielle Unterstützung. Auch der Kauf eines behindertengerechten Autos oder der Einbau von Fahrhilfen können bezuschusst werden. Lies zu diesem Thema auch gern das Kapitel „„Behindertenrabatt“ beim Autokauf“.

Tipp: Bevor die Fahrerlaubnis beantragt wird, sollte die Kostenübernahme geklärt werden.

Führerschein für Menschen mit Behinderung: Gutachten erforderlich

Je nachdem wie stark die Einschränkung ist, müssen andere Vorschriften beachtet und verschiedene Gutachten vorgelegt werden. Ein Mensch mit Kleinwuchs darf zum Beispiel nur ein Auto mit Sitzerhöhung fahren, das für ihn passend umgebaut wurde.

So erhält man die Fahrerlaubnis:

  1. Antrag auf Fahrerlaubnis mit möglichst genauer Beschreibung der Art der Einschränkung bei zuständiger Behörde stellen (Landratsamt oder Stadtverwaltung).
  2. Die Behörde möchte ein oder mehrere Gutachten sehen. Fast immer wird ein fach- oder amtsärztliches Gutachten benötigt, um die Eignung zum Autofahren zu überprüfen.
  3. Es kann auch sein, dass die Behörde ein technisches Gutachten anfordert, aus dem beispielsweise hervorgeht, welche Umbauten am Fahrzeug erforderlich sind.
  4. Die Führerscheinstelle kann zudem eine medizinisch-psychologische Untersuchung anordnen. Dies ist immer erforderlich, wenn eine kognitive Beeinträchtigungen oder Lernschwierigkeiten vorliegen oder die Erkrankung/Behinderung das Gehirn betrifft (zum Beispiel bei Epilepsie, wozu du in den nächsten Kapiteln nähere Informationen erhältst).
  5. Möglicherweise wird eine Fahrprobe (zum Beispiel beim TÜV) verlangt.

Übrigens: Fahrschulen für Menschen mit Behinderung können aufgrund ihrer Erfahrung auch bei der Antragstellung unterstützen. Ist die Wahl einer Fahrschule getroffen, kann der Fahrlehrer auch beim Antrag helfen.

Was ist, wenn die Behinderung erst nach dem Führerschein eintritt?

Wenn eine Behinderung oder chronische Erkrankung erst nach Erwerb des Führerscheins auftritt oder sich ein bestehendes Krankheitsbild verschlechtert, muss zuerst ein Gespräch mit dem behandelnden Arzt geführt werden. Es muss geklärt werden, ob die Fahrtauglichkeit beeinträchtigt ist. Im Zweifelsfall muss eine spezielle Fahrschule für Menschen mit Behinderung prüfen, ob der Betroffene weiterhin in der Lage ist, ein Auto zu führen. Wer ohne bestehende Fahreignung Auto fährt, verliert nicht nur seinen Versicherungsschutz, sondern macht sich unter Umständen auch strafbar.

Stellt die Fahrschule fest, dass keine Fahrtauglichkeit vorhanden ist, sollte man dort besprechen, ob die Fahrtauglichkeit möglicherweise durch entsprechende Umbauten am Fahrzeug wiederhergestellt werden kann. Falls ja, kann man eine Prüfung absolvieren, um nachzuweisen, dass man das umgebaute Fahrzeug problemlos führen kann. Die Prüfbescheinigung muss dann der Führerscheinstelle vorgelegt werden, es können trotzdem weitere Gutachten gefordert werden.

Fahrschulen für Menschen mit Behinderung

Mittlerweile gibt es viele Fahrschulen, die sich auf den Theorie- und Praxisunterricht für Menschen mit Behinderung spezialisiert haben. Solche Fahrschulen bringen einige Vorteile mit sich:

  • Speziell ausgestattete Fahrzeuge
  • Barrierefreie Räumlichkeiten
  • Fahrlehrer mit besonderen Kenntnissen, wie zum Beispiel Gebärdensprache

Noch dazu wissen sie genau, auf was es ankommt, wenn beispielsweise ein Mensch mit Geh- oder Hörbehinderung den Führerschein machen möchte. So können sie wertvolle Tipps geben – nicht nur für die Fahrprüfung, sondern auch für den zukünftigen Fahralltag im Straßenverkehr.

Führerschein bei körperlichen Behinderungen

Bei körperlichen Behinderungen lässt sich das Leben gut mit Fahrhilfen oder Umbauten gestalten, um mobil zu sein. Infos hierzu findest du im Kapitel „Behindertengerechte Autos: Neu kaufen oder umbauen?“.

Autofahren mit geistigen Behinderungen

Wenn eine geistige Behinderung in Form von Lernschwierigkeiten oder kognitiven Beeinträchtigungen vorliegt, entscheidet die Fahrerlaubnisbehörde auf Grundlage der medizinisch-psychologischen Untersuchung und einer Fahrprobe. Ausschlaggebend ist die Schwere der geistigen Behinderung: Sind Wahrnehmung, Konzentration, Orientierungssinn und Reaktionsvermögen stark beeinträchtigt, darf der Betroffene kein Fahrzeug führen, um sich und andere nicht zu gefährden. Wenn jedoch die Behinderung nur leicht ist und der Führerschein gemacht werden darf, ist eine spezielle Fahrschule für Menschen mit geistiger Behinderung die richtige Anlaufstelle. Hier sind Lernmaterial und Lerntempo an die Bedürfnisse der Fahrschüler angepasst. Damit hat man optimale Voraussetzungen, um die theoretische und praktische Prüfung erfolgreich zu absolvieren.

Führerschein bei Schwerbehinderung: Das musst du wissen

Schwerbehinderungen können in den verschiedensten Formen auftreten: Sowohl ein chronisch Asthmakranker als auch ein Mensch mit Hörbehinderung oder ein durch einen Unfall Versehrter können als schwerbehindert eingestuft werden. Ob man mit Schwerbehinderung eine Fahrerlaubnis erhalten kann, lässt sich nicht pauschal entscheiden. Es wird von Fall zu Fall individuell entschieden. Grundsätzlich schließen sich Schwerbehinderung und Führerschein nicht aus.

Gut zu wissen: Autofahrer mit Schwerbehinderung können nicht nur Zuschüsse für den Führerschein, sondern bei vielen Herstellern auch Rabatte beim Autokauf bekommen. Infos findest du im Kapitel „„Behindertenrabatt“ beim Autokauf“.

Darf man blind Auto fahren?

Es gibt allerdings auch Schwerbehinderungen, die den Erwerb des Führerscheins ausschließen – hierzu zählen Blindheit und andere gravierende Beeinträchtigungen der Sehkraft. Letztendlich kommt es bei allen Behinderungen auf die Fahrtüchtigkeit an.

Autofahren unter Medikamenteneinfluss

Auch die Einnahme von Medikamenten kann – ganz unabhängig davon, aber auch in Zusammenhang mit einer Behinderung – die Fahrtauglichkeit zumindest zeitweise einschränken. Hier ist es wichtig, dass die Fahrtüchtigkeit des Fahrers selbst realistisch eingeschätzt wird. Wie immer im Straßenverkehr gilt es, die eigene und die Sicherheit anderer zu gewährleisten.

Hörbehinderung und Autofahren

Insgesamt sind in Deutschland ungefähr 20 Prozent der Gesamtbevölkerung im Alter über 14 Jahre von Gehörlosigkeit und anderen Hörbeeinträchtigungen betroffen. Nimmt man den Senioren-Anteil der Deutschen dazu, liegt die Zahl der Menschen mit Hörbehinderung noch deutlich höher: Über 50 Prozent der über 70-Jährigen in Deutschland hören schwer. Gehörlose und hörbeeinträchtigte Autofahrer können dem mit modernen Hörgeräten entgegensteuern.

Wusstest du, dass der Hörsinn für die Teilnahme am Straßenverkehr viel weniger wichtig ist als das Sehvermögen?

Dürfen gehörlose Menschen Auto fahren?

In der Fahrerlaubnis-Verordnung steht: Sofern keine weiteren schweren Beeinträchtigungen vorliegen, dürfen gehörlose Menschen Auto fahren. Und das hat auch einen guten Grund: Eine Studie des Weltverbands der Gehörlosen (WFD) zeigt, dass Fahrer mit Hörbehinderung nicht häufiger in Unfälle verwickelt sind als Autofahrer mit intaktem Hörvermögen.

Gut zu wissen: Besteht eine vollständige Gehörlosigkeit, dann raten wir, den Führerschein in einer speziellen Fahrschule für gehörlose Menschen zu machen. Hier werden die theoretischen Unterrichtsinhalte so präsentiert, dass die Teilnehmer sie optimal aufnehmen können – zum Beispiel als visuelle Präsentation, Film oder in gedruckter Form. Fahrlehrer mit Kenntnissen in der Gebärdensprache unterstützen bei den Fahrstunden. Für die Prüfungen stehen Dolmetscher zur Verfügung, die auch die Gebärdensprache beherrschen. Damit lässt sich gehörlos Autofahren erfolgreich erlernen.

Menschen mit Hörbeeinträchtigungen sind in noch höherem Maße auf ihren Sehsinn angewiesen. Wer mag, kann sein Auto mit zusätzlichen Spiegeln ausstatten. So behält man die Situation auf der Straße optimal im Blick. Wer plant ein eigenes Auto zu kaufen, sollte sich vorher über mögliche Vergünstigungen, Zuschüsse und Rabatte für behinderte Autofahrer informieren.

Voraussetzungen: Schwerhörig Autofahren

Voraussetzung für das Autofahren ist, dass neben der Hörbehinderung keine Einschränkungen des Sehvermögens und des Gleichgewichtssinns vorliegen. Das entsprechende Gutachten zur Fahreignung erstellt ein Hals-Nasen-Ohrenarzt. Der Arzt ermittelt:

  • Den Grad der Hörbehinderung
  • Ob eine Gehörlosigkeit vorliegt
  • Die Notwendigkeit einer Hörhilfe

Je nach Art und Ausprägung der Hörbehinderung wird der HNO-Arzt in dem Gutachten zur Fahrtüchtigkeit vermerken, ob beim Autofahren das Tragen eines Hörgeräts notwendig ist.

Autofahren bei Epilepsie und zerebralen Anfällen

Etwas schwieriger gestaltet sich die Frage: Dürfen Menschen mit Epilepsie Autofahren? Sie lässt sich nicht pauschal, sondern nur von Fall zu Fall beantworten. Ausschlaggebend dafür sind dabei die Art der Epilepsie, die persönliche Krankheitsgeschichte und die Häufigkeit der Anfälle. Auch die Medikamente spielen eine Rolle. Ob man mit Epilepsie Auto fahren darf, kann nur ein Neurologe entscheiden. Einmal pro Jahr gibt es eine Untersuchung, um die Fahreignung zu bestätigen.

Grundsätzlich gilt: Wer epileptische Anfälle hat, ist in der Regel nicht in der Lage, ein Kraftfahrzeug zu führen, solange ein wesentliches Risiko weiterer Anfälle besteht. Unter bestimmten Bedingungen kann die Fahrtauglichkeit dennoch gegeben sein. Wann das der Fall ist, ist in den Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung geregelt. Einen Überblick über die Regelungen gibt das von der „Deutschen Epilepsievereinigung e.V.“ herausgegebene Faltblatt „Epilepsie und Führerschein“ (kostenloser Download von der Seite www.epilepsie-vereinigung.de).

Ob Fahrtauglichkeit gegeben ist, sollte mit dem behandelnden Arzt besprochen werden. Ärzte sind verpflichtet, seine Patienten entsprechend zu informieren. Ärzte sind an ihre Schweigepflicht gebunden und müssen der Fahrerlaubnisbehörde nichts melden. Auch der Betroffene hat keine Meldepflicht, im Falle einer Fahruntauglichkeit ist das Fahren nicht versichert und kann sogar strafbar sein.

Beim Neuerwerb eines Führerscheins sollte die Frage nach dem Vorliegen einer Epilepsie oder chronischen Krankheit wahrheitsgemäß beantwortet werden – auch dann, wenn Fahrtauglichkeit gegeben ist. Wer das nicht tut, sollte es unbedingt mit dem behandelnden Arzt besprechen, der dann in seiner Akte festhalten sollte, dass eine Fahreignung entsprechend der Begutachtungsleitlinien besteht. Denn: Im Falle eines Unfalls liegt die Beweislast, dass die Fahreignung gegeben war, beim Fahrer. Kann dieser Nachweis nicht zweifelsfrei erbracht werden, droht ein Regress der Haftpflichtversicherung.

Fokale Epilepsie: Autofahren erlaubt?

Autofahren ist erlaubt, wenn es sich bei einem epileptischen Anfall um ein einmaliges Ereignis handelt. Ein Neurologe muss der Ansicht sein, dass sich der Anfall so nicht wiederholen wird. Auch dann, wenn man trotz vorliegender epileptischer Erkrankung über einen bestimmten Zeitraum anfallsfrei bleibt, kann man die Fahrerlaubnis erhalten. Ob man den Führerschein machen bzw. behalten darf, wird jeweils auf Grundlage der neurologischen Untersuchung entschieden.

Wer unter wiederholten epileptischen Anfällen leidet, darf nicht Autofahren. Hier ist das Risiko eines Unfalls zu groß, insbesondere, wenn die Anfälle mit einer Bewusstseinstrübung einhergehen. Doch auch die motorischen Auswirkungen der Krampfanfälle können dazu führen, dass man die Kontrolle über das Fahrzeug verliert.

Ausnahme: Einfach fokale Anfälle

Eine Ausnahme wird für einfach fokale Epilepsieanfälle gemacht. Diese sollten ohne Bewusstseinsminderung auftreten und keine kognitive, sensorische oder motorische Beeinträchtigung auf das Autofahren haben. Entscheidend für die eigene Mobilität ist auch hier die fachärztliche Einschätzung.

Medikamente gegen epileptische Anfälle

Mit bestimmten Medikamenten – sogenannten Antikonvulsiva – lassen sich Krampfanfälle verhindern. Jedoch können diese unter Umständen müde machen und die Konzentrations- und Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen. Ist dies der Fall, ist das Autofahren nicht erlaubt. Das gilt allerdings nicht nur für Menschen mit Epilepsie, sondern für alle Fahrzeugführer, die sedierende Medikamente einnehmen. Diese Präparate können die Fahrtüchtigkeit ebenso beeinträchtigen wie Alkoholkonsum.

Mann mit Rollstuhl steigt in Auto
Spezialwerkstätten können dein Auto behindertengerecht umbauen. © iStock.com/AndreyPopov

Behindertengerechte Autos: Neu kaufen oder umbauen?

Um als Selbstfahrer unabhängig mobil zu sein, gibt es zwei Optionen. Entweder ein barrierefreies Auto, das sich auf persönliche Anforderungen zurüsten lässt oder der Umbau eines bisherigen Autos durch eine geeignete Werkstatt. Außerdem verraten wir, welche Behördengänge notwendig sind, um mit einem umgebauten Auto am Straßenverkehr teilzunehmen.

Barrierefreie Autos für Rollstuhlfahrer

Wie immer beim Autokauf gilt: Wer ein Auto neu kaufen möchte, sollte zunächst verschiedene Webseiten von Autoherstellern besuchen und vergleichen. Wichtige Fragen sind: Welches Modell soll es sein? Über welche Fahrhilfen soll es verfügen? Welche Sondervorrichtungen werden ab Werk geboten? Manchmal kann man auf den Webseiten sogar direkt das Wunsch-Auto konfigurieren.

Wenn man sich aus dem Rollstuhl erheben kann, bietet eine Dachreling zum Festhalten zusätzliche Sicherheit. Falls aus dem Rollstuhl heraus Sachen im Kofferraum verstaut werden sollen, muss eine gute Erreichbarkeit der geöffneten Heckklappe gegeben sein.

Auch Menschen mit Mobilitätseinschränkung, die den Rollstuhl nicht verlassen können, sind mobil, wenn ein E-Rollstuhl als Fahrersitz zum Einsatz kommt. Dafür eignet sich allerdings nur ein geräumigeres Auto.

Beliebteste Hersteller und Modelle

Besonders gefragt sind Vans und Kastenwagen, wie der VW Multivan oder der VW Caddy. Volkswagen hat eine Abteilung Unikate-Bau, die Einzelanfertigungen auf Anfrage realisiert.

Noch ein Autohersteller, der Fahrhilfen ab Werk anbietet, ist Mercedes Benz. Support-Funktionen wie Park-, Spurhalte-, Fahr- oder Brems-Assistenten machen körperlich eingeschränkten Menschen das Autofahren leichter und sicherer.

Aber auch Audi, BMW, Fiat, Ford, Mazda, Opel und Skoda haben zeitgemäße behindertengerechte Ausstattungen oder Sonderfahrzeuge im Programm. Es gibt also behindertengerechte Autos in jeder Preisklasse.

Viele Hersteller kooperieren beim Verbauen der Sonderausstattung mit speziellen Umrüstpartnern. Wird dort ein Auto-Umbau ausgeführt, umfasst die Herstellergarantie nicht immer die eingebauten Fahrhilfen. Anders geht BMW vor: Der Hersteller ist zentraler Ansprechpartner für Servicearbeiten oder anstehende Inspektionen behindertengerechter Fahrzeuge.

Tipp: Mehr Informationen rund um den Fahrzeugumbau findest du beim Verband der deutschen Fahrzeugumrüster.

Ist die Vorab-Auswahl getroffen, folgt eine ausführliche und praxisnahe Beratung in einem Autohaus. Vereinbare am besten einen Termin, um deinen Favoriten genau unter die Lupe zu nehmen. Lass dir technische Funktionen erklären und probiere das Auto selbst aus.

Behindertengerechter Fahrzeugumbau

Das eigene Auto soll behindertengerecht umgebaut werden oder es werden Sonderumbauten gebraucht, die ein Autohersteller nicht im Angebot hat? Dann führt der Weg fast immer in eine Spezialwerkstatt. Denn: Unbefugte Eingriffe in die Fahrzeugtechnik können dazu führen, dass die Gewährleistung und die Betriebserlaubnis des Autos erlöschen.

Spezialisierte Werkstätten in deiner Nähe

Muss der Fahrgastraum deines Pkws nachträglich erhöht werden? Dann sind Eingriffe an der Karosserie nötig. Spezielle Umrüster können solche Umbauten vornehmen. Aufgrund der hohen Kosten solltest du jedoch vergleichen, wie teuer der Kauf eines passenden Autos, wie z. B. eines Hochdachkombis wird.

In Deutschland gibt es derzeit über 80 Betriebe, die den Kfz-Umbau behindertengerecht ausführen können. Doch wie findet man eine zuverlässige Werkstatt in direkter Nähe? Der ADAC hat online eine Liste von Fahrzeugumrüstern als PDF zum Download bereitgestellt. Auch beim Bund behinderter Autobesitzer können Adressen erfragt werden. Besonders strenge Qualitätsstandards erfüllen die derzeit 30 Mitgliedbetriebe des VFMP (Verband der Fahrzeugumrüster für mobilitätseingeschränkte Personen in Deutschland e. V.), die mindestens fünf Jahre Erfahrung im behindertengerechten Fahrzeugumbau haben.

Übrigens: Solche spezialisierten Auto-Umrüster können vorab optimal beraten.

Was können Fahrzeughilfen leisten?

Durch perfekt abgestimmte Fahrzeughilfen versetzt ein behindertengerechtes Auto in die Lage, komplett autonom mobil zu sein. Im Fokus beim behindertengerechten Fahrzeugumbau steht eine optimierte Erreichbarkeit der Bedienelemente und ihr vereinfachtes Handling.

  • Ein- und Ausstiegshilfen in Form von Haltegriffen, Stufen oder Stützen. Eine Trittstufe hilft beispielsweise Fahrern mit Kleinwuchs, die hohe Türschwelle zu überwinden. Aber auch ältere Autofahrer mit leichten Einschränkungen können leichter einsteigen. Es gibt auch Hebekräne. Ein- und Ausstiegshilfen, wie Personenlifter oder Aufrichte- und Umsetzhilfen sind übrigens für nahezu jeden Fahrzeugtyp erhältlich.
  • Schwenk- und Drehsitze: Durch das Drehen zur Seite bieten sie mehr Flexibilität beim Einsteigen. Falls notwendig, können orthopädische oder beheizbare Sitze eingebaut werden. Bei Einschränkungen an den Beinen ist oft ein Autositz erforderlich, der auch die seitliche Stabilität garantiert.
  • Mit Gasring und Handbetriebsbremse können beide Hände am Lenkrad bleiben. Der Fahrer kann auch mit einer Hand lenken und Gasgeben und die andere Hand frei haben. Diese Lösung eignet sich zum Fahren ohne Beine.
  • Der Multifunktionsdrehknauf am Lenkrad ermöglicht eine Kontrolle von Blinker, Scheibenwischer, Wascher, Licht etc., ohne das Lenkrad loszulassen. Diese Fahrhilfe eignet sich gut für das Fahren mit nur einem Arm.
  • Mit dem elektronischen Gaspedal links wird das Fahren ohne Hilfe des rechten Beines möglich. Da moderne Gaspedale heute elektrisch sind, kann diese Ausstattung in die meisten neueren Fahrzeuge mit Automatikschaltung eingebaut werden.
  • Auch Fahrerassistenzsysteme bringen zusätzliche Sicherheit: Der Einbau von Servolenkung oder Automatikgetriebe erleichtert das Autofahren bei fehlender Kraft in den Extremitäten. Während manche Sicherheitssysteme im Auto standardmäßig verbaut sind, werden andere je nach Hersteller auf Anfrage verbaut. Erfahre mehr über Pre-Safe-Bremse, Tempomat/Speed Limiter und Abstandsregeltempomat in unserem Fahrerassistenzsysteme-Ratgeber.

Viele Hersteller geben für behindertengerechte Autos Rabatte in Höhe von etwa 15-20 Prozent. Wo man finanzielle Unterstützung erhält, erfährst du im Kapitel „„Behindertenrabatt" beim Autokauf“.

Genehmigung beim TÜV einholen

Bevor der behindertengerechte Fahrzeugumbau starten kann, brauchst du noch ein technisches Gutachten. Entweder vom TÜV oder von der DEKRA.

  1. Bei einer Probefahrt wird überprüft, welche Fahrhilfen das Auto benötigt, damit darin sicher am Straßenverkehr teilgenommen werden kann.
  2. Eintrag im Führerschein: Fahrhilfen beim Straßenverkehrsamt in den Führerschein eintragen lassen. Manche Autohersteller, wie z. B. Volkswagen starten den individuellen Umbau zum Behindertenfahrzeug erst dann, wenn die Fahrerlaubnis vorliegt, in der die Fahrhilfen vermerkt sind. Ein technisches oder medizinisches Gutachten reicht nicht aus.
  3. Eintrag in die Zulassungspapiere: Alle Sonderumbauten, die nicht ab Werk im Fahrzeugbrief stehen, brauchen einen nachträglichen Eintrag.
  4. Autofahrer angeben: Das Auto wird auf den Namen der Person mit Behinderung eingetragen. Denn eine weitere Person darf dieses Auto unter Umständen nicht fahren.

Autos für Rollstuhlfahrer

Das Auto bringt dich nicht nur von A nach B, sondern steht in hohem Maße für die eigene Unabhängigkeit. Es ist eine extrem große Hilfe im Alltag, auf die viele Menschen bewusst nicht verzichten möchten. Doch welche Voraussetzungen muss ein Fahrzeug eigentlich erfüllen, damit es sich für Rollstuhlfahrer eignet?

Barrierefreie Autos für Rollstuhlfahrer

Das A und O ist eine komfortable Technik im Auto. Diese trägt zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr bei und erhöht den eigenen Komfort. Geeignete Autos für Rollstuhlfahrer verfügen über:

  • Ein- und Ausstiegshilfen für den Rollstuhlfahrer
  • Verladesysteme für den Rollstuhl
  • Sinnvolle Verstaumöglichkeit für den Rollstuhl
  • Sicherungssysteme für Rollstuhl während der Fahrt
  • Handbediengeräte statt Pedale für Gas und Bremse

Einstiegshilfen für Rollstuhlfahrer

Damit der Ein- oder Ausstieg ins Auto für Rollstuhlfahrer einfacher gelingt, gibt es verschiedene Hilfsmittel.

  • Das klappbare, gepolsterte Rutschbrett kann neben dem Fahrer- oder Beifahrersitz angebracht werden. Erweiterte Funktionen für diese Ein- und Ausstieghilfe sind eine elektronisch gesteuerte Höhenregulierung oder Modelle, die mit einer Dreh- und Schwenkmöglichkeit ausgestattet sind.
  • Ein Rollstuhllift fürs Auto zeichnet sich durch das automatische Einladen des Rollstuhls mit der darinsitzenden Person aus. Der Rollstuhl wird mittels einer elektrischen Liftkonstruktion angehoben und gleitet in das Fahrzeug hinter den Fahrersitz. Auf die gleiche Weise verlässt der Rollstuhlfahrer den PKW wieder. Dieser Personenlifter ist eine Kraftersparnis für alle Beteiligten.
  • Für geräumige Fahrzeuge wie Transporter, Vans und Kleinbusse eignet sich eine Rollstuhl-Hebebühne fürs Auto. Sie präsentiert sich in verschiedenen Varianten, lässt sich elektrisch bedienen und kann seitlich oder im Heck angebracht werden. Die Hebebühne kann problemlos einen schweren Elektrorollstuhl liften, da sie bis zu 350 kg trägt.
  • Es gibt auch Autos mit der Möglichkeit einer Heckabsenkung. An solchen kann auch eine einklappbare Rampe angebracht werden. Vor dem Einbau sollte jedoch sichergestellt werden, dass der Abstand zwischen der Ladekante und dem Ende der geöffneten Heckklappe groß genug ist. Faltbare, mobile Rampen von geringem Gewicht sind ideal für den Urlaub. Sie können problemlos in einer Tasche transportiert und auch außerhalb des Autos benutzt werden.

Für all diese Ein- und Ausstiegshilfen wird ausreichend Platz um das Auto benötigt. Dafür bietet sich das Parken auf einem Parkplatz für Menschen mit Behinderung an. Dieser ist so gestaltet, dass ein Rollstuhllift oder eine Hebebühne unkompliziert eingesetzt werden kann.

Um auf einem Parkplatz für Menschen mit Behinderung zu parken, benötigst du einen Sonderparkausweis. Mehr zum Thema erfährst du weiter unten im Kapitel „Parken für Menschen mit Behinderung".

Den Rollstuhl einfach verladen und verstauen

Für das Verladen und die sichere Unterbringung des Rollstuhls im Auto gibt es mehrere Optionen. Viele dieser technischen Unterstützungen lassen sich ohne fremde Hilfe bedienen und erhöhen somit die Mobilität und Eigenständigkeit.

  • Eine perfekte Rollstuhl-Ladehilfe für den Kofferraum ist ein Hebekran mit Elektroantrieb. Durch den simpel zu bedienenden und im Fahrzeugheck festinstallierten Gelenkarm lässt sich der zusammengeklappte Rollstuhl passgenau im Kofferraum unterbringen. Diese Ladehilfe lässt sich besonders gut an Autos befestigen, die über ein Schrägheck verfügen. Aber auch ein Stufenheck eignet sich gut dafür. Für Rollstuhlfahrer, die den Weg vom Heck zum Fahrersitz nicht allein bewältigen können, gibt es Hebekräne. Diese sind so konzipiert, dass sie den Rollstuhl nach dem Umsetzen auf den Fahrersitz eigenständig abholen und einladen. Hierfür benutzt du eine elektronische Fernsteuerung.
  • Zusätzlich installierte und vom TÜV geprüfte Rückhaltesysteme für den Rollstuhl sorgen während der Fahrt für mehr Sicherheit, damit das Gefährt nicht zum gefährlichen Geschoss wird. Bei plötzlichen Fahrmanövern oder einer Vollbremsung darf der Rollstuhl nicht ins Rutschen kommen. Ein bewährtes Rollstuhlrückhaltesystem ist der Kraftknoten. Kraftknoten bestehen aus vier stabilen Elementen, die fest mit dem Rahmen des Rollstuhls verschraubt sind. An diese Bauteile werden Fahrzeug- und Beckengurte eingeklinkt und der Rollstuhl ist gesichert. Intelligente Airbagsysteme erhöhen das Maß an Sicherheit nochmal zusätzlich.

Gas geben und bremsen per Hand

In den meisten Fällen ist es Menschen, die im Rollstuhl sitzen nicht möglich, die Pedale im Auto zu bedienen. Hier eignen sich spezielle Handgas-Bremssysteme, die per Hand über einen am Lenkrad befestigten Drehknopf bedient werden. Du beschleunigst und bremst einfach bequem mit der rechten Hand. Für Fahrer mit geringer Bewegungsfähigkeit kann das Auto mit weiteren fahrerleichternden Funktionen ausgestattet werden. Das sind beispielsweise eine besonders leichtgängige Servolenkung oder ein orthopädischer Sitz zur Entlastung des Rückens. Aber auch ein Umrüsten auf Fahrerassistenzsysteme, die per Sprache gesteuert werden, ist möglich.

Autos für Rollstuhlfahrer: Barrierefreie Modelle ab Werk

Welche Automarken denken mit und produzieren bereits ab Werk Autos für Rollstuhlfahrer, die besonders behindertengerecht ausgestattet sind oder leicht zu „barrierefrei“ umgebaut werden können? Einige Modelle stellen wir dir im Folgenden vor.

Volkswagen Nutzfahrzeuge – VW Caddy und Multivan

Diese beiden Modelle bieten allein durch ihre Größe viel Platz und Komfort und sichern dir jede Menge Mobilitätsfreiheit. Der Caddy als Rolli-Van verfügt über sinnvolle Fahrerassistenzsysteme, die speziell auf Menschen mit Behinderungen zugeschnitten sind. Auch erleichtert die eingebaute, vollautomatische und über eine Fernbedienung steuerbare Rollstuhlverladehilfe deinen Alltag. Du erhältst den Caddy mit den praktischen, großen Schiebetüren in der kurzen, aber auch als Maxi-Version

Der Multivan von Volkswagen präsentiert sich mit nützlichen Features, wie einer automatischen Distanzkontrolle und einem vollautomatischen Stoppsystem. Dieses greift beim plötzlichen Auftauchen eines Hindernisses oder dem Hineinfahren in einen Stau. Den bequemen Ein- und Ausstieg garantiert ein Kassettenlift, der nur 80 cm Seitenabstand benötigt, um einwandfrei zu funktionieren. Gerade in engen Parklücken ist das ein großer Vorteil. Die riesengroße Heckklappe ist komplett elektrisch und von verschiedenen Stellen im Fahrzeug aus oder mit dem Zündschlüssel stufenlos zu schließen und zu öffnen.

Audi – A4 Avant, A3 und A6

Mit barrierefreiem Fahrspaß dank ausgeklügelter Fahrhilfen und mehr Freiheit wirbt der bayerische Automobilhersteller Audi. Die mit praktischen Funktionen ausgestatteten Sondermodelle verfügen über einen Lenkraddrehknopf, einem Handbediengerät für Gas und Bremse und einer stufenlosen Sitzverstellung – und -verlagerung. Auch wenn der Kofferraum nicht riesig ist, bietet er ausreichend Platz, um einen faltbaren Rollstuhl darin unterzubringen.

Fiat – Doblò Cargo

Als Hochdachkombi eignet sich dieses Modell besonders für den Rollstuhltransport, wenn der Rollstuhlfahrer drinsitzt. Der Sicherheitsabstand im Fahrzeug zwischen dem Kopf und dem Autodach sollte mindestens 10 cm sein, damit man sich bei der Fahrt auf unebenen Straßen nicht oben anstößt. Der Ausbau von diesem, aber auch anderen Fahrzeugmodellen von Fiat wird zum Teil direkt bei der Bestellung angeboten. Komplexe Umbauten wie der Einbau einer Rollstuhlrampe oder Hebebühne werden von Partnern des Autokonzerns vorgenommen.

Richtig versichert

Denke daran, das rollstuhlgerechte Auto samt Rollstuhl ausreichend zu versichern. So bleibst du bei einem Unfall oder Diebstahl nicht auf den entstandenen Kosten sitzen.

„Behindertenrabatt“ beim Autokauf

Du wirst schon einmal den Begriff „Behindertenrabatt" gehört haben. Der Begriff sollte heutzutage eigentlich nicht mehr verwendet werden, viele benutzen ihn aber leider trotzdem noch. Darunter versteht man einen Preisnachlass für Menschen mit Behinderung.

Um beim Kauf eines Autos vom Hersteller oder Händler Rabatt zu erhalten, muss man sich für einen Neuwagen entscheiden. Auf Gebrauchtwagen gibt es in der Regel keine Preisnachlässe. Die Voraussetzung dafür ist der Besitz eines Schwerbehindertenausweises. Ab einem Grad der Behinderung von mindestens 50% liegt eine Schwerbehinderung vor. Je nach Autohersteller kann es auch sein, dass mehr Merkzeichen (wie G, aG oder Bl) im Behindertenausweis gefordert sind. Der Rabatt beim Neuwagenkauf, den der einzelne Autokonzern seinen Händlern erlaubt, fällt zum Teil unterschiedlich aus. Zu vergleichen lohnt sich. Man sollte sich vorab beim Händler informieren, welche Unterlagen er für die Rabattvergabe benötigt. Wie gesagt: Meistens reicht es aus, den Schwerbehindertenausweis vorzulegen.

Rabatte beim Autokauf nach Hersteller

Beinahe alle Automobilhersteller räumen dir einen „Behindertenrabatt" beim Autokauf eines Neuwagens ein. Die Rabatthöhen der Autofirmen variieren zum Teil stark, wie nachfolgende Liste zeigt.

Rabatte beim Autokauf
Diese Rabatte bekommst du bei den unterschiedlichen Herstellern. (1 von 2) © Allianz Direct
Rabatte beim Autokauf
Diese Rabatte bekommst du bei den unterschiedlichen Herstellern. (2 von 2) © Allianz Direct

Hierbei gilt es zu beachten:

  • Die jeweilige Rabatthöhe bezieht sich grundsätzlich auf den Kauf eines Neuwagens. Sie errechnet sich immer aus dem Listenpreis, also der Preisangabe des Herstellers. Auch wenn ein Händler das Auto zu einem niedrigeren Hauspreis anbietet.
  • Um den Rabatt bei Neuwagenkauf zu erhalten, ist meistens eine Mindesthaltedauer von 6 Monaten vorgeschrieben. Das heißt, das Auto muss mindestens ein halbes Jahr gefahren werden, bevor es wiederverkauft wird.
  • Für Vorführwagen oder Fahrzeuge mit Tageszulassungen gilt der Preisnachlass nicht.
  • Die Zulassung des neuen Fahrzeugs mit Rabatt erfolgt stets auf den Menschen mit Behinderung, dem dieser Rabatt gewährt wird.
  • Der eingeräumte Preisnachlass beim Autokauf ist in der Regel nicht kombinierbar mit anderen Rabattaktionen.

Letztendlich ist der Rabatt für Menschen mit Behinderung nur eine Empfehlung des Autoherstellers an die teilnehmenden Händler. Händler sind rechtlich nicht dazu verpflichtet, einen Preisnachlass zu geben. Viele Händler sind jedoch sehr aufgeschlossen und gesprächsbereit, da es auch in ihrem Interesse liegt, ein Auto zu verkaufen. Wie hoch der Rabatt ausfällt, kommt natürlich auch auf dein Verhandlungsgeschick beim Autokauf an.

Kfz-Hilfe für behindertengerechte Autos

Der Staat greift dir ebenfalls unter die Arme. Die Hilfe in Höhe von maximal 22.000 EUR ist dafür gedacht, die Teilnahme am Arbeitsleben zu erleichtern. Voraussetzung ist, dass das neue behindertengerechte Auto für eine geregelte Tätigkeit oder die Fahrt dorthin gebraucht wird. Diese Form der finanziellen Unterstützung nennt sich Kfz-Hilfe oder Kraftfahrzeughilfe. Die Kfz-Hilfe kann übrigens auch zu diesen Zwecken beantragt werden:

  • Um den Führerschein für Menschen mit Behinderung zu machen
  • Um einen Gebrauchtwagen zu kaufen, sofern der Wert des Autos aktuell noch über 50 Prozent des Neuwerts beträgt
  • Um einen Firmenwagen behindertengerecht umzurüsten

Wichtig: Bei einem Antrag auf Kfz-Hilfe wird davon ausgegangen, dass man noch keinen eigenen Pkw besitzt. Deshalb sollte der Zuschuss vor dem Autokauf beantragt werden. Eine Beratung beim Autohändler und Spezialumrüster ist notwendig, um Kfz-Hilfe zu beanspruchen. Denn für den Antrag braucht man Kostenvoranschläge – einen für das Auto und einen für alle behinderungsbedingten Umbauten oder Hilfsmittel, die den Wagen zu einem idealen Alltagsbegleiter machen

Kostenübernahme behindertengerechter Fahrzeugumbau

Die Anschaffungskosten eines neuen Autos werden nur anteilig übernommen. Die behindertengerechte Umrüstung eines Autos wird komplett bezahlt. Und zwar unabhängig von der Höhe des Einkommens. Das Gleiche gilt für alle späteren Reparaturen.

Welcher Träger für dich zuständig ist, hängt davon ab, wie viele Jahre du bereits in die Rentenversicherung eingezahlt hast, ob deine Behinderung auf einen Arbeitsunfall zurückgeht oder ob du eine Teilerwerbsminderungsrente beziehst. Für Sozialversicherte ist entweder die gesetzliche Rentenversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung oder die Agentur für Arbeit der jeweilige Rehabilitations-Träger. Bei Selbstständigen und Beamten ist das Integrationsamt zuständig. Kosten werden bei Berufstätigkeit oder Studium übernommen, für Rentner und arbeitslose Menschen ist in der Regel keine Förderung möglich.

Sonstige Vergünstigungen und Rabatte

Es gibt auch steuerlich viele finanzielle Vorteile, wie zum Beispiel einen ermäßigten Kfz-Steuersatz. Der ADAC bietet eine vergünstigte Mitgliedschaft und Leistungen, wie zum Beispiel spezielle Fahrtrainings für Menschen mit Behinderungen.

Behindertenparkplatz in Parkhaus
Auch in Parkhäusern findest du oft Behindertenparkplätze. © iStock.com/domin_domin

Parken für Menschen mit Behinderung

Manchmal ist es schwer, eine geeignete Parkmöglichkeit zu finden. In Großstädten gibt es meist zu wenige Parkplätze und sie sind oft viel zu eng. Ein Parkausweis für Menschen mit Behinderung stellt eine erhebliche Erleichterung dar, denn dieser erlaubt viele Sonderregelungen, beispielsweise das Parken auf einem sogenannten „Behindertenparkplatz".

Parkscheine und Parkausweise

Es gibt zwei verschiedene Varianten von Parkausweisen für Menschen mit Behinderungen: Den blauen und den orangenen Parkausweis. Voraussetzung für beide ist der Schwerbehindertenausweis. Je nach Grad und Schwere der Behinderung ist festgelegt, für welchen dieser Ausweise eine Berechtigung vorliegt. Den Parkausweis, egal ob orange oder blau, beantragt man formlos bei der Straßenverkehrsbehörde.

Diese Parkausweise sind personenbezogen und sind nicht auf ein bestimmtes Fahrzeug ausgestellt. Das bedeutet: Sie können auch genutzt werden, wenn jemand mit Behinderung gefahren wird.

Parken mit dem blauen Parkausweis

Nur mit dem blauen EU-Parkausweis darf man auf Parkplätzen mit einem Rollstuhl-Symbol parken. In manchen Bundesländern gibt es noch weitere Parkausweise. Am besten fragt man bei der Stadt oder Gemeinde nach. Wer den blauen Schein besitzt, darf

  • auf Parkplätzen mit Rollstuhl-Symbol,
  • im eingeschränkten Halteverbot, im Zonen-Halteverbot und auf Anwohner-Parkplätzen bis zu 3 Stunden,
  • in Fußgängerzonen während der Ladezeit,
  • in verkehrsberuhigten Bereichen, wenn andere Verkehrsteilnehmer nicht gestört werden,
  • an Parkuhren und Parkschein-Automaten, ohne Bezahlung

parken.

Parken mit dem orangenen Parkausweis

Der orangene Parkausweis ist nur in Deutschland gültig. Das Straßenverkehrsamt stellt den Ausweis kostenlos aus. Menschen mit orangem Parkausweis dürfen

  • im eingeschränkten Halteverbot, im Zonen-Halteverbot und auf Anwohner-Parkplätzen bis zu 3 Stunden,
  • in Fußgängerzonen während der Ladezeit,
  • in verkehrsberuhigten Bereichen, wenn andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden,
  • an Parkuhren und Parkschein-Automaten, ohne Bezahlung

parken.

Behindertenparkplätze – für uneingeschränkte Mobilität und kurze Wege

Ausschließlich Inhabern vom blauen EU-Parkausweis ist es erlaubt, auf gekennzeichneten Behindertenparkplätzen zu parken. Eine Ausnahme gibt es: In den Ländern Berlin und Brandenburg darf man auch mit einem orangenen Parkausweis parken.

Der Vorteil von Behindertenparkplätzen ist, dass sie sehr viel breiter als normale Parkplätze sind und ausreichend Platz für behindertengerechte Fahrzeuge bieten. Die Autotür beispielsweise kann problemlos vollständig geöffnet werden, ohne auf ein Hindernis zu stoßen.

Bus mit Einstieg für Behinderte
Behindertengerechte Einstiege an Büssen sind oft entsprechend gekennzeichnet. © iStock.com/RomanBabakin

ÖPNV und Bahn fahren für Menschen mit Behinderung

Der Weg zur Arbeit oder zum Arzt kann eine echte Herausforderung sein, wenn man nicht über ein behindertengerechtes Fahrzeug verfügt. Deswegen können Menschen mit Schwerbehindertenausweis, ohne einen Fahrschein zu lösen, öffentliche Verkehrsmittel im Nahverkehr kostenlos in Anspruch nehmen. Das gilt in ganz Deutschland. Auch die Deutsche Bahn ermöglicht in verschiedenen Zügen eine kostenlose Beförderung oder bietet Ermäßigungen für Bahnfahrten an. Ist im Ausweis ein B vermerkt, kann man sogar kostenlos eine Begleitperson und/oder einen Hund mitnehmen.

Es gibt unter bestimmten Voraussetzungen auch die Möglichkeit, Fahrdienste in Anspruch zu nehmen.

Für jede Art der Mobilität benötigt man:

  • Einen Schwerbehindertenausweis
  • ein Beiblatt mit einer gültigen Wertmarke.

Beim Versorgungsamt, bei dem auch der Schwerbehindertenausweis beantragt wurde, bekommt man das Beiblatt mit Wertmarke. Für diese Wertmarke wird eine Eigenbeteiligung in Höhe von 91 Euro für ein Jahr erhoben. Unter bestimmten Voraussetzungen ist sie sogar kostenlos.

Fahrten mit dem öffentlichen Nahverkehr

Die Bundesregierung hat beschlossen, dass bis zum Jahr 2022 der gesamte öffentliche Personennahverkehr vollständig barrierefrei sein muss. In größeren Städten und Metropolen sind beispielsweise heute schon die Busse barrierefrei. In vielen ländlichen Gegenden ist das aber noch eine Zukunftsvision. Hier sind viele Busse im Einsatz, zu denen der Zugang nur über eine relativ steile Treppe möglich ist. Busfahrer sind nach dem Personenbeförderungsgesetz dazu verpflichtet, bestmöglich zu helfen.

Viele Großstädte beziehungsweise deren Verkehrsverbunde bieten eine kostenfreie App fürs Smartphone an. Darüber erhältst du Informationen über die Barrierefreiheit im öffentlichen Nahverkehr. So informiert der Hamburger Verkehrsverbund HVV in seiner App zum Beispiel über die Verfügbarkeit der Aufzüge in U- und S-Bahn-Stationen, die Breite von Türen, das Vorhandensein von Rampen und Rolltreppen, aber auch von Bedienknöpfen in Blindenschrift.

Weiterführende Informationen zum Nahverkehr erhältst du bei ÖPNV-Info, dem Mobilitätsportal für Reisende mit Behinderung. Das Projekt wurde 1992 ins Leben gerufen und wird von ehrenamtlich tätigen blinden, sehbehinderten und nichtbehinderten Menschen betrieben. Sie haben es sich zur Aufgabe gemacht, aktuelle Informationen rund um den öffentlichen Personennahverkehr auf einer Online-Plattform zusammenzustellen. Dort sind auch Informationstexte in leichter Sprache zu finden, die die einzelnen Themen verständlich aufbereiten und erklären.

Fahrten mit der Deutschen Bahn

Für Fernverkehrszüge der Deutschen Bahn, wie dem ICE oder IC, wird keine unentgeltliche Beförderung oder Ermäßigung auf den Fahrpreis für Menschen mit Behinderungen angeboten. Du musst also ein reguläres Ticket kaufen, um diese Züge nutzen zu können. Mit dem Schwerbehindertenausweis und einer gültigen Wertmarke, musst du in den Regionalzügen keine Fahrkarte lösen. Steht in deinem Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen B, darf eine Begleitperson kostenlos mitfahren.

Beläuft sich der Grad der Behinderung auf mindestens 70% und ist dieses in deinem Schwerbehindertenausweis vermerkt, kann man eine ermäßigte BahnCard erwerben mit der Zugfahrkarten günstiger werden. Ein Kind mit Schwerbehinderung darf bis zum 6. Geburtstag mit seinem Schwerbehindertenausweis kostenlos fahren – egal ob in Fern- oder Regionalzügen.

Regelungen zu Gepäck, Sitzplätzen und Gruppenreisen

Die Deutsche Bahn bietet über ihren Dienstleister Hermes einen ermäßigten Gepäckservice für Menschen mit Schwerbehinderung an. Das Reisegepäck wie Koffer oder Taschen werden so von Haus zu Haus befördert. Das Gepäck wird abgeholt und an die angegebene Zieladresse geliefert.

Orthopädische Hilfsmittel, Führhunde und Rollstühle bis 100 kg, auf die man während der Reise angewiesen ist, werden kostenlos transportiert. Für den Rollstuhl gibt es aber Auflagen. Er muss der ISO-Norm entsprechen und darf höchstens 70 cm breit, 120 cm lang und 250 kg schwer sein.

Auch ohne Beiblatt mit gültiger Werkmarke kann man bei einer Fahrt mit den Fern- oder Regionalzügen der Deutschen Bahn bis zu 2 Sitzplätze kostenfrei reservieren.

Bei Gruppenreisen von Menschen mit Behinderungen gibt die Deutsche Bahn keine gesonderte Ermäßigung, organisiert aber über ihre Mobilitätsservice-Zentrale die Reise. Es wird versucht, die Gruppe zusammen zu befördern, sind allerdings mehrere Rollstuhlfahrer dabei, kann es sein, dass diese auf mehrere Züge verteilt werden. Trotzdem gilt die Reise als Gruppenreise und spiegelt sich beim Fahrpreis für den Einzelnen wider, auch wenn die Reisenden nicht im gleichen Zug sitzen.

Deutsche Bahn: Mobilitätsservice-Zentrale (MSZ)

Die größeren Bahnhöfe im deutschen Fernverkehr sind mit Aufzügen, Rollstuhl- oder Hubliften und Rampen ausgestattet. Die Mitarbeiter der Deutschen Bahn leisten gern Hilfestellung und unterstützen kostenlos.

Die neu eingeführte App „DB Barrierefrei“ zur Installation auf dem Smartphone bietet nun auch digital eine wichtige Unterstützung bei der Planung und Umsetzung einer Reise mit der Bahn. Hier sieht man auch, welche Züge barrierefrei sind und wie es sich mit der Barrierefreiheit am Abreise-, Umsteige- oder Zielbahnhof verhält.

Kostenlose Fahrten mit dem Fahrdienst

Fahrdienste sorgen für Mobilität. Moderne Spezialfahrzeuge sind auf den Transport von Menschen mit verschiedensten Behinderungen ausgerichtet. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, einen Fahrdienst für Menschen mit Behinderung in Anspruch zu nehmen. Die Fahrdienste werden von freien Wohlfahrtsverbänden wie dem Deutschen Roten Kreuz, dem Arbeiter-Samariter-Bund oder der Caritas angeboten. In Regionen ohne flächendeckenden öffentlichen Personennahverkehr bieten auch Städte und Gemeinden Lösungen zur Mobilität über eigene Fahrdienste an.

Voraussetzungen dafür, dass die Kosten für einen Fahrdienst übernommen werden:

  • Es liegen aufgrund der Behinderung zwingende medizinische Gründe vor, die daran hindern, öffentliche Verkehrsmittel oder ein eigenes Fahrzeug zu nutzen.
  • Im Schwerbehindertenausweis sind die Merkzeichen aG (für außergewöhnliche Gehbehinderung), H (für hilflos) oder B (Begleitung erforderlich) vermerkt.

Ein Fahrdienst für Rollstuhlfahrer oder für Menschen mit sonstigen Behinderungen kommt zum Einsatz bei Strecken und Wegen

  • zum Arbeitsplatz oder zur Ausbildungsstätte,
  • zur Schule,
  • zum Arzt oder Krankenhaus,
  • zum Einkaufen,
  • zu Aktivitäten in der Freizeit, wie Familienfesten oder sonstige Veranstaltungen.

Wer übernimmt die Kosten?

Wenn die beschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind, werden die Kosten für den Fahrdienst in der Regel von der Agentur für Arbeit oder dem Sozialamt übernommen. Dazu fordert man bei einem dieser Ämter die nötigen Formulare an und stellt einen Antrag auf einen Fahrdienst mit Kostenübernahme. Ob man kostenlose Berechtigungsscheine erhält oder über wöchentliches oder jährliches Budget verfügen kann, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. In einigen Fällen und in manchen Regionen wird ein Eigenanteil erhoben, der unterschiedlich hoch ausfällt.

Oder doch Taxi fahren?

Falls man sein Ziel nur mit dem Taxi erreichen kannn, muss man einen Antrag auf Übernahme der Taxikosten bei der Krankenkasse stellen. Erteilt die Krankenkasse die Genehmigung für die Fahrt, bleibt nur noch ein kleiner, gesetzlicher Eigenanteil. Fahrten zu einer stationären Behandlung in einem Krankenhaus sind übrigens nicht genehmigungspflichtig.

Für die Bezuschussung von Taxifahrten zur Arbeit oder zur Ausbildungsstätte ist die Agentur für Arbeit zuständig. Sie prüft, ob aufgrund der Taxifahrt die berufliche Integration gefördert und die Kosten übernommen werden können. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn aufgrund von schlechten Witterungsbedingungen oder dem kurzfristigen Ausfall des Fahrdienstes ein anderer Transport nicht möglich ist. Als Dauerlösung wird die Fahrt mit dem Taxi zur Arbeit nicht anerkannt.

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